Die WAK-S hat ein Kommissionspostulat eingereicht, welches den Bundesrat beauftragt, in der Agrarpolitik einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen. Ausserdem beantragt sie ihrem Rat, die Behandlung der Botschaft zur AP 22+ zu sistieren. Lediglich die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2022–2025 sollen beraten werden.

​Die WAK-S hat die Beratung der Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) fortgesetzt. Einleitend hat sie von einem Zusatzbericht Kenntnis genommen, den das Bundesamt für Landwirtschaft zur Beantwortung der Fragen erstellt hat, die bei den Anhörungen der Kommission im Juli aufgetreten sind. Nach einer intensiven Debatte hat die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung ein Kommissionspostulat zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik beschlossen (20.3931). Ebenfalls mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sie einem Antrag zugestimmt, die Behandlung von drei Erlassentwürfen der AP 22+ (Landwirtschaftsgesetz, Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht und Tierseuchengesetz) zu sistieren, bis der Bundesrat ihr Kommissionspostulat mit einem Bericht erfüllt hat. Dies sollte spätestens 2022 der Fall sein. Die Mehrheit der WAK-S ist der Auffassung, dass die Vorlage des Bundesrates in ihrer derzeitigen Fassung nur negative Punkte enthält (zusätzliche und höhere Auflagen für die Landwirtschaft, geringere Direktzahlungen, Preisverluste und Einkommensrückgang, Rückgang des Selbstversorgungsgrads usw.) und der Landwirtschaft keine langfristige Perspektive bietet. Zudem seien die offenen Fragen im Zusatzbericht der Verwaltung nicht zufriedenstellend beantwortet worden. Das Postulat gebe dem Bundesrat die Möglichkeit, hier nachzubessern.
Die Minderheit spricht sich gegen diese Sistierung aus, da sie es für dringlich erachtet, einen stabilen Rechtsrahmen für einen Berufszweig zu schaffen, der unter starkem Druck steht. Es werde die Gelegenheit verpasst, die Landwirtschaft rechtzeitig auf die zahlreichen internationalen Entwicklungen und ökologischen Herausforderungen vorzubereiten, der sie sich in den kommenden Jahren zwangsläufig stellen muss.
Die Eintretensdebatte zum Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel findet an der Sitzung vom 27. August statt. Der Ständerat wird in der Wintersession 2020 über den Antrag auf Sistierung der Arbeiten an den drei anderen Erlassentwürfen und über das Kommissionspostulat befinden.

2. Abschaffung der Industriezölle abgelehnt

Wie bereits der Nationalrat beurteilt auch die WAK-S die Abschaffung der Industriezölle (19.076) sehr kontrovers. Nach eingehender Diskussion beantragt die Kommission mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, nicht auf die Vorlage einzutreten. Aus Sicht der knappen Mehrheit bringt die Vorlage keine wesentliche Entlastung für die Unternehmen und auch der positive Effekt für die Konsumentinnen und Konsumenten sei minimal. Die Abschaffung der Industriezölle sei somit nicht nur unnötig, sondern komme auch zum falschen Zeitpunkt. Gerade angesichts der angespannten Lage des Bundeshaushaltes sei es nicht der Moment, weitere Mindereinnahmen von 500 Mio. Franken in Kauf zu nehmen. Die Minderheit sieht dies in allen Punkten genau umgekehrt: Die Abschaffung der Industriezölle sei vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Krise dringend und stelle eine sehr zielgerichtete Unterstützungsmassnahme für die Unternehmen dar. Weil die Industriezölle auch ein wesentlicher Grund für die hohen Preise in der Schweiz seien, profitierten die Konsumentinnen und Konsumenten ebenso. Der Ständerat wird die Vorlage in der Herbstsession beraten.

3. WAK-S heisst Blockchain-Vorlage einstimmig gut

Die Kommission hat die Detailberatung der Vorlage 19.074 «Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register» vorgenommen. Dabei hat sie sich allen Änderungen des Nationalrates angeschlossen. In der Gesamtabstimmung hat sie sich einstimmig dafür ausgesprochen, das Gesetz in dieser geänderten Fassung anzunehmen. Die WAK-S betont, wie wichtig diese Vorlage für die Standortattraktivität der Schweiz ist, und hält eine rasche Umsetzung des Gesetzes für einen echten Wettbewerbsvorteil. Gleichzeitig beantragt die Kommission einstimmig und ohne Gegenantrag die Ablehnung der Motion 17.4035. Diese verlangt eine Anpassung der verfahrensrechtlichen Instrumente der Straf- und Verwaltungsbehörden an die Blockchain-Technologie. Die Kommission hält fest, dass den Motionsanliegen mit der Vorlage 19.074 und den Massnahmen der Verwaltung weitgehend Rechnung getragen wird.

4. Weitere Beschlüsse

Die Kommission hat das Doppelbesteuerungsabkommen mit Saudi-Arabien (18.061) beraten und beantragt ihrem Rat mit 7 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen, diesem zuzustimmen.

Mit 6 zu 4 Stimmen (ohne Enthaltung) beantragt die Kommission, einer Standesinitiative des Kantons Aargau (16.318) zur Abschaffung der Heiratsstrafe keine Folge zu geben. Nachdem das Parlament die Vorlage des Bundesrates zur Ehepaar- und Familienbesteuerung zurückgewiesen hatte und im Parlament Vorstösse zur Thematik hängig sind, will die Mehrheit nun nicht parallel zum Bundesrat eine eigene Vorlage ausarbeiten. Die Minderheit ist der Meinung, man müsse das Problem jetzt unverzüglich beheben, und will deshalb Folge geben.

Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative 16.442 von Nationalrat Dobler, die mitarbeitende Mitinhaber von Start-ups von der Arbeitszeiterfassung befreien will, im zweiten Anlauf mit 7 zu 5 Stimmen zugestimmt (vgl. Medienmitteilung vom 24. Januar 2018). Damit hat die WAK-N den Auftrag, eine Vorlage auszuarbeiten. Der Mehrheit ist es wichtig, dass auch für die Start-ups Flexibilisierungen vorgesehen werden, was in den laufenden Arbeiten zum Thema Arbeitszeit bisher nicht der Fall ist; die Kommission zählt jedoch darauf, dass die WAK-N die entsprechenden Entwicklungen beobachtet und berücksichtigt.

Zur Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise» und dem vom Nationalrat in der Frühjahrssession 2020 verabschiedeten indirekten Gegenentwurf (19.037) hat die Kommission eine Anhörung mit Experten aus dem wissenschaftlichen Umfeld durchgeführt. Sie wird die Beratung im 4. Quartal 2020 aufnehmen. Das Geschäft wird frühestens in der Wintersession 2020 im Ständerat beraten.

Die Kommission hat am 20./ 21. August 2020 unter dem Vorsitz von Ständerat Levrat Christian (SP/FR) und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Ueli Maurer und Guy Parmelin in Bern getagt.