Mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, die Motion «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» von Ständerat Erich Ettlin (20.4738) abzulehnen. Die Motion hat zum Ziel, Bestimmungen der allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge anderslautenden Bestimmungen der Kantone zu Mindestlöhnen überzuordnen. Obwohl die Kommission den Stellenwert der Sozialpartnerschaft in der Schweizer Gesellschaft anerkennt und schätzt, ist die Mehrheit der Meinung, dass es aus direkt demokratischen und staatspolitischen Gründen problematisch sei, Gesamtarbeitsverträge, bei denen es sich um Vereinbarungen zwischen Privaten handle, dem kantonalen Recht vorzuziehen. Die Einführung der Mindestlöhne basiere auf demokratischen Entscheiden der Bevölkerung der betroffenen Kantone, die vor Bundesgericht bestätigt wurden. Eine Minderheit will mit der Annahme der Motion sicherstellen, dass der Handlungsspielraum der bewährten Sozialpartnerschaft nicht einschränkt wird.
2. Vorlage zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer
Die Kommission hat sich von Bundesrat Ueli Maurer ausführlich über die geplante Vorlage zur Umsetzung der Mindestbesteuerung gemäss Säule 2 des OECD/G20-Projekts informieren lassen, zu der die Vernehmlassungsfrist am 20. April 2022 abgelaufen ist. Das Vorhaben ist aus Sicht der Kommission von grosser Wichtigkeit und Dringlichkeit. Sie wird es im 3. Quartal prioritär behandeln, damit es der Ständerat in der Herbstsession beraten kann. Ziel ist es, dass die Beratung in beiden Räten in der Wintersession 2022 abgeschlossen werden kann. Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die Kommission die Vorlage des Bundesrats grundsätzlich unterstützt und auch der gewählte Weg des zweistufigen Vorgehens – eine Verfassungsänderung und eine temporäre Verordnung als erste Etappe und ein Bundesgesetz als zweite Etappe – auf allgemeine Zustimmung stösst. Verschiedene Punkte, z.B. die Aufteilung der zu erwartenden Mehreinnahmen zwischen Bund und Kantonen, werden bestimmt noch Gegenstand der Diskussion sein. An ihrer Sitzung vom 27./28. Juni 2022 wird die Kommission eine breit angelegte Anhörung zur bis dann erwarteten Botschaft des Bundesrats durchführen.
3. Änderung des Arbeitsgesetzes: Anhörung der Sozialpartner vor Überweisung an den Rat
Die Kommission hat sich erneut mit der Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.414 befasst und von der
Stellungnahme des Bundesrates vom 6. April 2022 zu ihren Anträgen vom 3. Februar 2022 Kenntnis genommen – der Bundesrat hält an seinem früheren Antrag auf Nichteintreten fest und kritisiert unter anderem, dass zu einer derart weitreichenden Änderung des Arbeitsgesetzes keine Vernehmlassung durchgeführt wurde. Gleichzeitig stellt die Kommission fest, dass die Verhandlungen der Sozialpartner im Hinblick auf eine Lösung auf Verordnungsebene inzwischen recht vielversprechend verlaufen. Die WAK-S hat deshalb entschieden, die Sozialpartner anzuhören, bevor sie ihre Vorlage in den Rat bringt. Diese Anhörungen werden voraussichtlich im dritten Quartal stattfinden.
4. Weitere Beschlüsse
Einstimmig beantragt die Kommission, den Änderungen der Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan (21.074) und Nordmazedonien (21.073) zuzustimmen.
Ebenfalls einstimmig beantragt die Kommission, die Motion «Stärkung der Wertschöpfung beim Käse» (18.3711) abzulehnen, nachdem sich der Nationalrat nicht auf eine vom Ständerat beschlossene Textänderung eingelassen hatte. Der administrative Aufwand für eine Abstufung der Verkäsungszulage nach Fettgehalt, an welcher der Nationalrat festhalten wollte, wäre aus Sicht der Kommission völlig unverhältnismässig.
Schliesslich beantragt die Kommission ohne Gegenstimme, die Tessiner Standesinitiative 18.326 abzuschreiben. Die Initiative will in erster Linie sicherstellen, dass Arbeitnehmende systematisch über Lohndumping informiert werden, das bei Kontrollen von dem Normalarbeitsvertrag unterstellten Bereichen festgestellt wird. Die Kommission hat mit Befriedigung davon Kenntnis genommen, dass dieses Ziel dank mehreren vom SECO inzwischen eingeleiteten Massnahmen vorbildlich umgesetzt wird. Die Standesinitiative ist in diesem Sinn nicht mehr nötig.
Die Kommission hat sich ausserdem von Bundesrat Ueli Maurer und Bundesrat Guy Parmelin intensiv über die wirtschaftlichen und finanzpolitischen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine informieren lassen.
Die Kommission hat am 25. April 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Alex Kuprecht (SVP/SZ) und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Ueli Maurer und Guy Parmelin in Bern getagt.