Die WAK-S hat eine Reihe von Vorstössen aus dem Bereich der Landwirtschaft vorgeprüft und sich dabei unter anderem für eine Einschränkung der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln an nichtberufliche Anwender und einen «Hörnerfranken» ausgesprochen.

Neuer Anlauf für einen «Hörnerfranken»

Mit 8 zu 4 Stimmen unterstützt die Kommission eine Motion von Ständerat Roberto Zanetti (21.3197), die verlangt, in der Direktzahlungsverordnung die Ausrichtung eines Beitrags für das Belassen von Hörnern aufzunehmen. Im Rahmen der Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere» (17.024) wurde das Anliegen eines «Hörnerfrankens» bereits intensiv diskutiert, fand aber nicht zuletzt deshalb keine Mehrheit, weil es in den Augen vieler als nicht verfassungswürdig eingestuft wurde. Aus Sicht der Kommission wird der Hörnerbeitrag mit der Motion nun auf der richtigen Stufe angesiedelt und leistet einen wichtigen Beitrag für mehr Tierwürde in der Landwirtschaft. Eine Minderheit lehnt die Motion ab, weil sie befürchtet, dass horntragende Kühe vermehrt im Anbindestall gehalten werden, was eine Einschränkung des Tierwohls bedeuten würde.

Einschränkungen bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

Knapp, mit 5 zu 4 Stimmen (bei 3 Enthaltungen), beantragt die Kommission die Annahme einer Motion von Ständerätin Maya Graf, wonach Pflanzenschutzmittel, die für Menschen, Insekten oder Gewässerlebewesen toxisch sind, für nichtberufliche Anwender nicht mehr zugelassen werden sollen (20.4579). Sie anerkennt zwar, dass die Vorschriften in Bezug auf die Zulassung in den letzten Jahren stetig verschärft wurden und dass auch vorgesehen ist, dass etwa krebserregende, für Gewässerlebewesen toxische oder glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel nicht mehr an Hobbyanwender abgegeben werden dürfen. Da die entsprechenden Verordnungsanpassungen jedoch noch nicht in Kraft sind, beantragt die Kommission die Annahme der Motion.
Ein Postulat von Ständerätin Vara, das einen Bericht dazu verlangte, ob es Massnahmen zum Schutz der Gesundheit von Kindern vor der Belastung durch synthetische Pestizide brauche (20.4166), empfiehlt die Kommission hingegen mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung zur Ablehnung. Die Mehrheit ist der Auffassung, das Risiko von Pflanzenschutzmitteln für den Menschen werde bei der Zulassung heute schon umfassend geprüft. Für Sondermassnahmen gebe es angesichts der insgesamt doch geringen Fallzahlen nicht genügend Indikatoren, zudem sei die Umsetzung verschiedener Massnahmen im Gang.

Landwirtschaftliche Innovation und Forschung

Mit 7 zu 6 Stimmen beantragt die Kommission, eine Motion (20.4732) von Nationalrätin Meret Schneider abzulehnen. Diese verfolgt das Ziel, Signale von Navigationssatellitensystemen via Swipos (Swiss Positioning Service) für die Lenkung von Traktoren und Mähdreschern den Landwirten und Landwirtinnen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Kommission ist der Ansicht, die Landwirtschaft solle gegenüber anderen Branchen, die Swipos benützen, nicht bevorzugt werden. Ausserdem würde eine kostenlose Zurverfügungstellung der Signale via Swipos den Wettbewerb verzerren und private Anbieter von Positionierungssignalen aus dem Markt treiben. Eine Minderheit beantragt, die Motion anzunehmen und will damit innovative Technologien in der Landwirtschaft fördern.

Hingegen beantragt die Kommission mit 7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltung die Annahme der Motion 19.3494, die zum Ziel hat, die Forschungstätigkeiten von Agroscope im Bereich Berg- und Sömmerungsgebiet auszubauen. Obwohl die Kommission die neue Standortstrategie von Agroscope, mit der auch eine dezentrale Versuchsstation Alp- und Berglandwirtschaft lanciert wurde, begrüsst, will sie die Forschungstätigkeiten in diesem Gebiet vor allem betreffend Klimawandel und Digitalisierung weiter ausbauen.

Keine weiteren Ausnahmen von BTS-Vorschriften für Sömmerungsbetriebe

Mit 8 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission die Ablehnung der vom Nationalrat angenommenen Motion 18.3927, die verlangt, die Bestimmungen zu den «Besonders tierfreundlichen Stallhaltungssystemen» (BTS) seien so anzupassen, dass Betriebe mit Vorweiden anteilsmässig an diesem Programm teilnehmen könnten. Sie ist der Ansicht, bei den BTS-Bestimmungen seien in letzter Zeit einige Lockerungen zugunsten aller Sömmerungsbetriebe vorgenommen wurden, beim angesprochenen Problem handle es sich aber um eine lokale Tradition und nicht um ein weitverbreitetes Anliegen. Sie will deshalb keine weiteren Ausnahmen zulassen.

Stärkung der Marktposition von Schweizer Produkten. Instrumente prüfen

Mit Stichentscheid des Präsidenten beantragt die Kommission, eine Motion von Nationalrat Hans-Peter Portmann (19.4018), abzulehnen (6 zu 6 Stimmen). Diese hat zum Ziel, den Verkauf von nachhaltig produzierten Produkten aus der Schweiz mit neuen Massnahmen zu fördern. Die Kommission sieht zwar Handlungsbedarf, will aber keine neuen Instrumente schaffen, sondern möchte auf den bestehenden aufbauen. Sie verabschiedete deshalb mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung ein Kommissionspostulat (22.3407), das dieses Anliegen aufnimmt.

Kein Importverbot für Milch zu Veredelungszwecken

Mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die Motion 21.3053 abzulehnen, die verlangt, dass Milch grundsätzlich nicht mehr zur Veredelung in die Schweiz importiert werden darf. Aus Sicht der Kommission geht diese Forderung zu weit, die Bewilligungspraxis sei heute schon restriktiv. Sehr wichtig ist für die Kommission hingegen, dass ausländische Milch, die in der Schweiz verkäst und wieder exportiert wird, keine Swissness beanspruchen darf und im Ausland nicht als Schweizer Käse auf den Markt gebracht wird.

Weitere Beschlüsse

Einstimmig beantragt die Kommission schliesslich zwei Motionen anzunehmen, die darauf abzielen, dass tierische Schlachtnebenprodukte als Tierfutter wiederverwendet werden können (21.4073; 21.4125). Eine entsprechende Verordnungsanpassung ist beim zuständigen Bundesamt bereits in Vorbereitung.

Ebenso sind in der Verwaltung Arbeiten im Gang, um eine rechtliche Grundlage für eine transparente Information über ihre Entscheide zu Veredelungsverkehrsgesuchen zu schaffen. Die WAK-SR beantragt deshalb ohne Gegenantrag, auch die Motion 21.3237 anzunehmen.

Die Kommission hat am 09. Mai 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Alex Kuprecht (SVP/SZ) in Bern getagt.