Die Kommission hat sich ein weiteres Mal intensiv mit der Vorlage zur Einführung einer Tonnagesteuer auf Seeschiffen befasst. Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes und nach wie vor ungeklärter Fragen beantragt sie ihrem Rat Nichteintreten.

Die Kommission hat Kenntnis genommen von einem Bericht zu den finanziellen Auswirkungen einer Tonnagesteuer, den sie bei der letzten Beratung des Geschäfts 22.035 angefordert hatte. Sie erachtet eine Quantifizierung der Vor- und Nachteile einer Einführung auch im Licht der neuen Informationen als schwierig und das Risiko eines Einnahmenverlusts in der aktuellen Situation als zu hoch. Ausserdem bleibt die Frage nach der Verfassungsmässigkeit des Vorhabens umstritten. Schliesslich möchte die Kommission nicht eine Steuerermässigung für einen einzelnen Sektor vornehmen; die Frage einer Tonnagebesteuerung solle vielmehr in eine Gesamtsteuerstrategie eingebettet werden. Aus all diesen Gründen beantragt die Kommission ihrem Rat mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Eine Minderheit ist der Ansicht, die Einführung der Tonnagesteuer wäre ein Standortvorteil. Sie hält das Ausfallrisiko für weniger gross als befürchtet und beantragt, auf die Vorlage einzutreten.

Keine besonderen Bestimmungen für s​oziale Unternehmen

Die Kommission hat die vom Nationalrat angenommene Motion 21.3891 beraten, die die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Anerkennung und Förderung von sozialen Unternehmen fordert. Sie beantragt dem Ständerat mit 7 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion abzulehnen. Die Kommission ist der Meinung, das Gesellschaftsrecht behindere soziale Unternehmen in ihrer Tätigkeit nicht und das Beschaffungsrecht biete Auftraggeberinnen und Auftraggebern heute schon die Möglichkeit, soziale Unternehmen zu fördern. Entsprechend sieht sie keinen Handlungsbedarf. Abgesehen davon würde die Motion nach Ansicht der Kommission Abgrenzungsprobleme und viel Bürokratie nach sich ziehen.

Entscheide im Bereich der Strukturverbesserungsm​assnahmen

Die Motion 22.3218, welche Anreize für den Einsatz moderner und innovativer Bewässerungssysteme in der Landwirtschaft fordert, lehnt die WAK-S einstimmig ab. Da neben Investitionshilfen für Bewässerungsprojekte auch im Rahmen der 2022 angepassten Strukturverbesserungsverordnung bereits verschiedene Möglichkeiten zur Unterstützung moderner Bewässerungsanlagen vorgesehen sind, ist die Forderung aus ihrer Sicht weitgehend erfüllt. Auch die vom Nationalrat angenommene Motion 21.4202 fand in der WAK-S mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Mehrheit. Die Motion verlangt, dass die Erneuerung des Pflanzenkapitals für Spezialkulturen mit A-Fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden kann. Mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind allerdings nicht nur Investitionskredite, sondern auch A-Fonds-perdu-Beiträge bereits möglich. Auch in diesem Bereich sind die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen in den Augen der Kommission deshalb ausreichend. Einstimmig übernimmt die Kommission einen vom Bundesart eingebrachten Änderungsantrag zur Motion 21.4467. Sie berücksichtigt damit das Kernanliegen der Motion, eine Bewilligung von Anlagen zur Schneckenzucht auf einem Landwirtschaftsbetrieb zu ermöglichen, ohne aber die Schnecken dafür als landwirtschaftliche Nutztiere einzustufen. Diese Umsetzung lehnt sich an bereits bestehende Regelungen im Bereich der Aquakultur an.

Aktuell kein weiterer Handlungsbedarf bei Fördermassnah​​men für Schweizer Wein

Das Parlament hat im Rahmen der Budgets 2023 und 2024 zweimal in Folge zusätzliche Mittel zugunsten der Absatzförderung für Schweizer Wein gutgeheissen. Der Ständerat hatte ausserdem eine vom Nationalrat angenommene Motion (22.3022) an die WAK-S zurückgewiesen mit dem Auftrag, eine Verstetigung der Mittelerhöhung auch für die kommenden Jahre zu prüfen. Dieses Anliegen fand in der Kommission keine Mehrheit. Sie spricht sich gegen eine Textänderung der Motion aus und beantragt dem Rat mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, sie abzulehnen. Ob eine Mittelerhöhung für die Absatzförderung auch in den kommenden Jahren notwendig ist, solle das Parlament jeweils neu beurteilen können. Noch deutlicher, nämlich mit 6 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen, beantragt die WAK-S ihrem Rat, der Kommissionsinitiative der WAK-N «Einführung einer Klimareserve für Schweizer Wein» (22.405) keine Folge zu geben. Aus Sicht der Kommission ist es Aufgabe der Weinbauern und -bäuerinnen, Weinvorräte zu bilden und unterschiedliche Erntemengen auszugleichen. Ein Eingreifen des Bundes sei nicht nötig, zumal die Kantone die Höchsterträge für AOC-Weine bereits heute jährlich und marktgerecht anpassen können. Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission auch die Ablehnung der beiden gleichlautenden Motionen 21.4157 und 21.4210, die vom Bundesrat verlangen, die 10-Jahresfrist für die Erneuerung von Rebflächen aus der Weinverordnung zu streichen. Die heutige Regelung hat sich aus Sicht der Kommissionsmehrheit bewährt.

Vertiefte Abklärungen zum Handlungsbedarf auf dem ​​Milchmarkt geplant

Weitere drei Motionen hatte die WAK-S im Bereich der Milchwirtschaft zu beraten. Sie unterstützt die Absicht, die Wertschöpfung im Milchmarkt zu erhöhen. Allerdings hält sie vertiefte Abklärungen unter Einbezug von Branchenvertreterinnen und Branchenvertretern für notwendig, um dann allenfalls eine zielgerichtete Kommissionsmotion einzureichen. Die mit den behandelten Motionen vorgelegten Optionen setzen ihrer Ansicht nach am falschen Ort an und wären kaum geeignet, gerade den Bereich der Produktion zu entlasten. Mit Verweis auf die Arbeiten, die sie in diesem Zusammenhang aufzunehmen gedenkt, lehnt die Kommission die Motionen 21.4301 und 21.4302 einstimmig, die Motion 22.4124 mit 6 zu 3 Stimmen ab.

Teilrevision Kar​​tellgesetz

Wie angekündigt (vgl. Medienmitteilung vom 26. Januar 2024) führte die Kommission zur Teilrevision des Kartellgesetzes (23.047) nochmals Anhörungen durch. Die Detailberatung der Vorlage soll im 2. Quartal 2024 weitergeführt werden.

Weitere Besch​​lüsse

Die Kommission hat drei Standesinitiativen (Luzern 23.300, Graubünden 23.305 und Baselland 23.313) beraten, die alle die Einführung der Individualbesteuerung auf Bundes- und auf Kantonsebene fordern. Angesichts dessen, dass der Bundesrat seine Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung noch diese Woche vorlegen wird, ist das Anliegen der Initiativen aufgenommen, der Bundesrat wurde bereits aktiv. Ein paralleler Gesetzgebungsprozess ist nicht nötig, weshalb die Kommission ihrem Rat einstimmig beantragt, den Standesinitiativen keine Folge zu geben.

Einstimmig beantragt die Kommission ihrem Rat die Ablehnung der Motion 15.3399, die eine Stärkung des binnenmarktrechtlichen Ausschreibungsverfahren auf kantonaler Ebene fordert. Gestützt auf die Erkenntnisse des Berichtes des Bundesrates vom 18. Oktober 2023 in Erfüllung des Postulats 19.4379 der WAK-S, sieht die Kommission aktuell keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen unterstützt die WAK-S die Motion 23.3842, die verlangt, die Praxis bei der Rückzahlung von Härtefallhilfen anzupassen, so dass ein Liquidationsgewinn aufgrund der Aufgabe einer Tätigkeit nicht mehr mit einem Liquiditätsabfluss gleichgesetzt wird, der nach der Covid-19-Härtefallverordnung verboten ist. Es geht der Kommission darum, dass die Gleichbehandlung zwischen Einzelfirmen, bei denen das Geschäfts- und das Privatvermögen vermischt sind, und anderen Unternehmensformen wiederhergestellt wird. Betroffen sind einige wenige Fälle vor allem aus dem Gastronomiebereich, für die diese Praxisanpassung wichtig ist.

Oppositionslos betragt die Kommission ihrem Rat schliesslich, die Motion 21.3896 – wie vom Bundesrat beantragt – in geänderter Form anzunehmen. Im Landwirtschaftsgesetz soll eine Grundlage geschaffen werden, damit das Schlachtgewicht und die Taxation der Tiere in der Tierverkehrsdatenbank erfasst und für die ehemaligen Haltenden einsehbar und abrufbar sind. Das Anliegen der Motion sei begründet und Schwachpunkte des ursprünglichen Motionstextes würden mit der beantragten Textänderung behoben.

Die Kommission hat am 19./20. Februar 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Wicki (FDP, NW) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter und Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.