Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) ist auf den Abschreibungsbeschluss zur parlamentarischen Initiative 17.412 Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter zurückgekommen. Sie möchte dem Bund ermöglichen, die Kantone bei der Weiterentwicklung der frühen Förderung zu unterstützen. Mit 14 zu 9 Stimmen hat sie beschlossen, die Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage an die Hand zu nehmen.

​Die Kommission hatte an der Sitzung vom 21./22. Februar 2019 beschlossen, dem Nationalrat die Abschreibung der pa. Iv. 17.412 Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter von Matthias Aebischer (SP, BE) zu beantragen (vgl. Medienmitteilung der WBK-N vom 22. Februar 2019). Sie ist nun auf diesen Beschluss zurückgekommen. Insbesondere die positive Zwischenbilanz des Bundesrates zur Kinder- und Jugendförderung des Bundes hat die Kommission dazu bewogen, das Thema nochmals aufzugreifen. Aus der Zwischenbilanz geht hervor, dass die gezielte Unterstützung der Kantone bisher äusserst erfolgreich war. Die Kantone können damit in der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik entscheidend unterstützt werden. Die finanzielle Unterstützung ist befristet und läuft 2022 aus (vgl. Medienmitteilung des Bundesrates vom 8. März 2019).

Die Kommission will an diese Erfahrungen anknüpfen. Analog zur Kinder- und Jugendpolitik soll der Bund die Kantone im Bereich der frühen Förderung (Vorschulbereich) im Sinn einer befristeten Anschubfinanzierung unterstützen. Die im Februar an der letzten Kommissionssitzung geäusserten Bedenken, wonach eine solche Anschubfinanzierung das bestehende Instrument zur Unterstützung der Kinder- und Jugendpolitik konkurrieren würde, wurden ausgeräumt. Die Kommission wird nun eine entsprechende Gesetzesvorlage entwerfen.

Da die Öffentlichkeit vor der Publikation der offiziellen Medienmitteilung in der Tagespresse vom 12. April 2019 über die Kommissionsbeschlüsse zu diesem Geschäft informiert wurde, hat die Kommission ohne Gegenstimme beschlossen, eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses gemäss Art. 320 des Strafgesetzbuches einzureichen.

Mit Blick auf die konkrete Umsetzung der parlamentarischen Initiative Aebischer hat die Kommission zudem beschlossen den Bundesrat damit zu beauftragen, eine Strategie zur Stärkung und Weiterentwicklung der frühen Förderung von Kindern in der Schweiz zu erarbeiten. Sie hat zu diesem Zweck ein entsprechendes Kommissionspostulat mit 13 zu 9 Stimmen eingereicht (19.3417 Po WBK-NR Strategie zur Stärkung der Frühen Förderung). Eine Minderheit lehnt das Postulat ab.

Im Rahmen dieser Diskussion hat sich die Kommission einen Bericht der Schweizerischen UNESCO-Kommission («Für eine Politik der frühen Kindheit Eine Investition in die Zukunft») sowie einen Bericht des Wissenschaftsrats («Soziale Selektivität. Empfehlungen des Schweizerischen Wissenschaftsrates SWR / Expertenbericht von Rolf Becker und Jürg Schoch im Auftrag des SWR») vorstellen lassen. Einige Kommissionsmitglieder zeigten sich angesichts der im Bericht aufgezeigten Problematik der sozialen Selektivität des Schweizer Bildungssystems besorgt. Die Kommission möchte deshalb für die kommende BFI-Periode zusätzliche Gelder vorsehen für Massnahmen zur Verringerung der sozialen Selektivität. Die Einreichung der Motion (19.3418 Mo. WBK-NR. Massnahmen zur Verringerung der sozialen Selektivität) hat die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen. Eine Minderheit lehnt die Einreichung der Motion ab.

Weitere Beschlüsse der Kommission

Die Kommission hat mit 15 zu 7 Stimmen beschlossen, der Standesinitiative 18.313 s Kt.Iv. GE. Befähigung der Kantone zur Umsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Standesinitiative Folge zu geben. Die Mehrheit verweist unter anderem darauf, dass mit der letztjährigen Änderung des Gleichstellungsgesetzes und der damit erfolgten Einführung einer Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse bereits ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung der Geschlechter im Arbeitsumfeld unternommen wurde. Es sei zudem den Kantonen überlassen, den bereits existierenden Handlungsspielraum zu nutzen und in ihren Kompetenzbereichen aktiv zu werden.

Mit 9 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen hat die Kommission zudem beschlossen, der Petition 18.2015 Pet. Network for Animal Protection (NetAP). Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in der Schweiz keine Folge zu geben. Die Kommission möchte weiterhin auf Sensibilisierungsmassnahmen setzen und erachtet eine allgemeine Sterilisations- oder Kastrationspflicht für Hauskatzen angesichts des hohen zu erwartenden Aufwandes als unverhältnismässig.

Ohne Gegenantrag hat die Kommission beschlossen, der Petition 18.2004 s Pet. Jugendsession 2017. Label für die Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung in den Arbeitsmarkt keine Folge zu geben. Die Kommission unterstützt im Grundsatz das Anliegen der Jugendsession, die Einbindung von Menschen mit einer Behinderung in den Arbeitsmarkt zu fördern. Sie hat die Einführung eines solchen Labels erwogen. Sie erachtet aber die aktuellen Bemühungen aller betroffenen Akteure als zielführend und möchte diese nicht durch die reglementierte Einführung eines neuen, nationalen Labels gefährden.

Die Kommission hat am 11.und 12. April 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (CVP, FR) in Bern getagt.