Die Wissenschaftskommission des Nationalrates (WBK-N) möchte das Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft um vier Jahre bis 2025 verlängern. Dies hat sie mit 22 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen beschlossen. Sie folgt damit dem Vorschlag des Bundesrates, möchte aber diesen gleichzeitig beauftragen, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der offene Fragen zu einer möglichen Koexistenz von verschiedenen Arten von Landwirtschaft, zur Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten und zu den Risiken der neuen gentechnischen Verfahren beantwortet.

Im Mai hatte die Kommission eine breite Anhörung durchgeführt (siehe Medienmitteilung der WBK-N) und sich damit eine sorgfältige Abwägung der Interessen ermöglicht. Sie hat mit 20 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen beschlossen, auf die Vorlage 21.049 einzutreten, und hat damit das klare Verdikt des Nationalrates in der Sommersession bestätigt (siehe dazu 19.4225 n Mo. Nationalrat (Aebi Andreas). Verlängerung des Gentech-Moratoriums). Die Mehrheit ist der Ansicht, dass noch rechtliche Fragen insbesondere im Bereich der neuen gentechnischen Verfahren zu beantworten seien, bevor über eine allfällige Aufhebung des Moratoriums befunden werden könne.

Die Kommission hat sich vertieft mit der sogenannten Genomeditierung (Genome-Editing-Verfahren) befasst, womit Forschende im Genom das Erbgut durchschneiden und die gewünschten Änderungen einfügen können. Zwar lehnt es die Mehrheit ebenso wie der Bundesrat ab, aktuell gewisse genomeditierte Pflanzen von der Anwendung des Gentechnikrechts auszunehmen. Sie möchte aber im Hinblick auf eine allfällige Lockerung des Moratoriums den Bundesrat damit beauftragen, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der offene Fragen zu einer möglichen Koexistenz von verschiedenen Arten von Landwirtschaft, zur Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten und zu den Risiken dieser neuen gentechnischen Verfahren beantwortet (Postulat 21.3980). Dies hat sie mit 13 zu 2 Stimmen bei 9 Enthaltungen beschlossen. Eine Minderheit beantragt, diese neuen gentechnischen Verfahren unmittelbar nach Ablauf des aktuellen Moratoriums (also ab 1.1.2022) vom Gentechnikgesetz auszunehmen (Antrag mit 22 zu 3 Stimmen abgelehnt).

Die Kommission hat die Vorlage mit 22 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen zuhanden des Nationalrates für die Herbstsession verabschiedet.

Filmgesetz: Kommission schliesst sich dem Ständerat an

In der Differenzbereinigung zur Revision des Filmgesetzes (20.030) hat sich die WBK-N in allen offenen Punkten dem Beschluss des Ständerates angeschlossen. Mit 14 zu 10 Stimmen hat sie sich für eine Investitionspflicht in der Höhe von 4 Prozent ausgesprochen. Mit dieser Investitionspflicht werden Anbieter von Filmen auf elektronischen Plattformen verpflichtet, in das unabhängige Schweizer Filmschaffen zu investieren. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass mit diesem Beitrag einerseits gleiche Bedingungen für inländische und ausländische Anbieter geschaffen und andererseits das Schweizer Filmschaffen nachhaltig gestärkt werden kann. Eine Minderheit beantragt die Festlegung der Investitionspflicht auf 2 Prozent. Sie argumentiert, dass die Kosten auf die Konsumentinnen und Konsumenten umgewälzt werden würden. Eine weitere Minderheit beantragt die Streichung der Investitionspflicht aus der Vorlage (Antrag abgelehnt mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung).

Mit 13 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission, allein die SRG explizit von der Investitionspflicht auszunehmen und folgt damit auch in diesem Punkt dem Ständerat. Da die regionalen Fernsehveranstalter ohnehin nicht von der neuen Regelung betroffen sind, ist nach Ansicht der Mehrheit der Kommission keine spezifische Ausnahme vorzusehen. Die Minderheit beantragt Festhalten am Beschluss des Nationalrates, da regionale Fernsehveranstalter aufgrund derer beschränkten Mittel nicht auch noch Kulturförderung betreiben könnten.

Auch hinsichtlich der Anrechenbarkeit der Werbeleistungen beantragt die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen Zustimmung zum Beschluss des Ständerates. Da heute ein grosser Teil der Unterstützung über Werbeleistungen erfolgt, möchte auch die Kommissionsmehrheit, dass diese weiterhin anrechenbar bleiben. Eine Minderheit beantragt, den für Werbeleistungen maximal anrechenbaren Betrag auf eine Million Franken pro Jahr zu erhöhen. In der Kommission wurde der entsprechende Antrag mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt.

Mit dem Abschluss der Beratungen der Kommission ist die Revision des Filmgesetzes (20.030) bereit für die Herbstsession des Nationalrates.

Kommission verlangt Eintragung des Sorgerechts ins Einwohnerregister

Die Kommission hat ohne Gegenantrag beschlossen, mittels Motion den Bundesrat zu beauftragen, neue rechtliche Grundlagen für die Eintragung der elterlichen Sorge in die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister zu prüfen. Dies soll auf der Grundlage einer Machbarkeitsstudie und nur dann erfolgen, wenn keine grundlegenden Hindernisse erkennbar sind (Motion 21.3981). Hintergrund des Antrags bildet ein Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 16.3317.

Die Kommission hat am 2./3. September 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Valérie Piller Carrard (SP, FR) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des UVEK, und von Bundesrat Alain Berset, Vorsteher des EDI, in Sitten getagt. Die Kommission wurde von einer Delegation des Walliser Staatsrats, namentlich den Staatsräten Christophe Darbellay und Mathias Reynard (seines Zeichens bis im Mai dieses Jahres Präsident der WBK-N), in Sitten empfangen und hat einen intensiven Austausch mit dem Präsidenten der EPFL, Martin Vetterli, sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im assoziierten Campus der EPFL gepflegt. Sie hat zudem Les Arsenaux sowie das Zentrum Ferme-Asile besucht.