Mit seiner Botschaft beantragt der Bundesrat die Bewilligung von Verpflichtungskrediten in der Höhe von 46,65 Millionen Franken für die Unterstützung von Sportgrossanlässen in den Jahren 2025–2029. Beiträge sind dabei für die Planung und die Durchführung von Anlässen (mit 28,65 Millionen) sowie an Sportfördermassnahmen, die in Zusammenhang mit diesen Anlässen stehen (mit 18 Millionen), vorgesehen. In Abweichung von der bundesrätlichen Vorlage möchte die Kommission mit 15 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Organisation der Finalspiele der Tennis-Team-Weltmeisterschaften der Frauen – dem Billie Jean King Cup – mit 1 Million Franken unterstützen. Dieser Betrag würde vom Kreditposten, der für «weitere Anlässe» vorgesehen ist, abgezogen und damit kompensiert. Zudem möchte die Mehrheit einen neuen Kredit schaffen für wiederkehrende Grossanlässe mit internationaler Ausstrahlung und diesen für dieselbe Periode von 2025-29 mit jährlich 5 Millionen dotieren. Ziel ist es, diese Anlässe ebenso unterstützen zu können wie die einmaligen internationalen Anlässe. Der Bundesrat wird damit beauftragt, die Kriterien für die Vergabe dieser Gelder zu definieren und in einer Verordnung festzuhalten. Diesen Beschluss hat sie 15 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen gefasst. Eine Minderheit lehnt diesen Antrag ab. Sie ist nicht zuletzt mit Blick auf den Finanzhaushalt der Ansicht, dass es ohne vertiefte Bedarfsabklärung und ohne Vergabekriterien nicht angezeigt sei, einen solchen Kredit zu schaffen.
Im Rahmen einer Diskussion zum Bericht über die tägliche Sport- und Bewegungsaktivitäten im Kindes- und Jugendalter hat die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen zudem beschlossen, mittels Motion den Bundesrat zu beauftragen, die Gesetzgebung so anzupassen, dass J+S-Beiträge in Zukunft auch an niederschwellige Angebote wie zum Beispiel Offenen Sporthallen ausbezahlt werden können (23.3003). Damit soll die teilweise prekäre finanzielle Situation dieser Angebote aufgefangen werden. Eine Minderheit lehnt die Motion ab. Sie erachtet den aktuellen Rahmen dieses grössten Sportförderungswerks des Bundes als in sich stimmig und möchte diesen nicht aufbrechen.
Schutz vor Zusatzfunktionen in Videospielen (Mikrotransaktionen)
Bei der Beratung des Gesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (20.069) war es mehreren Kommissionsmitgliedern ein Anliegen, die Problematik der Mikrotransaktionen zu vertiefen. Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass sie weitere Informationen benötigt. Daher hat sie mit 14 zu 9 Stimmen ein Postulat (23.3004) verabschiedet, das den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Arten von Mikrotransaktionen besondere Gefahren für Abhängigkeit und Suchtverhalten bergen. Zudem soll aufgezeigt werden, mit welchen Mitteln der Bund diesen Gefahren entgegenwirken kann. Die Kommissionsminderheit erachtet dies als ein Thema der Eigenverantwortung, weshalb sie das Postulat ablehnt.
Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss (22.067)
Die Kommission hat beschlossen, einen Mitbericht an die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) zu richten. Sie fordert diese mit 18 zu 7 Stimmen auf, die Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) [22.067], anzupassen. Konkret wünscht die WBK-N, dass die SPK-N eine Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer in die Vorlage aufnimmt, unabhängig davon, über welchen Schweizer Abschluss auf Tertiärstufe diese verfügen. Die Erleichterung soll somit nicht wie vom Bundesrat vorgesehen nur für Personen mit Hochschulabschluss (Bachelor, Master, Doktorat) gelten, sondern auch für solche mit einem Master of Advanced Studies, einem eidgenössischen Fachausweis, einem eidgenössischen Diplom oder einem Diplom HF. Diese Forderung steht im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. Die Kommission beantragt mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Vorlage mit dieser Änderung anzunehmen.
Keine zeitliche Beschränkung bei der Nutzung von Zollfreilagern
Die Kommission hat die parlamentarische Initiative 21.526 («Zollfreilager dürfen nicht länger als Drehscheibe für Offshore-Geschäfte und treibende Kraft für Spekulationen dienen») vorgeprüft, mit welcher eine zeitliche Beschränkung für die Lagerung von Waren in Zollfreilagern gefordert wird. Konkret soll die Dauer der Lagerung von Kulturgütern auf ein Jahr beschränkt werden, wobei diese Dauer um höchstens ein Jahr verlängert werden darf. Die Kommission hat mit 15 zu 9 Stimmen beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben, da die geltenden Rechtsgrundlagen in ihren Augen ausreichen, um eine unangemessene oder missbräuchliche Nutzung dieser Lager zu verhindern. Die Minderheit verlangt, dass die Rechtsgrundlagen im Sinne der Initiative angepasst werden.
Kein Verbot von Aluminiumsalzen und von deren Derivaten in Kosmetikprodukten
Die Kommission hat mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen ihrem Rat zu beantragen, der Genfer Standesintiative für ein Verbot von Aluminiumsalzen und von deren Derivaten in Kosmetikprodukten (21.321) keine Folge zu geben. Die Mehrheit weist auf die potentielle Schaffung eines Handelshemmnisses gegenüber der EU hin, sollte die Schweiz einseitig die Aluminiumsalze in Antitranspiranten verbieten, und möchte auf die weiteren Entwicklungen in der EU in diesem Zusammenhang warten. Ohnehin verlange das Lebensmittelrecht vor dem ersten Inverkehrbringen eines kosmetischen Mittels einen Sicherheitsbericht mit einer Sicherheitsbewertung, womit der Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet sei. Eine Minderheit beantragt, ihr Folge zu geben. Gestützt auf das Vorsorgeprinzip erachtet sie es als notwendig, den neusten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen und die von der Initiative aufgeworfenen Fragen weiter zu vertiefen.
Nachgelagerte Studiengebühren
Die Kommission hat sich mit dem aktuellen System der Studiengebühren und dem Kosten-Nutzen-Verhältnis zwischen Hochschulstudium und Arbeitsmarkt befasst und sich dabei mit verschiedenen ExpertInnen über die potentiellen Chancen und Herausforderungen einer Einführung von nachgelagerten Studiengebühren unterhalten.