Die WBK-N stimmt der Verlängerung des Gentech-Moratoriums bis 2030 zu, damit ausreichend Zeit für die Verabschiedung eines Spezialgesetzes bleibt. Die Minderheit beantragt eine Differenzierung nach Züchtungsmethode. Der Nationalrat wird im Frühjahr 2025 über diese Frage befinden.

​Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat beschlossen, dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen, das Gentech-Moratorium bis 2030 zu verlängern und nicht nur bis 2027 wie in ihrem Gesetzesentwurf vorgesehen (24.443). Grund für diese Verlängerung ist der Zeitplan für das neue Spezialgesetz über die neuen Züchtungsmethoden.

Bei der letzten Verlängerung des Gentechnik-Moratoriums hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, ihm einen Gesetzesentwurf für eine risikobasierte Zulassungsregelung für gewisse Pflanzen aus neuen gentechnischen Verfahren (Art. 37a Abs. 2 Gentechnikgesetz [GTG]) vorzulegen. Der Bundesrat beschloss, diesen Auftrag durch die Ausarbeitung eines Spezialgesetzes zu erfüllen. Um eine Rechtslücke zwischen dem Auslaufen des aktuellen Moratoriums und dem Inkrafttreten des neuen Spezialgesetzes zu vermeiden, arbeitete die WBK-N am 14. November 2024 einen Gesetzesentwurf aus, der eine Verlängerung des Moratoriums um zwei Jahre vorsieht.

Der Bundesrat beantragt in seiner Stellungnahme vom 29. Januar 2025 eine Verlängerung des Moratoriums um fünf Jahre. Dies vor dem Hintergrund, dass im Sommer 2025 eine Vernehmlassung zum Spezialgesetz durchgeführt werden soll, der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft voraussichtlich Anfang 2026 unterbreiten wird und deren Beratung somit nicht vor dem ersten Halbjahr 2026 beginnen dürfte. Eine Verlängerung des Moratoriums um zwei Jahre wird demnach vermutlich nicht ausreichen, um vor dessen Ende das gesamte Gesetzgebungsverfahren (öffentliche Vernehmlassung, Prüfung der Ergebnisse und Beratung durch das Parlament) zu durchlaufen. An der Sitzung ist der Kommission bestätigt worden, dass das Spezialgesetz vor dem Ablauf des Moratoriums in Kraft treten könnte. Die relativ lange Frist, die vom Bundesrat beantragt und von der Kommissionsmehrheit befürwortet wird, soll eine gründliche Beratung des Gesetzesentwurfs ermöglichen, bedeutet allerdings nicht, dass das Spezialgesetz nicht auch vor 2030 in Kraft treten kann.

Angesichts der Zusicherungen des Bundesrates, die Arbeiten zur Erfüllung des Auftrags von 2021 rasch abzuschliessen, erachtet die Kommissionsmehrheit eine Verlängerung des Moratoriums um fünf Jahre als sinnvoll. Dementsprechend beantragt die Kommission ihrem Rat mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das Moratorium bis 2030 statt bis 2027 zu verlängern. Die Kommission betont aber, dass die Arbeiten am Spezialgesetz nun rasch voranschreiten müssen und keinesfalls über das verlängerte Moratorium hinausgehen dürfen. Die Kommissionsminderheit spricht sich für eine Differenzierung nach Züchtungsmethode aus, da in ihren Augen so verhindert werden könnte, dass sich das Inverkehrbringen von Organismen, die mit neuen Methoden gezüchtet wurden, verzögert. Sie beantragt, lediglich das Moratorium für Züchtungsmethoden mit gentechnisch veränderten Organismen (NGT2) bis 2030 zu verlängern und jenes für Züchtungstechnologien ohne Einfügen von artfremdem Erbmaterial (NGT1) nur bis 2027. Das Geschäft kommt in der Frühjahrssession 2025 in den Nationalrat.

Indirekter Gegenvorschlag zur Stopfleber-Initiative

Nach Anhörungen zu diesem Thema an ihrer Januarsitzung hat die WBK-N nun eine allgemeine Diskussion über die Volksinitiative 24.089 («Ja zum Importverbot für Stopfleber [Stopfleber-Initiative]») geführt. Dabei sind die kulturelle Komponente der Thematik sowie die direkten Auswirkungen eines Verbots auf das Tierwohl und den internationalen Handel zur Sprache gekommen.

Die Kommission hat sich namentlich mit der Umsetzbarkeit der Initiative befasst und sich die Frage gestellt, inwieweit das geforderte Verbot zu einem besseren Tierschutz beiträgt. Auf die Schweiz entfällt lediglich rund ein Prozent des weltweiten Stopfleberkonsums, weshalb es fraglich ist, in welchem Masse sich ein Verbot in der Schweiz auf die Gesamtproduktion auswirken würde. Die WBK-N hat sich zudem mit den möglichen Umsetzungsschwierigkeiten und dabei namentlich mit der Kontrolle privater Einfuhren und den Mitteln für eine wirksame Durchsetzung des Verbots beschäftigt.

Sie erachtet die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags als angebracht, da die Einführung eines Importverbots für Stopfleber in ihren Augen nicht mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbar ist, wenn vorher keine weniger strikten Massnahmen ergriffen wurden. Der Bundesrat möchte im Übrigen im Sinne der Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten in Kürze auf dem Verordnungswege eine Deklarationspflicht für Produkte aus Stopfmast erlassen.

Im Hinblick auf die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags hat die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen die parlamentarische Initiative 25.404 beschlossen. Der Gegenvorschlag stützt sich auf die vom Bundesrat angekündigte Deklarationspflicht und sieht zusätzliche einfuhrbeschränkende Massnahmen vor für den Fall, dass die Importe für gewerbsmässige Zwecke fünf Jahre nach dem Inkrafttreten nicht deutlich zurückgegangen sind. Die Initiative bedarf der Zustimmung der ständerätlichen Schwesterkommission. 

Keine Anpassung des JSFVG vor Branchenregelung 

Da die WBK-S dem Beschluss der WBK-N, der parlamentarischen Initiative 23.463 («Alterskontrollen ohne Identifikationspflicht») Folge zu geben, nicht zugestimmt hatte, hat die WBK-N die Initiative nun ein zweites Mal vorgeprüft. Die Kommission ist der Ansicht, dass sie erst nach dem Inkrafttreten der Branchenregelung, die der Bundesrat noch prüfen und – falls sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt – für verbindlich erklären muss, besser beurteilen kann, ob das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) anzupassen ist. Sie beantragt ihrem Rat deshalb mit 14 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. 

Keine zusätzlichen Schutzmassnahmen für das Geldspiel bei Verkaufsstellen

Die Kommission hat die parlamentarischen Initiative 24.417 («Geldspielgesetz. Schutz gefährdeter Spielerinnen und Spieler und Vergütung und Dritten, Stopp dem Interessenkonflikt») vorberaten. Diese verlangt, dass die Lotteriegesellschaften ihre Verkaufsstellen mit einer Pauschale und nicht mehr mit einer verkaufsumsatzabhängigen Provision entschädigen. Dadurch soll das bestehende Potenzial für einen Konflikt der Verkaufsstellen zwischen dem Interesse an einer Optimierung ihrer Verkaufszahlen und ihrer Rolle beim Schutz vor Spielsucht verringert werden.

Die Kommission beantragt mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit hat Verständnis für das Anliegen der parlamentarischen Initiative. Da Ende 2025 der Bericht zur Evaluation des Geldspielgesetzes vorgestellt werden soll, erachtet sie es jedoch als nicht opportun, bereits jetzt gesetzgeberisch tätig zu werden. Vielmehr sollten die Ergebnisse der Evaluation abgewartet werden. Ausserdem würde die Annahme der Initiative dazu führen, dass weniger Mittel zur Prävention zur Verfügung stehen und Spielende auf ausländische Geldspiele ausweichen würden.

Die Kommissionsminderheit zeigt sich besorgt über die widersprüchliche Botschaft an die Verkaufsstellen, da diese zwar die Spielenden schützen müssten, sie aber einen grösseren Gewinn erzielen, wenn sie mehr Lose verkaufen. Daher spricht sich die Kommissionsminderheit für die parlamentarische Initiative aus. 

Übergangsregelung für die Verlängerung der Lagerfrist für kryokonservierte Eizellen erforderlich

Das Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG) erlaubt seit dem 1. September 2017, Eizellen bis zu zehn Jahre zu konservieren, sofern die betroffene Person vor Ablauf der ersten fünf Jahre einen entsprechenden Antrag stellt.

Die Kommission hat mit 17 zu 6 Stimmen eine Initiative beschlossen, die eine Übergangsregelung für die verlängerte Lagerung von kryokonservierten Eizellen über die bisherige Dauer von zehn Jahren hinaus verlangt. Die Übergangsregelung soll bis zum Abschluss der laufenden Revision des FMedG und für alle bereits eingefrorenen Eizellen gelten. 

Abschreibung von Standesinitiativen zur Digitalisierung der Gesundheitsdaten 

Die Kommission beantragt einstimmig, die von den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft eingereichten gleichnamigen Standesinitiativen 22.313 und 22.318 («Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens vorantreiben. Datenbasiertes Ökosystem für Forschung und Gesellschaft entwickeln») abzuschreiben, da sie wie der Ständerat der Auffassung ist, dass die Initiativanliegen im Rahmen des Programms DigiSanté (23.076) erfüllt wurden. Damit folgt sie dem Beschluss des Ständerates vom 11. Dezember 2024.

 

​Die Kommission hat am 20. und 21. Februar 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Simone de Montmollin (RL, GE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider, Vorsteherin des EDI, und Bundesrat Albert Rösti, Vorsteher des UVEK, in Bern getagt.