Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) eröffnet die Vernehmlassung zu einem indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk». Mit diesem Entwurf schlägt sie eine gezielte Reglementierung zur Eindämmung von Lärm und der damit einhergehenden negativen Auswirkungen auf Mensch und Tier vor.

Die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» (24.080) verlangt, die Verfassung mit einem Artikel zu ergänzen, wonach der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, verboten sind. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung sollen allerdings Ausnahmebewilligungen erteilt werden können. Die WBK-N hat Verständnis für das Initiativanliegen, vor allem was den Lärm der Feuerwerkskörper und dessen Auswirkungen auf Tier und Mensch angeht. Deshalb hat sie am 31. Januar 2025 beschlossen, der Feuerwerks-Initiative einen indirekten Gegenentwurf gegenüberzustellen.

Mit dem Entwurf der Kommission («Indirekter Gegenentwurf zur Feuerwerks-Initiative» 25.402) soll die Verwendung von Feuerwerkskörpern gezielt reglementiert werden. Die WBK-N will insbesondere Feuerwerkskörper verbieten, die ausschliesslich Knall erzeugen, und die Ausweispflicht auf Feuerwerkskörper mit einem hohen Lärmpegel (Kategorien F3) ausweiten. Die Kommission hat diese Lösung mit 16 zu 8 Stimmen einer restriktiveren Variante vorgezogen. Die Minderheit unterstützt die restriktivere Variante und will das Abbrennen besonders lärmerzeugender Feuerwerkskörper auch an privaten Anlässen verbieten (Kategorien F3 und F4), die Ausweispflicht noch weiter ausdehnen (Kategorien F2, F3 und F4) und für professionelle Feuerwerke an öffentlichen Anlässen eine Bewilligungspflicht einführen (Kategorien F3 und F4).

An ihrer Sitzung vom 14. August 2025 hat die WBK-N ihren Vorentwurf verabschiedet und nun schickt sie ihn zusammen mit dem erläuternden Bericht in die Vernehmlassung. Aufgrund der gesetzlichen Fristen für die Behandlung von Volksinitiativen durch die Bundesversammlung muss die Dauer der Vernehmlassung auf fünf Wochen verkürzt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 28. September 2025.

Die Stellungnahmen können im neuen Online-Tool «Consultations» erfasst werden: https://www.gate.bag.admin.ch/consultations/ui/home

Die Vernehmlassungsunterlagen sind unter folgenden Adressen verfügbar:

Bei Nichverwendung des Tools können Stellungnahmen als elektronisches Dokument (als PDF und Word), einschliesslich der Kontaktdaten der für das Dossier zuständigen Person, an folgende Adresse gesendet werden: polg@bafu.admin.ch.