Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat gestützt auf neue Informationen der Verwaltung die Behandlung der Motion von Nationalrat Haab über ein Importverbot für tierquälerisch erzeugte Stopfleber (20.3021) abgeschlossen. Sie beantragt mit 9 zu 3 Stimmen eine Textänderung, um anstelle eines Importverbots eine Deklarationspflicht für tierquälerisch erzeugte Stopfleber einzuführen.

Nachdem die WBK-S die Behandlung der Motion wegen zusätzlichen Abklärungsbedarfs sistiert hatte (vgl. Medienmitteilung vom 18. Oktober 2022), hat sie diese auf Basis der unterdessen vorliegenden Informationsgrundlage fertig beraten. Die Kommission beantragt die besagte Textänderung, da ein Importverbot ihrer Meinung nach einem Konsumverbot des Produkts gleichkäme, weil keine gleichwertigen Alternativen zur Verfügung stehen. Sie teilt auch die Einschätzung des Bundesrats, dass ein Verbot in Konflikt mit den internationalen handelsrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz treten würde. Nichtsdestotrotz unterstützt sie das Anliegen, tierquälerisch erzeugte Produkte für die Konsumentinnen und Konsumenten besser kenntlich zu machen, weshalb sie für die Deklarationspflicht votiert. Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion in ihrer ursprünglichen Fassung.

WBK-S sieht keine Notwendigkeit für eine Deklarationspflicht für Reptilienleder

Auch die von Nationalrätin Munz eingereichte Motion zur Einführung einer Deklarationspflicht für Reptilienleder (19.3200) hatte die WBK-S sistiert, um weitere Informationen einzuholen (vgl. Medienmitteilung vom 8. April 2022). Die Kommission beantragt mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung der Motion und folgt damit der Empfehlung des Bundesrates. In ihren Augen existiert keine Notwendigkeit für eine Deklarationspflicht, da der Grossteil der importierten Reptilienlederwaren bereits den international anerkannten Tötungs-Standards entspricht und diese mehrheitlich davon gar nicht für den Verkauf auf dem Schweizer Markt bestimmt ist. Eine Kommissionsminderheit beantragt die Annahme der Motion, da die freiwillige Deklaration nicht ausreiche.

Keine Deklaration von Kokosprodukten aus affenquälerischer Produktion aus Gründen der Machbarkeit

Die Kommission hat sich mit einer allfälligen Deklarationspflicht für Kokosprodukte aus affenquälerischer Produktion befasst. Sie beantragt mit 8 zu 4 Stimmen, die von Nationalrätin Meret Schneider eingereichte Motion (20.4232) abzulehnen und folgt damit dem Antrag des Bundesrates. Die glaubwürdige Umsetzung einer derartigen Deklarationspflicht sei kaum möglich. Insbesondere bei verarbeiteten Produkten, die Kokosbestandteile enthalten, wäre eine Rückverfolgbarkeit kaum zu gewährleisten und würde zudem einen Kontrollapparat im Ausland nötig machen. Eine Minderheit beantragt die Annahme der Motion.

Weitere Beschlüsse

Die Kommission hat beschlossen, den Bundesrat zu ersuchen, das Anliegen der Motion 22.3952, den Besonderheiten von Eseln, Maultieren und Mauleseln Rechnung zu tragen, in die nächste Vernehmlassung zur Revision der Tierschutzverordnung aufzunehmen. Die Kommission wird ihren Beschluss nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse treffen.

Die Kommission hat am 25. April 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Benedikt Würth (M-E, SG) in Bern getagt.