Für die Kommission stehen drei Aspekte der Vorlage im Vordergrund: Erstens möchte sie dem Fachkräftemangel entgegenwirken, zweitens den Bundeshaushalt nicht übermässig belasten und drittens eine möglichst einfache Implementierung des Gesetzes für die Kantone gewährleisten. Die Höhe der Betreuungszulage hängt von der Anzahl Betreuungstage ab und soll bis zur Vollendung des siebten Altersjahres ausbezahlt werden. Weiter erachtet die Kommission die Programmvereinbarungen als ein geeignetes Instrument seitens des Bundes, um die Kantone und Gemeinden im Aufgabengebiet der familienergänzenden Kinderbetreuung zu unterstützen. Im Gegensatz zum Nationalrat möchte die Kommission drei statt vier Förderbereiche in die Programmvereinbarungen aufnehmen.
Bereits nach ihrer letzten Sitzung vom 15. Februar 2024 hat die Kommission ausführlich in ihrer
Medienmitteilung das Konzept erklärt.
Mit dieser Vorlage soll die parlamentarische Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» umgesetzt werden. Für die WBK-S ist es dabei entscheidend, dass die Vernehmlassung nur zu den neuen Anträgen ihrer Kommission durchgeführt wird. Zur Vorlage des Nationalrates wurde bereits eine Vernehmlassung durchgeführt und im
Ergebnisbericht vom November 2022 ausgewertet.
Die Unterlagen zur Vernehmlassung können auf folgenden Seiten abgerufen werden:
Parlamentsdienste:
https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wbk/berichte-vernehmlassungen-wbk/vernehmlassung-wbk-21-403
Portal der Schweizer Regierung:
https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
Die Stellungnahmen sind elektronisch (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version) bis am 12. Juni 2024 an folgende Email-Adresse zu senden:
familienfragen@bsv.admin.ch.