Revision des Obligationenrechts
​Die Kommission ist der Ansicht, dass Konsumentinnen und Konsumenten bei im Internet oder via Telefon abgeschlossenen Verträgen besser geschützt werden sollten. Sie schlägt daher ein neues Widerrufsrecht für diese Geschäfte vor.

​Einstimmig hat die Kommission einen Vorentwurf zur Revision des Obligationenrechts angenommen. Dieser wurde als Folge einer parlamentarischen Initiative (06.441) ausgearbeitet. Die Kommission sieht die Einführung eines allgemeinen Widerrufsrechts für Konsumentinnen und Konsumenten bei Fernabsatzgeschäften vor, also insbesondere bei via Internet oder Telefon abgeschlossenen Verträgen. Sie orientiert sich dabei am bestehenden Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften (Art. 40a ff. OR), welches erhalten bleiben soll. Zum Vorentwurf wird ein Vernehmlassungsverfahren stattfinden.

Aufhebung der Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag

Gleichzeitig zu jenem zur Revision des Widerrufsrechts wird ein Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf zur Aufhebung der Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag (Art. 227a – 228 OR) durchgeführt. Die Kommission hatte diesen als Folge einer parlamentarischen Initiative (07.500) ausgearbeitet und einstimmig angenommen.

Anpassung von verfahrensrechtlichen Bestimmungen zum anwaltlichen Berufsgeheimnis

Mit 6 zu 5 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat in Bezug auf die vom Nationalrat in der Sommersession 2012 geschaffene Differenz bei dieser Vorlage (11.067) die Annahme einer Kompromisslösung. Gemäss dieser sollen Unterlagen aus dem Verkehr mit Patentanwältinnen und Patentanwälten in Zivilverfahren von der Herausgabepflicht befreit sein, wie dies der Nationalrat beschlossen hat (Art. 160 Abs. 1 Bst. b E ZPO). Diese Regelung soll aber auf Patentanwältinnen und Patentanwälte beschränkt sein, welche den Patentanwaltsberuf unabhängig ausüben. Eine starke Minderheit beantragt, der Fassung des Nationalrates zuzustimmen.

Bewilligungspflicht für Fremdplatzierungsorganisationen

Einstimmig beantragt die Kommission ihrem Rat die Annahme einer vom Nationalrat angenommenen Motion (11.4147), welche eine Bewilligungspflicht sowie ein integriertes Qualitätsmanagement für private Organisationen verlangt, welche im staatlichen Auftrag Fremdplatzierungen von Kindern in andere Familien vermitteln. Die Kommission betrachtet ihren Antrag als Zeichen der Unterstützung für die laufenden Arbeiten des Bundesrates.

Börsengesetz

Die Kommission hat die letzte Differenz bei dieser Vorlage (11.050) geprüft. Sie beantragt mit 6 zu 5 Stimmen, dem Nationalrat zu folgen und auf die Erzielung eines Vermögensvorteils als Straftatbestandteil bei der Ausnützung von Insidergeschäften (Art. 40) zu verzichten. Die Minderheit hält an dieser Bedingung fest.

Diskriminierung von Menschen mit Behinderung

Die Kommission beantragt mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative 11.316 des Kantons Basel-Landschaft keine Folge zu geben. Diese verlangt eine neue Strafbestimmung, welche – analog zum Rassendiskriminierungsverbot – die Diskriminierung Behinderter unter Strafe stellt. Die Kommission lehnt jede Form der Diskriminierung entschieden ab, bezweifelt aber, dass für den wirksamen Schutz von Behinderten eine eigene Strafbestimmung erforderlich ist.

Internationale Schiedsgerichtsbarkeit

Die Kommission beantragt die Annahme der Motion 12.3012, welche eine Nachführung der Bestimmungen über die internationale Schiedsgerichtsbarkeit des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht verlangt, um die Attraktivität der Schweiz als internationalen Schiedsplatz zu erhalten.

Verwertungsgesellschaften

Die Kommission beantragt mit 6 zu 3 Stimmen, der parlamentarischen Initiative 09.522 keine Folge zu geben. Diese verlangt, das Urheberrechtsgesetz so zu ändern, dass den Verwertungsgesellschaften bei der Festlegung der Kaderlöhne Grenzen gesetzt werden.

Bundesstrafgericht

Die Kommission hat dem Beschluss ihrer Schwesterkommission des Nationalrates zugestimmt, eine Änderung des Strafbehördenorganisationsgesetzes auszuarbeiten, welche vorsieht, dass das Bundesstrafgericht für die Kammern Vizepräsidenten bzw. -präsidentinnen einsetzen und in besonderen Fällen in der Besetzung mit drei Richtern oder Richterinnen urteilen kann (12.426). Zudem hat sie beschlossen, über eine neue parlamentarische Initiative eine Verordnung über die Anzahl Richterstellen am Bundesstrafgericht auszuarbeiten (12.462).

Die Kommission hat am 23. August 2012 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) in Bern getagt.

 

Bern, 24. August 2012  Parlamentsdienste