Mit einer Anfrage verlangt ein Ratsmitglied, eine Mehrheit der Kommission oder eine Fraktion vom Bundesrat Auskunft über wichtige innen- oder aussenpolitische Angelegenheiten. Die Urheberin oder der Urheber kann beim Einreichen der Anfrage beantragen, dass sie dringlich erklärt wird.
Der
Bundesrat beantwortet eine Anfrage schriftlich, in der Regel bis zur nächsten
Session (Art. 125 Abs. 2 ParlG). Anfrage und Antwort des Bundesrates werden im Rat nicht behandelt; die Anfrage ist mit der Antwort des Bundesrates erledigt (Art. 125 Abs. 5 ParlG).
Eine dringliche Anfrage muss spätestens bis zur dritten Sitzung einer dreiwöchigen Session eingereicht werden (Art. 30 Abs. 3 GRN;
Art. 26 Abs. 3 GRS). Sie wird vom Bundesrat in der gleichen Session beantwortet (Art. 30 Abs. 3 GRN;
Art. 26 Abs. 3 GRS). Für die Dringlicherklärung ist im
Nationalrat die Ratspräsidentin oder der Ratspräsident zuständig; wird die Dringlichkeit der Frage abgelehnt, entscheidet das
Ratsbüro endgültig (Art. 30 Abs. 2 Bst. b GRN). Im
Ständerat ist für die Dringlicherklärung das Ratsbüro zuständig (Art. 26 Abs. 2 GRS).
Fakten und Zahlen
Stand am 27.9.2019, Ende der Herbstsession
Einreichungsdatum: ab 03.12.2007, Anfang der 48. Legislatur
Die Grafik zeigt die Verteilung der 24 132 eingereichten Vorstösse nach Einreichungslegislatur und den Anteil der Anfragen. 456 der 8 056 in der 49. Legislatur eingereichten Vorstösse waren Anfragen, d. h. rund 6 Prozent. Es handelt sich um erledigte oder hängige Vorstösse.
Stand am 27.9.2019, Ende der Herbstsession
Einreichungsdatum: ab 03.12.2007, Anfang der 48. Legislatur
Die Grafik zeigt die Verteilung der seit Anfang der 48. Legislatur 1 395 eingereichten Anfragen nach Urheber. 98 Prozent – also fast alle – der nach dem 3. Dezember 2007 eingereichten Anfragen wurden von Ratsmitgliedern eingereicht. Diese Anfragen können hängig oder erledigt sein.
Stand am 27.9.2019, Ende der Herbstsession
Einreichungsdatum: ab 03.12.2007, Anfang der 48. Legislatur
Die Grafik zeigt die Verteilung der seit Anfang der 48. Legislatur 1 395 eingereichten Anfragen nach Einreichungslegislatur. Diese Anfragen können erledigt oder hängig sein.
von einem Ratsmitglied eingereicht (davon dringliche Anfragen) | 575 (19) | 454 (5) | 335 (10) |
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von einer Fraktion eingereicht (davon dringliche Anfragen) | 3 (0) | 2 (2) | 26 (25) |
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Total | 578 | 456 | 361 |
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Die Tabelle gibt Auskunft über den Urheber und die Art der Anfragen. Nahezu alle Anfragen stammen von Ratsmitgliedern. Dringliche Anfragen sind eher selten, ihr Anteil betrug in der 48. Legislatur 3 Prozent und in der 49. Legislatur 2 Prozent. Die 50. Legislatur ist insofern anders, als der Anteil der dringlichen Anfragen höher ist und bei 10 Prozent liegt. Bei drei Vierteln davon handelt es sich um dringliche Interpellationen, die in dringliche Anfragen umgewandelt wurden.