Die Montagssitzungen des Nationalrates der zweiten und dritten Sessionswoche beginnen mit der Fragestunde. Dabei behandelt der Rat aktuelle Fragen, die Ratsmitglieder bis Mittwochmittag der Vorwoche eingereicht haben. 

Die Fragen werden vor Sitzungsbeginn den Ratsmitgliedern schriftlich ausgeteilt; sie werden nicht mündlich vorgetragen (Art. 31 Abs. 3 GRN).

Ist die Fragestellerin oder der Fragesteller anwesend, gibt die zuständige Departementsvorsteherin oder der zuständige Departementsvorsteher eine kurze Antwort (Art. 31 Abs. 4 GRN). Der Fragesteller oder die Fragestellerin kann eine kurze, sachbezogene Zusatzfrage stellen (Art. 31 Abs. 4 GRN).

Die Fragestunde dauert höchstens 90 Minuten (Art. 31 Abs. 1 GRN). Auf Fragen, für deren Behandlung die Zeit nicht reicht, und wenn Fragen oder Zusatzfragen einer weiteren Klärung bedürfen, antwortet der Bundesrat schriftlich (Art. 31 Abs. 6 GRN).

Im Ständerat gibt es keine Fragestunde.

Fakten und zahlen

Wo wird die Antwort des Bundesrates publiziert?

Es sind drei Fälle zu unterscheiden:

  1. Anwesenheit der Fragestellerin oder des Fragestellers und genügend Zeit für eine mündliche Antwort;
  2. genügend Zeit für die Antwort, aber Abwesenheit der Fragestellerin oder des Fragestellers;
  3. zu wenig Zeit, um die Frage zu beantworten.

Fall 1

Ist die Fragestellerin oder der Fragesteller anwesend und genügt die Zeit für eine Antwort, ist die Antwort des Bundesrates im Amtlichen Bulletin – dem Wortprotokoll des Parlaments – zu finden.

Beispiel

 

Fall 2

Ist die Fragestellerin oder der Fragesteller nicht anwesend, wird die Frage nicht beantwortet, auch wenn die Zeit ausreichen würde. Das wird im Amtlichen Bulletin entsprechend festgehalten.

Beispiel

 

Fall 3

Genügt die Zeit für eine Antwort nicht, wird diese in Curia Vista – der Geschäftsdatenbank des Parlaments – beim entsprechenden Geschäft publiziert.

Beispiel

Die Fragestunde wurde 1946 eingeführt, wegen mangelndem Interesse 1962 jedoch wieder abgeschafft. 1979 wurde sie erneut eingeführt und mit der Möglichkeit versehen, eine Zusatzfrage zu stellen.

Die Fragestunde wird heute rege genutzt. Pro Session werden durchschnittlich 150 Fragen eingereicht.

Anzahl der eingereichten Fragen nach Legislaturperiode

Stand am 27.9.2019, Ende der Herbstsession

Die Grafik zeigt die Verteilung der 7 362 in Fragestunden gestellten Fragen nach Legislatur.

Anzahl der eingereichten Fragen in der Fragestunde nach ordentlicher Session der 50. Legislatur

Stand am 27.9.2019, Ende der Herbstsession

Die Grafik zeigt die Verteilung der 2 673 in Fragestunden der 50. Legislatur gestellten Fragen nach ordentlicher Session.