Beratung der Motionen durch die Räte
Stand am 27.9.2019, Ende der Herbstsession
Einreichungsdatum: ab 01.12.2003, Anfang der 47. Legislatur
Die Grafik zeigt die Verteilung der 5 346 Motionen, die angenommen, abgelehnt, zurückgezogen oder wegen Nichtbehandlung innert zwei Jahren bzw. wegen Ausscheidens der Urheberin bzw. des Urhebers aus dem Rat abgeschrieben wurden, nach Legislatur. Berücksichtigt sind alle nach dem 1. Dezember 2003 eingereichten Motionen, um einen Vergleich nach Legislatur zu ermöglichen.
Angenommene Motionen nach Urheber
Stand am 27.9.2019, Ende der Herbstsession
Einreichungsdatum: ab 01.12.2003, Anfang der 47. Legislatur
Die Grafik zeigt die Verteilung der 5 346 Motionen, die angenommen, abgelehnt, zurückgezogen oder wegen Nichtbehandlung innert zwei Jahren bzw. wegen Ausscheidens der Motionärin bzw. des Motionärs aus dem Rat abgeschrieben wurden, nach Urheber. 585 der 4 295 von Ratsmitgliedern eingereichten Motionen wurden angenommen, d. h. rund 14 Prozent. Bei den von Fraktionen eingereichten Motionen ist dieser Wert fast identisch. Bei den Kommissionsmotionen hingegen ist er mit 55 Prozent deutlich höher.
Beratung der von Ratsmitgliedern eingereichten Motionen
Stand am 27.9.2019, Ende der Herbstsession
Einreichungsdatum: ab 01.12.2003, Anfang der 47. Legislatur
Die Grafik zeigt die Verteilung der 4 295 von Ratsmitgliedern eingereichten Motionen nach Ergebnis (Annahme, Ablehnung, Rückzug, Abschreibung wegen Nichtbehandlung innert zwei Jahren oder Ausscheidens der Motionärin bzw. des Motionärs aus dem Rat). 44 Prozent dieser Motionen wurden abgelehnt.
Beratung der von Fraktionen eingereichten Motionen
Stand am 27.9.2019, Ende der Herbstsession
Einreichungsdatum: ab 01.12.2003, Anfang der 47. Legislatur
Die Grafik zeigt die Verteilung der 589 von Fraktionen eingereichten Motionen nach Ergebnis (Annahme, Ablehnung, Rückzug, Abschreibung wegen Nichtbehandlung innert zwei Jahren oder Ausscheidens der Urheberin bzw. des Urhebers aus dem Rat). Die Hälfte dieser Motionen wurden abgelehnt.
Beratung der von Kommissionen eingereichten Motionen
Stand am 27.9.2019, Ende der Herbstsession
Einreichungsdatum: ab 01.12.2003, Anfang der 47. Legislatur
Die Grafik zeigt die Verteilung der 462 eingereichten Kommissionsmotionen nach Erledigungstyp (Annahme, Ablehnung, Rückzug, Abschreibung wegen Nichtbehandlung innert zwei Jahren oder Ausscheidens der Urheberin bzw. des Urhebers aus dem Rat). Mehr als 40 Prozent dieser Motionen wurden abgelehnt.
Zusammenfassende Tabelle
Stand am 27.9.2019, Ende der Herbstsession
Einreichungsdatum: ab 01.12.2003, Anfang der 47. Legislatur
Annahme | 585 (13,6 %) | 79 (13,4 %) | 254 (55 %) |
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Ablehnung | 1 878 (43,7 %) | 303 (51,4 %) | 189 (40,9 %) |
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Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt | 1 155 (26,9 %) | 157 (26,7 %) | |
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Abgeschrieben, weil die Urheberin / der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist | 180 (4,2 %) | | |
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Zurückgezogen | 497 (11,6 %) | 50 (8,5 %) | 19 (4,1 %) |
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Total | 4 295 (100 %) | 589 (100 %) | 462 (100 %) |
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Die Tabelle enthält eine Übersicht der Angaben aus den Grafiken zuvor. Etwa 27 Prozent der von Ratsmitgliedern oder Fraktionen eingereichten Motionen wurden abgeschrieben, weil der Rat deren Beratung nicht innert zwei Jahren abgeschlossen hatte.
Beratung der Motionen in der 50. Legislatur
Stand am 27.9.2019, Ende der Herbstsession
Einreichungsdatum: ab 01.12.2003, Anfang der 47. Legislatur
Die Grafik zeigt die Behandlung der 1 514 Motionen, die in der 50. Legislatur angenommen, abgelehnt oder ohne Ratsbeschluss (d. h. Rückzug durch den Urheber, Abschreibung wegen Nichtbehandlung innert zwei Jahren oder wegen Ausscheidens der Urheberin bzw. des Urhebers aus dem Rat) erledigt wurden. Bei 558 dieser Motionen kam es zu keinem Ratsbeschluss, d. h. bei rund 37 Prozent.
Wird eine Motion von einem der Räte abgelehnt, gilt sie als erledigt. Das Parlament hat insgesamt 715 Motionen abgelehnt, d. h. knapp die Hälfte (47 %) aller Motionen.
Um an den Bundesrat oder ans Büro überwiesen zu werden, muss eine Motion grundsätzlich von beiden Kammern angenommen worden sein. Es kommt vor, dass eine Motion vom Erstrat definitiv angenommen wird, ohne an den anderen Rat überwiesen zu werden. Dies war 12 Mal der Fall, unter anderem bei den Motionen 17.3003 und 17.3014 «Zusätzliche Mittel im Aktionsplan zur Gesamtschau Sportförderung zugunsten des Nachwuchs-Leistungssports». Insgesamt wurden 241 Motionen an das Büro oder den Bundesrat überwiesen, 36 davon nach Abänderung durch den Zweitrat. Dies bedeutet, dass rund 16 Prozent der 1 514 in der 50. Legislatur beratenen Motionen definitiv angenommen wurden.