Wahl- und Abberufungsrecht
Nationalratswahlen
Die Gesamterneuerungswahlen des Nationalrates finden alle vier Jahre, jeweils am zweitletzten Sonntag im Oktober, statt. Die Nationalratsmitglieder werden vom Volk in direkter Wahl gewählt. Jeder Kanton bildet einen Wahlkreis.
Die Wahlen erfolgen nach dem Proporzsystem, in Kantonen mit nur einem Sitz nach dem Majorzsystem.
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Ständeratswahlen
Die Mitglieder des Ständerates werden nach kantonalem Recht gewählt. In den Kantonen Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden wird je eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter gewählt, in den übrigen Kantonen je zwei.
45 der 46 Ständeratsmitglieder werden an der Urne gleichzeitig mit dem Nationalrat gewählt. In Appenzell Innerrhoden wählt die Landsgemeinde (Versammlung aller Stimmbürger/innen) ihre Standesvertretung jeweils im April vor den Nationalratswahlen.
In den Kantonen Jura und Neuenburg wird das Proporzverfahren angewandt, in den anderen Kantonen das Majorzverfahren.
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Abberufungsrecht
Das Volk hat gegenüber dem Parlament kein Abberufungsrecht. Zu einer indirekten Abberufung des Parlamentes (und der Regierung) kommt es jedoch, wenn das Volk in einer Vorabstimmung die Durchführung einer Totalrevision der Bundesverfassung beschliesst.