Beginn der Diskussion über die Veröffentlichung der Verhandlungen von National- und Ständerat. Bis 1891 dazu rund 20 Vorstösse und 10 Versuchspublikationen.
1848
Bereits in seiner dritten Sitzung, am 8. November – noch vor dem Entscheid für Bern als zukünftigen Bundessitz –, behandelt der Nationalrat die Frage der Veröffentlichung der Verhandlungen. Am 11. November reicht Ständerat A. Carteret (GE) eine entsprechende Motion ein. Die mit der Behandlung betrauten Kommissionen nehmen das Anliegen positiv auf und beantragen die zumindest probeweise Publikation der Debatten. Doch mit Bundesbeschluss vom 27. November verlangen die Räte vom Bundesrat zunächst «Gutachten und Antrag» betreffend «ein öffentliches Blatt über die Verhandlungen des National- und des Ständerathes».
1849
Am 29. März erscheint die verlangte Botschaft des Bundesrates. Er beantragt, der Angelegenheit «keine weitere Folge» zu geben, und argumentiert mit den hohen Kosten und einem mangelnden Bedürfnis für ein solches Publikationsorgan. Als Alternative schlägt er vor, mehr Texte in dem am 24. Februar erstmals erschienenen Bundesblatt zu veröffentlichen. National- und Ständerat stimmen diesem Antrag zu.
1850
Auf private Initiative wird ein (heute verschollenes) «Bulletin des délibérations de l’Assemblée fédérale» publiziert. Die neue Geschäftsordnung des Nationalrates vom 9. Juli bestimmt in Artikel 44: «Die Ablesung einer Rede ist untersagt.» (Diese Bestimmung wird erst 1903 gestrichen.)
1851
Eine Motion
A. Alméras (GE), die die Veröffentlichung «wie in den meisten Grossen Räthen der Kantone üblich» verlangt, wird am 26. August noch abgelehnt. Am 6. Dezember aber überweist der Nationalrat eine Motion L. Blanchenay (VD) für die Herausgabe eines Bulletins in deutscher und französischer Sprache an eine Kommission.
1852
Der Nationalrat beschliesst gemäss dem Antrag der Mehrheit seiner Kommission, der Motion «zur Zeit keine Folge» zu geben. Die Kommissionsminderheit hatte die Herausgabe eines «Verhandlungsbülletins» mit dem «wesentlichsten Inhalt der gefallenen Vorträge» beantragt.
1853/54
Wiederum auf privater Basis wird ein «Mémorial des séances de l’Assemblée fédérale» veröffentlicht.
1857
Publikation eines stenographischen Bulletins über die Verhandlungen betreffend die «Neuenburgerfrage» im Dezember 1856 und Januar 1857 (Auflage: 1000 Exemplare).
1858
Im Juli tagt das Parlament erstmals im neuerbauten «Bundesratshaus» (heute Bundeshaus West). Im Zusammenhang mit dem Voranschlag von 1859 findet auch eine Aussprache über die Frage der Veröffentlichung der Ratsverhandlungen statt.
1859
Der Nationalrat beschliesst gemäss dem Antrag der Mehrheit seiner Kommission, der Motion «zur Zeit keine Folge» zu geben. Die Kommissionsminderheit hatte die Herausgabe eines «Verhandlungsbülletins» mit dem «wesentlichsten Inhalt der gefallenen Vorträge» beantragt. Separatpublikation der Verhandlungen über die «Bisthumsverhältnisse der Schweiz».
1860
Motion von Nationalrat J.-J. Challet-Venel (GE) für ein «Bülletin in den drei Landessprachen». Dem Motionär schweben nicht Stenographen vor, sondern bloss «Memorialisten», die das Wesentliche aufzeichnen sollen. Bereits am Tag nach der Einreichung wird der Vorstoss vom Rat deutlich abgelehnt. Einen neuen Anstoss gibt die Petition Karl Schärers, des I. Sekretärs der Justizdirektion des Kantons Bern, «über die Errichtung eines stenographischen Bülletins für die Verhandlungen der gesezgebenden Räthe». Aus Kostengründen sollen die Voten nicht übersetzt, sondern nur in der Originalsprache abgedruckt werden. Das Anliegen wird auf Antrag der Petitionskommission «zur nähern Prüfung und Berichterstattung» an den Bundesrat überwiesen. Die Kosten werden auf 30 000 Franken geschätzt.
1861
Am 30. Dezember legt der Bundesrat Bericht und Gesetzentwurf vor und befürwortet die Schaffung eines «besonderen stenographischen Verhandlungsblattes». Wichtig sei dieses vor allem für die Romandie, die darin die «hauptsächliche Garantie ihrer Rechte und Interessen erblike». Ein Nutzen ergebe sich aber auch für die kantonalen Behörden. Solche Verhandlungsblätter veröffentlichten im übrigen auch mit der Schweiz vergleichbare Länder wie Belgien oder die «kleinern Staatden Deutschlands».
1862
Am 20. Januar beschliesst der Nationalrat Nichteintreten auf die Vorlage: aus Kostengründen und weil die Presse das Informationsbedürfnis bereits befriedige. Eine Woche später weist der Ständerat den Entwurf an den Bundesrat zurück – mit dem Auftrag, die «Einführung eines substantiellen Bülletins» eventuell auch auf privater Basis zu prüfen.
1864
Mit Botschaft vom 11. Juni verlangt der Bundesrat einen Kredit für ein «Tagblatt der gesezgebenden Räthe». Die Beratung wird verschoben. Noch im gleichen Jahr erscheint versuchsweise ein Bulletin über die Verhandlungen betreffend die mit Frankreich am 30. Juni 1864 abgeschlossenen Handels- und anderen Verträge. Es enthält die stenographisch aufgenommenen Verhandlungen vom 20. bis 30. September 1864. Der Bundeskanzler wertet den Versuch später als Misserfolg, weil die Protokollführer zuwenig qualifiziert gewesen seien.
1867
Eine Motion Ch. M. Friederich (GE) für die «Veröffentlichung der Protokolle der gesezgebenden Räthe» wird vom Nationalrat überwiesen.
1868
Das Departement des Innern erstattet dem Bundesrat einen Bericht mit Antrag auf Publikation der Sessionen des ganzen Jahres. Der Bundesrat beantragt daraufhin einen Nachtragskredit für einen «Versuch mit der Veröffentlichung (Druk der Protokolle der gesezgebenden Räthe)» ab Wintersession. Dieser Kredit wird von beiden Räten verweigert. Dafür überweist der Nationalrat ein Postulat, das eine Botschaft über «das Materielle der Frage wegen Veröffentlichung der Protokolle» verlangt.
1870
Im Sommer beschliesst der Bundesrat, als Versuch ein «förmliches stenographisches Bülletin» über die Verhandlungen betreffend den Gotthardbahnvertrag und die Revision der Bundesverfassung zu publizieren. Aus Kostengründen sollen die Voten nur in der Originalsprache erscheinen. Der nötige Kredit wird bewilligt; der Nationalrat verlangt nachträglich doch die Übersetzung der Voten. 54 gleichlautende Petitionen (48 aus der Romandie, 6 aus der Deutschschweiz) mit zusammen 3834 Unterschriften verlangen die Einführung eines stenographischen Bulletins. Die Petitionskommission beantragt, die versuchsweise Publikation der Verhandlungen über «Gotthardfrage» und «Bundesrevision» abzuwarten. Das Bulletin der Gotthardbahn-Verhandlungen vom Juli wird unter der Leitung des Stenographen des bernischen Grossen Rates, Zuber, realisiert. Obschon die Nachfrage noch bescheiden ist, beschliessen die Räte am 23. Dezember, auch die Verhandlungen betreffend die Revision der Bundesverfassung als «einlässliche Protokolle .... dem Fortgange der Verhandlungen entsprechend, in Bülletinform zu veröffentlichen».
1871
Nach der Julisession Publikation der Verhandlungen über die «Bundesrevision» durch Elie Ducommun, Übersetzer im Nationalrat und Publizist, in seiner Zeitschrift «L’Helvétie». Im September schliesst der Bund mit Ducommun einen Vertrag, wonach dieser die übrigen Verhandlungen betreffend Verfassungsrevision als «vollständiges Verhandlungsbulletin» privat, aber unter Kostenbeteiligung des Bundes zu publizieren habe, und zwar als «successiv erscheinendes substantielles Bülletin», eine «vom Bundesrathe subventionirte Privatunternehmung». Die Voten werden nur summarisch wiedergegeben.
1872
Nachdem das Volk am 12. Mai einen ersten Entwurf einer revidierten Bundesverfassung knapp verworfen hat, verlangt ein Postulat der «Büdgetkommission» des Nationalrates vom Bundesrat einen Bericht über «Zwekmässigkeit und Möglichkeit eines Memorials über die Verhandlungen der Räthe». Das Parlament möchte im internationalen Vergleich nicht ins Hintertreffen geraten. Die Verhandlungen sollen «kurz und bündig, aber richtig» wiedergegeben werden. Der Vorstoss wird in abgeschwächter Form überwiesen.
1873
im November beschliesst der Nationalrat, ein analytisches Protokoll der Verhandlungen über die Verfassungsrevision (mit französischer Übersetzung) zu publizieren. Es soll aber erst nach, nicht während der Session erscheinen.
1874
Im Januar berät der Nationalrat einen Entwurf des Bundesrates für die versuchsweise Veröffentlichung aller Beratungen des Jahres 1874 in Form von «täglich in deutscher und französischer Sprache erscheinenden Bülletins» mit «Hauptinhalt» der Voten. Die beiden Kammern beschliessen Nichteintreten. Am 19. April wird die revidierte Bundesverfassung in einem zweiten Anlauf angenommen.
1876
Nationalrat E. Frey (BL) reicht am 24. Juni mit 43 Mitunterzeichnern eine Motion für die «versuchsweise» Veröffentlichung der Verhandlungen der beiden Räte während der nächsten Session ein. Diese Motion wird als Postulat beider Räte überwiesen: Der Bundesrat solle eine «regelmässige amtliche Veröffentlichung der Verhandlungen in beiden Räthen» prüfen. Im September trifft ein «Memorial» des schweizerischen Zentralvereins für Gabelsbergische Stenographie in Bern ein. Es regt die «Errichtung eines stenographirten Bülletins» an. Der Bundesrat lehnt die Vorstösse aus Kostengründen ab und schlägt vor, nur die Beschlussprotokolle der Räte zu veröffentlichen.
1877
Eine Petition des Stenographen-Vereins Bern verlangt direkt die Errichtung eines stenographischen Büros der eidgenössischen Räte. Dasselbe Anliegen wird drei Monate später in einer Petition des Allgemeinen Schweizerischen Stenographen-Vereins vorgebracht.
1878
im Februar beschliessen beide Räte «Beiseitelegung» dieser Pendenz wegen der «derzeitigen finanziellen Lage des Bundes». Am 20. Juni lehnt der Nationalrat auch eine Motion Wirth (SG) für die Veröffentlichung eines Bulletins über die Gotthardbahn-Verhandlungen ab. Doch schon im Sommer entschliessen sich die Räte, einen «Stenographischen Bericht über die Verhandlungen der Bundesversammlung betreffend die Gotthardbahn-Frage, Juli/August 1878» herauszugeben. Zunächst will man die Kosten den interessierten Kantonen aufbürden; schliesslich übernimmt sie doch der Bund. Verantwortlicher Redaktor ist C. Suter, Gabelsberger-Stenograph.
1880
Der Nationalrat behandelt eine Eingabe Delessert (Lausanne) für ein dreisprachiges stenographisches Bulletin.
1885
Am 6. Februar bewilligt der Bundesrat erstmals den Ankauf von zwei Schreibmaschinen für die Bundeskanzlei.
1888
Einreichung einer Petition des Allgemeinen Schweizerischen Stenographen-Vereins.
1889
National- und Ständerat überweisen ein Postulat G. Pictet (GE) für die Publikation der Beschlussprotokolle der Räte seit 1874. Eine weitere Petition des Allgemeinen Schweizerischen Stenographen-Vereins verlangt die Einführung eines stenographischen Bulletins.
1890
Am 28. Januar legt der Bundesrat eine umfassende Botschaft mit Beschlussentwurf vor. Erstmals werden neue Argumente für die Einführung eines Bulletins vorgebracht: wegen des ausgebauten Referendumsrechts bestehe Anspruch auf detaillierte Information über das Ratsgeschehen. Ein grosser Nutzen sei für «gesetzgebende, administrative und richterliche Behörden des Bundes und der Kantone» zu erwarten. Dafür genüge ein «Résumé der Voten» aber nicht; es brauche ein «stenographisches Verhandlungsblatt». Dieses solle aber nicht fortlaufend publiziert werden, sondern als «Quellen- und Nachschlagewerk» zur Interpretation dienen. Das Motto lautet: «Entweder gar nichts, oder dann etwas Rechtes». Es werden auch eine Musterberechnung der Kosten und ein Vergleich mit dem Grossen Rat des Kantons Bern angestellt. Der Antrag lautet auf Schaffung eines «stenographischen Verhandlungsblattes». Noch vor der Behandlung dieser Botschaft lässt die Zeitung «Der Bund» die Verhandlungen von Sommer- und Herbstsession durch Grossratsstenograph Rudolf Schwarz wörtlich protokollieren. Bis zum Ersten Weltkrieg wird das Bulletin bogenweise gratis der Zeitung beigelegt.
1891
Nach anfänglicher ablehnender Haltung beider Kammern und der Eliminierung mehrerer Differenzen kommt mit dem Bundesbeschluss vom 11. April ein typisch schweizerischer Kompromiss zustande: Gemäss Ziffer I wird beschlossen, «von der Einrichtung eines stenographischen Bülletins … Umgang zu nehmen» (d. h., darauf zu verzichten). Gemäss Ziffer II kann die stenographische Aufnahme «ausnahmsweise» von einem Rat doch beschlossen werden; sie wird für das betreffende Geschäft dann im anderen Rat zwingend auch durchgeführt. Deshalb muss trotz allem ein fester stenographischer Dienst eingerichtet werden.
1902
Das neue Parlamentsgebäude wird eingeweiht. Gemäss Originalplan ist für die Stenographen der Raum im «Hochparterre» genau unter dem «Zeitungs-Zimmer» bestimmt. Der Plan sieht ein unterteiltes Büro mit vier Arbeitsplätzen auf der einen und zwei Arbeitsplätzen auf der anderen Seite vor. Im Ständeratssaal ist die Stenographenbank im Zentrum angebracht, im Nationalratssaal befindet sie sich vor den sechs Plätzen der Stimmenzähler. Sie ist vollständig eingefriedet und mittels einer separaten Treppe vom unteren Stock her zugänglich. Das revidierte Geschäftsverkehrsgesetz hält erstmals ausdrücklich fest, die Verhandlungen über referendumsfähige Erlasse (Bundesgesetze und allgemeinverbindliche Bundesbeschlüsse) seien in beiden Räten stenographisch aufzunehmen.
1903
Ab Oktober zeichnet Friedrich Zimmermann für die Redaktion des Bulletins verantwortlich.
1907
Das Bulletin wird in zwei Publikationsreihen aufgeteilt: eine für den Nationalrat, die andere für den Ständerat. Bis dahin sind die Ratssitzungen in rein chronologischer Reihenfolge gemischt publiziert worden.
1920
Ende Jahr beschliesst der Nationalrat, von 1921 an sämtliche Ratsverhandlungen stenographieren zu lassen. Publiziert werden gemäss Geschäftsreglement aber weiterhin bloss die Verhandlungen über referendumsfähige Erlasse sowie andere Beratungen auf besonderen Ratsbeschluss hin. «Jedem Redner ist das Stenogramm während einer kurzen Frist zur Anbringung stilistischer Verbesserungen zur Verfügung zu stellen», hält das Ratsreglement ausdrücklich fest.
1921
Ein Versuch des Bundeskanzlers und der Stenographen, die Forderung nach maschinenschriftlicher Übertragung aller Voten abzuwenden, scheitert an der harten Haltung des Büros des Nationalrates: Die von den Rednern korrigierten handschriftlichen Transkriptionen des Stenogramms genügten nicht als Protokoll, weil sie verlorengehen könnten. Das Büro regelt die praktischen Fragen: Von allen Texten, auch den nicht gedruckten, muss eine maschinenschriftliche Reinschrift in drei Exemplaren erstellt werden. Eine bleibt im Generalsekretariat, die zweite geht an die Parlamentsbibliothek, und die dritte ist für das Bundesarchiv bestimmt. Nachdem als Folge dieses Beschlusses Daktylographinnen angestellt werden müssen, wächst der Stenographische Dienst von 8 auf 20 Personen an und gerät in Platznot. Das Büro des Nationalrates fordert den Bundesrat auf, die nötigen Räumlichkeiten bereitzustellen. Wahrscheinlich bezieht der Dienst in der Folge neue Büros im zweiten Stock des Parlamentsgebäudes (Ostseite), wo er während über siebzig Jahren verbleibt. Ab April zeichnet Dr. Otto Vollenweider für die Redaktion des Bulletins verantwortlich.
1922
Aufgrund der Ergebnisse der Volkszählung von 1920 wächst der Nationalrat um neun Mitglieder an. Aus Platzgründen fällt die eingefriedete Stenographenbank im Zentrum des Saales weg. Sie wird durch kleine Tische hinten links und rechts ersetzt. Von dort aus verstehen die Stenographen jedoch die Nationalräte nicht mehr, da diese von ihrem Platz aus sprechen. Deshalb besetzen die Stenographen jeweils freie Sitze in der Nähe oder gar die Bundesratsstühle, was nicht gern gesehen wird.
1927
Das Büro des Nationalrates diskutiert einmal mehr die «Frage der Stenographenplätze». Dabei wird auch erwogen, eine Rednertribüne einzurichten.
1930
Erstmals werden die Anstellungsverhältnisse der Stenographen durch Bundesratsbeschluss geregelt. Die Stenographen erhalten ein von der Anzahl Sessionstage unabhängiges Jahresfixum, das der Hälfte des Jahresgehaltes eines Bundesbeamten entspricht, «der ein Hochschulstudium abgeschlossen, aber keine Chef-Funktion innehat». Gleichzeitig erlässt der Bundeskanzler «Vorschriften über das Dienstverhältnis der beim stenographischen Dienste der Bundesversammlung beschäftigten Maschinenschreiberinnen» mit einem nach Dienstalter abgestuften Tagesentschädigungs-System. Im September wird im Nationalratssaal erstmals provisorisch eine Lautsprecheranlage eingerichtet.
1931
Das Büro des Nationalrates beschliesst die provisorische Aufstellung von zwei seitlichen Rednertribünen. Dieses Provisorium wird später wieder entfernt. Damit stellt sich das Problem der Stenographenplätze erneut. Ein Büromitglied beklagt sich gar, sein Sessel werde regelmässig während längerer Zeit von Stenographen besetzt. Das Büro beschliesst, inskünftig seien die Berichterstatterplätze im Ratssaal für die Stenographen reserviert, solange sie nicht von den Berichterstattern beansprucht würden.
1932
Erstmals erhalten die Stenographen versuchsweise Diktierapparate. Wegen der hohen Anschaffungskosten bleibt es beim Versuch – trotz positivem Echo der Betroffenen. Die Lautsprecheranlage im Nationalratssaal wird definitiv eingerichtet.
1938
Mit einer Eingabe an das Büro das Nationalrates fordert H. Walder (U, ZH) eine Rednertribüne. In der Folge wird wieder ein Versuchsbetrieb eingerichtet, der offensichtlich in ein Definitivum übergeht.
1939
Nationalratspräsident Henry Vallotton (R, VD) regt eine «simplification du service sténographique» an und beauftragt die Bundeskanzlei, ein «remplacement progressif de la sténographie par la sténotypie» (Maschinenstenographie) abzuklären. Eine elektrische Tonübertragung in ein separates Aufnahmelokal soll die Stenographen im Ratssaal überflüssig machen. Nach einem Versuch wird «der grossen Kosten wegen» auf «die Benutzung des Lautsprechers für den Stenographendienst» verzichtet. Am 14. Juni besuchen die eidgenössischen Räte die «Landi», die Landesausstellung in Zürich. Für den Umzug vom Hauptbahnhof zum Bürkliplatz legt Nationalratspräsident Vallotton folgende «Zugsordnung» fest: «Musik, Bundesrat, Nationalrat, Ständerat, Stenographen, Journalisten.»
1941
Der Personalbestand des Dienstes ist auf 22 Personen angewachsen und umfasst 6 Stenographen deutscher, 4 französischer und 1 italienischer Sprache, 4 «Maschinenschreiberinnen» deutscher und 6 französischer Sprache sowie 1 Kanzleibeamten. Bei der Rekrutierung von neuen Stenographen wird es immer schwieriger, Kandidaten zu finden, die sowohl die geforderte Schreibleistung von mindestens 260 Silben als auch einen Hochschulabschluss mitbringen. Es stehen 7 Diktier- und 6 Abhörapparate (Wachswalzen-Diktaphone) zur Verfügung, die zur Arbeitserleichterung sehr geschätzt werden. Nun brauchen die Stenographen ihre Turnusse nicht mehr direkt einer Daktylographin zu diktieren. Ab Mitte der fünfziger Jahre werden diese Diktaphone allmählich durch Magnettonfoliengeräte ersetzt.
1953
Ab März zeichnet Werner Bosshard für die Redaktion des Bulletins verantwortlich.
1960
Der Bundeskanzler stimmt dem Wunsch der Stenographen zu, die Ratsverhandlungen auf Tonband aufzunehmen. Es wird eine Anlage mit zwei in Serie geschalteten und von den Ratssälen aus ferngesteuerten Aufnahmegeräten konstruiert. Diese Einrichtung erlaubt es, den Redefluss auf einzelne Tonträger mit je 10 Minuten Spieldauer zu verteilen, die separat verarbeitet werden können. Das einfache und robuste System wird von verschiedenen ausländischen Parlamenten kopiert. Es bleibt unverändert während über 30 Jahren in Betrieb. Damit wird es möglich, die Verhandlungen auch ohne Stenographie fortlaufend niederzuschreiben. Zunächst wird die Anlage nur zur Überprüfung der Stenogramme und für italienische Voten verwendet.
1961
Nach dem Tod eines französischsprachigen Stenographen findet sich kein geeigneter Nachfolger mehr. Als Notlösung wird ein pensionierter Stenograph weiterbeschäftigt.
1962
Da weitere Pensionierungen von Stenographen unmittelbar bevorstehen, stellt die Bundeskanzlei Versuche mit Redaktoren an, die die Texte nur mit Hilfe der Tonaufnahme bearbeiten. In der Folge arbeiten Stenographen und Redaktoren während Jahren nebeneinander, wobei die Redaktoren rund einen Viertel weniger verdienen. Anlässlich einer Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes wird der Stenographische Dienst aus der Bundeskanzlei ausgegliedert und neu formell dem Generalsekretariat der Bundesversammlung unterstellt.
1963
Nachdem nicht mehr ausschliesslich stenographiert wird, wechselt der Titel des Bulletins mit der März-Ausgabe von «Amtliches stenographisches Bulletin» zu «Amtliches Bulletin».
1967/68
Nachdem die Beschäftigung von (teuren) Stenographen immer häufiger in Frage gestellt wird, untersucht die Zentralstelle für Organisationsfragen der Bundesverwaltung (ZOB) im Auftrag des Bundeskanzlers die Arbeitsweise des Dienstes: Nur etwa 40 Prozent der Verhandlungen werden noch stenographiert; für den Rest stehen Rednermanuskripte zur Verfügung.
1969
Im Februar erstattet die ZOB ihren «Bericht über das Arbeitsverfahren bei der Redeaufnahme in den eidgenössischen Räten». Sie kommt zum Schluss, dass eine Verschiebung zuungunsten der Stenographen stattgefunden hat und dass die Arbeit ohne technische Hilfsmittel nicht mehr zu bewältigen wäre. Das Nebeneinander von Stenographen und Redaktoren sei unwirtschaftlich. Sie schlägt eine grundlegende Umstrukturierung unter Verzicht auf Stenographen vor, wodurch die Lohnkosten angeblich um 40 Prozent gesenkt werden könnten. Der empfohlene radikale Wechsel wird offensichtlich nicht vollzogen, sondern man beschäftigt die Stenographen bis zu ihrer Pensionierung weiter. Die Redaktoren bleiben bis weit in die achtziger Jahre dem Arbeitsrhythmus der Stenographen (je 10 Minuten Aufnahme) unterworfen.
1970
Die Praxis, wonach nur die Verhandlungen über referendumsfähige Erlasse gedruckt werden, die übrigen Voten aber seit 1921 bloss in maschinenschriftlicher Form vorhanden sind, wird der zunehmenden Bedeutung anderer Geschäfte nicht mehr gerecht. Im Nationalrat werden nur etwa 65 Prozent, im Ständerat gar nur 45 Prozent der Verhandlungen veröffentlicht. Zudem sind die maschinenschriftlichen Reinschriften nur bis 1966 nachgeführt. Hat der Bundesrat im Vorjahr eine Kleine Anfrage O. Fischer-Bern (R, BE) für die Aufnahme der gesamten Ratsverhandlungen ins Amtliche Bulletin aus Kostengründen noch abgelehnt, beschliesst das Büro des Nationalrates nun die versuchsweise vollständige Publikation während eines Jahres.
1971
Am 27. Januar stimmen beide Räte dem Antrag der Ratsbüros auf versuchsweise Aufnahme aller Verhandlungen ins Amtliche Bulletin zu. Das Bulletin von 1971 erscheint mit einem Vielfachen des Umfangs früherer Jahrgänge. Nach der Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts auf Bundesebene nehmen in der Wintersession erstmals zwölf Frauen im Nationalrat Einsitz.
1972
Über eine Initiative des Büros des Nationalrates wird das Geschäftsverkehrsgesetz im Sinn einer vollständigen Veröffentlichung der Verhandlungen angepasst. Die Änderung wird am 1. März vom Nationalrat und am 7. März vom Ständerat einstimmig genehmigt – trotz der Verdoppelung von Umfang und Druckkosten. Gleichzeitig wird das «Stenographenbüro» in «Protokollierungsdienst» umbenannt. Auf besonderen Wunsch des Bundesrates werden neu auch die Kleinen (Einfachen) Anfragen ins Bulletin integriert.
1974
Allmählich werden die mechanischen Schreibmaschinen der Daktylographinnen durch elektrische Kugelkopf-Schreibmaschinen ersetzt. Das revidierte Geschäftsreglement des Nationalrates legt erstmals eine fünftägige Frist für die Rückgabe der Manuskripte durch die Rednerinnen und Redner fest. Diese Frist ersetzt die frühere Formulierung «unverzüglich in Druck geben».
1977
Nach mehrjährigen Vorarbeiten regelt der Bundesrat das «Dienstverhältnis der Stenographen, Simultanübersetzer, Redaktoren und Daktylographinnen der Bundesversammlung». Das alte Prinzip der Tagesbesoldung bleibt bestehen; diese wird neu auf der Basis einer Lohnklasse und eines Prozentzuschlags für die unregelmässige Sessionsarbeit errechnet. Ab September zeichnet Dr. Ernst Frischknecht für die Redaktion des Bulletins verantwortlich.
1979
Ein Bericht des Leiters des Dienstes beklagt die Zunahme der Arbeitslast «als Folge der veränderten Arbeitsweise der Räte»
1981
Eine Projektgruppe beginnt mit Abklärungen zur Einführung der elektronischen Textverarbeitung in den Parlamentsdiensten.
1985
In der Wintersession wird für die Daktylographinnen die elektronische Textverarbeitung eingeführt. Es sind zwei Zentralsysteme mit insgesamt 16 Bildschirmarbeitsplätzen und vier Typenraddrukkern vorhanden. Die Texte können nun korrigiert werden, ohne dass sie mehrmals neu abgeschrieben werden müssen. Der Dienst besorgt jetzt das Zusammenstellen der Redetexte, Berichte und Anträge selbst; auch die Korrekturarbeiten werden zum grössten Teil übernommen. Die definitiven Texte werden der Drukkerei per Diskette zugestellt, wodurch die Druckkosten massiv zurückgehen. Als gewichtiger Vorteil können nun auf Wunsch vollständige provisorische Tagesprotokolle ausgedruckt werden. Die Arbeit der Redaktorinnen und Redaktoren wird von dieser Umstellung kaum betroffen.
1987
Die Anstellungsverhältnisse für das teilzeitbeschäftigte Sessionspersonal werden neu geregelt; das Taglohnprinzip wird zugunsten der Bezahlung im Stundenlohn (mit Jahresgarantie) aufgegeben. Ende September wird der letzte Bundesstenograph, Bernhard Luyten, nach 34 Dienstjahren pensioniert.
1988
Ein Postulat Frey Claude (R, NE), das die Publikation aller den Räten vorgelegten schriftlichen Texte auf deutsch und französisch verlangt, wird an das Büro des Nationalrates überwiesen, das auf die bevorstehende Parlamentsreform verweist. Am 7. Oktober tritt der «Bundesbeschluss über die Parlamentsdienste» in Kraft. Der «Protokollierungsdienst» wird aufgelöst; an seine Stelle tritt der «Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung».
1990
Ab September zeichnet Dr. François Comment für die Redaktion des Bulletins verantwortlich. Die Projektarbeiten für eine neue Tonaufnahmeanlage werden aufgenommen. Nach dem Grundsatzentscheid zugunsten des Konzepts einer digitalen Sprachaufzeichnung wird ein detailliertes Pflichtenheft erarbeitet. Gleichzeitig beginnen die Projektarbeiten zur Ablösung der inzwischen veralteten und zuwenig leistungsfähigen Textverarbeitungsanlage. Ein Postulat Ducret (C, GE), das die Publikation aller Kommissionsberichte in deutscher und französischer Sprache verlangt, wird vom Ständerat an das Büro überwiesen. Es wird in der Folge umfassend erfüllt.
1991
Anlässlich der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft erscheint eine Sonderausgabe des Bulletins, welche die Debatten der drei Jubiläumssessionen sowie einen Aufsatz von François Comment zum 100-Jahr-Jubiläum des Amtlichen Bulletins enthält.
1992
Im Frühjahr wird der Vertrag mit einer spezialisierten israelischen Informatikfirma für eine digitale Tonaufzeichnungsanlage unterzeichnet. Während der Wintersession findet ein erster reduzierter Testbetrieb der neuen Textverarbeitung auf PC-Basis statt.
1993
In der Frühjahrssession kann die neue Textverarbeitung (Client-Server-Lösung) definitiv in Betrieb genommen werden. Da jeder Mitarbeiter über einen PC verfügt, bieten sich erweiterte Anwendungsmöglichkeiten. Während der April-Sondersession wird ein erster Testbetrieb der neuen Tonaufzeichnungsanlage durchgeführt (weltweit erstmaliger Einsatz eines solchen Systems in einem Parlament). Bereits von der Sommersession an wird ausschliesslich mit diesem System gearbeitet. Für diese «Weltpremiere» interessieren sich zahlreiche ausländische Parlamente. Ab Mitte Jahr wird das teilzeitbeschäftigte Sessionspersonal neu gemäss dem Jahresarbeitszeitmodell des Eidgenössischen Personalamtes beschäftigt. Damit entfällt eine Vielzahl von unübersichtlich gewordenen Anstellungsbedingungen und Sonderlösungen. Die Herbstsession der eidgenössischen Räte findet in Genf statt. Der Dienst für das Amtliche Bulletin bleibt als einziger Dienst der Parlamentsdienste durchgehend in Bern und arbeitet praktisch pannenfrei mit Hilfe von Bild- und Tonübertragung sowie des neuen digitalen Tonaufzeichnungsssystems.
1994
Umzug des Dienstes für das Amtliche Bulletin in das ausgebaute zweite Untergeschoss des Parlamentsgebäudes (Räume unter der Bundesterrasse, ehemals Archiv der Militärversicherung). Endlich können sämtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, auch den zahlreichen Teilzeitbeschäftigten, akzeptable Arbeitsbedingungen geboten werden.
1995
In der Januar-Sondersession werden die Redetexte von den Redaktorinnen und Redaktoren erstmals direkt am Bildschirm bearbeitet, so dass den Ratsmitgliedern bereinigte Ausdrucke abgegeben werden können. Diese Massnahme beschleunigt die nachfolgenden Korrekturgänge wesentlich. Mit Beginn der Sommersession ermöglicht es ein neues Produktionsverfahren, den provisorischen zweispaltigen Satz mittels spezieller Computerprogramme durch den Dienst selbst herzustellen. Die Daten werden anschliessend per Telefonleitung an die Druckerei in Solothurn übermittelt. Ab September stehen provisorische, aber bereits vollständige und zweispaltige Texte jeweils ein bis drei Tage nach jeder Sitzung auf dem hausinternen Computernetz zur Verfügung. Ebenfalls ab September wird der definitive Text des Bulletins der Sommersession via Internet zugänglich gemacht. Mit Beginn der Wintersession wird für das Parlament ein eigens gestaltetes Logo eingeführt. In diesem Zusammenhang erfährt auch der Umschlag der Bulletin-Bände erstmals seit über zwanzig Jahren eine Neugestaltung.
1996
Organisatorische Massnahmen (z. B. intensive Vorbereitungsarbeiten vor jeder Session) und technische Hilfsmittel (z. B. automatisches Generieren der Inhaltsverzeichnisse) bringen den erwarteten Nutzen: Die Produktionszeit kann trotz zunehmendem Umfang des Bulletins auf die Hälfte reduziert werden. Gleichzeitig werden auch die Druckkosten halbiert.
1997
Herausgabe des Amtlichen Bulletins auf CD-ROM. Auf einer CD findet, beginnend mit der Wintersession 1995, der Text einer ganzen Legislatur Platz. Schon Stunden nach einem Votum erhält die ganze Bundesverwaltung via Computernetz Zugriff auf provisorische Textfassungen. Ungefähr nach einer Woche werden diese Texte auch auf Internet zum Herunterladen freigegeben. In der Redaktion werden allmählich die direkte Niederschrift der Redetexte durch die Redaktorinnen und Redaktoren sowie die Parallelrevision (systematisches Gegenlesen aller Texte vor der Herausgabe) eingeführt. Die Textqualität kann dadurch deutlich verbessert werden.
1998
Erste Arbeiten zum Ersatz der digitalen Tonaufzeichnungsanlage durch ein modular aufgebautes, auf einer Datenbanklösung basierendes, integriertes Tonaufnahme-, Textverarbeitungs- und Publikationssystem (BULLETIN 2000). Es werden zwei Separatdrucke der Verhandlungen von National- und Ständerat über die Reform der Bundesverfassung herausgegeben.
1999
Im Sommer können erste praktische Tests des neuen Systems erfolgreich abgeschlossen werden. Kurz vor Ende der Herbstsession bringt ein Softwarefehler das alte Tonaufnahmesystem zum Absturz. Die letzten drei Sessionstage müssen mittels eines improvisierten Notfallkonzeptes bewältigt werden. Nach der Herbstsession erscheint die bisherige CD-ROM als abgeschlossene «Archiv-Ausgabe»; sie umfasst nun die gesamte 45. Legislatur. Mit der Wintersession startet BULLETIN 2000: Neu liegt das Hauptgewicht auf der integrierten Online-Publikation des Bulletins via Intra-/Internet. Die Debatten sind grafisch erschlossen und geschäftsweise gegliedert, und alle Synergien (z. B. zur bestehenden Geschäftsdatenbank) werden genutzt. Die neu konzipierte CD-ROM entspricht einem Abbild der Internetversion. Der Aufwand für die Erstellung der Druckfassung kann vermindert werden. Die systematische Verwendung von Hyperlinks hat zur Folge, dass die den Räten schriftlich vorliegenden Texte (v. a. persönliche Vorstösse und Berichte) separat in einem neugeschaffenen Beilagenband publiziert werden.
2000
Mit Beginn der Sommersession werden die einzelnen Redetexte sofort auf Internet freigegeben. Das am Bildschirm laufend entstehende Online-Bulletin wird damit Realität. Auch die Rednernamen sind nun als elektronische Links ausgeprägt und erlauben es, von jedem Votum aus direkt die Kurzbiographien samt Foto des entsprechenden Ratsmitgliedes aufzurufen und mit ihm über E-Mail interaktiv zu kommunizieren. Am 11. Dezember wird den Parlamentsdiensten für BULLETIN 2000 im Rahmen des 5. Speyerer Qualitätswettbewerbs der Preis der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer verliehen. In der Kategorie E-Government überzeuge BULLETIN 2000 «durch einen hohen Innovationsgrad mit sehr nachhaltiger Wirkung. Die Prozesse werden beschleunigt, die Publikationsfrist reduziert und die laufenden Kosten gesenkt. Ebenso ist ein hoher Nettonutzen für Bürger, Parlament, Regierung, Verwaltung und Journalisten vorhanden. Demokratische Prozesse innerhalb des Parlamentes werden viel schneller öffentlich und insgesamt transparenter», lautet die Laudatio.
2001
Aufgrund zunehmenden Interesses an BULLETIN 2000 von Seiten kantonaler Parlamente wird eine kommerzielle Nutzung des neuen Systems in die Wege geleitet: die neu gegründete Spin-off-Firma it-processing AG wird BULLETIN 2000 weiterentwickeln und unter dem Namen «Verbalix» vermarkten. Beginn der Arbeiten an Verbalix portable, einer Miniaturisierung von BULLETIN 2000, die – auf einem tragbaren Computer unabhängig funktionierend – die digitale Tonaufnahme und integrierte Publikation von Kommissionsprotokollen ermöglichen soll. Die Frühjahrssession der eidgenössischen Räte findet in Lugano statt. Der Dienst für das Amtliche Bulletin bleibt als einziger Dienst der Parlamentsdienste durchgehend in Bern und arbeitet mit Hilfe von Bild- und Tonübertragung wie üblich mit BULLETIN 2000. Die CD-ROM des Bulletins der Herbstsession wird erstmals als DVD-ROM versandt, da die Speicherkapazität der CD nicht mehr genügt. Die Schweizerische Gesellschaft für Ideen- und Innovationsmanagement «Idée Suisse» (Zürich) verleiht dem Produkt Verbalix ihren «Goldenen Jubiläums-Ideen-Oscar». Der Preis wird am 13. Dezember in der Galerie des Alpes im Parlamentsgebäude vom Geschäftsführer der it-processing AG und vom Leiter des Dienstes für das Amtliche Bulletin gemeinsam entgegengenommen.
2002
Im Mai testen Protokollführer einen Prototyp von Verbalix portable in zwei Kommissionssitzungen. In den folgenden Monaten wird das Programm intensiv weiterentwickelt.
2003
Im Januar findet die erste regulär mit Verbalix portable protokollierte Kommissionssitzung statt. Weitere Verbesserungen des Programms folgen. Ab der Frühjahrssession wird das Internet-Bulletin systematisch multimedial erweitert: Es ist nun möglich, unmittelbar neben dem Redetext den Originalton jedes Votums und die dazugehörige Videoaufnahme abzurufen. Diese direkte Vergleichsmöglichkeit stellt für die Redaktion eine neue Herausforderung dar. Mit dem Beginn der 47. Legislatur im Dezember wird der Dienst für das Amtliche Bulletin neu direkt dem Leiter der Wissenschaftlichen Dienste unterstellt.
2004
Nach einer internen Reorganisation des Dienstes wird neben den rund dreissig Protokollführerinnen und Protokollführern ein «Kernteam» aus jenen zehn Personen gebildet, die innerhalb des Dienstes die wesentlichen organisatorischen Aufgaben wahrnehmen. Erstmals betreut eine vollamtliche Vorredaktorin/Sachbearbeiterin das Sekretariat.
2005
Nachdem das Bundesarchiv dazu übergegangen ist, selbst digitale Aufnahmen der Ratsdebatten herzustellen, wird auf die Aufnahme auf Tonbandspulen zu Archivzwecken endgültig verzichtet. Im Hinblick auf eine weitere Rationalisierung der Druckverfahren (Wegfall der von der Druckerei geleisteten Vorstufe) schreibt das Bundesamt für Bauten und Logistik den Druckauftrag für das Bulletin international aus. Ausgewählt wird ein Kleinunternehmen in Entlebuch/LU.
2006
Die aufwendige, mehrjährige Totalsanierung des Parlamentsgebäudes zwingt den gesamten Dienst zum Umzug in die ehemaligen Räumlichkeiten der Militärbibliothek im Dachstock des Bundeshauses Ost. Weil das Parlamentsgebäude wegen der Bauarbeiten auch von National- und Ständerat nicht genutzt werden kann, findet die Herbstsession als dritte Auswärtssession der eidgenössischen Räte in Flims (Graubünden) statt. Auch diesmal arbeitet der Dienst für das Amtliche Bulletin von Bern aus und stellt trotz räumlicher Distanz die üblichen Dienstleistungen sicher. Die Wintersession kann wieder in Bern abgehalten werden. Die nur provisorisch hergerichteten Säle und externen Sitzungszimmer führen auch für das Amtliche Bulletin zu erschwerten Arbeitsbedingungen, insbesondere in Bezug auf die Kommissionsprotokollführung.