Aufgaben und Arbeitsweise des Amtlichen Bulletins
Das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung macht die Debatten von Nationalrat und Ständerat – entsprechend dem Auftrag von
Artikel 158 der Bundesverfassung bzw.
Artikel 4 des Parlamentsgesetzes – der Öffentlichkeit seit 1891 umfassend zugänglich.
Heute werden sämtliche in National- und Ständerat gehaltenen Voten durch den Dienst für das Amtliche Bulletin in der Originalsprache unmittelbar und fortlaufend protokolliert. Mit Hilfe eigens entwickelter, digitaler ton- und datenbankgestützter Textverarbeitungsprogramme sorgt ein Team von 20 bis 30 Personen deutscher, französischer und italienischer Muttersprache für die sofortige wörtliche Niederschrift und anschliessende Überprüfung der Texte. Gemäss
Parlamentsverwaltungsverordnung dürfen die Ratsmitglieder innerhalb einer dreitägigen Frist noch stilistische, nicht aber inhaltliche Korrekturen vornehmen.
Das Amtliche Bulletin ist Teil der juristischen Materialien im Gesetzgebungsprozess. Parallel zu den Redetexten wird deshalb eine Fülle zusätzlicher Informationen in die einzelnen Ratssitzungen eingefügt, so z. B. Geschäftstitel, Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsresultate sowie elektronische Verweise (Links) auf weitere Beratungen zum gleichen Geschäft und auf schriftlich vorliegende Dokumente. Alle vorhandenen Texte werden im Internet umgehend veröffentlicht und laufend aktualisiert.
Impressum
Herausgeber und Vertrieb
Ressort Amtliches Bulletin
der Bundesversammlung
Parlamentsdienste
3003 Bern
Tel. 058 322 99 82
E-Mail:
bulletin@parl.admin.ch
Gedruckte Fassung (Print on Demand)