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15.3059 Postulat

Social Impact Investing. Folgerungen für die Schweiz aufgrund des OECD-Reports

Eingereicht von:
Nussbaumer Eric Nussbaumer Eric

Sozialdemokratische Fraktion

Sozialdemokratische Partei der Schweiz

Bekämpfer/in:

Einreichungsdatum:
05.03.2015
Eingereicht im:
Nationalrat
Stand der Beratungen:
Erledigt

Der Bundesrat wird beauftragt, aufgrund des OECD-Reports "New Investment Approaches for Addressing Social and Economic Challenges" geeignete Massnahmen zu prüfen, um auch in der Schweiz Marktaufbau der "sozialen Investitionen" zu stimulieren und gegebenenfalls mit förderlichen Rahmenbedingungen voranzubringen.

"Soziale Investitionen" oder "Impact Investing" werden als Synonyme verwendet für Investitionen, die sowohl einen sozialen als auch einen finanziellen Nutzen bringen. Der OECD-Report "New Investment Approaches for Addressing Social and Economic Challenges" vom 1. Juli 2014 wertet die Erfahrungen in einigen OECD-Ländern aus und zeigt mögliche Massnahmen auf, wie der Markt auch in entwickelten Ländern stimuliert werden könnte. Mit Impact Investing erschliesst man neue Finanzierungsquellen (privates Investmentkapital in Form von Fremd- und Eigenkapital statt Spenden und Zuwendungen) für gesellschaftliche und soziale Vorhaben, begünstigt die Entstehung von sozial motivierten Unternehmen und fördert soziale Innovationen.

In der Schweiz wären "soziale Investitionen" z. B. eine geeignete Massnahme, um die Investitionsfinanzierung im Bereich der anerkannten Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (Werkstätten, Wohnheime, Tagesstätten) gemäss Ifeg auch vermehrt mit privatem Eigen- und Fremdkapital abzustützen. Dazu müsste die rechtliche Klarheit beim Förderrahmen oder bei der Verbürgung solcher Investitionen weiterentwickelt werden und müssten Kriterien für die Messbarkeit der gesellschaftlichen Wirkung (Impact) festgelegt werden. Eine geeignete Massnahme wäre auch der Aufbau einer nationalen Impact Investment Task Force, welche u. a. globale Erfahrungen aus den Tätigkeiten des Sifem (www.sifem.ch), der Social Impact Investment Task Force der G-8 (www.socialimpactinvestment.org) oder die Impact-Investing-Aktivitäten in anderen europäischen Finanzzentren auswertet (www.impact-investing.eu) und denkbare nächste Schritte für einen Marktaufbau "soziale Investitionen in der Schweiz" erarbeitet. Eine Zusammenarbeit mit Akteuren des Schweizer Finanzplatzes erscheint zweckmässig.

Der Bundesrat verfolgt die Arbeiten der OECD zum Thema "soziale Investitionen" mit grossem Interesse.

Unter dem Begriff "soziale Investitionen" subsumiert die OECD Investitionen nicht nur in soziale Einrichtungen, sondern beispielsweise auch in die Erschliessung alternativer Energien, im Bildungswesen oder im sozialen Wohnungsbau. Der OECD-Bericht weist darauf hin, dass im Bereich der "sozialen Investitionen" noch zahlreiche offene Fragen bestehen, angefangen bei der Definition sozialer Ziele über die Fragen der angemessenen Rendite für gewinnorientierte Investoren bis hin zu Fragen der effektiven Überprüfung der Zielerreichung.

Das Instrument der "sozialen Investitionen/Impact-Investitionen" spielte bisher namentlich in der Entwicklungsfinanzierung für Schwellen- und Entwicklungsländer eine Rolle. Diese Finanzierungen umfassen vermehrt Investitionstätigkeiten, die Entwicklungs- und soziale Ziele auf finanziell nachhaltiger Basis verfolgen. Gerade in diesem Bereich verfügt die Schweiz über kompetente Akteure, die international tätig sind, beispielsweise im Mikrofinanzbereich.

Diese und andere Akteure sind neu unter der Plattform "Swiss Sustainable Finance" (SSF) zusammengeschlossen; die Entstehung dieser Plattform wurde vom Bund subsidiär mitunterstützt. Ein Ziel von SSF ist es, den Schweizer Finanzplatz im Bereich nachhaltige Investitionen, einschliesslich "Impact-Investitionen", zu stärken und weiterzuentwickeln. Im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung soll diese Plattform auch zur Mobilisierung von nachhaltigen privaten Investitionen aus der Schweiz zugunsten von Schwellen- und Entwicklungsländern genutzt werden. Dies ist auch ein Thema in der dritten internationalen Entwicklungsfinanzierungskonferenz vom Juli 2015 in Addis Abeba.

Gemäss OECD könnte die Bedeutung von "sozialen Investitionen" auch in entwickelten Ländern wachsen, u. a. aufgrund eines vermehrten Outsourcings von sozialen Dienstleistungen oder einer Verbreitung von resultatabhängiger Vergütung, beispielsweise in Form von Vermittlungsprämien an private Stellenvermittler bei gelungener Arbeitsmarktintegration von Stellensuchenden.

Allgemein ist in der Schweiz die Zusammenarbeit von sozialen Institutionen mit privaten Dienstleistungsanbietern im Rahmen des aktuellen Rechts gut etabliert. So bestehen beispielsweise im Bereich der beruflichen Wiedereingliederung zahlreiche Leistungsvereinbarungen zwischen kantonalen ALV- oder IV-Stellen und privaten Dienstleistungserbringern. Häufig handelt es sich bei den Dienstleistungserbringern um Nonprofitorganisationen, in gewissen Bereichen nehmen aber auch profitorientierte Akteure eine wichtige Funktion wahr (z. B. private Stellenvermittler, private Kindertagesstätten, Weiterbildungsanbieter). Eine zunehmend wichtige Rolle spielen in diesem Zusammenhang auch sogenannte Sozialfirmen, welche eine exemplarische Verbindung von privater Initiative und Verfolgung auch von öffentlichen Interessen im Bereich der Wiedereingliederung darstellen. Die Erfolgsfaktoren, welche entsprechende Sozialfirmen auszeichnen, werden aktuell im Rahmen des Nationalen Programms zur Prävention und Bekämpfung von Armut untersucht.

Eine Besonderheit der Schweiz besteht ferner darin, dass der Vollzug im sozialen Bereich vor allem auf kantonaler oder sogar auf kommunaler Ebene erfolgt. So liegen beispielsweise die Finanzierung und die Aufsicht über die Institutionen gemäss dem Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen in kantonaler Kompetenz. Über den Föderalismus stehen die verschiedenen Gebietskörperschaften im Bereich der sozialen Dienstleistungen miteinander im Wettbewerb, der Anreize für Innovationen im Sozialbereich schafft. In der Arbeitslosenversicherung wird dieser Wettbewerb durch Indikatoren zur Wirkungsmessung zusätzlich unterstützt. Im Gegensatz zur gezielten Wirkungsmessung für spezifische Fragestellungen würde hingegen die Schaffung von einheitlichen Indikatoren zur Erhebung der gesellschaftlichen Wirkung von "Social Impact Investment" angesichts deren Diversität an methodische Grenzen stossen.

Der Bundesrat hält die Ausarbeitung einer Strategie oder gar die Einberufung einer Task-Force für die Schweiz derzeit für nicht angezeigt. Das Zusammenspiel zwischen den privaten, sozialen sowie öffentlichen Akteuren ist etabliert, und die Versorgung mit sozialen Dienstleistungen präsentiert sich auch im internationalen Vergleich als sehr gut. Ferner soll die Zielsetzung des Marktaufbaus für "Impact-Investitionen" durch die Initiative der Marktakteure mit dem eingeschlagenen Bottom-up-Ansatz weiterverfolgt werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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