Der Nationalrat in Kürze
(sda) LADENÖFFNUNGSZEITEN: Der Nationalrat will das Einkaufen nach Feierabend ermöglichen. Er hat am Montag ein Gesetz angenommen, das längere Öffnungszeiten in rund der Hälfte der Kantone zur Folge hätte. Der Ständerat hatte sich mit Stichentscheid des Ratspräsidenten dagegen ausgesprochen. Im Nationalrat war der Entscheid deutlicher: Der Rat hiess das Gesetz mit 122 zu 64 Stimmen bei 5 Enthaltungen gut, gegen den Willen von SP und Grünen. Nun ist wieder der Ständerat am Zug. Die Befürworter sehen längere Öffnungszeiten als Konsumentenbedürfnis und als Massnahme gegen den Einkaufstourismus. Die Gegner wiesen auf die Folgen für das Verkaufspersonal hin un gaben zu bedenken, dass sich das Stimmvolk in mehreren Kantonen gegen längere Öffnungszeiten ausgesprochen hat.
VEREIDIGUNG: Zum Auftakt der Frühjahrssession ist Alice Glauser als Nationalrätin vereidigt worden. Die Waadtländer SVP-Politikerin folgt auf Guy Parmelin, den das Parlament im Dezember zum Bundesrat gewählt hatte. Durch die Wahl Parmelins rutscht Glauser in den Nationalrat nach, dem sie bereits von 2007 bis 2011 angehört hatte. Weil die SVP 2011 im Waadtland einen Sitz an die Grünliberalen abgeben musste, verlor Glauser damals ihr Mandat. Es sei eine grosse Freude, nach Bern zurückzukehren, sagte sie im Vorfeld. Glauser ist 61 Jahre alt und kommt aus Champvent VD. Die Landwirtin ist verheiratet und hat vier Kinder.
WELTHANDEL: Der Bundesrat muss aufzeigen, welche Chancen sich für die Wirtschaft aus der Neuordnung des Welthandels ergeben. Der Nationalrat hat einen Bericht dazu bestellt: Er hiess ein Postulat von Gerhard Pfister mit 142 zu 49 Stimmen gut. Darin verlangt der Zuger CVP-Nationalrat vom Bundesrat eine Strategie für den Fall, dass die transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der EU und den USA und das neue Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (Tisa) zustande kommen. Es wäre fahrlässig, nicht darüber nachzudenken, sagte Pfister. Vorstösse der Grünen, die die schädlichen Auswirkungen der Abkommen beleuchten wollten, scheiterten hingegen.
FOOD WASTE: Der Bundesrat soll beauftragt werden, Massnahmen zu treffen, um die Lebensmittelverluste in der Schweiz bis 2020 um mindestens 30 Prozent zu reduzieren. Der Nationalrat hat eine Motion von Markus Hausammann (SVP/TG) mit 116 zu 72 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Ein Drittel der produzierten Lebensmittel gehe irgendwo entlang der Lebensmittelkette verloren, stellte der Motionär fest. Das sei weder wirtschaftlich noch ethisch verantwortbar. Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann pflichtete ihm bei, wies aber auf die bereits laufenden Arbeiten hin, namentlich den Aktionsplan für eine grüne Wirtschaft. Die Motion geht nun an den Ständerat.
KROATIEN: Der Bundesrat will "in diesen Tagen" die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Schweiz nicht längerfristig aus dem EU-Forschungsprogramm Horizon 2020 ausgeschlossen wird. Das sagte Bundespräsident Johann Schneider-Ammann im Nationalrat. Es geht um die Unterzeichnung des Protokolls zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Sollte die vollständige Assoziierung an Horizon 2020 nicht gelingen, werde der Bundesrat dem Parlament rechtzeitig Vorschläge für das weitere Vorgehen vorlegen, sagte Schneider-Ammann. Daher sei es nicht nötig, die Regierung mit einem Massnahmenplan zu beauftragen. Der Nationalrat lehnte eine entsprechende Motion der SP-Fraktion mit 102 zu 89 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
MARKT: Der Bundesrat muss einen Bericht über die so genannte partizipative Ökonomie verfassen. Damit sind Marktplätze wie Airbnb und Uber, aber auch Crowdfunding gemeint. Dadurch würden bisherige Wirtschaftsmodelle grundlegend umgekrempelt, begründete Fathi Derder (FDP/VD) sein Postulat. Das hinterlasse Schäden, eröffne aber auch Perspektiven. Der Bericht soll eine Gesamtschau auf die partizipative Ökonomie ermöglichen und die Weichen für die Schweiz stellen. Nach Ansicht von Bundespräsident Johann Schneider-Ammann ist es wichtig, das Thema genauer anzuschauen, schon nur wegen der Schweizer Finanzindustrie. Die Schweiz können sich diesen Entwicklungen nicht entziehen, sagte er.
VIEHZUCHT: Der Nationalrat möchte die Bisonzucht fördern. Er hat eine Motion von Céline Amaudruz (SVP/GE) mit 104 zu 75 Stimmen bei 11 Enthaltungen angenommen. Amaudruz hatte auf die schwierige wirtschaftliche Situation der Züchter nach der Streichung der tierbezogenen Beiträge mit der Agrarpolitik 2014-2017 hingewiesen. Bisons und Rinder erbrächten die gleiche Leistung zur Fleischproduktion aus Gras, sagte Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Darum würden sie bei den Direktzahlungen ab 2016 gleich behandelt. Beiträge für die Haltung von Bisons in den Alpen seien aber nicht möglich, weil diese nicht gleich wie Rinder gehalten werden könnten.
BILDUNG: Der Bundesrat muss einen Bericht zur Förderung der Landessprachen in der Berufsbildung verfassen. Darin soll er auch prüfen, ob die Sprachkenntnisse im eidgenössischen Fähigkeitszeugnis vermerkt und wie Lernende für Fremdsprachen begeistert werden können. Der Nationalrat hat ein Postulat mit dieser Forderung mit 115 zu 75 Stimmen angenommen. Heute hätte Lernende weniger Anreize als Gymnasiasten, ihre Kenntnisse einer anderen Landessprache zu vertiefen, begründete Christine Bulliard-Marbach (CVP/FR) ihren Vorstoss. Das habe mit der Ausbildungspraxis zu tun. Die SVP bekämpfte das Postulat. Der Eintrag mache keinen Sinn, fand Felix Müri (LU). Sonst müssten auch noch andere Kompetenzen vermerkt werden.
WAFFEN: Der Nationalrat will kein absolutes Verbot der Finanzierung von untersagtem Kriegsmaterial. Ein solches hatte Evi Allemann (SP/BE) mit einer Motion verlangt. Heute sei die direkte Finanzierung gesetzlich verboten, die Beteiligung an den entsprechenden Firmen aber nur insoweit, als sie der Umgehung des Finanzierungsverbot diene, sagte sie. Gemäss einem Bericht liege Geld der Nationalbank und der Grossbanken bei Produzenten von Streumunition oder Atomwaffen. Das sei "politisch unhaltbar", das Schlupfloch müsse gestopft werden. Laut Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann stellen Produzenten von verbotenem Kriegsmaterial regelmässig auch zivile Güter her. Als Beispiel nannte er den Flugzeugbauer Boeing. Ein Verbot der Beteiligung an Mischkonzernen käme einem Investitionsverbot gleich, sagte er. Das sei nicht das Ziel des Kriegsmaterialgesetzes.
NACHHALTIGKEIT: Die Bundesbeiträge an die Stiftung Education 21 werden nicht gestrichen. Der Nationalrat hat eine Motion von Peter Keller (SVP/NW) abgelehnt. Der Zweck der Stiftung Education 21 ist es, die Bildung zum Thema "nachhaltige Entwicklung" zu fördern. Keller befand, die Stiftung sei "ein Hort ideologischer und abgehobener Ideen", die im Schulalltag nichts verloren hätten. Bildungsminister Johann Schneider-Ammann erwiderte, die nachhaltige Entwicklung gehöre zu den Staatszielen. Die Gründung der Stiftung sei ein Anliegen der Kantone gewesen, die auf ein Bedürfnis der Schulen reagiert hätten.
MEDIKAMENTE: Der Bundesrat wird keinen Bericht darüber erstellen, wie viele staatliche Gelder Universitäten und halbstaatlichen Einrichtungen für die Forschung nach neuen Wirkstoffen zur Verfügung gestellt werden. Der Nationalrat hat ein entsprechendes Postulat der ehemaligen Nationalrätin Margrit Kessler (GLP/SG) abgelehnt. Nach ihrem Willen sollte der Bericht auch Auskunft darüber geben, wie viele Medikamente aus der Forschung entstanden sind, zu welchen Gewinnen dies führte und wie der Staat daran beteiligt werden könnte. Heute würden die Gewinne privatisiert und die Kosten sozialisiert, kritisierte Thomas Weibel (GLP/ZH). Thomas de Courten (SVP/BL) erwiderte, es gehe lediglich darum, die Wirtschaft zu schröpfen.
BILATERALE: Der Bundesrat hat bereits untersuchen lassen, welche Folgen der Wegfall der bilateralen Verträge mit der EU oder eines Teils davon für die Wirtschaft hätte. Damit ist ein Postulat von Fabio Regazzi (CVP/TI), welchem der Nationalrat zugestimmt hat, aus Sicht von Bundespräsident Johann Schneider-Ammann erfüllt. Die Studien hätten gezeigt, dass der Wegfall der Bilateralen mit hohen Kosten für die Volkswirtschaft verbunden wäre, sagte Schneider-Ammann. Gegen den bereits erfüllten Auftrag an den Bundesrat stellte sich die SVP. Luzi Stamm (SVP/AG) zog in Zweifel, dass sich die Kosten beziffern lassen.
GESUNDHEITSPERSONAL: Der Nationalrat will den Bundesrat nicht beauftragen, einen Bericht über das Personal im Gesundheitswesen vorzulegen. Er hat ein Postulat abgelehnt, das Silvia Schenker (SP/BS) nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative eingereicht hatte. Schenker befürchtet, dass Spitäler und andere Pflegeinstitutionen von einer möglichen Kontingentierung ausländischer Arbeitskräfte stark betroffen wären. Laut Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann sind die Daten aber grundsätzlich vorhanden und Berichte bereits in Arbeit.
GEBÄUDE: Der Bundesrat wird nicht beauftragt, in einem Bericht Massnahmen zur besseren Ausnützung bestehender Gebäude zu präsentieren. Der Nationalrat hat ein Postulat von Adèle Thorens (Grüne/VD) abgelehnt. Nach ihrem Willen sollte insbesondere untersucht werden, wie der modulare und evolutive Wohnraum gefördert werden könnte. Der Bundesrat stellte sich gegen den Auftrag. Die Anliegen des Postulats würden bereits berücksichtigt, sagte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann.
PRAKTIKA: Praktika sollen auch in Zukunft länger als ein Jahr dauern können. Der Nationalrat hat eine Motion der SVP zur Begrenzung der Praktikumsdauer mit 96 zu 71 Stimmen abgelehnt, jedoch bei 25 Enthaltungen der Ratslinken. Nach Ansicht der SVP bieten Unternehmen zunehmend Praktika an, um Personalkosten zu sparen. Es bestehe die Gefahr, dass Praktikanten zu ewigen Praktikanten würden, sagte Thomas Aeschi (SVP/ZG). Die Grundidee eines Praktikums, nämlich Berufserfahrung zu sammeln, werde damit untergraben. Das Praktikum unterstehe grundsätzlich den gleichen Bestimmungen wie ein Arbeitsvertrag, sagte Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann. Darum sei auch die Aneinanderreihung befristeter Arbeitsverhältnisse verboten. Es gebe denn auch keinen Anhaltspunkt für Missbräuche von Lohn- und Arbeitsbedingungen.
AUSBILDUNG: Der Nationalrat will Lernenden nicht das Recht einräumen, während der Grundbildung den Unterricht der integrierten Berufsmaturität zu besuchen. Diese Abschlüsse gingen im Vergleich zu jenen Maturitäten zurück, die mit einem zusätzlichen Unterrichtsjahr nach dem Lehrabschluss erworben würden, begründete Mathias Reynard (SP/VS) die Motion. Er sieht den Grund dafür darin, dass für die integrierte Maturität die Zustimmung des Lehrmeisters nötig ist. Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann warnte, dass Lehrmeister wegen der neuen Vorschrift aus der Ausbildung aussteigen könnten. Für die Firmen sei es anspruchsvoll und teuer, Schule und Praxis zu organisieren.
SPITÄLER: Nicht in allen Spitälern wird das Arbeitsgesetz eingehalten. Der Nationalrat will trotzdem keine flächendeckenden Kontrollen durchsetzen. Er hat eine Motion von Marianne Streiff-Feller (EVP/BE) mit 117 zu 74 Stimmen abgelehnt. Sie hatte auf die Ergebnisse der Kontrollen im Kanton Bern hingewiesen. Dabei wurden systematische Verletzungen des Arbeitsgesetzes festgestellt. Das dürfe der Staat nicht einfach dulden, sagte Streiff-Feller. Zudem seien die langen Arbeitszeiten ein Risiko für die Patienten. Wirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann wies darauf hin, dass die Durchsetzung des Arbeitsgesetzes Aufgabe der Kantone sei.
Ständerat in Kürze
(sda) VOLKSRECHTE: Volk und Stände sollen auf jeden Fall über Staatsverträge mit verfassungsmässigem Charakter abstimmen können. Das Parlament will diese heute schon geltende Regel explizit in der Verfassung verankern. Nach dem Nationalrat stimmte am Montag auch der Ständerat einer entsprechenden Motion von Andrea Caroni (FDP/AR) mit 36 zu 9 Stimmen zu. Der Bundesrat muss dem Parlament nun eine entsprechende Revision der Verfassung vorlegen.
GESCHÄFTSVERKEHR: Firmen und Behörden sollen künftig mit neuen Formen der elektronischen Signatur arbeiten können. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine Gesetzesrevision gutgeheissen, welche den elektronischen Geschäftsverkehr vereinfachen soll. Heute steht die qualifizierte elektronische Signatur, welche der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist, nur natürlichen Personen offen. Künftig sollen auch juristische Personen mit geregelten Zertifikaten arbeiten können. Die Gesetzesrevision gibt dem Bundesrat die Kompetenz, zwei weitere Anwendungen von elektronischen Zertifikaten zu regeln. Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung.
GRUNDBUCH: Bodenbesitzer sollen einsehen dürfen, wer im elektronischen Grundbuch Anfragen zu ihren Grundstücken tätigt. Nach dem Nationalrat stimmte auch der Ständerat für eine entsprechende Motion. Der Bundesrat erhält dadurch den Auftrag, die Grundbuchverordnung anzupassen. Der Ständerat nahm die Motion des Zürcher SVP-Nationalrats Hans Egloff stillschweigend an. Derzeit können sich Behörden, zugriffsberechtigte Firmen und Berufsleute via das Onlineportal Terravis ohne einen Interessensnachweis beliebig über Grundstücke informieren. Mit dem Einsichtsrecht soll allfälliger Datenmissbrauch bekämpft werden. Es soll auf das eigene Grundstück und einen definierten Zeitraum beschränkt werden.
FLÜCHTLINGE: Der Ständerat stellt sich gegen die Forderung des Kantons Luzern, die Praxis gegenüber Asylsuchenden aus Eritrea zu ändern. Das Parlament sei der falsche Adressat, befand die kleine Kammer. Sie lehnte eine entsprechende Standesinitiative mit 31 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab. Die Forderung aus Luzern hatte letzten Sommer für Schlagzeilen gesorgt. Der Luzerner Regierungsrat hatte den Bundesrat damals in einem Brief aufgefordert, Asylsuchende aus Eritrea nicht mehr als Flüchtlinge anzuerkennen. Zum selben Thema hatte der Kanton eine Standesinitiative eingereicht.
MENSCHENRECHTE: Die Schweiz kann ein weiteres Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention ratifizieren. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat für die Genehmigung des Protokolls 15 ausgesprochen. Dieses will den Ermessensspielraum der Vertragsstaaten stärken und den Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg entlasten. Am Ende der Präambel der Konvention soll neu ein Bekenntnis zum Subsidiaritätsprinzip eingefügt werden. Weitere Änderungen betreffen die Organisation und das Verfahren des Strassburger Gerichtshofs. Die Beschwerdefrist wird von sechs auf vier Monate verkürzt. Das Widerspruchsrecht gegen die Abgabe eines Falles an die Grosse Kammer wird abgeschafft.
JUSTIZ: Dank Zusatzprotokollen zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen sollen Auslieferungsverfahren beschleunigt werden. Wie der Nationalrat hat auch der Ständerat der Ratifizierung zugestimmt. Das Auslieferungsübereinkommen von 1957 ist die Grundlage für die meisten Auslieferungsverfahren mit Europarats-Staaten. Das Auslieferungsübereinkommen habe sich bewährt, müsse nun aber der Zeit angepasst werden, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Mit zwei Zusatzprotokollen sollen die Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Der Ständerat hiess die Vorlage ohne Gegenstimme gut. Diese ist nun bereit für die Schlussabstimmung.
STALKING: Der Ständerat hat eine Motion von Nationalrätin Doris Fiala (FDP/ZH) abgelehnt, die einen besseren Schutz für Stalkingopfer forderte. Das Anliegen sei bereits erfüllt, befand der Ständerat. Der Bundesrat hatte im Oktober Vorschläge auf den Tisch gelegt, wie Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking besser geschützt werden können. Das Anliegen der Motion sei vollumfänglich erfüllt, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. "Wir haben die Motionärin links oder rechts überholt." Der Ständerat folgte dem Bundesrat stillschweigend und lehnte die Motion ab. Diese ist damit vom Tisch.
ASYL: Eine Mehrheit des Ständerates teilt die Meinung des Bundesrats, wonach die Zusammenarbeit zwischen dem Staatssekretariat für Migration und dem Nachrichtendienst des Bundes bei der Prüfung von Asylanträgen aus Risikostaaten bereits gut funktioniert. Eine Motion von Thomas Minder (parteilos/SH) zur Änderung des Asylgesetzes lehnte sie ab. Die Kooperation zwischen dem SEM und dem NDB sei in den vergangenen Jahren intensiviert worden, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Sie fusse auf mehreren, bereits vorhandenen Rechtsgrundlagen. Entsprechend sei eine zusätzliche Verankerung der Zusammenarbeit im Gesetz aus Sicht des Bundesrats nicht notwendig.
KANTONSVERFASSUNG: Der Ständerat hat auf Antrag des Bundesrats die geänderten Verfassungen der Kantone Luzern, Schwyz, Glarus, Solothurn, Basel-Stadt und Appenzell Innerrhoden gutgeheissen. Der Bundesrat war zum Schluss gekommen, dass alle Verfassungsänderungen mit dem Bundesrecht übereinstimmten, und empfahl dem Parlament deren Gutheissung. Nun muss noch der Nationalrat zustimmen. Die Verfassungsänderungen betreffen ganz unterschiedliche Themen. Im Kanton Schwyz wurde etwa das Kantonsrats-Wahlverfahren revidiert, in Basel-Stadt die Zuständigkeit zur Einbürgerung geändert und in Luzern die kantonale Aufsicht über die Gemeinden neu organisiert.
FUSSFESSEL: Mit der Revision des Strafgesetzbuches, welche das Parlament im vergangenen Sommer beschlossen hat, werden zwei Standesinitiativen zum Einsatz von elektronischen Fussfesseln überflüssig. Nach dem Nationalrat hat deshalb auch der Ständerat die Initiativen aus Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu den Akten gelegt. Die Kantone wollten die gesetzliche Grundlage für den Einsatz von elektronischen Fussfesseln schaffen. Das angepasste Strafrecht sieht jedoch bereits vor, dass die Vollzugsbehörde unter gewissen Voraussetzungen den Einsatz elektronischer Fussfesseln anordnen kann.