Eine Vorbemerkung zu Frau Ständerätin Karin Keller-Sutter: "Der Bundesrat hat AB 2014 S 792 / BO 2014 E 792 bekanntgegeben ..." - so einfach geht das nicht. Wenn der Bundesrat bekanntgibt, dass eine Vernehmlassung gestartet werden soll, dann ist es nicht immer so, dass das, was der Bundesrat bekanntgegeben hat, ein paar Jahre später auch in Kraft tritt; darin sind wir uns einig. Wenn der Inhalt, den der Bundesrat in die Vernehmlassung gibt, jeweils innerhalb von fünf, sechs, sieben Jahren tatsächlich in Kraft treten würde, könnte man mit diesem Argument vielleicht über solche Fragen diskutieren. Aber heute, so meine ich, ist dem nicht so.
Es ist so, wie es gesagt wurde: Heute können Selbstständigerwerbende und Unselbstständigerwerbende ihre Beiträge an die Säule 3a, an die gebundene Selbstvorsorge, von der Steuer abziehen. Es sind die Beträge, wie sie genannt wurden: 6739 Franken für Steuerpflichtige, die einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge angehören, und 33 696 Franken für Steuerpflichtige ohne zweite Säule. Das ist die heutige Situation. Die Beträge wurden übrigens in den letzten Jahren auch immer der Teuerung angepasst. Bereits aus dieser Entlastung haben wir beim Bund Mindereinnahmen von 450 Millionen Franken. Dazu ist zu sagen, dass weniger als ein Drittel der Steuerpflichtigen von dieser Möglichkeit überhaupt Gebrauch macht. Etwas mehr als 8 Prozent ziehen den Maximalbetrag ab, machen also den Maximalbetrag geltend. Wenn man jetzt nach dieser Motion vorgehen würde, müsste man ja annehmen, dass von einer Grössenordnung von 8 Prozent ausgegangen werden müsste. Von daher würden diese 240 Millionen Franken an zusätzlichen Mindereinnahmen, die wir berechnet haben, zu den bereits bestehenden Mindereinnahmen in der Höhe von 450 Millionen Franken hinzukommen - aber nur zugunsten der erwähnten ungefähr 8 Prozent derjenigen, die diese Entlastung geltend machen können. Es wäre also eine relativ teure Lösung für relativ wenige Leute, die ein Einkommen von rund 130 000 bis 140 000 Franken haben; in dieser Grössenordnung würden sich nämlich solche Abzüge dann am meisten rechnen.
Herr Ständerat Föhn, ich weiss nicht, wie viele junge Leute und junge Familien, die unter diesem Titel, also mit der Säule 3a, bausparen möchten, dann tatsächlich 130 000 Franken oder 140 000 Franken Einkommen haben, um dann von diesem Maximalbetrag, der erhöht werden würde, profitieren zu können. Ich schätze, dass das sehr wenige wären. Und ich denke auch nicht, dass man hier sagen kann, das würde einer breiten Bevölkerungsschicht zugutekommen. Das wurde von Herrn Ständerat Graber aufgezeigt: Es sind wenige, die hier profitieren könnten, während grosse Ausfälle damit bewirkt würden.
Ich möchte eigentlich nicht wiederholen, was ich bereits gesagt habe: Bei solchen Geschäften stellt man sich nie die Frage, wie das gegenfinanziert werden soll. Ansonsten stellen wir uns ja immer wieder die Frage, wie man einen bestimmten Betrag gegenfinanzieren würde, was hier offenbar nicht zur Diskussion steht.
Eine markante Erhöhung der Abzüge für die Säule 3a ist, denke ich, weder geeignet noch effektiv, um die beabsichtigte Stärkung der Familien in Bezug auf Wohneigentum - alle sprechen von Familien - tatsächlich zu erwirken. Es würden vielmehr Steuerpflichtige bevorzugt - das kann man wollen oder nicht -, die in dieser Art und Weise nicht unterstützt werden müssen, um wirklich Wohneigentum erwerben oder in die Säule 3a steuerfrei noch mehr einzahlen zu können.
Ich möchte Sie bitten, diese Motion abzulehnen.