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Burgherr Thomas Conseil national Argovie Groupe de l'Union démocratique du Centre (V)
Burgherr Thomas (V, AG):

Die SVP-Fraktion lehnt die Volksinitiative "Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise" ab. Unsere Fraktion versteht aber das Anliegen der Initiative sehr gut. Die Schweiz ist jedoch gleichzeitig eine Hochpreis- und eine Hochlohninsel.
Die Initiative würde einen erheblichen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit in der Bundesverfassung verankern. Es gibt die verständliche Sorge, dass die Initiative zu Rechtsunsicherheit führen und letztlich Arbeitsplätze gefährden könnte, weil negative Konsequenzen und Unsicherheiten für binnenwirtschaftliche Geschäftsbeziehungen zu befürchten wären.
Die Initiative schiesst zudem deutlich übers Ziel hinaus. Die kritischen Stimmen gehen von einer nicht durchsetzbaren Überregulierung aus. Die Konsumentenpreise können auf diese Weise wahrscheinlich kaum gesenkt werden. Die Initiative wird somit ihr Versprechen nicht halten können. Es gibt deshalb berechtigte Zweifel an der Wirksamkeit der Massnahmen. Ob die Konsumentinnen und Konsumenten am Schluss davon profitieren würden, ist nicht ganz klar. Es ist nämlich nicht garantiert, dass günstigere Einkaufspreise tatsächlich auch weitergegeben würden. Damit würden die Probleme nur verschoben und nicht gelöst.
Es ist ein zu grosses Risiko, dies nun so in die Bundesverfassung zu schreiben. Die Preiskontrolle und die Wirkung im Inland stellen denn auch gemäss Bundesrat neben dem Geoblocking-Verbot die grössten Mankos der Volksinitiative dar. Das generelle Verbot von Geoblocking lässt sich denn auch nicht ohne internationale Regelung durchsetzen, was die Sache zusätzlich kompliziert.
Wir müssen uns einfach bewusst sein, dass das hohe Lohnniveau, die hohen Mieten, Handelshemmnisse, Zahlungsbedingungen, Zölle, Regulierungen und die grosse Bürokratie sowie die damit verbundenen hohen Produktions- und Lebenskosten in der Schweiz einen Teil der höheren Preise im Inland verursachen. Gute Preise ermöglichen gute Löhne - das versteht auch die Bevölkerung. Wo die Leute bereit sind, mehr zu bezahlen, sind auch die Preise höher: Das ist eine ökonomische Tatsache, die wir im Hinterkopf behalten müssen. Es ist daher einfach, vom Schreibtisch her oder im Ratssaal zu sagen, die Preise müssten immer tiefer werden, denn am Schluss geht es um Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen, Löhne ausbezahlen und Steuern entrichten. Irgendwo wird sich eine staatlich forcierte Preissenkung manifestieren. Dieser Verantwortung müssen wir uns bewusst sein und dann auch dafür einstehen. Dabei dürfen wir keine übertriebenen Erwartungen schüren.
Als Unternehmer kann ich dieser Volksinitiative daher nicht zustimmen, auch wenn ich durchaus Verständnis für deren Grundanliegen habe.
Beim Gegenentwurf sieht es denn auch etwas anders aus: Dieser wurde in unserer Fraktion vertieft und auch kontrovers diskutiert. Ein Teil der Fraktion wird den Minderheitsantrag Walti Beat auf Nichteintreten unterstützen. Die Argumente sind dieselben wie bei der Initiative; insbesondere die Eingriffe in die Wirtschaftsfreiheit sind hier ausschlaggebend.
Es gab jedoch auch gegenteilige Meinungen, welche sich von mehr staatlichem Interventionismus tiefere Preise, notabene ohne Auswirkungen auf die Löhne oder die KMU-Margen, erhoffen. Der Ärger über den sogenannten Schweiz-Zuschlag ist gross und nimmt womöglich sogar noch zu. Das müssen und wollen wir ernst nehmen. Dabei geht es nicht nur um Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch um ganze Wirtschaftszweige.
Der Schweiz-Zuschlag führt in etlichen Branchen der Schweiz zu grossen Problemen, so etwa in der Gastronomie, in der Landwirtschaft, aber auch in vielen Gewerbebetrieben. Das kann ich aus eigener Erfahrung in meinem Unternehmen bestätigen. Diese Branchenhaltungen widerspiegeln sich etwa im Initiativkomitee und in den Stellungnahmen der Verbände. Somit ist auch klar, dass wir endlich akzeptable Lösungen auf den Tisch bringen müssen.
Als Unternehmer weiss ich, dass der Preis matchentscheidend ist. Wir dürfen dieses Problem nicht weiter vor uns herschieben. Man muss es einerseits mit den Augen der Konsumenten anschauen, die ein gutes, aber günstiges Produkt wollen - das zeigt auch der Einkaufstourismus, der floriert -, andererseits aber auch mit den Augen des Gewerbes, das immer mehr in Schwierigkeiten gerät, wenn es seine Produkte nicht mehr zu den entsprechenden Preisen anbieten kann. Das gibt grosse Probleme. Daher rührt auch die grossmehrheitliche Unterstützung für einen Gegenvorschlag aus unserer Fraktion.
Die Kommissionsmehrheit kommt in vielen Punkten den Forderungen der Initiative entgegen, ist aber nicht ganz so extrem und daher ein guter Kompromiss. Zudem werden die Massnahmen nur auf Stufe Gesetz und nicht gleich in der Bundesverfassung verankert.
Ich fasse zusammen: Die SVP-Fraktion wird die Volksinitiative "Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise" deutlich zur Ablehnung empfehlen und grossmehrheitlich auf den indirekten Gegenvorschlag der WAK eintreten.

Bendahan Samuel Conseil national Vaud Groupe socialiste (S)
Bendahan Samuel (S, VD):

J'attends la sortie, prévue dans deux jours, d'un jeu vidéo extraordinaire. J'ai regardé sur Internet combien j'allais le payer. J'ai vu qu'il coûtait 29 dollars sur une plateforme de distribution en ligne. 29 dollars, ça va, ce n'est pas très cher. En plus, avec tous les problèmes de franc fort auxquels nous sommes confrontés, cela sera encore moins cher en Suisse. Puis, je me connecte sur mon propre compte sur cette même plateforme de distribution électronique. Je me dis qu'avec le taux de change du dollar, cela me coûtera seulement 25 francs suisses. Résultat, en francs suisses: le même produit, distribué de la même façon par voie électronique, au lieu de 29 dollars, donc 25 francs suisses, je le paie 50 francs suisses, et ce, sans AB 2020 N 210 / BO 2020 N 210 opportunité, au travers de cette plateforme dominante sur le marché, de faire autrement, si ce n'est de faire semblant d'habiter ailleurs.
Cette situation, qui existe dans plein d'autres domaines, est absolument inacceptable. Je pense qu'on peut saluer la volonté des initiants de s'attaquer à cette problématique de la domination de certains groupes, ou de certaines entreprises, qui profitent de certaines situations pour faire varier les prix en fonction de leurs clients, sans justification par rapport aux produits. A quoi donc sert le pouvoir d'achat si on adapte tous les prix en fonction de ce pouvoir pour les biens de base? A rien.
Ce prix abusif n'est pas constitué d'éléments objectifs. C'est bien pour cela que cette initiative est intelligente. Evidemment, si la production est meilleure, parce que les employés ont été mieux payés ou parce qu'elle satisfait à de meilleures conditions écologiques, on peut comprendre que le prix soit plus élevé. C'est d'ailleurs ce que nous défendons. Mais avec cet objet, il est question de contrer le fait que des entreprises ou des organisations font payer une surtaxe aux Suisses sans changer un chouia la méthode de production, les conditions ou la qualité du produit. C'est inacceptable, d'autant plus avec l'évolution contemporaine des types de marché auxquels nous avons affaire.
Avec le 4.0 et les nombreux types nouveaux d'entreprises, on se retrouve avec de plus en plus de sortes différentes d'entreprise dominante. Par exemple, dans les technologies, certaines solutions ne sont proposées que par une entreprise, que ce soit du matériel ou des logiciels. Dans ces circonstances, il devient de plus en plus difficile de choisir un produit alternatif. Par définition, la concurrence est donc affaiblie dans des domaines très spécialisés.
Face à cela, il faut au moins empêcher que l'on utilise la Suisse comme une source de cash pour des entreprises qui sont de toute façon sises à l'étranger, et qui de toute façon proposent leurs services à l'étranger. On peut citer par exemple, évidemment, le secteur médical, quand on sait qu'une partie des coûts de la santé est due au fait que l'on achète bien trop cher du matériel à des entreprises étrangères, alors que l'on pourrait l'acheter moins cher à l'étranger, sans changement au niveau du produit.
Si nous souhaitons être protectionnistes, c'est-à-dire si nous souhaitons protéger la production locale, assumons-le. Mais si on est protectionniste, on dit au moins que les tarifs de douane sont perçus pour le peuple. Ici, on est protectionniste, on veut que les choses soient plus chères; cependant, on ne donne pas l'argent au peuple, mais à ces entreprises étrangères qui ont ces pratiques discriminatoires. Cela n'a absolument aucun sens.
On sait aujourd'hui que, dans la composition des prix, cette question du manque de concurrence interne ou externe - soit parce qu'il y a peu de fournisseurs en Suisse, soit parce qu'il y a peu de fournisseurs à l'étranger, pour une prestation donnée - explique l'essentiel des grosses différences de prix que l'on a en Suisse dans certains marchés. C'est à cela que l'initiative veut répondre.
Rien n'empêche, évidemment, d'avoir des standards de qualité ou de garantir que des produits sont produits avec de bons salaires ou dans de bonnes conditions écologiques. D'ailleurs, c'est tout à fait possible: regardez les profits qui sont faits aujourd'hui par le secteur de la grande distribution! Cela démontre que, avec des vendeurs en Suisse et des produits en Suisse, il est tout à fait possible d'avoir des profits tout à fait substantiels dans de nombreux domaines.
Ici, le problème, c'est la sortie de moyens qui viennent de la Suisse vers l'étranger sans que les consommateurs n'aient de contrôle. Les travailleurs sont eux aussi des personnes qui achètent ces produits à l'étranger.
Accepter l'initiative et le contre-projet, c'est donc ce que vous propose le groupe socialiste. Evidemment, les deux sont positifs - l'initiative va un peu plus loin -, et nous vous recommandons de soutenir les deux.
J'aimerais, pour conclure, partager un dicton que m'a dit un collègue qui vient du Gros-de-Vaud, ou de la Broye plutôt, qui est: "Il pleut toujours dans les grandes gouilles". C'est exactement le problème avec la situation actuelle: cela coûte extrêmement cher au consommateur, mais si au moins cet argent était bien utilisé, ce ne serait pas une mauvaise chose. Aujourd'hui, les problèmes de concurrence qu'on a et qui font exploser les prix profitent uniquement à des grandes entreprises qui sont dominantes sur le marché et non à la population, ni à l'Etat, ni aux travailleurs. Et c'est pour cela que cette initiative est bonne, parce qu'elle va permettre de supprimer cette concurrence injuste et de retourner aux consommateurs leur pouvoir d'achat sans péjorer la vie des salariés.

Badran Jacqueline Conseil national Zurich Groupe socialiste (S)
Badran Jacqueline (S, ZH):

Worum es bei der Fair-Preis-Initiative und beim indirekten Gegenvorschlag geht, ist bereits von den Kommissionssprechenden eingehend erläutert worden. Ich würde gerne etwas grundsätzlicher werden.
Die SP hat sich schon immer für tiefere Preise eingesetzt. Vor über 130 Jahren haben wir den Konsumverein - die heutige Coop - gegründet. Dies taten wir, weil damals Wucherpreise von den Lebensmittel- und Kohlehändlern aufgrund ihrer Marktmacht durchgesetzt wurden. Im Konsumverein konnten Mitglieder zu Engrospreisen Nahrungsmittel und Kohle einkaufen. Damals sprach nicht nur die SP von Wucherpreisen - nein, auch der Pfarrer von der Kanzel und die freisinnigen Regierungsmitglieder. Selbst in den statistischen Jahrbüchern gab es Kapitel, die den Titel "Massnahmen gegen die Wucherpreise" trugen. Diese von bürgerlichen Regierungen verordneten Massnahmen beinhalteten die Festlegung der Milch-, Mehl- und Brotpreise und vieles mehr.
Heutzutage nennt man es nicht mehr Wucher, sondern man redet etwas vornehmer von der "Hochpreisinsel Schweiz". Dies macht es etwas schwieriger, dagegen vorzugehen, als wenn es "Wucher" heissen würde. In politischen Sonntagsreden beklagt man zwar diese Hochpreisinsel; wenn es aber konkret wird, argumentieren die rechten Parteien damit, man wolle keine Markteingriffe. Der indirekte Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative ist das Gegenteil eines Markteingriffs, denn er stellt im Gegensatz zum Ist-Zustand die Rahmenbedingungen für eben diesen Markt erst her!
Gestern sagte ein freisinniger Vertreter in den Medien, in der Wirtschaft sei es doch klar, dass jede Unternehmung möglichst hohe Preise durchsetzen wolle, da könne man doch nicht eingreifen. Mit Verlaub: Preissetzer sind in einer marktwirtschaftlichen Ordnung systemwidrig! Denn das können nur marktmächtige Unternehmen. Marktmacht und Macht-Asymmetrien sind in der Marktwirtschaft systemwidrig. Es ist eigenartig, dass man das ausgerechnet jenen erklären muss, welche die Marktwirtschaft schon zur Religion erhoben haben.
Es sind auch just jene Kreise gegen den indirekten Gegenvorschlag zur Fair-Preis-Initiative, die klar für die Abschaffung der Industriezölle sind, die wir hier nächste Woche behandeln werden. Letztere Vorlage bringt den Konsumentinnen und Konsumenten einen Preisvorteil von ganzen 0,1 Prozent - die Fair-Preis-Vorlage jedoch entlastet Konsumentinnen und Konsumentinnen und vor allem KMU mit 15 Milliarden Franken jährlich. Mir ist es schleierhaft, wie Sie mit diesem Widerspruch umgehen. Die überaus hohen Einkaufspreise im Gesundheitswesen, im Gastronomie- und Hotelleriebereich usw., aber auch die Endkundinnen- und -kundenpreise, wie sie die Fair-Preis-Initiative bekämpft, sind der wahre volkswirtschaftliche Schaden für die Schweiz, nicht die Industriezölle.
Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen die SP-Fraktion klar, sowohl die Initiative zur Annahme zu empfehlen als auch den indirekten Gegenvorschlag anzunehmen.

Ritter Markus Conseil national St-Gall Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. (M-E)
Ritter Markus (M-E, SG):

Die Mitte-Fraktion wird auf den indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative "Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise" eintreten.
Am 12. Dezember 2017 wurde die Volksinitiative "Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise" eingereicht. Diese Initiative nimmt die unbestrittene Problematik auf, dass Schweizer KMU, Spitäler, Universitäten, Fachhochschulen, aber auch Restaurants, Hotels, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Unternehmen und die Verwaltung ausländische Produkte vielfach zu Preisen einkaufen müssen, die weit über dem Preis liegen, die ihre Konkurrenten im Ausland bezahlen. AB 2020 N 211 / BO 2020 N 211 Mit diesem ungerechtfertigten Schweiz-Zuschlag schöpfen ausländische Lieferanten ganz gezielt die Kaufkraft in der Schweiz ab. Dies führt dazu, dass die ohnehin hohen Produktionskosten in der Schweiz weiter verteuert werden. Die Parteien der Mitte-Fraktion kämpfen seit Jahren dafür, dass dieser Diskriminierung der Schweizer Unternehmen und Konsumenten ein Ende gesetzt wird.
Der rein parlamentarische Weg führte in dieser Problematik bisher nicht ans Ziel. Deshalb wurde diese Volksinitiative von einer breiten Allianz erfolgreich gestartet und eingereicht. Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf anerkannt und der Volksinitiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenübergestellt. Dieser Weg ist richtig und wird von der Mitte-Fraktion unterstützt. Wir werden deshalb auf den indirekten Gegenvorschlag eintreten.
In seinem indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat nur grenzüberschreitende Sachverhalte angehen und nur den Behinderungsmissbrauch regeln. Ebenfalls lehnt der Bundesrat eine Reimportklausel ab und will keine Massnahmen gegen das private Geoblocking ergreifen. Damit bleibt der Bundesrat auf halbem Weg stehen und nimmt entscheidende Forderungen der Initiative nicht auf. Dies erstaunt umso mehr, als unter anderem 18 Kantone und die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz gefordert haben, relativ marktmächtige Unternehmen der gleichen Missbrauchskontrolle zu unterstellen wie marktbeherrschende Unternehmen. Damit wurde sehr klar die Erweiterung des indirekten Gegenvorschlages im Sinne der parlamentarischen Initiative Altherr 14.449 gefordert, welche ebenfalls vorsieht, die missbräuchlichen Verhaltensweisen gemäss Artikel 7 auch auf relativ marktmächtige Unternehmen anzuwenden.
Dies wurde nun so im indirekten Gegenvorschlag Ihrer Kommission aufgenommen, der als Ganzes ein durchdachtes Konzept darstellt. Damit wird nicht nur der Behinderungsmissbrauch, sondern auch der Ausbeutungsmissbrauch bei relativ marktmächtigen Unternehmen erfasst werden. Dies ist wichtig, damit nicht nur grenzüberschreitend ein fairer Wettbewerb gestärkt wird, sondern auch bei binnenwirtschaftlichen Sachverhalten.
Zum Konzept der Mehrheit Ihrer Kommission im indirekten Gegenvorschlag gehört auch, dass in Artikel 49a eine klare Unterscheidung bei der Sanktionierung zwischen marktbeherrschenden und relativ marktmächtigen Unternehmen gemacht wird. Bei relativ marktmächtigen Unternehmen soll auf eine direkte Sanktionierung verzichtet werden.
Die Mitte-Fraktion wird bei der Beratung des indirekten Gegenvorschlages überall der Mehrheit folgen, ausser bei Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe v des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Mitte-Fraktion ist klar der Meinung, dass das private Geoblocking untersagt werden muss. Diesbezüglich wurden durch Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter bereits zwei Motionen eingereicht. Der Diskriminierung von Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten durch Geoblocking muss endlich ein Riegel geschoben werden. Bei der Detailberatung des indirekten Gegenvorschlages wird sich die Mitte-Fraktion bei den einzelnen Minderheitsanträgen nochmals inhaltlich differenziert äussern.
Zusammenfassend kann gesagt werden: Die Mitte-Fraktion erachtet es als sehr entscheidend, dass die Problematik der ungerechtfertigten Schweiz-Zuschläge endlich angegangen wird. Beim indirekten Gegenvorschlag soll eine ganzheitliche Lösung angestrebt werden, die weitgehend dem Antrag der Mehrheit der WAK-N entspricht.
In diesem Sinne wird die Mitte-Fraktion auf den indirekten Gegenvorschlag eintreten und bittet Sie, dasselbe zu tun.

Bertschy Kathrin Conseil national Berne Groupe vert'libéral (GL)
Bertschy Kathrin (GL, BE):

Die Preise in der Schweiz sind bei vielen Produkten höher als anderswo - und das teilweise deutlich. Ein Teil dieser Preisunterschiede lässt sich mit Handelshemmnissen und Zöllen erklären. Ein Teil kann auf höhere Personalkosten in der Schweiz zurückgeführt werden, und ein weiterer Teil kann mit einer höheren Zahlungsbereitschaft erklärt werden, die abgeschöpft wird.
Ein anderer Teil der Preisunterschiede basiert allerdings mutmasslich auf Wettbewerbsbehinderungen, d. h. auf Handlungsweisen von Unternehmen, um den Wettbewerb einzuschränken und so höhere Preise abzuschöpfen. Wenn es sich dabei um marktmächtige Unternehmen handelt, die ihre Stellung dazu nutzen, wäre das schon heute missbräuchlich. Es wird aber nicht immer geahndet. Der Spielraum, der von der Weko tatsächlich genutzt wird, ist relativ klein.
Hier setzt die Initiative an: Sie adressiert eine Wettbewerbsbehinderung, die von marktbeherrschenden respektive neuerdings auch von relativ marktmächtigen Unternehmen ausgeht, welche Abhängigkeiten ausnützen oder Bedingungen diktieren. Jetzt ist die Frage, ob das heutige Gesetz reicht, und zwar nicht nur das Gesetz, sondern eben auch dessen Vollzug.
Artikel 4 Absatz 2 des geltenden Kartellgesetzes besagt schon heute, dass als marktbeherrschende Unternehmen solche gelten, "die auf einem Markt als Anbieter oder Nachfrager in der Lage sind, sich von anderen Marktteilnehmern [...] in wesentlichem Umfang unabhängig zu verhalten". Sie verhalten sich dann unzulässig, "wenn sie durch den Missbrauch ihrer Stellung auf dem Markt andere Unternehmen in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindern oder die Marktgegenseite benachteiligen" (Art. 7 Abs. 1). Dazu gehört zum Beispiel die Verweigerung von Geschäftsbeziehungen, die Erzwingung unangemessener Preise oder auch die Verpflichtung von Vertragspartnern, zusätzliche Leistungen annehmen oder erbringen zu müssen.
In den letzten beiden Legislaturen und auch in der Kartellrechtsrevision hat sich die grünliberale Fraktion für einen funktionierenden Wettbewerb, für wettbewerbsstärkende Spielregeln ausgesprochen. Warum? Weil Wettbewerb innovationsfördernd ist, weil er die Qualität erhöht und den Ressourcenverbrauch sowie die Preise senkt. Das ist alles volkswirtschaftlich sinnvoll.
Wir hatten nun in der vorletzten Legislatur, genauer 2014, eine gescheiterte Kartellrechtsrevision. Der Bundesrat wollte harte Kartelle - das sind Preis-, Mengen- und Gebietsabsprachen - verbieten und die Weko professionalisieren. Wir haben das unterstützt, doch leider ohne Erfolg und Mehrheit. Im Zuge dieser Diskussionen in der Kommission wurde aber auch immer wieder deutlich, dass wir wettbewerbsökonomisch Vollzugsprobleme orten und zögerliche Vorgehensweisen bemängeln. Die Kommission hat dies mehrmals an die Weko adressiert, und darauf basiert auch das Anliegen der Volksinitiative.
Wir haben heute erstens die Situation, dass die Weko vorwiegend klare Fälle beurteilt. Das heutige Konzept der Marktmacht in der Schweiz greift nur bei sehr eindeutigen Situationen. Die Fälle liegen in der Realität aber häufig in einem Graubereich von Marktmacht. Wir haben zweitens die Situation, dass die Marktabschottung immer noch sehr stark vom Verwendungszweck her beurteilt wird - ist ein Produkt substituierbar? -, anstatt dass eine Marktabgrenzung aus Sicht der Betroffenen vorgenommen und überprüft wird, ob es tatsächlich Ausweichmöglichkeiten gibt, die auch als solche akzeptiert werden. Hier rät die Lehre nämlich zur faktenbasierten Abgrenzung von Marktmacht. Dann kommt wettbewerbserschwerend natürlich dazu, dass im Zuge der Digitalisierung viel bessere Kontrollen der Absatzgebiete und der Abnehmer möglich geworden sind und so Parallelimporte, welche preissenkende Wirkungen haben, weitgehend behindert werden können.
Es entspricht nach wie vor dem Anliegen der Grünliberalen, welche die Kartellrechtsrevision unterstützt haben, und unserem Verständnis der Bedeutung des Wettbewerbs für Innovation und Ressourceneffizienz, dass die Weko im Vollzug dem funktionierenden Wettbewerb eine höhere Priorität einräumt und dass höhere Preise im Vergleich zum Ausland bekämpft werden. Genauso soll aber auch gegen Absprachen im Inland vorgegangen werden, welche sich dem Wettbewerb entziehen und Steuerzahlende und Konsumentinnen und Konsumenten schädigen. Wir beurteilen das Anliegen der Initiative darum als gerechtfertigt. Sicherlich ist es aber so, dass es, wenn man Preise grenzübergreifend tief halten will, der beste Weg ist, Märkte offen zu halten, Zölle und Handelshemmnisse zu reduzieren, Parallelimporte zuzulassen, Absprachen zwischen Händlern und Herstellern zu unterbinden AB 2020 N 212 / BO 2020 N 212 und Geoblocking zu verhindern. Es gibt also auch in anderen Bereichen als den heute adressierten Handlungsbedarf.
Wenn wir jetzt die Instrumente der Initiative anschauen, dann stellen wir fest, dass diese nicht einfach den Wettbewerb stärkt. Sie hat auch unerwünschte Nebenwirkungen. Sie beinhaltet eine Reimportverbotsklausel. Das ist ein Privileg für inländische Unternehmen. Sie sollen verhindern können, dass Produkte, die sie günstig ins Ausland geliefert haben, zum tieferen Preis in die Schweiz reimportiert werden. Für uns widerspricht das dem Ziel der Initiative. Das ist dem Wettbewerb nicht förderlich, im Gegenteil: Diese Reimportverbotsklausel ist eine unerwünschte Nebenwirkung, und wir lehnen diese Klausel und damit auch die Initiative ab.
Hingegen können wir nach sorgfältigen Abwägungen den Antrag der Kommissionsmehrheit in den wesentlichen Punkten unterstützen, wenn eben diese Reimportverbotsklausel gestrichen wird. Der wesentliche Punkt für uns ist die Erweiterung der relativen Marktmacht, und zwar im Inland und im Ausland. Auch wenn wir Vorbehalte haben: Die relative Marktmacht ist ökonomisch vielleicht noch nicht ein fertig durchdachtes Konzept. Es funktioniert in Deutschland aber einigermassen gut, zumindest ist es wettbewerbsfördernd. Wir sehen auch, dass es durchaus auf Binnensachverhalte zur Anwendung kommen wird. Das gibt Rechtsunsicherheit, der Minderheitssprecher hat das erwähnt. Aber dennoch: Es verbreitert den Handlungsspielraum der Weko, und das wollen wir. Es hat eine präventive Wirkung: Unternehmen werden in Zukunft sorgfältiger abwägen, bevor sie sich missbräuchlich verhalten. Das ist ein entscheidender Vorteil für den funktionierenden Wettbewerb.
Wenn man jetzt aber das Konzept der relativen Marktmacht anwendet, dann sollte es ein symmetrisches Konzept sein, und zwar nicht nur in Abgrenzung zum Ausland, so wie es der Bundesrat beantragt, sondern generell. Es gibt aus unserer Sicht keine ökonomisch stringente Begründung für die Bundesratsversion, ausser dass man so wenig wie möglich machen möchte. Der Bundesrat beantragt die Minimalvariante. In Abgrenzung zu ausländischen Unternehmen sollen andere Wettbewerbsspielregeln gelten als im Inland. Juristisch ist das sicherlich einfacher; das stimmt. Aber ökonomisch sind das kaum faire Wettbewerbsspielregeln.
Analog der Symmetrie unterstützen wir deshalb auch in Artikel 4 die Mehrheit. Es gibt schon im geltenden Recht in Artikel 4 Absatz 2 eine Klammerbemerkung: "Als marktbeherrschende Unternehmen gelten einzelne oder mehrere Unternehmen, die auf einem Markt als Anbieter oder Nachfrager in der Lage sind, sich von anderen Marktteilnehmern (Mitbewerbern, Anbietern oder Nachfragern) in wesentlichem Umfang unabhängig zu verhalten." Das Gesetz sagt also heute schon, dass es sich eben nicht nur um die Nachfrage handelt. Wenn wir ein Konzept der relativen Marktmacht einführen, dann bitte symmetrisch, d. h., dass auch die relative Marktmacht bei Nachfrage und Angebot symmetrisch erweitert werden soll.
Wir werden auf den Gegenvorschlag eintreten. Wir werden auch die Bestimmung unterstützen, wonach Geoblocking verboten werden soll. Wir werden die wesentlichen Punkte des Gegenvorschlages unterstützen; dies im Sinne eines funktionierenden Wettbewerbs und aus volkswirtschaftlichen Überlegungen, aber eben auch mit den erwähnten Vorbehalten.

Atici Mustafa Conseil national Bâle-Ville Groupe socialiste (S)
Atici Mustafa (S, BS):

Es gibt verschiedene Gründe dafür, dass das Preisniveau in der Schweiz besonders hoch ist. Dazu gehören sicher unser Wohlstand und unser hohes Lohn- und Einkommensniveau. Zusammengefasst werden diese Phänomene oft mit dem Begriff "Hochpreisinsel", der manchmal - vielleicht sogar absichtlich - falsch verstanden wird. Der Begriff meint nicht das allgemein hohe Niveau der Kosten und Löhne in der Schweiz. Der Begriff zielt vielmehr auf jenen Schweiz-Zuschlag, den ausländische Exporteure bei ihren Lieferungen in die Schweiz erheben, was sie für Lieferungen in ihrem Ursprungsland nicht tun.
Die "Hochpreisinsel Schweiz" trägt auch nicht dazu bei, die Löhne und das Einkommensniveau der Schweizer Lohnabhängigen zu schützen. Durch tiefere Importpreise werden nicht die Löhne sinken. Das Gegenteil ist wohl der Fall: Können Schweizer Betriebe zu günstigeren Preisen einkaufen, dann haben sie weniger Druck, an anderen Orten zu sparen. Es ist definitiv im öffentlichen Interesse, alles zu tun, um gegen diese Schweiz-Zuschläge vorzugehen.
Niemand behauptet, dass es möglich sein wird, Kartellabsprachen im Ausland und Schweiz-Zuschläge vollständig zu unterbinden. Aber wir müssen wenigstens alles versuchen. Deswegen braucht es diese Initiative, denn die heutigen gesetzlichen Grundlagen sind ungenügend.
Wer daran nichts ändern will, der muss sich schliesslich den Vorwurf gefallen lassen, dass er die Interessen ausländischer Exporteure und einiger Schweizer Grossimporteure höher gewichtet als die Interessen von KMU und Konsumentinnen und Konsumenten. Letztere haben die Möglichkeit, überhöhten Preisen auszuweichen. Für 10 bis 11 Milliarden Franken tätigen sie heute Einkäufe im Ausland und über ausländische Online-Plattformen.
Anders ist das für den Detailhandel und die KMU in den Grenzregionen. Sie leiden unter dem faktischen Beschaffungszwang im Inland. Während der Detailhandel und das Gewerbe in Weil am Rhein, Waldshut, Konstanz, Dornbirn, Como oder Annemasse boomen, sieht es auf der Schweizer Seite nicht so rosig aus. Das hat natürlich auch negative Auswirkungen auf die Zahl der Arbeitsplätze im Verkauf.
Unter diesem Preiszuschlag leiden viele kleine Gewerbler, wie ich einer bin. Die kleinen Gewerbler sind immer mehr dem Preisdruck ausgesetzt. Diese Initiative könnte uns helfen, dass wir nicht den Grosslieferanten ausgeliefert sind.
Auch die Basler Standesinitiative, die heute ebenfalls behandelt wird, ist unter anderem dank vielen Gewerblern, die sich Sorgen um die Löhne ihrer Mitarbeiter machen, zustande gekommen. Wenn der Preisdruck weiterhin auf diesem hohen Niveau bleibt, werden die Auswirkungen mittelfristig auf viele Regionen leider nachhaltig negativ sein. Dadurch werden wir viele Arbeitsplätze verlieren. Wir müssen damit aufhören, Ideen zu entwickeln, mit denen die Probleme der kleinen KMU nur bewirtschaftet werden, Ideen, welche die Realität gar nicht berücksichtigen.
Stimmen Sie bitte Ja zur Fair-Preis-Initiative. Damit unterstützen Sie viele KMU, die so endlich die Möglichkeit erhalten, Importprodukte direkt im Ausland beschaffen zu dürfen. Hier gehen die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten und der KMU eindeutig in die gleiche Richtung.

Gutjahr Diana Conseil national Thurgovie Groupe de l'Union démocratique du Centre (V)
Gutjahr Diana (V, TG):

Die Beweggründe für das Einreichen der Initiative kann ich als Gewerbetreibende absolut nachvollziehen. Trotzdem werde ich die Initiative ablehnen und den indirekten Gegenvorschlag unterstützen.
Das Anliegen soll nicht in die Bundesverfassung aufgenommen, sondern auf Gesetzesstufe geregelt werden. Damit gewährleisten wir, dass das Gesetz dynamisch bleibt, sodass zukünftige wirtschaftliche Herausforderungen integriert oder Passagen angepasst werden können.
Als Schweizer Gewerbetreibende wie auch als Konsumentin ist es für mich teils nicht nachvollziehbar, wie haargenau gleiche Produkte im Ausland massiv günstiger bzw. in der Schweiz massiv teurer angeboten und verkauft werden. Dass dies die logische Folge höherer Löhne sei, trifft in diesen Beispielen überhaupt nicht zu. Und es geht nicht einfach nur um den Einkaufstourismus in den grenznahen Regionen. Wie wollen Sie einem Endkunden erklären, weshalb Ihre Offerte gegenüber derjenigen eines ausländischen Anbieters massiv höher ist?
Hier ein Beispiel aus dem Alltag unseres Unternehmens: Wir sind in der Stahl- und Metallbaubranche tätig und bauen bei Bauprojekten unter anderem Dachausstiege ein, was bei unseren Projektgrössen aber nur eine kleine Position unter vielen ist. Da wir projektdefinierte Dachausstiege nicht selber herstellen dürfen, müssen wir diese bei einem Lieferanten beziehen. Nun kommt das grundlegende Problem: Der Hersteller - in diesem Fall ein holländisches Unternehmen - beliefert Endkunden wie uns nicht direkt. Wir erhalten somit die Offerte jeweils direkt vom vom Hersteller definierten Schweizer Importeur. Dies sind meist Ableger der Produktionsfirmen oder vertraglich verpflichtete Wiederverkäufer. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem holländischen Hersteller ist nicht AB 2020 N 213 / BO 2020 N 213 möglich, oder sie wird praktisch verunmöglicht. Auch der Zukauf über andere Kanäle ist untersagt.
Mir ist bewusst, dass es für den Holländer einfacher ist, über einen kontrollierten Importeur vor Ort zu reagieren. Ich habe auch Verständnis, dass gewisse kleinere Aufschläge, Zollkosten sowie Bearbeitungsgebühren anfallen werden. Aber der Preisanstieg in diesem Beispiel ist nicht erklärbar und bringt uns preislich gegenüber einem ausländischen Stahl- und Metallbauer massiv unter Druck.
Zurück zu meinem Beispiel: Wir haben für ein Stück Dachausstieg in der Schweiz über 3500 Franken zu bezahlen. Wären wir z. B. ein deutsches Unternehmen, würden lediglich Kosten von knapp 1700 Euro entstehen, was mit dem aktuellen Umrechnungskurs etwa 1900 Franken bedeutet. Somit liegen wir gegenüber dem ausländischen Stahl- und Metallbauer in Bezug auf die reinen Materialkosten bereits um 1600 Franken im Nachteil. Dieser kann notabene ohne Weiteres in der Schweiz Aufträge ausführen. Dazu gesellen sich dann noch weitaus höhere Lohn- und Fertigungskosten in der Schweiz. Erklären Sie mir die Logik dieses viel höheren Preises!
Der Kunde und Konsument, sei es im gewerblichen oder privaten Kreis, schaut auf den Preis und macht sich keine Gedanken, woher der Lieferant das Produkt beziehen musste oder wie seine Preiskalkulation aussieht. Wenn wir gleich lange Spiesse wollen, müssen Schweizer Unternehmungen die Produkte zu in etwa gleichen Preisen beziehen können. Diese Preisdifferenzen sind nicht erklärbar und keinesfalls gerechtfertigt.
Als Gewerbetreibende und Konsumentin werde ich deshalb den indirekten Gegenvorschlag unterstützen, um unsere Betriebe nicht zusätzlichem und künstlich erzeugtem Wettbewerbsdruck auszusetzen.

Pult Jon Conseil national Grisons Groupe socialiste (S)
Pult Jon (S, GR):

(discuorra vallader) Ils pretschs da blers products d'import en Svizra èn in stgandel.
Die überteuerten Preise von Importprodukten in der Schweiz sind ein lange währender Skandal. Seit Jahren werden Konsumentinnen und Konsumenten und auf Importe angewiesene KMU in unserem Land diskriminiert. Nur weil wir in der Schweiz leben und wirtschaften, müssen wir beim Kauf von Importprodukten massive Preiszuschläge hinnehmen; Beispiele sind genannt worden. Wir werden sprichwörtlich abgezockt!
Davon profitieren ausländische Lieferanten, Markenartikel-Konzerne und Alleinimporteure, die Vertriebsketten kontrollieren und so Parallel- oder Direktimporte verunmöglichen. Diese Monopole müssen wir brechen! Darum geht es heute.
Keine Hilfe sind für uns diejenigen Konzerne, die zwar selbst auch von Importen abhängig sind, aber die Hochpreisinsel Schweiz umschiffen, indem sie den Einkauf über ausländische Tochterfirmen tätigen. Sie wollen heute auch den Wettbewerb verhindern.
Geprellt von dieser Politik sind die KMU und die Bevölkerung. Sie bzw. wir können nicht für jedes Ersatzteil, jede Maschine, jedes Gerät oder jeden Markenartikel ins Ausland fahren. Sie bzw. wir sind den Alleinimporteuren mit ihren unverschämten Schweiz-Zuschlägen von zum Teil exorbitanter Höhe ausgeliefert.
Fast noch unverschämter im heutigen digitalen Zeitalter ist das Geoblocking. Es gehört dringend verboten! Es kann doch nicht sein, dass ich bei einer Internetbestellung beispielsweise 60 Prozent mehr für das gleiche Produkt bezahle, nur weil ich diese Bestellung z. B. von Poschiavo statt von Tirano aus getätigt habe - um für einmal nicht Kreuzlingen und Konstanz zu bemühen.
Die Profiteure der Hochpreisinsel schöpfen Milliarden Franken an Kaufkraft und Nachfrage unseres Landes ab - der ehemalige Preisüberwacher Rudolf Strahm hat dafür einmal einen Wert von 15 Milliarden Franken berechnet. Es spielt gar nicht so eine grosse Rolle, wie viele Milliarden es genau sind, aber es sind viele Milliarden an Kaufkraft, an Nachfrage, die in der Schweiz abgeschöpft werden - Geld, das viel klüger für den Konsum und für Investitionen in unserem Land eingesetzt würde. Das heisst, der heutige Zustand schadet direkt, und zwar in erheblichem Ausmass, unserer Volkswirtschaft und unseren Arbeitsplätzen. Gerade als Bündner Volksvertreter weiss ich, wovon ich spreche: Der Tourismus, die Gastronomie, die Hotellerie, das Gewerbe, die Landwirtschaft brauchen faire Einkaufspreise. Nur so können sie in Zukunft Arbeitsplätze auch im Berggebiet anbieten.
Leider ist die Politik in den letzten Jahren und bis heute der Monopolisten-Lobby auf den Leim gegangen: Statt den Importwettbewerb zuzulassen und zu fördern, blieben die Strukturen der Abzocker unangetastet. Das müssen wir heute ändern.
Gerade diejenigen Politiker und Parteien, die sich besonders patriotisch geben und ständig von den KMU sprechen, müssen heute Farbe bekennen. Kommen Sie heute nicht mit noch mehr ordnungspolitischem Geschwurbel und der Rede vom Markteingriff, sagen Sie nicht, das sei eine Schädigung der liberalen Ordnung! Mit kartellrechtlichen Bestimmungen versuchen wir heute ja gerade, den Wettbewerb spielen zu lassen, und zwar einen Wettbewerb, der im Interesse aller ist, vor allem auch im Interesse der kleinen und nicht der grösseren Marktteilnehmer. Sie mögen sagen, das werde nicht perfekt funktionieren. Das wissen wir nicht. Wir wissen aber auf jeden Fall, dass es nicht funktionieren wird, wenn wir nichts tun, weil nämlich Milliarden unserer Nachfrage missbräuchlich abgeschöpft werden.
Heute haben Sie die Chance, die Schweizer KMU wirklich zu unterstützen, sich dort für mehr Wettbewerb einzusetzen, wo dieser der Mehrheit der Bevölkerung und der Wirtschaftsteilnehmer zugutekommt.
Stimmen Sie für die Kaufkraft der Bevölkerung und gegen den Missbrauch der Importmonopolisten. Stimmen Sie der Fair-Preis-Initiative und dem griffigen Gegenvorschlag inklusive Geoblocking-Verbot zu.

Grossen Jürg Conseil national Berne Groupe vert'libéral (GL)
Grossen Jürg (GL, BE):

Mit der Fair-Preis-Initiative soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen gestärkt und die Hochpreisinsel Schweiz bekämpft werden.
Importierte Produkte kosten in der Schweiz heute oftmals viel mehr als im Ausland; meistens liegt das an höheren Beschaffungspreisen und nicht am Schweizer Lohnniveau. Eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts BAK Basel zeigt, dass im Detailhandel die Personalkosten lediglich 14 Prozent der Preisdifferenz zu Deutschland erklären. Schweiz-Zuschläge machen demgegenüber rund 60 Prozent der Differenz aus. Diese Zuschläge sind nur möglich, weil marktmächtige Anbieter ihre Vertriebskanäle abschotten, um die höhere Schweizer Kaufkraft abzuschöpfen. Sie zwingen damit Nachfrager, zu höheren Preisen bei Importeuren zu kaufen. Der hier bestehende Handlungsbedarf hat mich dazu bewogen, ins Initiativkomitee zu gehen; dieser Handlungsbedarf besteht immer noch.
Das Rezept, um gegen überhöhte Preise vorzugehen, ist nicht einfach. Deshalb verlangen wir mit der Initiative unter anderem eine Absenkung der Schwelle der Marktbeherrschung im Kartellgesetz, mit diesem sogenannten Konzept der relativen Marktmacht. Das Wettbewerbsrecht ist ein sehr komplexes, vergleichsweise neues Sach- und Rechtsgebiet; die Rechtsprechung ist in der Schweiz erst im letzten Jahrzehnt merklich fortgeschritten. Politisch hingegen sind seit Langem keine Schritte zur Verbesserung gelungen. Zuletzt ist die Kartellgesetzrevision 2014 gescheitert.
Ein funktionierender Wettbewerb ist für mich und uns, die grünliberale Fraktion, jedoch zentral. Denn Wettbewerb ist innovationsfördernd, erhält die Qualität und senkt den Ressourcenverbrauch. Die Initiative adressiert die Wettbewerbsbehinderung ganz direkt.
Ein gangbarer Weg ist für mich auch der Gegenvorschlag, den ich unterstützen kann, sofern er nun mit griffigen Instrumenten ausgestaltet wird. Damit würde rascher Rechtssicherheit geschaffen als mit dem Umweg über die Initiative. Das Konzept der relativen Marktmacht ist definiert und wird auch in Deutschland angewendet, wo es durchaus wettbewerbsfördernd wirkt.
Das heute bei uns geltende Konzept der Marktmacht greift jedoch ungenügend. Die Fair-Preis-Initiative und der Gegenvorschlag mit dem Konzept der relativen Marktmacht tragen AB 2020 N 214 / BO 2020 N 214 dazu bei, diesen Missstand zu bekämpfen. Dazu muss nur noch das Verbot des Geoblockings kommen, wie es die Kommissionsminderheit verlangt. Es besteht kein Grund, weshalb Nachfrager auf der Hochpreisinsel gefangen gehalten werden sollen. Die Beschaffungsfreiheit stärkt den Wettbewerb. Die Öffnung der Vertriebskanäle ist für ein kleines Land wie die Schweiz sehr wichtig, damit der Markt funktioniert, was letztlich die Preise für die Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch für das Gewerbe senkt. Das wiederum stärkt die Konkurrenzfähigkeit und wirkt sich positiv auf die Ertrags- und Beschäftigungslage in der Schweiz aus.
Die Wettbewerbskommission könnte zwar schon heute mehr tun, in der Praxis übt sie jedoch grosse Zurückhaltung aus. Um dies zu ändern, kann das Parlament heute endlich ein Zeichen setzen. Initiative und Gegenvorschlag schaffen endlich Abhilfe mit der Einführung der relativen Marktmacht. Ohne diesen Zusatz bliebe der indirekte Gegenvorschlag aber praktisch wirkungslos. Das Konzept der relativen Marktmacht ist konsequenterweise auch innerhalb der Schweiz einzuführen. Wir sollten auch bei uns nicht zulassen, dass jemand seine relative Marktmacht missbrauchen kann. Das hat die Mehrheit der Kommission, anders als der Bundesrat, richtig erkannt. Ebenso unterstütze ich den Antrag der Kommissionsmehrheit, dass nicht nur Nachfrager, sondern gleichermassen auch Anbieter vom Konzept der relativen Marktmacht profitieren können.
Ich empfehle zudem, dem Antrag der starken Minderheit der Kommission für ein Verbot des privaten Geoblockings zuzustimmen. Es ist nur konsequent, den Online-Markt mit einzubeziehen. Laut einer im Jahr 2019 erstellten Studie des Bundesamtes für Statistik kauften drei von vier Schweizerinnen und Schweizern in den letzten Monaten mindestens einmal online ein. Mittels privaten Geoblockings verunmöglichen Anbieter heute, dass Konsumentinnen und Konsumenten im Ausland online einkaufen können. Sie werden stattdessen auf eine spezielle Schweiz-Website mit deutlich höheren Preisen verwiesen. Die EU kennt seit 2018 ein Geoblocking-Verbot. Nur ein Geoblocking-Verbot für die Schweiz stellt eine diskriminierungsfreie Online-Beschaffung sicher.
Ich bitte Sie, sowohl die Fair-Preis-Initiative zur Annahme zu empfehlen wie auch dem indirekten Gegenvorschlag mit dem Konzept der relativen Marktmacht und dem Geoblocking-Verbot zuzustimmen.

Roduit Benjamin Conseil national Valais Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. (M-E)
Roduit Benjamin (M-E, VS):

Que visent l'initiative "Stop à l'îlot de cherté" et le contre-projet indirect de la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national? Rien d'autre que ce que la population exige. Les Suisses ne sont plus d'accord de payer des prix majorés sur une grande quantité de biens uniquement parce qu'ils sont Suisses. Le sondage récent de GFS-Zurich révèle que 68 pour cent des personnes interrogées sont d'accord avec le principe de l'initiative, dont acte. Voici quelques principes de réalité.
Tout d'abord, du point de vue des consommateurs, il est frustrant de constater, lors de déplacements à l'étranger, des écarts énormes sur une foule de produits: habits de marque, imprimés, éléments de machines et de véhicules, boissons de marque, jouets, produits de soins corporels, matériel de laboratoire, logiciels, appareils ménagers, moyens de production agricoles, et j'en passe. Savent-ils, ces consommateurs, qu'ils dépensent injustement plus de 15 milliards de francs chaque année du fait de prix d'achats excessifs? Très certainement, car 48 pour cent d'entre eux, soit un Suisse sur deux, font leurs courses de temps en temps à l'étranger. Cela, c'est une réalité.
Deuxièmement, du point de vue des entreprises, trop de PME suisses sont livrées à la merci de producteurs étrangers et de leurs fournisseurs, et la loi actuelle sur les cartels ne donne pas à la Commission de la concurrence (Comco) les bases juridiques pour intervenir. Qui n'a pas dans cette salle, une fois au moins, dénoncé le tourisme d'achat en particulier dans les régions frontalières? Et pour ceux qui ont quelques notions d'économies, il est évident que l'acceptation d'un tel projet ferait baisser les prix d'achat et donc les coûts de production. C'est autant de moyens libérés pour les investissements et la création de postes de travail. La compétitivité, non seulement des PME, des agriculteurs et de la restauration-hôtellerie, mais aussi du secteur public, comme les institutions de formation, de recherche ou de santé, sera renforcée. Quant aux arguments des opposants, ils s'éloignent de la réalité.
Premièrement, le libéralisme est-il en danger? Il n'a jamais été question d'interventionnisme d'Etat, mais de lutte contre une forme aigüe de concurrence déloyale. Même les Etats-Unis l'avaient compris en introduisant les premières mesures anti-cartellaires et protectionnistes à la fin du XIXe siècle. D'ailleurs, la Comco, dont il convient parfois de dénoncer une trop grande rigueur, n'aura pas pour mission de dicter les prix aux entreprises, qu'elles soient dominantes ou relativement dominantes sur le marché.
Deuxièmement, crée-t-on un monstre bureaucratique et juridique, notamment avec cette notion de pouvoir de marché relatif? Non, le contre-projet s'inscrit dans le cadre de la loi sur les cartels et ne donnera pas lieu à plus de plaintes ou de procès que la procédure actuelle. La Comco est d'ailleurs déjà intervenue avec succès, dans le cadre de l'article 2 de la loi, contre des entreprises dominantes à l'étranger - je pense aux géants tels que BMW, Nikon, etc.
Troisièmement, enfin, la raison principale de la cherté des biens en Suisse serait due au niveau élevé des salaires et à leur valeur ajoutée. Sur la base d'une étude de BAK Economics AG, le Conseil fédéral estime que c'est le temps de travail hebdomadaire et la productivité du travail, plus élevés en comparaison européenne, qui permettent un niveau de salaire élevé en Suisse. Les salaires ne sont en moyenne responsables que de 11 pour cent du surcoût, aux côtés de facteurs bien plus importants, comme le manque de concurrence dans le commerce de détail, le prix élevé des loyers, des produits agricoles, de la publicité ou de la logistique et surtout des coûts d'achat à l'importation.
Enfin, comme membre de la Commission de la sécurité sociale et de la santé publique, je me dois d'insister sur le fait que, dans le domaine des appareils médicaux, par exemple pour les bandelettes de test de glycémie, l'économie est estimée à 50 millions de francs par année, les surcoûts pouvant aller jusqu'au quadruple! Une étude du professeur Binswanger de la HES du Nord-Ouest, récemment publiée, montre que le secteur hospitalier perd chaque année de par ses achats de produits, sans aucune valeur ajoutée, quelque 600 millions de francs par rapport aux prix pratiqués à l'étranger. N'oublions pas que les coûts de la santé sont la préoccupation principale des Suisses.
En conclusion, il s'agit de garantir aux PME le libre choix des fournisseurs aux conditions du marché d'origine. Le contre-projet de la commission, en permettant un contrôle plus ciblé des canaux de distribution, ce qui réduit le risque des importations parallèles, en introduisant une clause de réimportation et des listes d'entreprises à dominance relative, donne une bonne assise à l'initiative. Une seule réserve: le géoblocage doit être interdit. Il n'y a aucune raison dans ce contexte qu'un consommateur suisse paie plus cher le même produit sur le site d'une même entreprise dont la dénomination se termine par .ch au lieu de .fr. N'oublions pas que les petites PME se fournissent elles aussi souvent sur Internet. Cela est aussi une réalité.
Au nom de ces principes de réalité, je vous invite à accepter prioritairement le contre-projet indirect de la commission, ou à défaut, l'initiative.

Schneider Meret Conseil national Zurich Groupe des VERT-E-S (G)
Schneider Meret (G, ZH):

Die Fair-Preis-Initiative - so einfach der Titel, so komplex die Materie. Selbstverständlich sind wir Grünen immer für faire Preise und unterstützen auch die Fair-Preis-Initiative und den von der WAK-N verbesserten Gegenvorschlag. Hier möchte ich auf zwei Aspekte eingehen, die mir als Tierschützerin und Verfechterin einer nachhaltigen Landwirtschaft ganz besonders am Herzen liegen:
1. Ja, es ist begrüssenswert, wenn Schweizerinnen und Schweizer für das gleiche Produkt in der Schweiz nicht bis zu 173 Prozent mehr bezahlen als im Ausland. Aber nicht darum setze ich mich vehement für die Initiative ein. Nein, ich bin grundsätzlich der Ansicht, dass wir mit unserer Schweizer Kaufkraft bereit sein müssen, mehr für Konsumgüter AB 2020 N 215 / BO 2020 N 215 auszugeben, wenn der Mehrwert tatsächlich den Produzierenden in den entsprechenden Ländern zugutekommt. Ich wäre sogar bereit, aufgrund der hohen Schweizer Kaufkraft einen höheren Anteil an einem fairen Lohn zu bezahlen als Menschen in Ländern mit geringerer Kaufkraft. Das entspricht meinem Konzept von Fairness. Doch ist die Preisdifferenz ja leider nicht auf höhere Löhne von Arbeitnehmenden oder bessere Produktionsbedingungen zurückzuführen, sondern schlicht und einfach auf die höheren Margen der Unternehmen. Nein, ich habe nicht vor, Coca-Cola oder Amazon die Jahresbilanz zu vergolden. Diese Ausnutzung der Marktmacht gilt es zu unterbinden, und dies ist ein erster Grund zur Unterstützung der Initiative.
2. Ein für mich sehr viel wichtigerer Punkt, weshalb ich die Initiative und auch den von der Mehrheit der WAK verbesserten Gegenvorschlag unterstütze, betrifft die Schweizer Landwirtschaft. Der Antrag der Mehrheit zu Artikel 4 Absatz 2bis betrifft die Definition relativ marktmächtiger Unternehmen. Gemäss Antrag gelten als relativ marktmächtige Unternehmen solche, von denen andere nicht nur bei der Nachfrage, sondern auch beim Angebot abhängig sind.
Diese Ergänzung, dass auch Unternehmen betroffen sind, von denen andere beim Angebot einer Ware abhängig sind, erlaubt es z. B. den Schweizer Bauern, fairere Milchpreise zu fordern oder die wohlbekannten Detailhandelsriesen mit den orangen Logos in die Pflicht zu nehmen, insbesondere im Bereich Labelfleisch. Wir alle wissen, dass konventionell produziertes Fleisch bedeutend günstiger ist als nachhaltiger und tierfreundlicher produziertes Fleisch. Die wenigsten jedoch wissen, dass die Preisdifferenz nicht durch höhere Produktionskosten oder durch höhere Preise für die Produkte der Bauern erklärbar ist. Nachhaltig hergestelltes Fleisch wird preislich unattraktiv positioniert, während der Preis von konventionellem Fleisch künstlich niedrig gehalten wird und einzelne Produkte zu Tiefstpreisen angeboten werden. So wird der Absatz einseitig gefördert, und es besteht für die Konsumentinnen und Konsumenten keine Kostenwahrheit - dies natürlich alles auf Kosten der Tiere und der produzierenden Bauern.
Wie kann es sein, dass bei einem ungenannten Detailhändler Bio-Rindsplätzchen Fr. 57.50 pro Kilogramm kosten, konventionelle jedoch nur Fr. 34.70 pro Kilogramm, obwohl der Bauer tatsächlich pro Kilogramm nur Fr. 2.20 mehr erhält? Die Erklärung ist so einfach wie stossend: Die Produzentenanteile an der Gesamtwertschöpfung sind bei Labelprodukten deutlich geringer als im konventionellen Sortiment. Das bedeutet, dass ein grösserer Teil des Gewinns bei Labelprodukten bei den Detailhändlern verbleibt, während die Produzenten nicht proportional am Markterfolg beteiligt werden, obwohl gerade sie Mehrwerte für das Tierwohl erzeugen.
Wir sollten den Absatz dieser Produkte eigentlich begrüssen. Warum der Antrag zu Artikel 4 gerade von der SVP bekämpft wird, obwohl er doch den Bauern zugutekäme, ist mir indessen ein Rätsel.
Lassen Sie uns dieses Preisdumping auf Kosten der Tiere, der Bauern und letztlich der Konsumentinnen und Konsumenten unterbinden. Unterstützen Sie die Initiative und insbesondere den erwähnten Antrag der Mehrheit der WAK!

Munz Martina Conseil national Schaffhouse Groupe socialiste (S)
Munz Martina (S, SH):

Wollen Sie sich ein Bild über das Einkaufsverhalten der Schweizer Bevölkerung machen, dann sollten Sie mal nach Schaffhausen kommen. Tag für Tag stehen Autos an den Grenzübergängen in Richtung Deutschland Kolonne. An Samstagen wird das deutsche Grenzgebiet gänzlich von Schweizerinnen und Schweizern geflutet, die alle nur ein Ziel haben: billiger einzukaufen als in einheimischen Geschäften. Unsere Bevölkerung ist Weltmeisterin im Einkaufstourismus.
Kosmetika, Lebensmittel, Bekleidung, Medizinalprodukte, Spielzeuge - die Liste der Konsumgüter, die im Ausland viel günstiger sind als bei uns, ist sehr lang. Für unsere Wirtschaft ist das Gift. In den Grenzregionen wie in Schaffhausen ärgern sich die KMU, die Bauern, die Gastronomie und der Detailhandel grün und blau. Ihnen entgeht Kundschaft, die sie dringend nötig hätten. Dagegen florieren die Geschäfte in Jestetten, unserem deutschen Nachbardorf. Den Schaffhauser Betrieben tut das wirklich weh.
Die meisten Schweizerinnen und Schweizer würden gerne in der Schweiz einkaufen. Nur sieht niemand ein, warum ein Produkt bei uns bis zu 70 Prozent teurer sein soll. Ausländische Produzenten und Lieferanten schöpfen die Schweizer Kaufkraft schamlos ab. Sie schotten ihr Vertriebssystem ab und setzen so überhöhte Preise durch. Jetzt muss endlich Schluss sein damit!
Zu argumentieren, dass die hohen Löhne in der Schweiz das Problem seien, ist Unsinn. Die Produkte sind schon beim Einkauf überteuert, bevor überhaupt Schweizer Leistungen darin stecken. Darum hat der Schaffhauser Kantonsrat bereits 2015 eine Standesinitiative gegen die Hochpreisinsel Schweiz eingereicht, die notabene vom damaligen FDP-Kantonsrat und heutigen Regierungsrat Martin Kessler initiiert worden war. Leider hatte die Standesinitiative keinen Erfolg. Heute steht der FDP-Regierungsrat klar hinter der Fair-Preis-Initiative.
Mit der Initiative können wir nun endlich etwas gegen die Hochpreisinsel Schweiz unternehmen. Es ist unverständlich, dass sich die FDP-Liberale Fraktion und die SVP-Fraktion gegen die Initiative stellen. So handeln sie gegen das leidende Gewerbe im grenznahen Raum und gegen die eigene Wählerschaft. Sie sollten auf Exponenten ihrer Parteien hören, die wie unser FDP-Regierungsrat täglich mit der Misere zu tun haben.
Der Bundesrat hat mit seinem Gegenvorschlag mutlos gehandelt. Es ist ein untauglicher Versuch, die Initiative abzuwehren. Der zentrale Punkt der Initiative, das Konzept der relativen Marktmacht, würde sich nur auf Importfirmen beschränken. Hotellerie und Restaurationsbetriebe, die sehr unter dem Schweiz-Zuschlag leiden, wären somit ausgeschlossen.
Der Gegenvorschlag der WAK hingegen würde das Kartellgesetz diesbezüglich griffig revidieren. Allerdings sollte das Gesetz auch modernere Phänomene wie den Missbrauch im Online-Handel regeln. Die Minderheit Birrer-Heimo verlangt deshalb zusätzlich ein Verbot des Geoblockings, eine wichtige Massnahme gegen überhöhte Schweizer Preise. Die Annahme des Gegenvorschlages der WAK zusammen mit der Minderheit Birrer-Heimo würde voraussichtlich zum Rückzug der Initiative führen und damit zur raschen Umsetzung der Fair-Preis-Initiative zum Wohle der gebeutelten Grenzregionen.
Ich bitte Sie, die Initiative zu unterstützen sowie dem Gegenvorschlag der WAK und der Minderheit Birrer-Heimo zuzustimmen.

Glarner Andreas Conseil national Argovie Groupe de l'Union démocratique du Centre (V)
Glarner Andreas (V, AG):

Seit Jahrzehnten schröpfen internationale und auch Schweizer Konzerne die Schweizer Konsumenten gezielt. Und ja, auch unsere zwei grossen Detailhändler machten mit, bis endlich zwei Spielverderber den Markteintritt wagten. Erst als die zwei grossen deutschen Player in den Markt einstiegen, wurde der Gottesdienst der zwei marktmächtigen Detailhändler nachhaltig gestört. Seither gibt es plötzlich wöchentlich Aktionen, gerade im Bereich Lebensmittel und Körperpflege. Doch noch immer werden unsere KMU, unsere Detailhändler, unsere Gastronomen, vor allem aber unsere Konsumenten und Konsumentinnen von Konzernen geschröpft und abgezockt. Dies muss endlich ein Ende haben!
Es wird oft argumentiert, dass dann aber auch die Löhne sinken würden. Dies ist schlicht unwahr und geradezu infam. Denn gerade die, die dies behaupten, wissen es besser: Die Löhne machen gemäss einer Studie des Instituts BAK Basel im Vergleich zu Deutschland nur 6 Prozent der Differenz aus. Dazu kommen die Vorleistungen, welche maximal 10 Prozent höher sind als beispielsweise in Deutschland. Also ist maximal ein Unterschied von 16 Prozent gerechtfertigt. Alles andere ist Abzockerei zulasten der Schweizer Konsumenten.
Für jene, die sich beklagen, dass unsere Familien in Deutschland einkaufen: Hier können Sie aktiv mithelfen, die Preise zu senken, damit wieder mehr hier, bei uns im eigenen Land, eingekauft wird. Auch wird mit der Liefersicherheit argumentiert. Dies ist wohl die grösste Lachnummer, denn wenn AB 2020 N 216 / BO 2020 N 216 mehrere Lieferanten liefern dürfen, steigt doch die Liefersicherheit und nicht umgekehrt. Wer das Gegenteil behauptet, hat schlicht keine Ahnung vom Markt!
Ich gebe Ihnen einige Beispiele: Der Preis für die Tönung einer gewissen Marke ist in der Schweiz doppelt so hoch wie in Deutschland. Bei Kleidern ist der Preis locker 35 Prozent teurer oder gar doppelt so hoch. Ein besonders krasses Beispiel sind die Nivea-Produkte des Beiersdorf-Konzerns, die in Deutschland günstiger verkauft werden, als der Händler sie in der Schweiz einkaufen kann. Aber auch Schweizer Produkte wie Kägi-Fret oder Produkte von Schweizer Firmen wie Mibelle werden in Deutschland und im anderen europäischen Ausland massiv günstiger verkauft. Im Gastrobereich finden sich Hunderte Beispiele einer aktiven Abzockerei - von Strohhalmen über Reinigungsprodukte bis zu Softgetränken. Besonders krass sind die Preisdifferenzen bei den Medizinalprodukten: Hier sind Preisunterschiede von bis zu 300 Prozent an der Tagesordnung. Dies geht zulasten unserer Krankenkassenprämien.
Unsere Wirtschaft, unser Handel, unsere Importeure werden doch nicht fit, wenn wir denen die fetten Margen sichern. Fit werden sie, wenn sie sich in einem kompetitiven Umfeld behaupten müssen. Wenn wir sie weiterhin schützen, werden oder bleiben sie fett - das möchten wir doch alle nicht. Als ehemaliger Importeur von Produkten im Bereich Rollatoren, Rollstühle, Inkontinenzartikel und allgemeine medizinische Hilfsmittel erlebte ich es eins zu eins, wie man uns zu behindern versuchte. Unseren Lieferanten wurde mit Boykott gedroht, falls sie uns beliefern, und auch wir wurden aktiv boykottiert.
Und ja, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Initiative geht zu weit. Und ja, auch der Gegenvorschlag der WAK-N geht sehr weit. Aber nun ist einfach genug der Ausreden. Jahrzehntelang haben sich die Konsumentinnen und Konsumenten, die Konsumentenorganisationen und auch die Gastronomie und der Handel beklagt, und nichts geschah.
Vielleicht ist das Zustandekommen zumindest des indirekten Gegenvorschlages ein "Lehrblätz" für die Politiker, welche im Dienste der Konzerne jahrzehntelang und nun schon wieder versucht haben, den freien Markt zu behindern. Auch wenn wir Gefahr laufen, ein bisschen zu weit zu gehen: Genug ist genug, wir lassen uns nicht mehr abzocken und behindern. Sagen Sie mit mir Ja, zumindest zum indirekten Gegenvorschlag.
Stoppen wir die Behinderung des freien Handels, stoppen wir die Behinderung und Verhinderung des Wettbewerbs, stoppen wir diesen völlig unfairen Raubzug auf das Portemonnaie unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger - stoppen wir den Schweiz-Zuschlag, der nämlich nicht den Schweizer Arbeitnehmenden, sondern niemand anderem als den raffgierigen Konzernen zugutekommt.

Fivaz Fabien Conseil national Neuchâtel Groupe des VERT-E-S (G)
Fivaz Fabien (G, NE):

L'initiative pour des prix équitables poursuit un but louable. Beaucoup de produits sont trop chers en Suisse, non parce que la main-d'oeuvre y est plus chère, non parce que les loyers y sont plus chers, mais simplement parce que les importateurs se font des marges phénoménales à l'importation en profitant du pouvoir d'achat élevé des Suissesses et des Suisses, ainsi que des entreprises. C'est un problème lorsque cela ne profite qu'à une minorité, au détriment de la majorité. C'est un problème lorsque cela touche des produits de première nécessité, par exemple dans le domaine médical, et que cela contribue ainsi à renchérir les coûts de la santé.
Certaines entreprises abusent de leur domination, même relative, sur le marché pour imposer des prix parfois quatre fois plus élevés en Suisse qu'en Allemagne. Les chiffres donnés par ma collègue, la conseillère nationale Michaud Gigon, lors de ce débat d'entrée en matière, sont éloquents. Plus de 600 millions de francs sont facturés chaque année à charge de l'assurance-maladie pour les surcoûts dans le domaine de la santé. Dans le domaine de la restauration, ce sont presque 300 millions de coûts supplémentaires qui ont été chiffrés. Monsieur Prix le disait à l'époque: si l'on fait le calcul global en Suisse, ce sont près de 15 milliards de francs que les Suissesses et les Suisses, ainsi que les entreprises, paient en trop.
Les contrôles doivent pouvoir être renforcés, les abus doivent pouvoir être dénoncés. Il faut toutefois rappeler encore deux choses. Il faut rappeler que malgré ces prix élevés, le pouvoir d'achat des Suissesses et des Suisses reste l'un des plus élevés au monde. L'exemple donné par le Conseil fédéral dans son message du Big Mac le montre bien. Alors qu'il faut travailler en moyenne 13 minutes en Suisse pour se payer ce sandwich, il en faut 23 en France.
Mais, comme Vert, l'initiative me met aussi mal à l'aise. Aujourd'hui, un des premiers problèmes de la lutte contre le réchauffement climatique, c'est la consommation excessive de produits manufacturés, pour la plupart transportés sur des milliers de kilomètres, des produits dont le bilan écologique est souvent peu reluisant, des produits dont le bilan social est souvent peu reluisant. Si nous voulons réussir à limiter notre empreinte climatique, nous devons avant tout consommer moins, consommer mieux, c'est-à-dire réparer, recycler ou réutiliser. Parce que l'énergie aujourd'hui n'est pas assez chère, les prix des produits ne reflètent pas leur impact climatique. Baisser leur prix revient donc à masquer encore plus le problème aigu que cela représente.
Si l'objectif est de baisser le prix de produits essentiels, par exemple dans le domaine médical, alors, il y a clairement une nécessité à prendre des mesures. Par contre, si l'objectif est d'acheter plus de téléphones portables, de voitures, de jouets jetables ou de manger plus de Big Mac, alors l'initiative crée plus de problèmes qu'elle n'offre de solutions.
C'est avec ce sentiment ainsi partagé que je recommanderai d'accepter le contre-projet indirect.

Friedli Esther Conseil national St-Gall Groupe de l'Union démocratique du Centre (V)
Friedli Esther (V, SG):

Stellen Sie sich vor, Sie stehen in einem Supermarkt an der Kasse. Die Kundin vor Ihnen hat dieselben Produkte im Einkaufswagen wie Sie. Die Verkäuferin verlangt von der Kundin 100 Franken; von Ihnen verlangt sie aber 170 Franken. Würden Sie sich das gefallen lassen? Die meisten würden sich wohl gegen eine solche Diskriminierung wehren.
Genau diesen missbräuchlichen Sachverhalt gehen die Fair-Preis-Initiative und der Gegenvorschlag an. Die Initiative will, dass unsere Unternehmen die Beschaffungsfreiheit haben und dass sie Produktionsmittel und Waren, die sie im Ausland kaufen müssen, zu den dort gültigen Preisen einkaufen können. Das sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, doch das ist leider nicht der Fall. Denn marktmächtige ausländische Produzenten - ich will hier keine Namen nennen - schotten ihre Verkaufskanäle ab. Sie zwingen so die Abnehmer aus der Schweiz, die Produkte in der Schweiz zu überhöhten Preisen zu kaufen. Mit Wettbewerb hat das leider wenig zu tun.
Bei meinem Beispiel liesse sich nun einwenden, dass man den Laden ja verlassen und den Einkauf woanders tätigen könne. Ich kann entwarnen. In diesem theoretischen Fall wäre das möglich, weil nebenan noch ein anderer Laden geöffnet hat. Bei Importen kann man jedoch nicht so einfach ausweichen, wenn der marktmächtige ausländische Produzent seine Verkaufskanäle mit allen Mitteln abschottet. Vor allem Unternehmen aus der Schweiz sind dieser Benachteiligung ausgeliefert, weil sie meistens die benötigten Produkte nicht kurzerhand im grenznahen Ausland besorgen können. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung bestätigen, dass das hiesige Gewerbe für ganz unterschiedliche Produkte leider zu viel bezahlt.
Grundsätzlich bin ich dafür, dass der Staat so wenig wie möglich in die Wirtschaft eingreift. Doch hier sehe ich Handlungsbedarf. Wir müssen unsere KMU unterstützen und vor allem schauen, dass sie wettbewerbsfähig bleiben. Der Gegenvorschlag, wie ihn die vorberatende Kommission beantragt, ermöglicht Unternehmen im Fall von Abhängigkeiten den Einkauf im Ausland zu dortigen Marktpreisen. Um missbräuchliches Verhalten zu unterbinden, soll das Kartellgesetz verschärft werden.
Das Gewerbe in der Schweiz bezahlt nicht nur mehr, durch die Schweiz-Zuschläge verliert es auch Kunden. Der Einkaufstourismus boomt nach wie vor. Jedes Jahr fliessen rund AB 2020 N 217 / BO 2020 N 217 15 Milliarden Franken durch den Einkaufs- und Gastrotourismus ins Ausland ab. Jeder zehnte für Konsum in der Schweiz ausgegebene Franken fliesst in die Kassen ausländischer Detailhändler. Mit der geltenden Wertfreigrenze subventionieren wir sogar den Einkaufstourismus. Dazu kommt die anhaltende Frankenstärke, die das Einkaufen ennet der Grenze nach wie vor attraktiv macht. Heute haben wir die Möglichkeit, dem entgegenzuwirken und den Einkaufs- und Gastrotourismus etwas zu mindern. Weitere Massnahmen müssen aber folgen.
Wegen der Schweiz-Zuschläge sind im Detailhandel, Tourismus und Gewerbe Zehntausende von Arbeitsplätzen verloren gegangen oder gar nicht erst entstanden. Es sind aber gerade diese Branchen, die vom bundesrätlichen Gegenvorschlag ausgenommen werden. Ohne Anpassungen würden nur jene Branchen vollständige Beschaffungsfreiheit erlangen, die sich in direkter Konkurrenz zu Unternehmen im Ausland befinden. Die öffentliche Verwaltung, das Gesundheitswesen, der öffentliche Verkehr, Bildung und Forschung, der Detailhandel, die Landwirtschaft und viele KMU und Dienstleistungsbetriebe würden benachteiligt bleiben. Schweiz-Zuschläge gefährden aber nicht nur Jobs in der Exportwirtschaft. Die vorberatende Kommission hat dies erkannt und hat entscheidende Anpassungen vorgenommen.
Ich empfehle Ihnen, auf den Gegenvorschlag einzutreten und den vorliegenden Mehrheitsanträgen zum Kartellgesetz zuzustimmen.

Borloz Frédéric Conseil national Vaud Groupe libéral-radical (RL)
Borloz Frédéric (RL, VD):

"Stop à l'îlot de cherté", voilà un titre accrocheur. Qui n'est pas d'accord avec cela? La Suisse est un îlot, évidemment, en tant que petit pays au milieu de l'Europe. C'est un pays quand même assez confortable, où le niveau de vie, en comparaison internationale, est un des plus élevé au monde. Cela implique bien entendu que le revenu - et je ne nie pas qu'il y a bien sûr beaucoup de personnes qui ont des problèmes dans notre pays, et qu'on doit continuer de s'occuper de cette problématique - et le niveau de vie moyens sont globalement plus élevés que dans d'autres pays. Si le niveau de vie et celui des revenus sont plus élevés, cela signifie que les charges - cela va de pair - sont aussi plus chères. En général, les loyers et nombre de produits en Suisse, en comparaison internationale, sont également un tout petit peu plus chers que dans les pays environnants.
J'ai écouté plusieurs de mes préopinants, et c'est vrai que j'ai du mal à trouver le lien entre l'agriculteur qui souhaiterait voir le prix du lait augmenter et le pharmacien qui aimerait acheter ses médicaments moins cher pour pouvoir les revendre moins cher à ses clients. Si chacun aimerait trouver une solution à cette problématique dans le cadre de cette initiative, cette solution peine en tous les cas à éclore des débats que nous venons d'écouter.
Comment imaginer - parce que c'est ce qu'il faudra faire pour avoir une meilleure concurrence entre les produits, comme l'a dit à peu près tout le monde parmi mes préopinants -, contrôler la concurrence? C'est quelque chose qui est plutôt contraire au fait, précisément, d'avoir plus de concurrence. On a de la concurrence dans un marché qui est le plus libre possible, et non dans un marché qui est précisément contrôlé. Cela ne peut nous conduire qu'à une seule chose, à savoir, évidemment, à une économie de marché. Or, ce n'est pas le système dans lequel nous nous trouvons aujourd'hui.
Et chaque fois que nous allons essayer de contrôler un peu plus la concurrence, nous serons forcément déçus des résultats. Je ne parle même pas de l'administration qu'il sera nécessaire de mettre en place pour contrôler les prix. Et évidemment que les résultats des contrôles de prix ne seront pas forcément favorables à celles et à ceux qui en attendent des résultats extraordinaires.
Cela n'a pas fonctionné en Allemagne, lorsqu'ils ont essayé de plafonner un certain nombre de prix. En outre, on s'aperçoit que si l'on souhaite que les produits importés soient moins chers que les produits vendus en Suisse, par exemple des médicaments qui, eux-mêmes, sont fabriqués en Suisse, alors toute la logique soulevée par cette initiative ne répond pas non plus aux problématiques évoquées dans les arguments liés à la vente de produits étrangers.
Je voulais me rapporter à Mme Hanhardt Redondo - je ne voudrais pas m'attribuer son texte -, qui parle d'un exemple à peu près similaire concernant le principe du "Cassis de Dijon". Je reviens très brièvement sur son propos. Elle dit, dans une analyse qu'elle a faite il y a quelque temps sur cette initiative: "tout comme pour ce qui concerne le principe du "Cassis de Dijon", présenté à l'époque comme le remède phare pour lutter contre la cherté et dynamiser la concurrence, et à propos duquel l'écoulement du temps a mis en évidence qu'il n'avait pratiquement eu aucun effet sur le niveau élevé des prix en Suisse, nous pouvons douter de l'effet du projet du Conseil fédéral".
Effectivement, dans le pays dans lequel nous nous trouvons, doté d'une économie de marché, on ne peut - je pense - contrôler ainsi la concurrence. Je ne pense pas que cela amène un quelconque résultat positif pour notre pays. C'est pourquoi j'aimerais vous inviter à recommander au peuple et aux cantons de rejeter cette initiative.
J'avoue aussi que le contre-projet me satisfait assez peu. Peut-être que, dans le souci de chercher un consensus dans notre bel hémicycle, je me convaincrai d'accepter ce contre-projet, à contrecoeur; mais je ne pense pas, dans tous les cas de figure, qu'il apporte une quelconque solution concrète aux problématiques de prix élevés, pourtant bien réelles, qui ont été soulevées.

Prelicz-Huber Katharina Conseil national Zurich Groupe des VERT-E-S (G)
Prelicz-Huber Katharina (G, ZH):

Faire Preise für alle ist wahrscheinlich eines der selbstverständlichsten Anliegen, die wir haben sollten. Es ist enorm stossend, dass wir, einfach weil Produkte die Schweizer Grenze überquert haben, x-fach höhere Preise zu bezahlen haben, ohne dass viel Arbeitsleistung dazwischen steht; also nackter Gewinn, der natürlich nicht dem Personal zugutekommt, sondern einzelnen schon gut verdienenden Aktionären. Das müssen wir verhindern.
Im Vordergrund stehen sicher die massiv überteuerten Medikamentenpreise. Aber wir kennen dies von viel mehr Produkten - die Grenzkantone kennen dies vom ganzen Einkaufs- und Gastrotourismus über die Grenze. Mitzuberücksichtigen haben wir aber das Lohnniveau in der Schweiz. Wenn der Durchschnittslohn in der Schweiz pro Monat bei 6500 Franken ist und in Deutschland nur noch bei 3500 Franken und in Polen gar bei 2000 Franken, ist es hoffentlich so, dass in Polen, aber auch in Deutschland tiefere Preise bezahlt werden müssen. Wenn wir dann den Lohn in der Schweiz ins Verhältnis zum Preis setzen, ist dieser oft immer noch günstiger als im Ausland.
Wir kennen die Situation im Ausland: Es besteht die grosse Befürchtung - und das speziell beim Online-Handel -, dass massiver Druck auf die Löhne ausgeübt wird, speziell in den Tieflohnbereichen Detailhandel, Transport und Logistik. Wir haben gerade im Transport und in der Logistik im Ausland teilweise unmenschliche Bedingungen, miserable Löhne, prekärste Arbeitsbedingungen und einen Zeitdruck, der oft dazu führt, dass die Chauffeure und Chauffeusen nicht mehr trinken, damit sie nicht auf die Toilette gehen müssen - und das wegen des Preisdrucks. Das darf nicht die Zukunft sein, weder in der Schweiz noch im Ausland.
Dort, wo Missbrauch betrieben wird, müssen Riegel geschoben werden. Der Preis hängt eben von Verschiedenem ab. Ich nehme ein sehr neues Beispiel: das Coronavirus, das auch uns beschäftigt. Ein innovativer Typ hat in China in grossem Masse Masken für sechzig Rappen gekauft und sie dann für zwanzig Franken verkauft. So ist er in kürzester Zeit zum Millionär geworden. Sprich: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis auch, und hier wurde mit der Angst der Bevölkerung kalkuliert. Wenn dann für faire Preise hoffentlich auch ökologische und soziale Aspekte mitberücksichtigt werden, sieht es noch einmal anders aus. Ich nehme da die Kleiderbranche: Wir haben oft sehr billige Kleider, was dann bedingt, dass wir im Hintergrund auch wieder miserable Arbeitsbedingungen und Löhne haben, gar Kinderarbeit - davon steht leider nichts in der Initiative. Es ist auch gut möglich, dass die Firmen versuchen werden, aufgrund der Initiative die Bestimmungen zu umgehen und die Billiglinien nicht mehr in AB 2020 N 218 / BO 2020 N 218 der Schweiz zu haben, dafür sogenannte Swiss-Finish-Linien, die dann teurer sind, weil sie eben "Swiss" sind.
Die Initiative ist leider sehr eng gefasst, vor allem in den Übergangsbestimmungen, und suggeriert, dass nachher mit diesem Konzept teure Preise Vergangenheit sind. Das wird leider nicht der Fall sein, vor allem, wenn auch ökologische und soziale Aspekte darin enthalten sind und wenn die Gefahr, am Schluss Dumpinglöhne zu haben, verhindert werden soll. Der Grossteil der Haushaltsausgaben der Menschen in der Schweiz betrifft Wohnung, Energie, Gesundheit, Verkehr und auch noch Nahrungsmittel. Da sind die grössten Unterschiede zum Ausland, sprich: Die Politik müsste hier beginnen und sinnvolle Anreize setzen.
Deshalb mein Fazit: Die Initiative ist sehr eng gefasst, sie ist schwierig zu unterstützen. Der Gegenvorschlag ist moderater, dem werden wir sicher alle zustimmen - nicht zuletzt deshalb, weil es ein wichtiges Anliegen ist.

Rösti Albert Conseil national Berne Groupe de l'Union démocratique du Centre (V)
Rösti Albert (V, BE):

Es kommt wohl nicht gerade in jeder Debatte vor, dass ich die gleiche Meinung vertrete wie Frau Prelicz-Huber. Aber auch ich unterstütze den indirekten Gegenvorschlag zu dieser Initiative. Ich bin der Auffassung, dass eine Verfassungsänderung zu weit führen würde, dass wir aber mit einem Gegenvorschlag den Anliegen der Initianten entgegenkommen könnten.
Weshalb bin ich für dessen Unterstützung? Ich erachte es vor allem für die Bereiche Landwirtschaft und Tourismus als notwendig, dass beim Zukauf von Vorleistungen nicht überhöhte Preise infolge missbräuchlichen Verhaltens - und ich betone: nur infolge missbräuchlichen Verhaltens - bezahlt werden. Sowohl im Tourismusbereich, in der Hotellerie und in der Gastronomie, bei den Seilbahnen wie auch im Landwirtschaftsbereich, insbesondere beim Zukauf landwirtschaftlicher Maschinen, werden heute gezielt Parallelimporte unterbunden. Es müssen massiv höhere Preise bezahlt werden. Wir konnten beispielsweise schon vor vielen Jahren dem "Beobachter" entnehmen, dass landwirtschaftliche Maschinen in der Schweiz um 16 bis 36 Prozent teurer als in Deutschland zugekauft werden müssen.
Sie kennen die Diskussion rund um die landwirtschaftlichen Konsumentenpreise, wo sehr oft moniert wird, unsere Landwirtschaft würde viel zu teuer produzieren. Grund dafür sind nicht nur die höheren Produktionskosten in der Schweiz aufgrund der Topografie und der geografischen Lage, sondern eben insbesondere auch die höheren Kosten von importierten Vorleistungen, von denen namentlich die Landwirtschaft wie auch die Tourismusbranche sehr stark betroffen sind. Ich wiederhole noch einmal: Es geht nicht darum, dass man immer interveniert; dagegen würde ich mich stark wehren. Die Intervention braucht es dann, wenn ein missbräuchliches Verhalten vorliegt.
Im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrates beantragt die WAK-N, dass solch missbräuchliches Verhalten von relativ marktmächtigen Unternehmen auch im Inland korrigiert wird. Hier habe ich eigene Erfahrungen als früherer Direktor der Schweizer Milchproduzenten gemacht: Vier grosse Verarbeiter kaufen die Milch von rund 20 000 Einzelproduzenten ein. In diesem Zusammenhang gibt es einfach ein massives Marktungleichgewicht, und ich weiss, wie hier auf Verarbeiterseite verhandelt wird: Nach zwei, drei Telefonaten ist der Preis eigentlich gemacht, während die Produzenten aufgrund eines mangelhaften Informationsstands hier keine Chance haben, auf Augenhöhe zu verhandeln. Ein griffiger Gegenvorschlag, wie ihn die Kommission für Wirtschaft und Abgaben vorschlägt, würde also den wirtschaftlichen Druck auf die Landwirtschaft etwas reduzieren, ohne dass es den Steuerzahler einen Franken kosten würde.
Beim Tourismus ist es natürlich nötig, die überrissenen Preise zu senken. Unser Tourismus im alpinen Raum steht, ohne dass eine Exportleistung erfolgt, in direkter Abhängigkeit zu ausländischen Anbietern mit der gleichen Leistung, also im direkten Konkurrenzkampf. Dieser Druck ist massiv, die Margen sind sehr tief, und da ist jede noch so kleine Preisveränderung auf den Vorleistungen von grosser Bedeutung. Ich denke, dass gerade das aktuelle Umfeld - ohne jetzt diese missliche Lage rund um das Coronavirus verpolitisieren zu wollen - für den Tourismus Riesenprobleme schafft. Hier können Sie auch für diese Branche heute Abend ein Zeichen setzen. Stimmen Sie also in der Hoffnung, dass sie sich rasch und mit den tieferen Vorleistungspreisen auch mittel- und langfristig erholen kann, hier dem Gegenvorschlag der WAK zu.
Ich möchte noch betonen, dass ein wichtiger Punkt im Gegenvorschlag enthalten ist, nämlich dass bei einem Erstvergehen keine Sanktionen erfolgen. Wenn hier also jemand unbewusst in eine solche Situation gerät, wird er nicht sanktioniert, sondern erst, wenn er bewusst und mehrfach das Kartellgesetz verletzen würde.
Ich bin der Auffassung, dass in der WAK ein guter Kompromiss gefunden wurde, und ich bitte Sie, diesem Gegenvorschlag zuzustimmen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Hurni Baptiste Conseil national Neuchâtel Groupe socialiste (S)
Hurni Baptiste (S, NE):

Qui ne s'est jamais saisi d'un produit dans un magasin et, en retirant l'étiquette du prix de l'article vendu en Suisse, a observé que le prix du même article était beaucoup plus bas ailleurs dans le monde? Un pantalon à 60 euros devient ainsi, pour les Suissesses et les Suisses, 99,90 francs; un four micro-onde pour la restauration passe d'un peu plus de 3000 euros à 7750 francs en Suisse; ou encore un bandage de cheville à 40 euros est vendu 108 francs dans notre pays. Ces trois exemples ne sortent pas de mon esprit, mais sont avérés, documentés et établis. Et on peut malheureusement les multiplier à l'infini.
Dans ces trois cas, rien ne justifie une telle marge, ni les salaires en Suisse, ni les assurances sociales à payer au travailleur, ni les droits de douane, et encore moins la TVA, plus basse dans notre pays que chez tous nos voisins. L'initiative qui nous est soumise permet de corriger cette situation que nous connaissons depuis trop longtemps. Ce n'est pas parce que le pouvoir d'achat est plus élevé en Suisse qu'ailleurs que de nombreux importateurs et autres entreprises peu scrupuleuses doivent se faire des marges indécentes. La population suisse en a ainsi marre d'être prise pour le dindon de la farce et de se faire tondre comme des moutons - qu'importe qu'ils soient blancs ou noirs cette fois-ci - depuis trop d'années.
Les mécanismes permettant d'imposer ces prix surfaits sont connus. Il s'agit d'ententes cartellaires et d'abus de position dominante. Il s'agit d'entreprises qui sont incontournables dans un secteur et qu'on ne peut donc pas éviter - c'est une lapalissade -, ou alors à un prix administratif extrêmement élevé. Elles profitent de leur situation pour imposer des prix surfaits. Le texte qui nous est soumis aujourd'hui charge la Confédération de légiférer dans ce domaine et d'introduire des éléments législatifs forts en matière de loi contre la concurrence déloyale et de loi sur les cartels.
Le contre-projet du Conseil fédéral, même renforcé par la commission du Conseil national, est une première bonne mesure, mais elle est insuffisante à nos yeux. On citera notamment l'interdiction du géoblocage, laquelle n'a malheureusement pas trouvé grâce aux yeux de la commission. A cet égard, on soulignera qu'il s'agit d'une pratique particulièrement choquante, puisqu'un produit en tout point identique voit son prix varier pour la seule raison que le consommateur s'est connecté depuis une adresse IP helvétique.
En soutenant cette initiative, notre Parlement aurait l'occasion de mettre en place des mesures avantageuses pour toute la population, qui auraient un impact sur certains secteurs très sensibles comme celui de la santé. Elle permettrait d'améliorer le pouvoir d'achat par l'instauration d'outils législatifs permettant un exercice de la concurrence à l'avantage du consommateur. Enfin, elle permettrait de soulager les ménages dont les finances sont les plus fragiles et engendrerait aussi des économies pour la Confédération et les cantons.
C'est donc avec conviction et espoir que nous soutenons la minorité Birrer-Heimo, visant à recommander l'acceptation de l'initiative, ce qui permettrait d'en finir une fois pour toute avec l'îlot de cherté que constitue la Suisse et de pratiquer des prix équitables. AB 2020 N 219 / BO 2020 N 219

Gugger Niklaus-Samuel Conseil national Zurich Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. (M-E)
Gugger Niklaus-Samuel (M-E, ZH):

Der enorme volkswirtschaftliche Schaden, der durch ungerechtfertigte Schweiz-Zuschläge verursacht wird, ist hinlänglich bekannt. Laut einer Hochrechnung des ehemaligen Preisüberwachers Rudolf Strahm kosten diese Zuschläge die Schweizer Konsumenten jährlich 15 Milliarden Franken. Pro Schweizer Haushalt ergibt das jährlich einen Verlust von 5000 Franken. Dieser Missstand wurde neulich in einer breit angelegten Preisvergleichsanalyse der Fachhochschule Nordwestschweiz bestätigt. Die Studie berechnete ein Sparpotenzial von 3,3 Milliarden Franken für die Schweizer Volkswirtschaft, wenn Nachfrager ihre Waren direkt im Ausland beschaffen könnten. Davon würde eine erhebliche Anzahl von Konsumgüterbereichen, vor allem aber auch das Gesundheitswesen, der Bereich Forschung und Bildung und die Gastronomie massgeblich profitieren. Allein unsere Spitäler könnten 600 Millionen Franken einsparen.
Nicht zu unterschätzen sind unzählige Milliarden Franken, die durch den Einkaufs- und Gastrotourismus ins Ausland abfliessen. Den Schaden an unserer Volkswirtschaft, den die Zuschläge verursachen, gilt es zu beheben. Eine verantwortungsbewusste Nationalrätin und ein verantwortungsbewusster Nationalrat werden die Fair-Preis-Initiative mit einem klaren Ja unterstützen, um weitere Geldabflüsse endlich zu bremsen. Aktuell blockieren marktmächtige ausländische Anbieter ihre Absatzkanäle. So verunmöglichen sie es den Schweizer Unternehmenden, ihre Produkte direkt im Ausland zu beschaffen. Diese sind gezwungen, ihre Güter über Importeure in der Schweiz einzukaufen. Dies verursacht unverhältnismässig hohe Preise, sowohl für den Nachfrager als auch für den Endkonsumenten.
Der indirekte Gegenvorschlag geht in die richtige Richtung. Es fehlen ihm jedoch zwei entscheidende Elemente: Erstens greift der bundesrätliche Entwurf nicht bei Unternehmen, die nicht exportieren, zweitens schützt er die Nachfrager nicht vor Missbräuchen durch marktmächtige Anbieter.
Die Mehrheitsanträge der WAK zum Kartellgesetz bieten wirksame Ansätze, um diese Mängel zu beheben. Nehmen Sie den indirekten Gegenvorschlag zum Wohle unserer Volkswirtschaft an. Dank meiner Erfahrung in der Gastronomie weiss ich, welche Schäden durch die unwirtschaftlichen Importpreise verursacht werden. Die hohen Ausgaben für die Beschaffung von Ausstattungen werden auf die Gäste abgewälzt. Diese dulden die erhöhten Preise nicht länger und weichen ins Ausland aus. Sowohl Restaurants wie auch Läden im angrenzenden Ausland werden am Wochenende durch Schweizer Tagesausflügler gut besucht. Dies bestätigen das Schweizer Gewerbe und der Schweizer Detailhandel, die mit dem nahe liegenden Ausland in Konkurrenz stehen. Die Binnenwirtschaft muss im Gegenvorschlag daher zwingend berücksichtigt werden.
Die Hochpreisinsel belastet das Portemonnaie von Schweizer Konsumenten. Schweiz-Zuschläge schwächen die Kaufkraft und belasten insbesondere Menschen mit tieferen und mittleren Einkommen. Die Initiative fordert daher zusätzlich ein Verbot des privaten Geoblockings. Das verhindert, dass Schweizer Nachfrager von ausländischen Anbietern im Online-Handel weiterhin preislich diskriminiert werden. Schweizer Konsumenten nutzen die Vorzüge des Online-Handels immer häufiger. Es liegt in unserer Verantwortung, die Kaufkraft der Schweizer Konsumenten zu stärken und die gesamte Volkswirtschaft zu fördern. Ein Verbot des privaten Geoblockings ist daher unausweichlich.
Es ist schade, dass die Kommission die Chance vergeben hat, das Geoblocking-Verbot aufzunehmen. Ich bitte Sie deshalb dringend, in dieser Frage dem Antrag der Minderheit der Kommission zuzustimmen. Schaffen wir gemeinsam bessere Rahmenbedingungen für das Schweizer Gewerbe.
In diesem Sinne werden die EVP-Vertreter die Initiative zur Annahme empfehlen und den indirekten Gegenvorschlag annehmen.

Bellaïche Judith Conseil national Zurich Groupe vert'libéral (GL)
Bellaïche Judith (GL, ZH):

Es ist schon widersprüchlich, in einem internationalen, gar globalen Markt den Abbau von Handelshemmnissen und Preisbarrieren zu fordern, um sie dann auf digitalem Wege wieder einzuführen. Man kann gute Gründe für die Befürwortung oder für die Ablehnung der Initiative respektive des Gegenvorschlages haben. Wenn wir aber schon einem Eingriff in die Preisgestaltung von Unternehmen nachgeben, so müssen wir mindestens auch die Handelsbarrieren im digitalen Handel zu Fall bringen.
Der Abbau des Geoblockings ist denn auch die einzige Massnahme im Gegenvorschlag, die dem Endkonsumenten einen direkten Vorteil bringt. Es kann nicht sein, dass wir für gleich lange Spiesse unter den Unternehmen einstehen, um ausgerechnet unter dem Titel des Fair Pricing Preisbarrieren im B2C-Bereich stehenzulassen. Nicht abzustreiten ist, dass das Verbot von Geoblocking in der Schweiz zu einer gewissen Asymmetrie gegenüber Anbietern aus dem Ausland führen wird, zumindest vorübergehend. Das ist zwar ärgerlich, aber vorerst hinzunehmen. Die Beseitigung von Geoblocking ist stimmig mit den grundlegenden Kernanliegen der Initiative und gehört deshalb in den Gegenvorschlag. In einer längerfristigen Perspektive muss es denn auch eines unserer Ziele sein, dass die Schweiz am digitalen Binnenmarkt der EU teilnehmen kann, der ja schon seit Längerem Geoblocking verbannt hat. Langfristig können und dürfen wir uns diesem Markt nicht verschliessen, zumal wir bereits heute ziemlich weit hinterherhinken. Auch deshalb ist die Beseitigung von digitalen Barrieren ein Schritt in die richtige Richtung.
Wir bitten Sie, wenn Sie schon dem Gegenvorschlag zustimmen, zumindest auch bei der Beseitigung des Geoblockings Hand zu bieten.

Fischer Roland Conseil national Lucerne Groupe vert'libéral (GL)
Fischer Roland (GL, LU):

Wir sprechen heute über Marktmacht. Marktmacht ist unzulässig, das ist bereits im heutigen Kartellrecht so. Es ist nicht zulässig, eine marktbeherrschende Situation auszunützen, indem man Geschäftsbeziehungen verweigert, bei den Preisen diskriminiert, unangemessene Geschäftsbedingungen diktiert. Das Konzept der relativen Marktmacht hingegen ist für uns relativ neu, und es ist auch aus wettbewerbsökonomischer Sicht schwierig einzuordnen. Es ist quasi ein Mittelding zwischen Sicherung des Wettbewerbs und Preisregulierung, denn es spricht die vertraglichen Beziehungen zwischen verschiedenen Unternehmen an. Das Konzept spricht grundsätzlich die geografische Preisdifferenzierung an, und Ursache oder Auslöser der Initiative und auch des indirekten Gegenvorschlages sind die verschiedenen Möglichkeiten, die Unternehmen heute haben, zwischen Inland und Ausland bei den Preisen zu differenzieren.
Bei zahlreichen Produkten bezahlen Konsumentinnen und Konsumenten, aber auch Unternehmen in der Schweiz für dieselben Produkte teilweise deutlich höhere Preise als im Ausland. Das ist ärgerlich. Preisdifferenzierungen sind aber nur dann möglich, wenn eine Unternehmung beim Verkauf ihrer Produkte bis zu einem gewissen Mass wie ein Monopol reagieren kann. Preisdifferenzierung ist nur möglich, wenn die Unternehmen den Markt aus irgendwelchen Gründen aufteilen können. Solange dies möglich ist, wird es auch sehr schwierig sein, unterschiedliche Preise zu verhindern. Die Frage ist nun: Wie verhindert man die Aufteilung eines Markts? Wie verhindert man eine solche Monopolstellung? Das Überprüfen einer relativen Marktmacht durch die Wettbewerbsbehörden dürfte dann auch relativ schwierig durchzusetzen sein. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn - stellen Sie sich das vor - der Produzent, der Generalimporteur und der Detaillist ein einziges Unternehmen bzw., im Fachjargon ausgedrückt, vertikal integriert wären: Wo wäre hier dann die relative Marktmacht?
Schliesslich müssen wir uns bewusst sein: Solange wir in der Schweiz einen eigenen Markt oder in verschiedenen Bereichen eigene Märkte pflegen wollen und uns nicht vollständig als Teil des europäischen Binnenmarktes begreifen, solange wir überhaupt Zollgrenzen und unterschiedliche Produktevorschriften zur EU haben und deshalb Produkte importieren und exportieren, anstatt sie einfach in einem gemeinsamen Markt zu kaufen und zu verkaufen, so lange machen wir es dem Produzenten auch einfach, den Markt zu unterteilen, überhaupt eine Preisdifferenzierung zu erwirken. Ich bezweifle deshalb, dass die Aufnahme des Konzepts der relativen Marktmacht wirklich eine grosse Wirkung erzielen wird. Die wirksamste Lösung gegen die Hochpreisinsel AB 2020 N 220 / BO 2020 N 220 Schweiz wäre wahrscheinlich eine Zollunion und die vollständige Marktintegration in die EU. Aber, und da widerspreche ich den Gegnern der Initiative und des Gegenvorschlages, ich habe nicht den Eindruck, dass die neuen Bestimmungen der Wirtschaft schaden. Sie sind aus meiner Sicht eine Aufforderung an die Wettbewerbsbehörden, im Bereich der ungerechtfertigten Preisdifferenzierung und der Marktabschottung noch stärker tätig zu werden und das Möglichste zu tun, um sie zu verhindern.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Initiative abzulehnen, aber auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten.

de Courten Thomas Conseil national Bâle-Campagne Groupe de l'Union démocratique du Centre (V)
de Courten Thomas (V, BL):

Unsere kleineren und mittleren Unternehmen in Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie sind das Rückgrat unserer Schweizer Volkswirtschaft. Laut den neusten Zahlen des Bundes sind es die über 580 000 Firmen mit weniger als 250 Beschäftigten im Land, also 99,7 Prozent aller Unternehmen im Land, die mehr als 60 Prozent der Wirtschaftsleistung ausmachen, die die überwiegende Mehrheit der Lehrlinge ausbilden und die ganz erklecklich Steuern zahlen. Wir tun also gut daran, wenn wir unseren KMU Sorge tragen.
Für genau diese KMU ist es zentral, dass sie in unserem Land gute Rahmenbedingungen für den fairen Wettbewerb vorfinden, namentlich die Freiheit, sinnvolle Kooperationen einzugehen - eine Vertragsfreiheit, die den Unternehmen die Freiwilligkeit der Austauschbeziehung und der freien Preisgestaltung garantiert, solange keine besonderen Verhältnisse von Marktmacht vorliegen. Das wiederum bedingt eine verhältnismässige Kartellgesetzgebung, die eine sorgfältige Abwägung zwischen einer Beeinträchtigung des Wettbewerbsrechts und den wettbewerbsrechtlichen Massnahmen bzw. staatlichen Eingriffen erlaubt.
Die Anliegen der Fair-Preis-Initiative sind vor diesem Hintergrund, beobachtet man die realen Markt- und Kräfteverhältnisse, nicht unberechtigt. Sie fordert ein verstärktes Vorgehen gegen Marktmacht und die Öffnung der Absatz- und Beschaffungsmärkte für unsere KMU. Dieses Anliegen können und sollten wir umsetzen, aber nicht auf dem Weg der Volksinitiative, sondern mit einem indirekten Gegenvorschlag - und dafür setze ich mich hier und heute ein.
Die Hochpreisinsel Schweiz ist schon lange Gegenstand von politischen Debatten. In aller Regel sind die Preisunterschiede zwischen der Schweiz und dem grenznahen Ausland auf das hohe Lohn- und Kostenniveau sowie auf Regulierungen, Handelshemmnisse und hausgemachte Probleme zurückzuführen. Eines dieser hausgemachten Probleme ist das Schweizer Wettbewerbsrecht, das mit wiederholten Praxisänderungen von Behörden und Gerichten - entgegen dem Willen des Parlamentes notabene - umgekehrt proportional zur Schwere der Wettbewerbsbehinderungen eingreift. Absprachen unter KMU werden, nicht zu Unrecht, hart verfolgt. Dem Missbrauch von Marktmacht zur Wettbewerbsbehinderung wird dagegen, sehr wohl zu Unrecht, nur in wenigen Fällen begegnet. Sie kennen das: Die kleinen Fische schnappt man gern, die grossen lässt man ziehen.
Darauf zielt im Kern die Fair-Preis-Initiative ab: Sie ist ein Versuch, Beschaffungs- und Vertriebskanäle, die unter Marktmissbrauch für KMU geschlossen wurden und werden, auch für die Kleinen wieder zu öffnen. Sie setzt bei diesen Wettbewerbsbeschränkungen an. Relativ marktmächtige Unternehmen dürften ihre Marktmacht nicht missbräuchlich einsetzen und Ausweichmöglichkeiten für ihre Marktgegenseite sperren. Sie sollten verpflichtet werden, die von ihnen abhängigen Unternehmen zu spezifischen Bedingungen zu beliefern oder von ihnen Waren und Dienstleistungen abzunehmen. Der selektive Vertrieb soll aber weiterhin möglich bleiben.
Der Bundesrat hält diese Massnahmen der Initiative für ungeeignet und schädlich für den Schweizer Wirtschaftsstandort. Deshalb hat er einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, der als solcher aber nicht zweckdienlich ist. Er sieht zwar ausdrücklich die Einführung des Konzepts der relativen Marktmacht im Kartellrecht vor, schränkt dessen Geltungsbereich jedoch auf Fälle der Wettbewerbsverzerrung und der Abschottung des Schweizer Marktes durch international tätige Anbieter ein. Die Vorlage verzichtet damit auf die Erfassung rein nationaler Sachverhalte, die Aufnahme des Ausbeutungsmissbrauchs sowie die Regulierung von Nachfragemacht. Zudem enthält der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates keine Importklausel, weil sie angeblich völkerrechtliche Verpflichtungen der Schweiz verletze. Weiter verzichtet der Bundesrat auf ein Verbot des Geoblockings.
Das Anliegen der Volksinitiative, Beschaffungs- und Absatzkanäle im Schweizer Binnenmarkt und international zu öffnen, ist gerade aus der Sicht von KMU zu unterstützen. Dass die Initiative dabei auf das Kartellrecht setzt, die relativ marktmächtigen Unternehmen zumindest beim erstmaligen Ausfallen von Sanktionen befreit und vor allem auf die zivilrechtliche Durchsetzung des Kartellrechts setzt, ist pragmatisch und zielführend. Generell ist die Ausweitung des Begriffs der Marktmacht und seine Unterstellung unter die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle zu begrüssen. Ein Gegenvorschlag auf Gesetzesebene muss diesen Anforderungen gerecht werden. Derjenige des Bundesrates tut es in meinen Augen nicht, derjenige der WAK-N schon.

Nantermod Philippe Conseil national Valais Groupe libéral-radical (RL)
Nantermod Philippe (RL, VS):

Qu'est-ce que c'est qu'un prix juste? Qu'est-ce que c'est qu'un prix équitable? Pour un acheteur, un prix juste, c'est le prix le plus bas possible. Pour un vendeur, un prix juste, c'est le prix le plus élevé possible. Et j'enfonce un peu une porte ouverte, mais c'est le marché, la rencontre naturelle, libre, des vendeurs et des acheteurs qui permet de trouver un prix d'équilibre, un prix qu'on pourrait appeler un prix juste.
J'éprouve un peu de scepticisme par rapport aux discours que j'ai entendus cet après-midi, dans notre cénacle, au sujet de cette initiative populaire pour des prix justes. Depuis cinq ans que j'ai l'honneur et la chance de siéger avec vous, j'entends lors d'à peu près chaque session parlementaire qu'il faut des interventions publiques pour réglementer les prix, et rarement vers le bas. On a eu des interventions pour s'assurer que la TVA soit plus élevée quand les consommateurs ont la mauvaise idée d'acheter sur Amazon des produits qui leur seraient utiles à des tarifs compétitifs. On verra par exemple, la semaine prochaine je crois, une majorité de la Commission des affaires juridiques nous expliquer qu'il faut maintenir des tarifs douaniers élevés sur les produits industriels importés en Suisse. En réalité, systématiquement, tant qu'on peut le faire, que ce soit dans le domaine des marchés publics, dans la tarification des choses publiques - enfin, en général, tout le temps, quand on peut le faire -, on s'assure que les Suisses paient plus cher. Aujourd'hui, nous avons affaire à une initiative populaire qui nous demande, par un coup de baguette magique, comme si le vrai problème, le seul problème était le droit du cartel, de faire en sorte que les prix diminuent.
Si nous voulons avoir des prix plus bas en Suisse, je crois qu'il faut admettre que nous avons besoin de marchés plus ouverts avec nos partenaires européens et dans le monde entier; nous devons accepter qu'il y aura une concurrence plus forte à l'intention de l'ensemble des acteurs économiques de notre pays, et que cette concurrence, si elle a des avantages pour un certain nombre d'acteurs, en particulier pour les acheteurs, elle a aussi des désavantages pour d'autres. C'est cela, la force de la compétition sur les marchés. Mais la concurrence, de mon point de vue en tout cas, ne se décrète pas! Les conditions générales d'une bonne concurrence peuvent, elles, se décréter, se faire par la loi. Par contre, la concurrence en tant que telle, elle naît d'un juste rapport, libre, entre les acteurs.
La première chose que nous devons faire pour avancer sur cette voie-là, c'est d'admettre une fois pour toutes que nous devons soutenir un marché libre avec l'ensemble des acteurs économiques, non seulement de Suisse, mais aussi de l'étranger. Pour cela, nous devons alors admettre que, peut-être, il faudra réduire la TVA ou adopter un taux de TVA unique; peut-être que nous devons pousser davantage le projet de numérisation des douanes pour que nous puissions enfin, quand nous importons des produits qui viennent de l'Union européenne, arrêter de payer quatre fois plus de frais de dédouanement que de taxes aux importations; accepter les projets du Conseil fédéral qui visent à réduire les tarifs douaniers, etc. AB 2020 N 221 / BO 2020 N 221
Dans le fond, nous sommes d'accord en ce qui concerne le but pour les consommateurs: nous voulons payer moins cher. Par contre, nous ne sommes pas d'accord sur un point, c'est que l'on ne peut pas à la fois vouloir que les gens qui vendent encaissent plus et que les gens qui achètent paient moins. Ce n'est pas possible, c'est incompatible, et malheureusement c'est ce que veulent, si ce n'est cette initiative, en tout cas les initiants.
Pour cette raison, je recommanderai le rejet de cette initiative, tout comme de son contre-projet.

Glättli Balthasar Conseil national Zurich Groupe des VERT-E-S (G)
Glättli Balthasar (G, ZH):

Was ist ein fairer Preis? Mich haben diese Frage und die Vorbereitung auf meine Intervention in einige Unsicherheiten gestürzt. Einen Teil dieser Unsicherheiten, das muss ich Ihnen sagen, versuchen die Initiative respektive vor allem - und aus meiner Sicht etwas praktikabler - der Gegenvorschlag zu lösen. Es wäre aber vermessen, wenn wir jetzt angeben würden, dass damit - sei es mit der Initiative, sei es mit dem Gegenvorschlag - die Frage der fairen Preise einfach abschliessend gelöst werden kann.
Warum bin ich hin- und hergerissen? Wir reden hier vor allem darüber, was ein fairer Preis für den Einkäufer und für die Firmen ist, die gerne parallel importieren möchten. Aber die Frage, die uns am Schluss im Portemonnaie hinten links eigentlich betrifft, ist jene, was ein fairer Preis für den Konsumenten, für die Konsumentin ist. Wenn wir schauen, wie das Geld ins Portemonnaie hinten links kommt, dann ist die nächste Frage: Was ist ein fairer Preis für die Arbeiterin, für den Arbeiter? All das hängt natürlich zusammen, und bei all dem - das muss ich Ihnen sagen - wäre es falsch zu meinen, dass der Markt das einfach regeln werde.
Herr Nantermod, Sie haben gesagt: "Mais la concurrence ne se décrète pas!" Der Wettbewerb könne nicht vorgeschrieben werden. Ich sage Ihnen eigentlich das Gegenteil. Angesichts der Tatsache, dass diejenigen Firmen, die im Markt eine gewisse Macht haben, diese ohne Kartellgesetze auch durchsetzen können, ist es im Gegenteil so, dass es - das ist beste neoliberale Lehre, nicht etwa ein linkes Glaubensbekenntnis - staatliche Eingriffe braucht, um Kartelle zu vermeiden. Die Neoliberalen würden Ihnen sogar sagen, das sei vermutlich der einzige Ort, an dem es wirklich Markteingriffe brauche, an dem es den Staat überhaupt brauche, denn es gibt keinen Wettbewerb ohne einen wettbewerblichen Rahmen. Gerade in einer Zeit, in der sich die Plattformen immer mehr Marktmacht, nicht nur eine relative, sondern eine absolute, erobern, ist das natürlich umso wichtiger.
Das würde ja alles für starke Regeln sprechen. Man muss sich jedoch auch fragen, wie viel von diesen tieferen Preisen dann am Schluss bei den Konsumentinnen und Konsumenten auch hängenbleibt. Hier muss ich sagen: Es haben sich ganz viele derjenigen aus dem Bereich des Gewerbes und auch des Detailhandels, die sich jetzt stark einsetzen, in Vorleistung begeben! Ich möchte dann sehen, dass man das am Schluss auch an den Preisen im Laden merkt und nicht einfach nur an den Gewinnen in den Büchern des Gewerbes und des Detailhandels. Die Frage, wo das Geld am Schluss landet, ist für mich noch nicht beantwortet. In dem Sinne bin ich froh, dass es gerade die Detailhändler sind, die sich hier in eine Vorleistung begeben haben, denn sie haben, wenn ich mich als kleinen Konsumenten anschaue, mir gegenüber eine relativ hohe Marktmacht. Wir werden sie bei ihrem Wort nehmen müssen. Ich denke, dass es dann auch den nötigen politischen Druck braucht.
Gleichzeitig muss ich Ihnen sagen: Wenn man schon politisch eingreift, dann hätte es eigentlich etwas mehr Mut gebraucht, auch darüber zu sprechen, wie viel vom fairen Preis am Schluss bei denen hängenbleiben soll, die auch einen fairen Lohn brauchen. Das kann man logischerweise nicht über das Kartellrecht lösen - Stichwort: Einheit der Materie usw. Das ist aber eine Frage, die in vielen Interventionen völlig ausgeblendet wurde. Wenn es eine breite Zustimmung gibt - ich werde dem Gegenentwurf auch zustimmen, nicht mit flammender Überzeugung, aber dennoch -, dann müssen all jene, die meinen, das sei dann am Schluss das Paradies für die Lohnabhängigen, noch etwas nachlegen. Sonst wird das nicht dazu führen, dass am Ende des Monats wirklich viel mehr übrig bleibt.

Addor Jean-Luc Conseil national Valais Groupe de l'Union démocratique du Centre (V)
Addor Jean-Luc (V, VS):

La fin de ce débat devient presque philosophique. On est en train de se poser la question de savoir ce qu'est un prix juste, ce que cela veut dire un prix qui est trop cher pour les entreprises, pour les PME, pour les consommateurs. Je pense qu'il y a une chose qui est claire, c'est que les Suisses, que ce soit les particuliers ou les entreprises, ont très bien compris que dans toute une série de domaines ils paient plus cher qu'à l'étranger, et ils ont la conviction qu'ils paient trop cher. Ils ont aussi la conviction que s'ils paient trop cher, ce n'est pas uniquement parce que dans notre pays le niveau des salaires est élevé. L'enjeu n'est pas simplement de défendre le niveau des salaires, parce que les Suisses, je le répète, les particuliers, les entreprises, ont compris que dans toute une série de domaines, la raison pour laquelle ils paient plus cher des biens importés, ou des services importés, qu'à l'étranger, c'est l'usage de positions dominantes dans l'importation de ces biens et de ces services.
Qui souffre de cette situation? Ce sont toute une série de PME actives dans différents domaines - il y en a toute une série, l'hôtellerie, la restauration, l'agriculture. Ceux qui souffrent de cette situation, c'est nous, finalement, ce sont les particuliers, toutes celles et ceux qui sont au bout de la chaîne et qui, à la fin du processus, paient, on peut le dire sans sombrer dans la haute philosophie, trop cher.
Alors, que faut-il faire? La solution qui est proposée, c'est vrai, on va le dire comme cela, n'est pas très libérale.
Je pose quand même une question à tous ceux qui, comme moi, croient jusqu'à un certain point aux vertus du libéralisme et des mécanismes du marché: jusqu'à quel point peut-on invoquer le libre marché, les règles du libre marché, pour défendre une situation qui, précisément, paralyse d'une certaine façon le libre marché et fausse les règles du libre marché?
Je pose encore une autre question: de qui, ici, les uns et les autres, défendons-nous les intérêts? Il y a quelques grands groupes qui bénéficient de la situation dont nous parlons aujourd'hui, mais j'aimerais me placer du côté des citoyens, des PME, qui défendent leurs intérêts à ne pas payer, pour rien, trop cher les biens et les services importés. Parce que, à un moment donné, à la fin du débat, il faudra que les uns et les autres nous expliquions aux Suissesses et aux Suisses pourquoi ils vont continuer ou non à payer plus cher qu'à l'étranger, à payer trop cher ces biens et ces services.
Moi, j'ai fait mon choix: je vais soutenir l'initiative et si, comme cela semble assez prévisible, comme c'est un petit peu dans les habitudes de notre pays, on veut essayer de trouver une solution, une sorte de compromis, eh bien je voterai pour le contre-projet indirect, parce que, en conclusion, je pense que les Suissesses et les Suisses, particuliers et entreprises, attendent de nous que nous fassions quelque chose. Les Suisses ne sont pas d'accord, je crois, de continuer à payer plus cher simplement pour, en définitive, protéger quelques entreprises dont la position est dominante, sachant qu'il s'agit, je le répète, de biens et de services importés.

Parmelin Guy, conseiller fédéral:

Les exigences de l'initiative "Stop à l'îlot de cherté - pour des prix équitables" ne sont pas nouvelles pour vous. D'ailleurs, votre conseil a eu l'occasion de discuter de l'initiative parlementaire Altherr Hans 14.449, qui dans le contexte du dépôt d'une initiative populaire a depuis été classée.
Quels sont finalement les buts de cette initiative? Elle vise à garantir l'achat non discriminatoire de biens et de services à l'étranger. Elle prévoit aussi d'empêcher les restrictions à la concurrence causées par des pratiques unilatérales ayant un "pouvoir de marché relatif" - les guillemets sont de rigueur - et vise ainsi à combattre l'îlot de cherté. Concrètement, les points suivants sont particulièrement à relever.
Premièrement, l'initiative prévoit d'étendre la surveillance des abus de position dominante aux entreprises ayant un pouvoir de marché relatif. Celles-ci pourraient se voir obligées AB 2020 N 222 / BO 2020 N 222 de fournir ou d'acheter des biens et des services à des conditions spécifiques aux entreprises qui dépendent d'elles. Deuxièmement, elle introduit une clause dite de réimportation. Qu'est-ce que cela veut dire concrètement? Que les entreprises ayant un pouvoir de marché relatif et celles qui sont dominantes sur le marché seraient autorisées à empêcher la réimportation de leurs produits dans le pays de production. Troisièmement, l'initiative vise une interdiction de principe du blocage géographique privé, à savoir la garantie de la non-discrimination en matière d'achats dans le commerce en ligne. Voilà les faits concrets, ce que demande concrètement l'initiative.
Quelles sont les faiblesses de cette dernière? Commençons tout d'abord par la notion de pouvoir de marché relatif qui s'appliquerait également aux relations économiques entre entreprises suisses. Il s'agit donc de domaines qui ne sont pas concernés par les problèmes de cloisonnement de marché. Une telle réglementation aurait pour implication des frais supplémentaires pour les entreprises, pour les cantons, pour la Confédération. Si le respect par les entreprises des règles de conduite correspondantes peut sembler en théorie facile, il ne l'est généralement, dans la pratique, pas du tout. Les coûts pour se maintenir en conformité sont extrêmement élevés. Et les autorités en matière de concurrence, en particulier les tribunaux civils, seraient transformés de facto en genre de services de contrôle des prix, et ce même - c'est ce qui est le plus intéressant, ou le plus ennuyeux - lorsque la concurrence est efficace.
L'introduction du concept de pouvoir de marché relatif impliquerait aussi une certaine insécurité juridique. En effet, un grand nombre de clients ou de fournisseurs peuvent être dépendants de chaque entreprise sans en être nécessairement conscients. Outre cette insécurité juridique, l'introduction du concept de pouvoir de marché relatif comporte également le risque d'entraver l'innovation.
Si une entreprise doit craindre qu'une innovation lui confère un pouvoir de marché relatif, qui oblige donc en principe à approvisionner tous les clients intéressés, cela peut réduire l'incitation à innover. Pensez ici aux nombreuses entreprises suisses qui sont des leader nationaux et internationaux dans leur domaines respectifs, ceux que l'on qualifie de "Swiss champions".
J'en viens maintenant à la clause de réimportation, qui instaurerait une inégalité de traitement entre entreprises suisses et étrangères, ce qui violerait clairement nos obligations internationales. De plus, elle pourrait empêcher des entreprises en Suisse de se fournir au meilleur prix. L'intention de privilégier les exportateurs suisses est ainsi contraire à l'objectif de l'initiative d'abaisser les prix en Suisse. L'interdiction de principe du blocage géographique privé serait extrêmement difficile à faire appliquer à l'étranger si nous n'avons pas d'accords avec d'autres pays. De plus, il faut aussi s'attendre à une hausse de la charge administrative pour les entreprises concernées. L'idée d'une telle interdiction est basée sur le règlement de blocage géographique qui existe dans l'Union européenne. D'ailleurs, ce règlement est plutôt compliqué et son application dans les différents Etats membres est tout sauf claire.
Le Conseil fédéral est d'accord avec le but visé par l'initiative. Il s'engage d'ailleurs depuis des années à combattre l'îlot de cherté et le cloisonnement du marché suisse. Il a déjà lancé plusieurs paquets de mesures ciblées. Vous aurez l'occasion d'en traiter un la semaine prochaine. Il sera très intéressant de voir quelle sera la réaction de certains, qui sont aujourd'hui venus à la tribune défendre les diminutions. Je me réjouis déjà de voir la semaine prochaine leur attitude dans un autre dossier, qui va précisément dans ce sens; j'ai bien noté certaines interventions qui étaient extrêmement intéressantes.
Le contre-projet indirect à l'initiative complète ainsi les mesures déjà prises par le Conseil fédéral. Il s'agit d'une version allégée de l'initiative. Son but est le même, lutter contre le cloisonnement du marché suisse. Concrètement, qu'est-ce que cela signifie?
Le contre-projet indirect introduit aussi le concept de pouvoir de marché relatif. Simplement, ce dernier est limité aux situations d'importations qui faussent la concurrence au-delà des frontières. Seuls les acheteurs dépendants sont concernés, et non les fournisseurs dépendants. L'objectif est clair, il est de renforcer les possibilités d'importations parallèles; les acheteurs dépendants pourront se fournir à l'étranger plus facilement.
Or, il a été dit de divers côtés, lors des travaux de la commission en particulier, que le contre-projet indirect affaiblirait l'agriculture ou l'industrie alimentaire; c'est clairement une erreur. Le contre-projet indirect tient compte des particularités suisses qui justifient objectivement un prix plus élevé. Il tient notamment compte des prélèvements à la frontière, des subventions gouvernementales à l'étranger ou des coûts de production généralement élevés lors du calcul de ce qu'on appelle les prix de comparaison. Par contre, ce qui ne peut pas être invoqué comme argument, c'est un prix arbitrairement plus élevé, ou une marge plus élevée, à l'intérieur de la Suisse. Renforcer les importations parallèles représente ainsi une mesure ciblée contre le cloisonnement du marché suisse.
Le Conseil fédéral est d'avis que son contre-projet indirect comporte de nombreux avantages par rapport à l'initiative. Premièrement, le concept réglementaire de l'initiative est repris, mais sa portée et ainsi les risques et les dégâts collatéraux sont limités. Les relations entre entreprises domestiques ne sont pas affectées, le contre-projet indirect diminue donc l'incertitude pour les petites et moyennes entreprises. Le contre-projet indirect est clairement moins dommageable pour l'économie que le concept de pouvoir de marché relatif au sens de l'initiative. En plus, le contre-projet indirect est conforme aux obligations internationales de la Suisse. Il faut aussi être clair et transparent sur les faiblesses du contre-projet indirect. Comme l'initiative, le contre-projet indirect sera aussi difficile à appliquer à l'étranger. L'ampleur de la réduction du niveau général des prix reste incertaine, aussi bien dans le cas du contre-projet indirect que dans le cas de l'initiative.
En conclusion, le Conseil fédéral vous demande de le soutenir dans sa lutte ciblée contre le cloisonnement du marché suisse. Il recommande donc le rejet de l'initiative populaire et l'acceptation du contre-projet indirect dans l'esprit du Conseil fédéral.
Toutefois, votre commission souhaite modifier le contre-projet indirect du Conseil fédéral dans le sens de l'initiative. Selon le contre-projet soutenu par la majorité de la commission, si l'on résume clairement, tous les éléments de l'initiative, à l'exception du principe de blocage géographique privé, doivent être repris tels quels. Si vous accédez à la demande de la majorité de la commission, le texte qui pourrait être mis en oeuvre sera pratiquement celui de l'initiative. Cela s'accompagnerait naturellement de tous les inconvénients que je viens d'évoquer. Dans ce contexte, je vous demande de ne pas suivre la proposition de votre commission et d'approuver le contre-projet indirect du Conseil fédéral. C'est une voie pragmatique, qui répond en partie aux exigences des initiants, tout en limitant les conséquences négatives pour les entreprises suisses.
M. le conseiller national Ritter a dit que le Conseil fédéral s'arrêtait à mi-chemin; certains ont dit que c'était seulement un pas dans la bonne direction. Mais, Mesdames et Messieurs, c'est déjà quelque chose et cela permet de respecter nos obligations internationales; cela s'inscrit dans la direction que veut le Conseil fédéral et que le Parlement veut aussi suivre, c'est-à-dire faire un pas vers des prix plus équitables, mais dans un cadre donné, qui respecte nos engagements internationaux et qui permette d'aller de l'avant de manière sûre.
Je vous invite à suivre le Conseil fédéral, c'est-à-dire de recommander le rejet de l'initiative et de soutenir sa version du contre-projet indirect.

Feller Olivier Conseil national Vaud Groupe libéral-radical (RL)
Feller Olivier (RL, VD), pour la commission:

Je vous rappelle que la commission vous propose d'entrer en matière sur le projet de contre-projet indirect, par 14 voix contre 6 et 5 abstentions. AB 2020 N 223 / BO 2020 N 223
Vous me permettrez, après ce long débat, de me limiter à deux remarques d'ordre général.
La première remarque concerne l'objectif même de la législation sur les cartels. La législation sur les cartels, en Suisse comme ailleurs, vise à réglementer la concurrence lorsque celle-ci produit des effets indésirables ou lorsqu'elle dysfonctionne. C'est l'objectif de toute législation sur les cartels. Alors, pour un esprit libéral comme le mien, il est vrai qu'il y a quelque chose de troublant et de contradictoire dans la réglementation sur les cartels, puisqu'il s'agit de fait d'une intervention étatique en vue d'assurer un fonctionnement équitable, loyal et efficace du libre marché et de la concurrence. En réalité, pour les partisans, ici comme ailleurs, de la législation sur les cartels, la concurrence ne doit pas être un but en soi, mais un moyen d'assurer la prospérité et la cohésion d'une communauté politique et économique. D'ailleurs aux Etats-Unis, un pays qui brille par son libéralisme, la première loi antitrust a été acceptée en 1890 déjà en vue d'éviter les concentrations économiques, alors que la loi fédérale sur les cartels a été adoptée une centaine d'années plus tard, en 1995. Bref, la loi sur les cartels existe aujourd'hui déjà en Suisse, avec deux notions principales. La loi sur les cartels vise à combattre les effets indésirables des ententes cartellaires d'une part et, d'autre part, elle veut éviter les effets indésirables des entreprises qui pourraient abuser d'une position dominante sur le marché. Le seul objectif du contre-projet présenté par le Conseil fédéral, c'est d'ajouter une troisième notion dans la loi sur les cartels telle qu'elle existe aujourd'hui, la notion de pouvoir de marché relatif.
La seconde et dernière remarque que j'aimerais faire concerne la différence objective que l'on peut faire, en tout cas c'est l'avis de la majorité de la commission, entre l'initiative et le contre-projet. Il faut être honnête intellectuellement: sur le fond, s'agissant du contenu, le contre-projet tel qu'aménagé par la commission va relativement loin en comparaison avec l'initiative.
Mais l'initiative vise à ancrer toute une série de dispositions dans la Constitution fédérale. Si d'aventure ces dispositions sont ancrées dans la Constitution fédérale, elles sont destinées à y rester durablement, de façon figée, alors que le contre-projet prévoit une modification de la loi. Et lorsque l'on modifie une loi, il est beaucoup plus simple, suivant les circonstances, suivant la réalité du terrain, de modifier la réglementation en fonction des expériences qui sont faites. Sur le plan institutionnel, il y a donc une différence importante, en tout cas aux yeux de la majorité de la commission, entre l'initiative, qui vise à modifier la Constitution, et le contre-projet indirect, qui vise simplement à modifier la loi.

Jans Beat Conseil national Bâle-Ville Groupe socialiste (S)
Jans Beat (S, BS), für die Kommission:

Ich möchte mich im Namen der Kommissionsmehrheit für die offensichtlich gute Aufnahme des Antrages der Mehrheit bedanken. Die Mehrheitsverhältnisse in diesem Saal waren deutlich anders als noch in der Kommission: Da waren die Entscheide für Eintreten auf den indirekten Gegenvorschlag und gegen die Initiative ausgesprochen knapp. Hier haben wir ein anderes Bild gesehen.
Die Debatte war zuweilen ein bisschen philosophisch. Es wurde die Frage gestellt, was eigentlich ein fairer Preis ist, und es wurden Bedenken geäussert, dass da z. B. auch Löhne und Umweltauflagen unter Druck kommen könnten, wenn wir hier regulieren. Das ist allerdings - das darf ich Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission versichern - nicht das Anliegen der WAK. Wir würden uns nie anmassen zu sagen, was ein fairer Preis ist.
Was wir mit diesem indirekten Gegenvorschlag wollen, und das darf ich auch für die Initianten sagen, die sich ja im Hearing deutlich geäussert hatten: Die Regeln gelten für eindeutig unfaire Preisbildungen; die wollen wir verhindern. Solche Regeln gibt es heute schon für sogenannt marktbeherrschende Unternehmen, und wir wollen, dass sie künftig auch für relativ marktmächtige Unternehmen gelten. Wir wollen also eine bestehende Grenze, die es heute schon gibt, verschieben.
Hier darf ich die Argumente von Herrn Walti ein bisschen relativieren: Es ist so, dass dadurch Rechtsunsicherheit entstehen wird; diese ist aber heute schon gegeben. Es wird nicht eine neue Grenze erfunden, sondern es wird eine Grenze verschoben.
Abschliessend noch, bevor wir die Entscheide fällen: Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen der Initiative auf der einen Seite und dem indirekten Gegenvorschlag auf der anderen Seite? Materiell gibt es eigentlich nur einen Unterschied, Herr Walti hat es auch gesagt: Das ist das Geoblocking. Die Initiative will das Geoblocking verbieten, die Mehrheit der WAK-N will das nicht tun. Der Minderheitsantrag wird allerdings noch diskutiert.
Der zweite Unterschied ist klar, allerdings ist er ausgesprochen wichtig: Die Initiative will eine Verfassungsänderung erreichen, und der indirekte Gegenvorschlag will auf der Basis der bestehenden Verfassung Gesetzesänderungen einfügen. Das macht den indirekten Gegenvorschlag natürlich deutlich flexibler, sollten wir eines Tages nachjustieren müssen. Sollten sich gewisse Bedenken, auch jene der Minderheit, tatsächlich bewahrheiten, haben wir beim indirekten Gegenvorschlag viel kleinere Hürden, um entsprechend nachzujustieren.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der WAK-N, die dies mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen hat, auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten.

1. Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)"
1. Arrêté fédéral concernant l'initiative populaire "Stop à l'îlot de cherté - pour des prix équitables (initiative pour des prix équitables)"

Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

La présidente (Moret Isabelle, présidente): Avant de procéder à l'article 2, nous passons au contre-projet indirect.


2. Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen
2. Loi fédérale sur les cartels et autres restrictions à la concurrence

Antrag der Mehrheit
Eintreten

Antrag der Minderheit
(Walti Beat, Aeschi Thomas, Amaudruz, Bigler, Burkart, Egloff, Gössi, Martullo, Matter)
Nichteintreten

Proposition de la majorité
Entrer en matière

Proposition de la minorité
(Walti Beat, Aeschi Thomas, Amaudruz, Bigler, Burkart, Egloff, Gössi, Martullo, Matter)
Ne pas entrer en matière

La présidente (Moret Isabelle, présidente): Nous votons sur la proposition de non-entrée en matière de la minorité Walti Beat. AB 2020 N 224 / BO 2020 N 224

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 19.037/20125pdf
Für Eintreten ... 161 Stimmen
Dagegen ... 27 Stimmen
(2 Enthaltungen)

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 4 Abs. 2bis
Antrag der Mehrheit
... andere Unternehmen beim Angebot oder der Nachfrage einer Ware ...

Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Bigler, Egloff, Gössi, Lüscher, Martullo, Matter, Müri, Rime, Schneeberger)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 4 al. 2bis
Proposition de la majorité
... d'autres entreprises sont dépendantes pour l'offre ou la demande d'un bien ...

Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Bigler, Egloff, Gössi, Lüscher, Martullo, Matter, Müri, Rime, Schneeberger)
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Aeschi Thomas Conseil national Zoug Groupe de l'Union démocratique du Centre (V)
Aeschi Thomas (V, ZG):

Wir sind in der Zwischenzeit auf den indirekten Gegenvorschlag eingetreten.
Bei meinem Minderheitsantrag auf Seite 6 der Fahne bei Artikel 4 Absatz 2bis geht es um folgende Anpassungen: Der Bundesrat beantragt Ihnen hier, den Begriff des "relativ marktmächtigen Unternehmens" zu definieren. Wir kommen erst später dazu, ob dieser überhaupt eingefügt werden soll, nämlich bei der übernächsten Minderheit. Hier, bei dieser Abstimmung, geht es einzig darum, ob dieser Begriff sowohl bezüglich "des Angebots als auch der Nachfrage" definiert werden soll oder nur bezüglich "der Nachfrage". Sie sehen also, dass hier gemäss der Mehrheit eine Ausweitung auch auf das Angebot stattfinden soll.
Wir sind unsererseits ganz grundsätzlich gegen die Einfügung des Begriffs des "relativ marktmächtigen Unternehmens". Falls Sie daran festhalten sollten, möchten wir diesen nicht noch breiter definieren, indem er sowohl Angebot als auch Nachfrage umfasst.
Entsprechend bitte ich Sie, hier dem Minderheitsantrag zuzustimmen, damit den Bundesrat zu unterstützen und diese Eingrenzung so eng wie möglich zu halten.

Ritter Markus Conseil national St-Gall Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. (M-E)
Ritter Markus (M-E, SG):

Die Mitte-Fraktion wird bei Artikel 4 Absatz 2bis des Kartellgesetzes der Mehrheit folgen.
Der Entwurf des Bundesrates bzw. der Antrag der Minderheit zu Artikel 4 Absatz 2bis ist unverständlich. So soll als relativ marktmächtiges Unternehmen nur ein Unternehmen gelten, von dem andere Unternehmen bei der Nachfrage einer Ware oder Leistung in einer Weise abhängig sind, dass keine ausreichenden und zumutbaren Möglichkeiten bestehen, auf andere Unternehmen auszuweichen.
Die Problematik von Unternehmen, die beim Angebot einer Ware von relativ marktmächtigen Unternehmen abhängig sind, wurde nicht aufgenommen. Dabei handelt es sich um den sogenannten Ausbeutungsmissbrauch. Sie dürfen mir glauben, diese Problematik spielt mindestens so stark wie jene bei der Nachfrage, dem sogenannten Behinderungsmissbrauch. Wenn Sie Produzent einer Ware in einem Markt mit vielen Anbietern sind und auf der anderen Seite nur noch zwei oder drei sehr grossen Käufern dieser Ware gegenüberstehen, kann die relative Marktmacht eine sehr bedeutende Rolle spielen. In landwirtschaftlichen und auch anderen Märkten mit einer enormen Konzentration auf der Nachfrageseite ist dieser Mechanismus sehr ausgeprägt. Es kann einseitig und sehr erfolgreich enormer Druck auf die Preise ausgeübt werden. Die Anbieter der Waren haben kaum Alternativen. Zumindest ist aber die Nachfragemacht nachhaltig in der Lage, die Preise zu drücken oder Preisentwicklungen wirkungsvoll vorzugeben, ohne dass dem die Anbieter ausser dem Appell an die Fairness irgendetwas entgegensetzen können.
Es ist deshalb von grosser Bedeutung, dass in Artikel 4 Absatz 2bis die relative Marktmacht sowohl bei der Abhängigkeit beim Angebot als auch bei jener bei der Nachfrage in die Gesetzesbestimmung aufgenommen wird. Damit wird neben dem Behinderungsmissbrauch auch der Ausbeutungsmissbrauch erfasst.
In diesem Sinne wird die Mitte-Fraktion bei Artikel 4 Absatz 2bis der Mehrheit folgen. Sie bittet Sie, dasselbe zu tun.

Walti Beat Conseil national Zurich Groupe libéral-radical (RL)
Walti Beat (RL, ZH):

Ich mache das nicht gerne, aber ich muss den Vorredner korrigieren: Es geht bei dieser Bestimmung nicht um die Unterscheidung zwischen Behinderungs- und Ausbeutungsmissbrauch; das ist Thema des nächsten Minderheitsantrages zu den Artikeln 7 und 7a.
Bei Artikel 4 Absatz 2bis geht es hingegen um die Ausdehnung des Konzepts der relativen Marktmacht auf die Angebots- und eben auch auf die Nachfrageseite. Es tönt theoretisch sehr gut und überzeugend, dass man hier sozusagen spiegelgleich legiferieren möchte. In dieser Ausdehnung des Konzeptes zeigt sich aber die Problematik des faktischen Kontrahierungszwangs, den wir mit der Figur der relativen Marktmacht und deren Konsequenzen einführen, sehr krass.
Es ist eine sehr weitreichende Bestimmung mit völlig unklaren Folgen. Oder wollen Sie wirklich, dass ein relativ marktmächtiger Nachfrager in letzter Konsequenz - zumindest, wenn Sie diese Bestimmung ernst meinen - auch zum Kauf nicht erwünschter Produkte zu einem spezifischen, allenfalls vom Gericht festzulegenden Preis gezwungen werden kann? Ich glaube nicht. Die Landwirtschaft zitiert in diesem Zusammenhang gerne die Marktmacht der nachfragenden Grossverteiler. Sie können diese Fälle bereits heute praktisch ausnahmslos mit der Figur der Marktbeherrschung abhandeln und ein Verfahren anstrengen, wenn Sie denn wollen. Dazu braucht es die neue Figur nicht.
Es zeigt sich in dieser Frage zur Minderheit bei Artikel 4 Absatz 2bis exemplarisch auch die Widersprüchlichkeit der Supporter der Initiative. Wie wir gehört haben, will die Landwirtschaft mit diesem Instrument die Preise hoch halten, die Konsumentenschützerinnen und -schützer wollen damit hingegen die Preise senken - und das alles mit dem gleichen Instrumentarium. Das kann keine gute Idee sein.
Ich bitte Sie, der Minderheit Aeschi Thomas zu folgen und das Experiment auf die Angebotsseite zu begrenzen.

Birrer-Heimo Prisca Conseil national Lucerne Groupe socialiste (S)
Birrer-Heimo Prisca (S, LU):

Nachdem die Vorredner zu beiden Artikeln gesprochen haben, kann ich das auch gerade integrieren.
Wir führen jetzt - hoffentlich - das Konzept der relativen Marktmacht ein. Das ist ganz wichtig, damit wir eben die Missbrauchsschwelle beim Kartellgesetz heruntersetzen. Das heisst, dass man sich wehren kann gegen wirklich unfaire Geschäftspraktiken. Dies ist dann nicht nur in dem Fall möglich, wo es um marktbeherrschende Unternehmen geht - und das ist in den Augen der Weko praktisch nie der Fall, und aus diesem Grund ist auch Artikel 7 des Kartellgesetzes heute praktisch toter Buchstabe -, sondern auch dort, wo es eben um relativ marktmächtige Unternehmen geht. Diese Begrifflichkeit wird unter Artikel 4 präzisiert. In Artikel 4 Absatz 2 ist heute klar definiert, dass im Begriff des marktbeherrschenden Unternehmens die Frage sowohl des Anbieters als auch des Nachfragers geregelt ist; so soll dies spiegelgleich auch bei Absatz 2bis sein, wo es eben auch um Angebot oder Nachfrage geht. AB 2020 N 225 / BO 2020 N 225
Jetzt zu dem, was vorhin von Kollege Walti gesagt wurde: Ich stelle beim Kartellgesetz immer wieder fest, wie Sachen vermischt werden. Es braucht, bevor überhaupt eingegriffen werden kann - und das kann man ja sogar kritisieren, auch dass dies das Ganze etwas mildert -, sachliche Rechtfertigungsgründe. Diese sind bereits heute aufgelistet, und die gelten auch in Zukunft. Es muss ein Missbrauch der Situation vorliegen. Die Hürden für ein Eingreifen sind dann immer noch hoch genug. Aber was wichtig ist: In Artikel 4 müssen Angebot und Nachfrage verankert sein, gerade auch, weil es gegenüber dem Oligopol im Detailhandel eben auch eine entsprechende Ausnutzung von Situationen gibt. Es gehört zudem unbedingt in den Artikel 7, dass sich unzulässige Verhaltensweisen auf die beiden Gruppen der marktbeherrschenden und relativ marktmächtigen Unternehmen beziehen. Ich bitte Sie, hier wirklich beim Konzept zu bleiben, das in sich schlüssig ist.
Ich möchte vielleicht noch zwei, drei Sachen zu dem sagen, was auch in den vorigen Voten gesagt wurde. Es geht ja nicht darum, ob es billige, günstige, qualitativ gute Produkte sind. Es geht vielmehr darum, dass man für ein qualitativ gutes Produkt - auch für ein günstiges - als Schweizer KMU zum Beispiel mehr bezahlen muss als ein KMU ennet der Grenze. Ob dann das Produkt qualitativ gut ist oder nicht, ist eine andere Frage. Es geht darum, dass man diskriminiert wird, weil man aus der Schweiz kommt. Es geht ferner darum, dass die öffentliche Hand auch im Einkauf - ich habe den Spitalbereich genommen; das Kantonsspital Winterthur hat das übrigens sehr genau untersucht - diskriminiert wird, weil sie aus der Schweiz kommt. Ob das Produkt dann qualitativ gut und ökologisch ist, ist eine andere Frage. Hier stellen sich natürlich auch andere Fragen. Kollege Glättli hat in seinem Votum aber eigentlich sehr klar reflektiert, dass das dann auf einem anderen Feld ein Thema ist. Hier geht es wirklich um eine Abschöpfung und eine Diskriminierung, und deshalb braucht es das gesamte Konzept.
Das ist übrigens ein entscheidender Punkt: Der Bundesrat hat in seinem Gegenvorschlag genau diesen Artikel 7 in Bezug auf das, was die Initiantinnen und Initianten möchten, geschwächt, und damit ist er praktisch wirkungslos. Ganz entscheidend ist bei Artikel 7 nämlich, dass darin die Benachteiligung der Marktgegenseite enthalten ist. Wenn wir nur die Behinderung drin haben, dann hilft das zwar den exportorientierten Unternehmen, nicht aber den hier im Wettbewerb stehenden, jedoch nicht direkt mit dem Ausland konkurrierenden Unternehmen. Vielleicht würde davon noch gerade ein "Beizer" in Basel an der Grenze zu Deutschland profitieren, aber ganz sicher nicht mehr die Unternehmen, die z. B. in der Zentralschweiz sind, die in den Bergkantonen sind, die nicht direkt betroffen sind, also z. B. die Hotellerie, die Gastronomie usw. Hier wird alles ausgeklammert. Was auch ausgeklammert würde, wäre dann eben der Bereich der öffentlichen Hand, und das ist sehr entscheidend, unter anderem auch für Prämien- und Steuerzahlerinnen und -zahler.
Deshalb bitte ich Sie, hier bei diesem Konzept zu bleiben, das mit Artikel 4 und Artikel 7 ein Gesamtkonzept darstellt - so, wie es die Mehrheit der Kommission will.

Burgherr Thomas Conseil national Argovie Groupe de l'Union démocratique du Centre (V)
Burgherr Thomas (V, AG):

Ich spreche zur Detailberatung des Gegenvorschlages zur Fair-Preis-Initiative. Bei den folgenden Empfehlungen geht es darum, dass wir das Anliegen der Initiative nicht noch mit zusätzlichen Massnahmen übertreffen und wir uns trotz des Entgegenkommens an freiheitlichen Aspekten orientieren; dies auch als Ausdruck davon, dass ein Teil der SVP-Fraktion den Kompromiss des Bundesrates bevorzugt und unterstützt. Der Entwurf des Bundesrates habe gegenüber dem WAK-Antrag nämlich folgende Vorzüge: Er schränkt den räumlichen Anwendungsbereich ein und betrifft nur grenzüberschreitende Sachverhalte. Der Ausbeutungsmissbrauch und die Privilegierung der Verhinderung von Reimporten werden nicht erfasst. Beiden Anträgen ist jedoch gemeinsam, dass kein grundsätzliches Verbot des privaten Geoblockings vorgesehen ist.
Wir werden die Minderheit Birrer-Heimo zu Artikel 3 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ablehnen, wir wollen keine spezifischen Regeln für den Online-Vertrieb aus dem Ausland einführen. Dies würde zu einer weiteren Konkurrenzierung des inländischen Gewerbes führen und den freien Wettbewerb weiter einschränken. Ohne diese Differenz zur Initiative gäbe es wohl keinen materiellen Unterschied mehr zwischen Gegenvorschlag und Initiative.
Wir bitten Sie, hier der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Handkehrum möchte ein grosser Teil meiner Fraktion die Minderheiten Aeschi Thomas bei Artikel 4 Absatz 2bis, Artikel 7 Titel und Absatz 1 sowie Artikel 7a des Kartellgesetzes unterstützen. Damit sollen verschiedene unübersichtliche Ausdehnungen des Anwendungsbereichs verhindert werden. Einerseits soll die Anwendung nicht auf das Angebot ausgeweitet werden; dies würde die Anzahl der erfassten Unternehmen stark erhöhen und könnte allenfalls sogar zu einer Abnahmepflicht führen. Gemäss Minderheit Aeschi Thomas genügt in Artikel 4 die Nachfrageorientierung. Andererseits geht es bei Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 7a um eine schwierige und weitere Ausdehnung des Anwendungsbereichs in Bezug auf die Marktstärke der Unternehmen. Dies möchte die Minderheit Aeschi Thomas ebenfalls verhindern. Der Unterschied zwischen einem marktmächtigen und einem marktbeherrschenden Unternehmen könnte frappant sein.
Ebenfalls unterstützt ein Teil der Fraktion in Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe g die Minderheit Walti Beat. Dabei geht es um den Reimport, das heisst um Ausnahmen für den Wiederimport in das Produktionsland.
Ich möchte erwähnen, dass es aber auch in diesen Detailfragen in unserer Fraktion gegenteilige Meinungen gab. Trotz vieler Bedenken hat in unserer Fraktion die Haltung überwogen, dass es jetzt Massnahmen auf Gesetzesstufe und nicht auf Verfassungsstufe braucht. Die Probleme dürfen nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden.
Daher wird die SVP-Fraktion den Gegenvorschlag der Kommission in der Gesamtabstimmung grossmehrheitlich unterstützen.

Parmelin Guy, conseiller fédéral:

Pour l'ordre des débats, je me limiterai à vous donner la position du Conseil fédéral concernant l'article 4 alinéa 2bis et reviendrai plus tard, lorsque la proposition de la minorité aura été fondée, sur l'article suivant.
M. le conseiller national Walti a déjà longuement et bien décrit les effets indésirables de la proposition de modification défendue par la majorité de la commission, je ne vais donc pas m'étendre sur ce sujet. Je dirai simplement que cette modification vise à élargir le concept de pouvoir de marché relatif, et ce ne sont pas seulement les fournisseurs, à ce moment-là, qui pourraient disposer d'un pouvoir de marché relatif, mais aussi les acheteurs.
Imaginez la situation suivante, à titre d'exemple. Une PME est le principal acheteur du produit d'une autre entreprise: cette PME serait alors affectée par la nouvelle disposition légale. Comme elle est le principal acheteur, elle pourrait être contrainte d'acheter le produit en question, à moins qu'il n'y ait des raisons objectives de ne pas le faire. Là, la liberté économique de l'entreprise serait, du point de vue du Conseil fédéral, fortement restreinte, et cela irait, toujours du point de vue du Conseil fédéral, trop loin.
La proposition de la majorité de la commission n'a rien à voir non plus avec l'îlot de cherté. Au contraire, elle ne conduirait, de l'avis du Conseil fédéral, a aucune réduction de prix, mais créerait surtout de la bureaucratie sur le marché intérieur. Les acheteurs les plus importants seraient affaiblis dans leur position de négociation, dès lors qu'ils seraient considérés comme ayant un pouvoir de marché relatif. Cela pourrait paradoxalement même conduire à des prix plus élevés. Les entreprises dépendantes pourraient imposer leurs conditions pour l'achat de leurs produits, par exemple dans le commerce de détail. De l'avis du Conseil fédéral, cela nuirait aux intérêts de la place économique suisse; c'est pour cela qu'il vous demande de suivre la minorité de votre commission.

Jans Beat Conseil national Bâle-Ville Groupe socialiste (S)
Jans Beat (S, BS), für die Kommission:

In Artikel 4 Absatz 2bis wollte der Bundesrat, wir haben es gehört, nur die Nachfragenden schützen. Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen nun vor, auch die Anbietenden zu schützen, sofern sie AB 2020 N 226 / BO 2020 N 226 eben von einer marktmächtigen Nachfragerin bedrängt werden oder zu Konditionen gezwungen werden, die nicht begründbar sind.
Das gilt aber auch hier klar nur dort, wo der Wettbewerb nicht spielt, die kleinen Produzentinnen und Produzenten faktisch keine echte Wahl haben und den Abnahmebetrieben insofern ausgeliefert sind, als sie diese nur mit sehr grossem Aufwand oder Risiko wechseln können. So etwas kann entstehen, wenn ein KMU z. B. Markenartikel herstellt oder wenn Landwirte, die ja oft von Grossverteilern abhängig sind, nicht mehr willkürlich dem Diktat relativ marktmächtiger Abnehmer ausgeliefert sein sollen.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der WAK, Artikel 4 Absatz 2bis so zuzustimmen und die Minderheit Aeschi Thomas abzulehnen. Das Stimmenverhältnis in der Kommission betrug 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Feller Olivier Conseil national Vaud Groupe libéral-radical (RL)
Feller Olivier (RL, VD), pour la commission:

L'article 4 alinéa 2bis du projet de loi sur les cartels concerne la définition de la notion de pouvoir de marché relatif. La majorité de la commission considère qu'une entreprise ayant un pouvoir de marché relatif est une entreprise dont sont dépendantes d'autres entreprises pour l'offre ou la demande d'un bien ou d'un service, alors que la minorité Aeschi Thomas vise à limiter la notion de dépendance à la demande d'un bien ou d'un service.
Par 12 voix contre 11 et 2 abstentions, la commission vous propose de mentionner dans le texte de la loi tant l'offre que la demande. En effet, une entreprise peut agir de façon abusive, du fait de son pouvoir de marché relatif, en appliquant des prix très bas à certains fournisseurs qui se trouvent dans une situation de dépendance. Une telle situation peut notamment se produire dans le domaine agricole, le producteur pouvant être amené à devoir fournir, par exemple à certains grands distributeurs, des produits à des prix qui ne lui permettent même pas de couvrir ses charges.
La minorité Aeschi Thomas considère en revanche que la question de l'offre n'a pas à être traitée dans le projet de loi sur les cartels, dès lors que cette question n'a pas de rapport avec l'objectif même poursuivi par l'initiative populaire. Selon la minorité, il serait incohérent de traiter, dans le contre-projet indirect, une question qui n'est d'aucune manière abordée dans l'initiative elle-même.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 19.037/20126pdf
Für den Antrag der Mehrheit ... 159 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 31 Stimmen
(0 Enthaltungen)

Art. 7
Antrag der Mehrheit
Titel
... marktbeherrschender und relativ marktmächtiger Unternehmen
Abs. 1
Marktbeherrschende und relativ marktmächtige Unternehmen verhalten ...
Abs. 2 Bst. g
g. die Einschränkung der Möglichkeit für Nachfrager, Waren oder Dienstleistungen, die in der Schweiz und im Ausland angeboten werden, im Ausland zu den dortigen Marktpreisen und branchenüblichen Bedingungen zu beziehen; vorbehalten sind solche Einschränkungen bezüglich exportierter Waren, wenn diese Waren ins Produktionsland reimportiert und dort ohne weitere Bearbeitung weiterverkauft werden sollen.

Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Bigler, Egloff, Gössi, Lüscher, Martullo, Müri, Rime, Schneeberger, Tuena)
Titel, Abs. 1
Unverändert

Antrag der Minderheit
(Walti Beat, Aeschi Thomas, Amaudruz, Bertschy, Bigler, Burkart, Egloff, Gössi, Martullo, Matter, Rime)
Abs. 2 Bst. g
g. Streichen

Art. 7
Proposition de la majorité
Titre
... une position dominante ou un pouvoir de marché relatif
Al. 1
... dominante ou un pouvoir de marché relatif sont réputées ...
Al. 2 let. g
g. la limitation de la possibilité des acheteurs de se procurer à l'étranger, aux prix et conditions qui y sont pratiqués, des biens ou des services proposés en Suisse et à l'étranger, sont réservées les restrictions applicables aux biens exportés si ces derniers sont destinés à être réimportés dans le pays de production pour y être revendus sans avoir subi de transformations.

Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Bigler, Egloff, Gössi, Lüscher, Martullo, Müri, Rime, Schneeberger, Tuena)
Titre, al. 1
Inchangé

Proposition de la minorité
(Walti Beat, Aeschi Thomas, Amaudruz, Bertschy, Bigler, Burkart, Egloff, Gössi, Martullo, Matter, Rime)
Al. 2 let. g
g. Biffer

Aeschi Thomas Conseil national Zoug Groupe de l'Union démocratique du Centre (V)
Aeschi Thomas (V, ZG):

Wir befinden uns auf Seite 7 der Fahne bei Artikel 7. Es geht hier um die Definition der unzulässigen Verhaltensweisen, ob diese eben nur für marktbeherrschende oder für marktbeherrschende und relativ marktmächtige Unternehmen gelten sollen.
Das heutige Kartellgesetz bietet unseres Erachtens einen genügenden Schutz für einen funktionierenden Wettbewerb. Es verbietet den Markt beseitigende und erheblich beeinträchtigende Absprachen und gewährleistet mithilfe des Missbrauchsprinzips das Funktionieren des Wettbewerbs. In unseren Augen genügt das heutige Kartellgesetz. Wir riskieren, hier in der heutigen Debatte mit Schnellschüssen aus einem guten Gesetz ein interventionistisches Monster zu schaffen, notabene ohne ausgewiesenen Handlungsbedarf.
Viele Ökonomen warnen uns vor dieser Überregulierung. In der Wettbewerbspolitik führt dies dazu, dass gerade die Wettbewerbsbehörden durch ökonomisch fehlgeleitete Interventionen den Wettbewerb behindern oder sogar beseitigen. Am Schluss haben wir eine Wettbewerbspolitik, die den schwächeren Marktteilnehmer eben nicht schützt. Wenn wir Artikel 7a anschauen, dann ist es nicht mehr ein lächerlicher Streich, sondern effektiv eine Katastrophe, was hier von der Mehrheit beantragt wird. Gemäss ihrem Antrag soll die Weko bei Missbrauchstatbeständen im Sinn von Artikel 7a nicht nur marktbeherrschende Unternehmen, sondern auch Unternehmen mit nur relativer Marktmacht mit Sanktionen belegen. Stellen Sie sich das einmal in der Praxis vor. Mit dieser Regulierung stützen Sie ein weiteres Mal die Weko. Ein weiteres Mal wird die Weko mächtiger, und der Staat und somit die Regulatoren erhalten damit mehr Einfluss.
Ich bitte Sie, diesen Mehrheitsantrag hier entschieden abzulehnen.

Walti Beat Conseil national Zurich Groupe libéral-radical (RL)
Walti Beat (RL, ZH):

Der Gegenentwurf des Bundesrates in seiner ursprünglichen Fassung hatte einen klaren Fokus, nämlich in Artikel 7a, einem neuen Artikel, eine separate Regelung für relativ marktmächtige Unternehmen einzuführen und nicht einfach die sozusagen identische Unterstellung von marktmächtigen Unternehmen unter die Regelbeispiele, die für marktbeherrschende Unternehmen gelten. Auch wenn "marktbeherrschend" und "marktmächtig" ein bisschen ähnlich tönt, ist es doch im realen Leben etwas fundamental anderes, ob Sie einen Markt beherrschen und sich unabhängig AB 2020 N 227 / BO 2020 N 227 von der Marktgegenseite aufführen können oder ob Sie "nur" eine starke Position in einem Markt haben, aber immer noch unter Wettbewerbsdruck stehen. Die Legitimität für regulatorische Eingriffe ist deshalb auch nicht dieselbe.
Der Bundesrat wollte auch einen klaren Fokus auf die Durchsetzung von Parallelimporten zu gleichwertigen Konditionen setzen, d. h., er wollte sich auf Sachverhalte mit Auslandbezug beschränken. Ich habe in der Diskussion jetzt gelernt, dass Sie das explizit nicht wollen - also zumindest viele von Ihnen nicht. Ich wage zu behaupten, dass das so lange so bleibt, bis der Preisdruck dann in Ihrer jeweiligen Branche oder Interessengruppe angekommen ist: Dann werden wir hier das grosse Lamento hören. Aber heute wollen Sie das offenbar so haben. Ich möchte Sie auf diesen Umstand aufmerksam machen.
Dann wollte der Bundesrat die regulatorischen Eingriffe auch auf Fälle sogenannten Behinderungsmissbrauchs beschränken. Das sind Fälle, in denen eine Diskriminierung ein abhängiges Unternehmen in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindert und dieses nicht einfach quasi die Kritik anbringen kann, der Preis oder die Konditionen seien nicht fair oder zu hoch. Das ist dann eben der Ausbeutungsmissbrauch, der durchaus für marktbeherrschende Unternehmen gilt. Da ist es auch richtig, weil der Übeltäter klar identifiziert werden kann und auch weiss, dass er eine starke Marktposition hat und darauf achten muss, wie er sich im Markt verhält.
Diese Bestimmung, die wir jetzt besprechen und über die wir entscheiden, enthält in der Mehrheitsvariante eine Preiskontrolle im Einzelfall. Auch wenn der Kommissionsberichterstatter erläutert hat, es gehe nur um krasse Fälle, die adressiert werden sollen, finden Sie eine entsprechende Einschränkung nicht im Gesetzestext. Es geht darum, dass potenziell alle Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmen im Einzelfall auf die Angemessenheit von Preisen und Konditionen überprüft werden können, wenn Sie dem Mehrheitsantrag folgen. Da habe ich schon meine Zweifel, ob das unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten, auch wenn man die Marktwirtschaft reguliert, eine gute Idee ist.
Der Mehrheitsantrag führt sodann zur vollständigen Anwendung des neuen Konzepts von relativer Marktmacht eben auch auf Inlandsachverhalte, und das unabhängig davon, ob grosse oder kleine Unternehmen betroffen sind. Auch das ist eine Fehlvorstellung, die gerne kultiviert wird. Sie stimmt nicht, auch wenn man sie noch so häufig wiederholt. Es kann durchaus auch sein, dass Sie hier jetzt drauf und dran sind, ein Instrumentarium zu schaffen, mit dem Grosse die Kleinen drangsalieren können, weil sie tiefe Taschen haben und Prozesse führen können, bis der Kleine einknickt und die Weko feststellt, dass der spezialisierte Nischenanbieter für sein Produkt wirklich nicht eine so hohe Marge verlangen dürfte. Das alles ist genauso möglich wie Ihr gerne kultivierter Idealfall von den grossen Bösen, die ennet der Grenze die schweizerischen KMU abzocken. Darüber rege ich mich auch gerne auf, aber das ist nicht der Regelfall, der hier adressiert ist.
Zuletzt noch eine Bemerkung zum Thema öffentliche Hand, wenn ich hier schon das Wort habe: Es ist auch nicht korrekt, immer von diesen Beschaffungssituationen der öffentlichen Hand zu sprechen. Es ist wenige Monate her, dass wir hier das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen diskutiert haben. Sie wissen so gut wie ich, dass der tiefe Preis für die allerwenigsten unter uns, wenn ich das so sagen darf, ein wirklich wichtiges Kriterium war. Man hat alles versucht, um bei der öffentlichen Beschaffung auch nicht so tiefe Preise rechtfertigen zu können. Also treten Sie bitte jetzt nicht das grosse Lamento der Spitäler und anderer Einrichtungen der öffentlichen Hand los. Das ist nicht redlich. Diese Regeln gelten so, wie wir sie hier drin beschlossen haben. Abgesehen davon, wenn ich auch mal eine Medienstelle zitieren darf, können Sie in einem neuen "Saldo"-Artikel - das ist ja nicht eine Publikation, die für ihre rechtsbürgerliche Ausrichtung bekannt ist - nachlesen, dass das Universitätsspital Basel-Stadt zusammen mit anderen Spitälern und unter anderem auch mit der Hirslanden-Gruppe durch Auslandbeschaffungen grosse, dreistellige Millionenbeträge einspart. Man sieht daraus: Es ist also möglich, wenn man sich im Markt entsprechend orientiert.
Ich bitte Sie also, auf dieses Experiment zu verzichten, im Kern dem eingeschränkten, aber zielgerichteten Konzept des Bundesrates zu folgen und den Antrag der Minderheit Aeschi Thomas zu den Artikeln 7 und 7a zu unterstützen.
Ich äussere mich gleich noch zu Artikel 7 Absatz 2 Litera g. Hier geht es um die sogenannte Reimportklausel. Ich kann mich wirklich kurzhalten. Das können Sie von der Kommissionsmehrheit ja nicht ernst meinen. Sie fechten hier einen heroischen Kampf gegen hohe Preise und einen Schweiz-Zuschlag aus, und dann machen Sie eine grosszügige Ausnahme für alle Anbieter, die aus der Schweiz heraus operieren. Dann können diese die Preise wieder so differenzieren, wie Sie das jetzt hier den lieben langen Nachmittag kritisiert haben! Verzichten Sie also bitte, wenn Sie es ernst meinen, auf diese Reimportklausel, die ein Affront für die Rechtsunterworfenen ist, und seien Sie wenigstens konsequent in der Durchsetzung des Konzepts, von dem Sie so begeistert sind.
Lehnen Sie also bitte den Antrag der Mehrheit ab, und unterstützen Sie den Antrag der Minderheit, die zufällig die meine ist.

Ritter Markus Conseil national St-Gall Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. (M-E)
Ritter Markus (M-E, SG):

Die Mitte-Fraktion wird bei den Artikeln 7 und 7a der Mehrheit folgen.
Der Bundesrat und die Minderheit Aeschi Thomas wollen einen neuen Artikel 7a ins Kartellgesetz einfügen. Die Mehrheit Ihrer Kommission will keinen neuen Artikel 7a, sondern eine Anpassung in Artikel 7 des Kartellgesetzes. Der Bundesrat und die Minderheit beantragen bei Artikel 7a, nur den Behinderungsmissbrauch zu regeln, und zwar nur jenen im Ausland. Die Mehrheit will bei Artikel 7 die relativ marktmächtigen Unternehmen den marktbeherrschenden Unternehmen gleichstellen. Damit würde bei den relativ marktmächtigen Unternehmen nicht nur der Behinderungsmissbrauch, sondern auch der Ausbeutungsmissbrauch klar umschrieben und geregelt.
In Artikel 7 Absatz 2 werden die unzulässigen Verhaltensweisen umschrieben. Niemand, der sich korrekt verhält, muss sich wegen Artikel 7 Sorgen machen. Artikel 7 ist für marktbeherrschende Unternehmen schon längere Zeit in Anwendung und hat in der Praxis zu keinen Problemen geführt. Es macht deshalb Sinn, diese Regelung auch für die relativ marktmächtigen Unternehmen anzuwenden und auf einen neuen Artikel 7a zu verzichten. In diesem Sinne wird die Mitte-Fraktion bei Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 7a der Mehrheit folgen.
Bei Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe g wird die Mitte-Fraktion ebenfalls der Mehrheit folgen. Bei Artikel 7 Absatz 2 hat die Mehrheit der Kommission einen neuen Buchstaben g, eine sogenannte Reimportklausel, eingefügt. Bei dieser Reimportklausel geht es darum, dass Güter, die exportiert wurden, nicht ohne weitere Bearbeitung reimportiert und in der Schweiz wieder verkauft werden. Damit sollen Anstrengungen von Branchen für einen erfolgreichen Export nicht unterlaufen werden. Betroffen sind zum Beispiel die Exporte von Lebensmitteln, die mit der privatrechtlichen Nachfolgelösung für das "Schoggi-Gesetz" im Ausland abgesetzt werden können. Diese Massnahmen werden von den Branchen im Milch- und Getreidebereich ergriffen, damit zum Beispiel Schokolade oder Guetzli erfolgreich exportiert werden können. Mit den Geldern, die die Branchen aufbringen, sind diese Schweizer Traditionsprodukte auch in Ländern mit tieferer Kaufkraft wettbewerbsfähig.
Mit der Schweizer Herkunft kann ein gewisser Mehrpreis gerechtfertigt werden. Die Differenz zu den Produktionskosten wird aber über diese privatrechtlichen Brancheninstrumente ausgeglichen. Es macht deshalb Sinn, diesen neuen Buchstaben g in Artikel 7 Absatz 2 einzufügen. Der Ständerat hat so die Möglichkeit, die Frage einer Reimportklausel nochmals vertieft zu prüfen.
In diesem Sinne wird die Mitte-Fraktion bei Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe g der Mehrheit folgen und bittet Sie, dasselbe zu tun. AB 2020 N 228 / BO 2020 N 228

Birrer-Heimo Prisca Conseil national Lucerne Groupe socialiste (S)
Birrer-Heimo Prisca (S, LU):

Ich habe vorhin schon zwei, drei Sachen vorweggenommen, weil ich gehört habe, dass Votanten schon von der Benachteiligung und dem Ausbeutungsmissbrauch gesprochen haben. Das ist genau der Sachverhalt in Artikel 7 des Kartellgesetzes. Ich muss Ihnen sagen - ich habe es vorhin gesagt -, das ist ein Kernartikel. Wenn hier das Konzept der relativen Marktmacht nicht wirklich in diesen bestehenden Artikel 7 integriert wird und wenn vor allem nicht, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat, der Aspekt der Benachteiligung der Marktgegenseite aufgenommen wird, dann haben wir all diese Branchen, die unter den überteuerten Beschaffungen in der Schweiz leiden, aber nicht direkt mit dem Ausland konkurrieren bzw. exportorientiert sind, nicht drin.
Kollege Walti sagt, beim Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen habe man andere Massstäbe angesetzt: Das stimmt für den schwierigen Passus mit der Kaufkraft. Das wissen Sie genau; in dieser Frage waren wir ja auf derselben Linie. Sonst aber stimmt es nicht. Wir haben dort zum Beispiel die Qualität anders gewichtet; wir haben gesagt, diese spiele eine grössere Rolle. Aber wir haben nie gesagt, dass der Schweizer für ein qualitativ gutes Produkt mehr bezahlen muss als der Deutsche, wenn es von irgendwoher auf der Welt kommt. Das war nie das Thema bei den Beschaffungen. Vermischen Sie solche Fragen also bitte nicht miteinander. Das Einzige, was stimmt, ist die Geschichte mit der Kaufkraft, und da haben wir hier drin entsprechende Debatten geführt. Sonst aber gilt es, das nicht zu vermischen. Es ist wirklich wichtig, dass wir das Konzept so übernehmen, dass der Aspekt der Benachteiligung der Marktgegenseite enthalten ist.
Dann wird immer wieder gesagt, was da jetzt was weiss ich alles passieren werde. Wie bei vielen solchen kartellrechtlichen Regelungen ist ganz klar: Es wird zwei, drei Leitentscheide geben. Die Unternehmen, vor allem die grossen, werden nur schon aus Gründen der Compliance ihre Rechtsabteilungen nicht losschicken. Sie werden sich aus Gründen der Compliance an diese Regelungen halten, weil sie sonst ein Problem auf dem Markt bekommen. Übrigens geschieht das heute schon. Es gibt interne Weisungen in Unternehmen, die den Leuten im Einkauf und Verkauf ganz genau sagen, wo welche kartellrechtlichen Regeln gelten.
Dann möchte ich einfach noch auf die Wirksamkeit dieses Konzeptes hinweisen. Es gibt eine Studie von Herrn Nothdurft, der das Konzept der relativen Marktmacht insbesondere in Deutschland angeschaut hat. Dieses Konzept gibt es auch in anderen europäischen Ländern, es ist nicht neu. Zumindest kann es, auch was Deutschland anbelangt, auch auf grenzüberschreitende Sachverhalte angewendet werden - das steht sogar in der Botschaft des Bundesrates. In diesem Gutachten Nothdurft steht, dass eben das Instrument der relativen Marktmacht, wie die Deutschen es in ihrem Gesetz verankert haben, von hoher Bedeutung für die deutsche Wettbewerbspolitik sei. Es steht ferner, dass diese Normgeschichte eindrucksvoll belege, dass der deutsche Gesetzgeber keine Scheu an den Tag gelegt habe, den ihm von der Verfassung erteilten Schutzauftrag und Freiraum zu nutzen, wann immer er dies zur Lösung neu auftretender wettbewerbspolitischer Problemstellungen für sachdienlich gehalten habe. Insofern ist die Behauptung, dass das nicht wirke oder dass das in anderen Ländern nicht auch eine entsprechende Wirkung gezeigt habe, so nicht korrekt: Es wirkt, es ist nicht überall gleich stark formuliert und nicht gleich stark angewandt worden, aber es ist ein Konzept, das sich bewährt hat. Ich bitte Sie, das auch in unser Kartellrecht einzufügen.
Über die Frage der Reimportklausel kann man in guten Treuen kritisch diskutieren. Aber es war halt wirklich auch ein Kompromiss in diesem ganzen Projekt, dass man gesagt hat: Wenn die Löhne und der grosse Teil der Produktion in der Schweiz anfallen und insofern hier ein höherer Kostenanteil anfällt, ein Unternehmen aber für die Marktdurchdringung und für die Markteroberung ein Produkt im nahen Ausland günstiger verkauft, dann soll das einfach nur zur Wiederbearbeitung, aber nicht zum Wiederverkauf reimportiert werden können. Doch die Tatbestände in Artikel 7 Absatz 2 lassen auch hier eine Einschränkung des Reimportverbots zu. Es gibt sogar eine Bemerkung des SECO, dass hier die Formulierung enger sei als in der Initiative. Es gibt also auch da einen Unterschied - dies zu all jenen, die immer behaupten, dem sei nicht so.

Parmelin Guy, conseiller fédéral:

La majorité de votre commission propose une modification des articles 7 et 49a de la loi sur les cartels, ainsi que la suppression de l'article 7a proposé par le Conseil fédéral. La proposition va nettement plus loin que celle du Conseil fédéral. Elle se rapproche très clairement du texte de l'initiative.
De quoi s'agit-il concrètement? La modification élargit le domaine d'application de l'article 7. Toutes les pratiques illicites des entreprises ayant une position dominante seraient également considérées comme illicites pour les entreprises ayant un pouvoir de marché relatif. La majorité propose également d'élargir le catalogue d'exemples de l'article 7 alinéa 2 en introduisant une nouvelle lettre g, c'est ce qu'on appelle la fameuse clause de réimportation. Contrairement aux entreprises dominantes, les entreprises ayant un pouvoir de marché relatif ne seraient cependant pas directement sanctionnées.
Votre commission propose une adaptation de l'article 49a, qui est à saluer, puisqu'une entreprise ne sait parfois pas elle-même si elle a un pouvoir de marché relatif.
La modification, par contre, de l'article 7 va trop loin, pour le Conseil fédéral. Nous pensons que la place économique suisse pourrait en souffrir. Il faut craindre d'abord une charge bureaucratique élevée. Mais surtout, la disposition concernerait des relations commerciales purement domestiques, alors qu'elles n'ont rien à voir avec l'îlot de cherté. Le contre-projet indirect du Conseil fédéral veut, lui, régler de manière ciblée les désavantages pour les entreprises suisses en concurrence. C'est pourquoi il propose un nouvel article 7a, séparé de l'article 7 en vigueur.
Le Conseil fédéral est convaincu que le contre-projet indirect est plus adapté pour lutter contre l'îlot de cherté. La clause de réimportation introduite à l'article 7 alinéa 2 est problématique. De quoi s'agit-il? Les entreprises suisses qui exportent des biens indépendamment du fait qu'elles sont en position dominante ou en position relativement dominante ne seraient pas concernées par la disposition. Elles seraient autorisées à empêcher la réimportation de leurs propres biens par des moyens contraires au droit des cartels. Comme cette disposition vaudrait également pour les entreprises dominantes, cela impliquerait un pas en arrière par rapport au droit des cartels en vigueur.
Cette disposition va également à l'encontre du but de l'initiative et du contre-projet indirect. Les entreprises suisses auraient le droit de différencier les prix, alors que les entreprises étrangères n'auraient pas ce droit. Cette disposition est donc clairement protectionniste. D'ailleurs un avis juridique du World Trade Institute concluait qu'une telle clause serait contraire au droit international. Le risque de mesures de rétorsion, par exemple de la part de nos partenaires de l'Union européenne, n'est pas exclu, et cela n'est absolument pas souhaitable dans la situation actuelle.
C'est pour ces raisons que le Conseil fédéral vous demande de suivre ici la minorité de votre commission.

Feller Olivier Conseil national Vaud Groupe libéral-radical (RL)
Feller Olivier (RL, VD), pour la commission:

Les articles 7 alinéa 1 et 7a portent sur un problème relativement technique. Mais la question est en réalité au coeur du débat politique. Est-ce que les pratiques d'entreprises ayant un pouvoir de marché relatif doivent être qualifiées d'illicites uniquement si elles entravent l'accès d'autres entreprises à la concurrence? Ou est-ce que les pratiques de telles entreprises doivent être qualifiées d'illicites non seulement lorsqu'elles entravent l'accès d'autres entreprises à la concurrence, mais aussi lorsqu'elles désavantagent des partenaires commerciaux?
Par 13 voix contre 11 et 1 abstention, la commission vous propose de mentionner dans le texte de la loi également les désavantages que les partenaires commerciaux sont susceptibles de subir. En effet, les entreprises publiques, comme certaines universités ou certains hôpitaux, et les AB 2020 N 229 / BO 2020 N 229 administrations publiques doivent également pouvoir bénéficier de la révision de la loi sur les cartels à laquelle nous sommes en train de procéder, même si elles n'évoluent à priori pas dans un environnement de concurrence.
L'article 7 alinéa 2 lettre g du projet de loi sur les cartels concerne la clause de réimportation. La commission vous propose, par 12 voix contre 11 et 2 abstentions, d'ancrer dans la loi une telle clause. En d'autres termes, les entreprises ayant un pouvoir de marché relatif doivent avoir le droit de limiter à l'étranger l'acquisition de biens qu'elles ont exportés lorsque ceux-ci sont destinés à être réimportés dans le pays de production et à y être vendus sans travail, sans traitement supplémentaire. Il s'agit d'une mesure qui vise à ne pas pénaliser les entreprises suisses qui produisent en Suisse, qui créent des emplois en Suisse et qui paient des impôts en Suisse.
Pour la majorité de la commission, il s'agit d'une disposition pertinente au profit de la place économique suisse, des emplois, du patronat et des employés. Pour la minorité de la commission, il s'agit d'une règle protectionniste, qui est vraisemblablement contraire aux accords de l'Organisation mondiale du commerce.

Jans Beat Conseil national Bâle-Ville Groupe socialiste (S)
Jans Beat (S, BS), für die Kommission:

Es geht hier um die Frage, was unzulässige Verhaltensweisen von Unternehmen sind. Das ist von zentraler Bedeutung, so scheint mir, wenn man versucht herauszufinden, worüber wir hier eigentlich entscheiden. Hierzu gibt es bereits klare Bestimmungen im Kartellgesetz.
Was ist heute unzulässig? Unzulässig ist beispielsweise, wenn ein Unternehmen ohne Grund Geschäftsbeziehungen verweigert oder wenn es Handelspartner preislich diskriminiert. Unzulässig ist auch, wenn ein Unternehmen unangemessene Preise erzwingen will, Preise gegen bestimmte Wettbewerber unterbieten oder die Erzeugung einschränken will. Unzulässig ist es auch, Knebelverträge abzuschliessen. Das ist heutiges, geltendes Recht - aber es gilt nur für marktbeherrschende Unternehmen. Aus meiner Sicht und auch aus Sicht der Kommissionsmehrheit sind das keine Kavaliersdelikte; das sind relativ grobe Eingriffe, vor allem, weil sie ja nicht begründet werden können.
Die Kommissionsmehrheit fordert nun, dass das nicht nur für marktbeherrschende, sondern auch für sogenannt relativ marktmächtige Unternehmen gelten soll. Wir wollen also, dass die Tatbestände dieselben sind. Es wird aber - und das scheint mir sehr wichtig zu sein - immer noch einen Unterschied zwischen marktbeherrschenden und relativ marktmächtigen Unternehmen geben, nämlich bei den Konsequenzen, die sie zu befürchten haben, wenn sie gegen diese Tatbestände verstossen und unzulässige Verträge abschliessen.
Diese Unterschiede sind riesig! Das haben wir geklärt: Relativ marktmächtige Unternehmen werden nicht den Sanktionen gemäss Artikel 49 des Kartellgesetzes unterstellt; und das ist ein entscheidender Unterschied. Diese Sanktionen sind nämlich grob und deutlich, da muss man Prozente des Umsatzes als Busse bezahlen. Das gilt aber nicht für relativ marktmächtige Unternehmen. Warum?
Die Kommissionsmehrheit geht davon aus, dass marktbeherrschende Unternehmen wissen, dass sie marktbeherrschend sind. Die haben das im Griff und machen das in dem Sinn wirklich vorsätzlich. Bei relativ marktmächtigen Unternehmen ist es durchaus möglich, dass sie das nicht absichtlich machen, weil sie vielleicht nicht realisieren, dass sich ihre Vertragspartner in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihnen befinden. Deshalb sind die Sanktionen dort nicht gültig. Das heisst jetzt nicht, dass diese Unternehmen keine Konsequenzen zu befürchten hätten. Zunächst würde festgestellt, dass sie sich falsch verhalten, dass sie das, was sie tun, nicht tun dürfen. Erst zu einem späteren Zeitpunkt müssten sie wahrscheinlich irgendwelche Konsequenzen, auch finanzieller Art, befürchten. In diesem Sinn liegt hier ein ganz entscheidender Unterschied. Das relativiert die Bedenken, die Herr Walti geäussert hat, deutlich. Herr Aeschi hat das falsch gesagt. Es scheint mir wichtig, hier zu korrigieren, was Herr Aeschi gesagt hat; das ist nicht wahr. In Artikel 49a gibt es einen Unterschied zwischen marktbeherrschend und relativ marktmächtig.
Jetzt noch zu Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe g bzw. zum Antrag der Minderheit Walti Beat: Wichtig ist hier, dass Sie wissen, dass Sie mit einem Nein zum Antrag der Mehrheit nicht nur gegen die Reimportklausel stimmen, sondern auch hinter den Entwurf des Bundesrates zurückgehen. Denn dieser Buchstabe besteht aus zwei Elementen. Die Formulierung stammt nämlich teilweise vom Bundesrat. Die Minderheit Walti Beat möchte eine äusserst wichtige Forderung aus dem Gegenvorschlag kippen und weiterhin zulassen, dass ausländische Anbieter Schweizer Einkäufern die Möglichkeit nehmen, Waren oder Dienstleistungen zu den dortigen Preisen und Bedingungen einzukaufen. Damit wären diese weiterhin empfindlichen Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Konkurrenten ausgesetzt.
Ich bitte Sie hier namens der Mehrheit der WAK-N - der Entscheid fiel mit 12 zu 11 Stimmen -, unserem Antrag zu folgen. Ich bitte Sie, auch wenn Sie diese Reimportregelung nicht gut finden, trotzdem diesen Buchstaben g anzunehmen, um dem Ständerat das Signal zu geben, dass Ihnen das wichtig ist.
Zu dieser Reimportklausel: Auch diese wird, so habe ich ein bisschen den Eindruck, allzu sehr dramatisiert. Lassen Sie mich kurz erklären, worum es aus Sicht der Kommissionsmehrheit geht. Nehmen wir ein erfundenes Beispiel. Die Firma Kambly verkauft Biscuits an Rewe, einen Detailhändler in Deutschland. Nun kann die Firma Kambly Rewe dieses Produkt zum Beispiel günstiger verkaufen, weil das Nachfolgegesetz des "Schoggi-Gesetzes" dies eigentlich auch ermöglicht; es will ja die Exportchancen dieser Firma verbessern. Nun könnte aber Denner auf die Idee kommen: "Ja halt, dann kaufe ich künftig die Kambly-Biscuits nicht mehr bei Kambly, sondern ich kaufe sie bei Rewe in Deutschland." Was wäre die Konsequenz, wenn Kambly das machen würde? Ich weiss übrigens nicht, ob Kambly wirklich ein relativ marktmächtiges Unternehmen ist; aber nehmen wir einmal an, dass die Wettbewerbskommission zum Schluss kommt, dass es eines ist. Was würde die Konsequenz sein? Würde dann Rewe mit finanziellen Sanktionen bestraft? Nein, die Konsequenz wäre, dass Kambly dann sagen dürfte: "Okay, liebe Rewe, ich verkaufe Ihnen diese Biscuits nicht mehr." Das wäre aus meiner Sicht die Konsequenz daraus, wie es in der Kommission verhandelt wurde.
In diesem Sinn bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Das Abstimmungsresultat bei Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe g war 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Walti Beat Conseil national Zurich Groupe libéral-radical (RL)
Walti Beat (RL, ZH):

Herzlichen Dank, Herr Jans, dass Sie sich so umfassend mit meiner Argumentation auseinandergesetzt haben. Ich habe eine einfache Nachfrage zu Ihrem Kambly-Rewe-Beispiel: Gehen Sie allen Ernstes davon aus, dass Kambly unter den Gestehungskosten an Rewe nach Deutschland verkaufen würde?

Jans Beat Conseil national Bâle-Ville Groupe socialiste (S)
Jans Beat (S, BS), für die Kommission:

Nein, dass sie unter den Gestehungskosten verkaufen würde, glaube ich nicht. Aber dass sie der Rewe tiefere Preise macht als dem Denner hier in der Schweiz, glaube ich sehr wohl, denn das war ja beim "Schoggi-Gesetz" das Ziel, dass wir unseren Exportfirmen die Möglichkeit geben, trotz hoher Inlandpreise im Exportgeschäft tätig zu sein.

Titel, Abs. 1 - Titre, al. 1

La présidente (Moret Isabelle, présidente): Le vote vaut également pour l'article 7a.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 19.037/20138pdf
Für den Antrag der Mehrheit ... 150 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 39 Stimmen
(1 Enthaltung) AB 2020 N 230 / BO 2020 N 230

Abs. 2 Bst. g - Al. 2 let. g

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 19.037/20139pdf
Für den Antrag der Mehrheit ... 130 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 54 Stimmen
(6 Enthaltungen)

Art. 7a
Antrag der Mehrheit
Streichen

Antrag der Minderheit
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Bigler, Egloff, Gössi, Lüscher, Martullo, Müri, Rime, Schneeberger, Tuena)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 7a
Proposition de la majorité
Biffer

Proposition de la minorité
(Aeschi Thomas, Amaudruz, Bigler, Egloff, Gössi, Lüscher, Martullo, Müri, Rime, Schneeberger, Tuena)
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 49a Abs. 1
Antrag der Kommission
... beteiligt ist oder marktbeherrschend ist und sich ...

Art. 49a al. 1
Proposition de la commission
... ou qui ayant une position dominante, se livre ...

Angenommen - Adopté

Ziff. Ia
Antrag der Minderheit
(Birrer-Heimo, Badran Jacqueline, Barazzone, de Buman, Feller, Jans, Landolt, Marra, Müller Leo, Pardini, Ritter)
Titel
Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vom 19. Dezember 1986 wird wie folgt geändert:
Art. 3 Abs. 1 Bst. v
v. beim Online-Vertrieb von Waren oder Leistungen Nachfragerinnen und Nachfrager aus der Schweiz, vorbehältlich sachlicher Rechtfertigung, nicht zu den öffentlich bekanntgegebenen und im Ausland praktizierten Preisen bedient.

Ch. Ia
Proposition de la minorité
(Birrer-Heimo, Badran Jacqueline, Barazzone, de Buman, Feller, Jans, Landolt, Marra, Müller Leo, Pardini, Ritter)
Titre
La loi fédérale du 19 décembre 1986 contre la concurrence déloyale (LCD) est modifiée comme suit:
Art. 3 al. 1 let. v
v. fournit, via des canaux de distribution en ligne, des marchandises ou des prestations à des acheteurs en Suisse à des prix différents de ceux publiés et pratiqués à l'étranger, sauf si des motifs objectifs le justifient.

Birrer-Heimo Prisca Conseil national Lucerne Groupe socialiste (S)
Birrer-Heimo Prisca (S, LU):

Jetzt kommen wir zum Geoblocking. Wahrscheinlich haben einige von Ihnen das auch schon erlebt; die meisten Konsumentinnen und Konsumenten sowie viele Gewerbler kennen das jedenfalls: Sie suchen etwas im Internet und finden es auf einer ausländischen, einer französischen oder deutschen Seite. Nun möchten Sie bestellen, werden aber auf eine Schweizer Seite umgeleitet. Sie können nicht mehr zum gleichen Preis bestellen, weil Sie aufgrund Ihrer IP-Adresse auf eine andere Seite umgeleitet wurden. Das nervt die Leute gewaltig, und zwar vom einfachen "Büezer" bis zum Manager. Es kann niemand verstehen, dass das einfach nur aufgrund des Wohnortes so gemacht wird - das ist nämlich das Kriterium.
Die EU hat dieses Geoblocking abgestellt, d. h., es ist in der EU verboten. Es ist nicht verboten, nicht in ein Land zu liefern, wenn das sowieso nie gemacht wurde, aber es ist nicht mehr erlaubt zu sagen: Nur weil du dort wohnst, verlange ich den höheren Preis, und wenn du diesen nicht bezahlst, beliefere ich dich nicht - dies selbstverständlich immer unter Berücksichtigung der entsprechenden Lieferkosten, je nachdem, wohin es geht. So funktioniert das heutige Geoblocking. Dieses gewinnt natürlich zunehmend an Bedeutung, weil der Online-Handel an Bedeutung gewinnt. Das ist das stark konsumentenrelevante Anliegen - auch in dieser Fair-Preis-Initiative.
Ich habe übrigens nachgeschaut, und es gibt verschiedene Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die das schon gefordert haben. Da war die Motion Schneider-Schneiter, dann gab es das Postulat Nantermod, das in diese Richtung ging, und es gibt noch die Interpellation Moser, die in einem Punkt auch die Frage des Geoblocking und der damit zusammenhängenden Einschränkungen aufnimmt.
Ich bitte Sie, das Verbot von Geoblocking zu unterstützen.
Jetzt möchte ich noch etwas an all diejenigen sagen, die hier etwas kritisch sind. Ich weiss das sicher von einigen Grünen. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben längst schon reagiert; so ist z. B. ein riesiges Business - zumindest ein Business - an der Grenze zu Deutschland entstanden. Was machen die Leute, wenn sie nicht auf jener Seite bestellen können, auf der sie wollen? Sie lassen sich das Gekaufte an eine deutsche Lieferadresse ennet der Grenze liefern, und dann holen sie es selber ab. Das ist nicht unbedingt ökologisch. Das ist aber ein an der deutschen Grenze sehr gut bekanntes Businessmodell, das dort ausgeübt wird.
Deshalb gilt das Argument hier nicht, dass man vielleicht die Paketflut oder irgendetwas anderes irgendwie damit einschränken könnte. Es geht nicht um die Frage, ob man Online-Handel gut findet oder nicht. Es geht nicht um die Frage, ob man es gut findet, dass viel oder wenig bestellt wird, sondern es geht um die Frage, ob jemand, der diesen Weg nutzt, einfach aufgrund des Wohnortes einen höheren Preis bezahlt oder nicht. Um diese Frage geht es hier.
Deshalb bitte ich Sie wirklich, dem Verbot des Geoblockings jetzt hier zuzustimmen. Wir sind in der Kommission ganz knapp gescheitert. Es geht nicht, dass man das im Kartellgesetz regelt, weil das Kartellgesetz die Beziehung zwischen Unternehmen regelt. Deshalb braucht es eine Regelung im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es gab auch schon Leute wie den Weko-Präsidenten, der gemeint hat, man könnte auch ein spezielles E-Commerce-Gesetz machen. Wir waren der Meinung, das brauche es nicht. Aber wir bitten Sie, hier diese Änderung im UWG gutzuheissen.
Dann kommt immer die Geschichte, dass man das nicht durchsetzen könne. Es gibt verschiedene Regelungen, die wir international durchsetzen können. Wir haben das Lugano-Abkommen, wir haben das Auswirkungsprinzip im Kartellgesetz - das ist hier nicht direkt relevant, kann aber auch beigezogen werden -, und wir haben das internationale Privatrecht, das hier auch noch greifen könnte. Wir haben zudem andernorts auch eine einseitige Regelung, z. B. bei der Erschöpfung im Patentrecht. Da ist es auch möglich, dass man es auch im Ausland durchsetzt. Also ist es eine faule Ausrede zu sagen, das gehe hier nicht.
Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen.

Walti Beat Conseil national Zurich Groupe libéral-radical (RL)
Walti Beat (RL, ZH):

Die Frage des Geoblockings ist eigentlich eine Frage, die man von all den Themen, die wir vorhin diskutiert haben, sehr gut getrennt behandeln kann. Frau Birrer-Heimo hat schon gut dargestellt, worum es geht, da muss ich nichts wiederholen. Es ist auch sicher die Frage, die unmittelbar relevant ist für die Konsumentenpreise und die einen Wettbewerb in Gang setzen kann, der wirklich eine preisreduzierende Wirkung entfaltet. Aus dieser Optik, muss ich sagen, will ich hier keinen Glaubenskrieg führen - wenn AB 2020 N 231 / BO 2020 N 231 diese Massnahme erfolgreich sein könnte, dann sei es so; ich hätte durchaus auch meine Freude daran.
Weshalb empfehle ich Ihnen trotzdem, die Minderheit abzulehnen? Dies geschieht primär aus praktischen Gründen. Frau Birrer-Heimo hat zwar gesagt, dass die Aussage, dass die Durchsetzbarkeit zweifelhaft sei, kein Argument sei. Ich finde, es ist ein Argument. Es ist nicht nur aus absoluter Warte ein Problem, sondern auch wegen der Ungleichbehandlung, die aus der fehlenden Durchsetzbarkeit gegenüber ausländischen Anbietern für Schweizer Anbieter resultiert, das heisst für Schweizer Unternehmen, die sowohl einen physischen wie auch einen Online-Vertrieb in der Schweiz und im Ausland haben. Gegen die Unternehmen, die eine Struktur, eine Substanz in der Schweiz haben, könnte man problemlos vorgehen und die Regeln durchsetzen. Die Lieferanten hingegen, die aus dem Ausland operieren, ohne irgendeinen Schweiz-Bezug zu haben, könnten der Schweiz sozusagen die lange Nase machen. Wenn Sie einen Hersteller oder Lieferanten aus Vietnam, Indonesien oder China haben, der über einen internationalen Expressdienst liefert, dann haben Sie einfach keine Handhabe, die Regeln hier durchzusetzen. Diese Ungleichbehandlung von Schweizer Unternehmen und internationalen Unternehmen finde ich störend.
Ich staune ein bisschen, dass Sie das nicht störend finden, nachdem Sie gerade vorhin eine Sonderregel für Schweizer Unternehmen im Bereich der Reimportregeln geschaffen haben. Ich finde, es ist eine Frage der Konsistenz. Da adressiere ich vor allem die Linke. Sie können doch nicht einerseits die Reimportklausel unterstützen, die es marktbeherrschenden und relativ marktmächtigen Schweizer Unternehmen erlauben soll, Schweizer Kundinnen und Kunden oder Unternehmen weiter "abzuschöpfen", wenn ich das etwas diskret ausdrücken darf, um dann beim Geoblocking gerade Schweizer Unternehmen zu benachteiligen, weil das neue Verbot gegenüber den ausländischen Unternehmen einfach nicht durchsetzbar ist.
Auch etwas inkonsistent finde ich, dass Sie den ganzen Nachmittag hindurch über den Einkaufstourismus lamentieren und jetzt beim Online-Bereich einfach alle Schranken möglichst niederreissen wollen. Sie müssen dann mit sich selber ausmachen, wie Sie das rechtfertigen können, wenn Sie das nächste Mal in den Spiegel schauen.
Ein wirklich technisches Argument, das Sie mir als Jurist erlauben - es ist wahrscheinlich keines, das in der Sache den Ausschlag gibt -, ist, dass eine solche Regel eigentlich nicht ins UWG gehört. Diese Fragestellung ist keine Frage des unlauteren Wettbewerbs, unter dem man eine Täuschung oder Verletzung von Treu und Glauben im Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern versteht, sondern es ist eben eine eigene Fragestellung. Aber die Rechtspraxis wird es überstehen, auch wenn man diese Regel an ungewohnter Stelle findet.
Nichtsdestotrotz bitte ich Sie, die Mehrheit zu unterstützen und den Antrag der Minderheit Birrer-Heimo abzulehnen.

Ritter Markus Conseil national St-Gall Le Groupe du Centre. Le Centre. PEV. (M-E)
Ritter Markus (M-E, SG):

Die Mitte-Fraktion wird bei Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe v des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb die Minderheit unterstützen.
Bei diesem neu beantragten Buchstaben v geht es um das Verbot des privaten Geoblockings. Die Forderung eines solchen Verbotes hat Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter mit zwei Motionen bereits vorgängig deponiert. Ja, es ist sehr ärgerlich, wenn man als Schweizer Kunde im Online-Vertrieb nicht zu den öffentlich bekannt gegebenen und im Ausland praktizierten Preisen beliefert wird. Mit einer Adresse, einer E-Mail-Adresse oder einer Telefonnummer aus der Schweiz bekommt man eine eigene Preisliste, die für den Kunden deutlich höhere Preise für die gewünschten Produkte ausweist. Dies ist nur so, weil man aus der Schweiz kommt. Hier müssen wir heute ein klares Signal aussenden, dass das so nicht mehr geht.
Mit dem neuen Buchstaben v in Artikel 3 Absatz 1 sollen solche Praktiken untersagt werden. Ein solcher Entscheid ist überfällig und wird von den Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten seit Langem erwartet.
In diesem Sinn wird die Mitte-Fraktion bei Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe v der Minderheit folgen und bittet Sie, dasselbe zu tun.

Wermuth Cédric Conseil national Argovie Groupe socialiste (S)
Wermuth Cédric (S, AG):

Der Online-Handel ist eine Realität, die sich schwer abstreiten lässt. Kollege Walti hat vorhin von der Frage gesprochen, wie es bei diesem Minderheitsantrag mit dem Realitätsabgleich sei. Ich kann Ihnen einfach sagen, was es für Beispiele gibt. Vielleicht ist das in meiner Generation noch etwas Spezielles, aber ich habe Bekannte, die darauf spezialisiert sind, im Internet herauszufinden, wo sie zum Beispiel ihre elektronischen Produkte am billigsten kriegen. Ich war noch nie dort, aber ich habe mir Bilder zeigen lassen, wie das aussieht. Die fahren mit ihren Autos über die deutsche Grenze. Auf der anderen Seite sind es nicht geheime Paketabhollager in einem Kiosk, sondern es sind inzwischen Turnhallen, wohin die Menschen ihre Pakete bestellen können. Die Pakete werden dann in die Privatautos umgeladen, und damit fährt man in die Schweiz.
Ich kann Ihnen ein weiteres Beispiel geben, das uns ganz persönlich betroffen hat, und seither machen wir das auch. Das betraf die Miete einer Ferienwohnung respektive von Accessoires zu dieser Ferienwohnung, deren Preise bei der Abschlussbuchung plötzlich gestiegen waren. Sie können relativ simpel mittels Einsatz eines VPN-Servers oder eines Proxys überprüfen, ob die gleichen Preise herrschen oder nicht, wenn Ihre IP-Adresse von einer anderen Seite - einem anderen Land - kommt. Das ist heute die Realität jener, die das bereits aushebeln wollen. Das geschieht.
Es sind aber nicht alle in der Lage, diese technischen Hilfsmittel einzusetzen. Ich wäre mit Ihnen einverstanden, wenn es hier um kleine Differenzen und vielleicht in ganz kleinem Masse um Schweizer KMU ginge. Das ist aber nicht der Fall. Es geht zum Beispiel um die ganz grossen internationalen Modeketten, bei denen es durchschnittliche Preisdifferenzen von 30 Prozent gibt, oder um Kosmetikartikel mit Differenzen von über 60 Prozent; es wurde hier bereits gesagt.
Wenn man schon mit dem Gewerbe argumentieren will: Am Schluss ist das effektiv nichts anderes als eine Abschöpfung von Kaufkraft, die dann fehlt, wenn Sie in der Schweiz höhere Preise zahlen müssen, die beispielsweise durch das höhere Lohnniveau gerechtfertigt sind. Das ist ja auch der Grund - es wurde bereits mehrfach erwähnt -, warum die europäischen Staaten 2018 untereinander ein Verbot des privaten Geoblockings erlassen haben.
Selbstverständlich, und da machen wir uns keine Illusionen, ist der Punkt nicht ganz wegzudiskutieren, dass eine solche Bestimmung in diesem Buchstaben v nicht ganz einfach durchzusetzen sein wird, da hat Herr Kollege Walti mit Sicherheit recht. Nur ist das - um ein banales Beispiel zu nehmen, ich gebe nachher noch ein präziseres - auch bei der Tempolimite auf der Autobahn bzw. bei Bussen wegen deren Überschreitung für Fahrerinnen und Fahrer, die keine Schweizer Autonummer haben, nicht immer ganz einfach.
Aber es gibt Möglichkeiten: Das Lugano-Übereinkommen wurde bereits beschlossen. Das Parlament, also wir, und der Bundesrat beschlossen, dass ab 1. Januar 2019 in einer durchaus vergleichbaren Gesetzgebung, nämlich jener zur Frage der Mehrwertsteuer für ausländische Versandhändler, die gleiche Regelung gilt wie für Schweizer Versandhändler. Ja, es kann durchaus sein, dass weiterhin versucht wird, diese Regelung zu umgehen. Aber hier erwarten wir, dass der Bundesrat seine Mittel bereits vor einem Abkommen mit der Europäischen Union einsetzt. Es hindert ihn nichts daran, mittelfristig diesen Weg zu suchen.
Letzter Punkt: Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieser Buchstabe v in der Minderheit Birrer-Heimo auch einen Vorbehalt enthält, und der ist uns wichtig. Ein Vorbehalt bezüglich der sachlichen Rechtfertigung solcher Preisdifferenzen soll möglich sein. Es geht hier nicht um eine blinde Anwendung des Verbotes des privaten Geoblockings, sondern es soll nur in den Bereichen angewandt werden, in denen Geoblocking stossend ist.
Wir bitten Sie als Fraktion, der Minderheit Birrer-Heimo zu folgen. AB 2020 N 232 / BO 2020 N 232

Portmann Hans-Peter Conseil national Zurich Groupe libéral-radical (RL)
Portmann Hans-Peter (RL, ZH):

Kollege Wermuth, Sie haben es ja vorhin zu Recht gesagt: Die EU betrifft das nicht, weil es dort nicht erlaubt ist. Auch für Schweizer Firmen, die in der EU im Online-Handel tätig sind, ist es nicht erlaubt. Es wird ausgewichen, indem einfach nicht mehr in die Schweiz versandt wird. Das regelt aber dieser Artikel nicht.
Meine Frage ist: Was passiert mit all den Schweizer Firmen, die z. B. im arabischen oder asiatischen Raum Luxusgüter wie Uhren oder Schokolade zu höheren Preisen online anbieten, wenn umgekehrt aber andere Firmen aus diesen Regionen selbstverständlich weiterhin Geoblocking betreiben können? Wie erklären Sie das diesen Schweizer Firmen, die mit guten Margen bei uns gutes Steuergeld und eben auch die hohen Arbeitslöhne sichern? Das wollen Sie jetzt unterbinden.
Im EU-Raum erreichen Sie gar nichts mit diesem Artikel. Das ist eine Schaumschlägerei, die Sie hier veranstaltet haben. Was sagen Sie also diesen Firmen, die unsere Luxusgüter im arabischen, südamerikanischen oder asiatischen Raum eben teurer anbieten können?

Wermuth Cédric Conseil national Argovie Groupe socialiste (S)
Wermuth Cédric (S, AG):

Herr Kollege Portmann, Sie haben in dem Sinne völlig recht - falls ich es etwas überspitzt zusammenfassen darf -, dass die Frage der globalen Gerechtigkeit in diesem Buchstaben v nicht abschliessend geregelt sein wird. Selbstverständlich können wir hier keine Gesetze machen für Saudi-Arabien, da gebe ich Ihnen hundertprozentig recht. Dass wir damit diese Probleme nicht lösen, ist auch richtig.
Aber wir können hier etwas zugunsten der Kaufkraft der Menschen in diesem Land tun. Wenn Sie in den letzten Monaten mit den Menschen gesprochen haben, dann haben Sie festgestellt, dass es nicht so ist, dass die Kaufkraft überschiessend gewachsen ist. Ja, es ist eine Realität: Ob man für Elektronikprodukte 10, 15 oder 20 Prozent mehr bezahlt, spielt für ein durchschnittliches Budget einer Schweizer Familie eine zentrale Rolle. Um diese Frage geht es.
Ihr Problem mit der Ungleichbehandlung in Räumen, auf die wir keinen Zugriff haben, werden wir nicht lösen können, da gebe ich Ihnen absolut recht. Wie gesagt, da können wir hier mit diesem Artikel, mit diesem Buchstaben v, leider nicht legiferieren, da haben Sie recht.

Parmelin Guy, conseiller fédéral:

La minorité de votre commission propose une modification de l'article 3 de la loi contre la concurrence déloyale, qui vise à introduire cette interdiction de principe du blocage géographique privé. L'application de cette interdiction devrait se faire de manière unilatérale, faute d'accord avec d'autres pays.
Qu'est-ce que cela signifie? Cela signifie que la Suisse devrait alors appliquer sa législation nationale à l'étranger. Le principe de territorialité empêcherait les actions à l'encontre d'une entreprise étrangère. Les autorités auraient de la peine à faire respecter l'interdiction à l'extérieur de notre pays. En cas de plainte pénale pour violation de la loi contre la concurrence déloyale, les autorités suisses de poursuite pénale ne peuvent rien faire si l'entreprise étrangère n'a pas de présence physique en Suisse. Par ailleurs, les autorités étrangères ne fourniraient pas d'entraide judiciaire. En conséquence, l'interdiction toucherait en premier lieu les entreprises suisses. Les entreprises sans siège ni succursale en Suisse pourraient très difficilement être visées.
Le Conseil fédéral est donc d'avis qu'une interdiction unilatérale n'aurait pas les effets escomptés. Certains ont dit, durant le débat d'entrée en matière, que l'important est d'envoyer un signal clair, ce qui revient en quelque sorte à faire des incantations. D'autres pensent que si on veut vraiment une disposition efficace, il faudrait peut-être entreprendre des négociations avec l'Union européenne concernant une coordination pour l'interdiction du blocage géographique privé.
Il est clair que, du côté de l'Union européenne, on manifeste un certain intérêt. Vous connaissez cependant la situation actuelle. Finalement, si vous analysez, si vous regardez bien ce qu'il se passe à l'intérieur même de l'Union européenne, au niveau des résultats, vous constaterez que le doute prévaut actuellement. Il convient donc d'attendre et de voir quelle sera l'évolution future.
Pour toutes ces raisons et parce que le Conseil fédéral est persuadé que cette mesure ne sera pas efficace, il vous demande ici de suivre la majorité de la commission.

Feller Olivier Conseil national Vaud Groupe libéral-radical (RL)
Feller Olivier (RL, VD), pour la commission:

L'article 3 alinéa 1 lettre v de la loi fédérale sur les cartels et autres restrictions à la concurrence concerne la problématique du blocage géographique privé. La commission vous propose, par 12 voix contre 11, de renoncer à ancrer dans la loi l'interdiction du blocage géographique.
Une telle interdiction soulèverait des difficultés pratiques sensibles. Elle poserait la question de son applicabilité à l'étranger, dès lors que le blocage géographique privé est un phénomène transfrontalier. A cela s'ajoute qu'une telle interdiction conduirait à une augmentation de la charge administrative et des coûts pour les entreprises concernées. En effet, il s'agirait de déterminer dans chaque cas d'espèce si c'est le droit du pays où le consommateur réside qui doit s'appliquer, ou si c'est le droit du pays où l'entreprise a son siège qui doit l'emporter.
Le résultat du vote au sein de la commission est toutefois serré dès lors que le blocage géographique privé désavantage clairement et manifestement les consommatrices et les consommateurs en Suisse, appelés à dépenser davantage pour une prestation donnée que les consommateurs d'autres pays.

Jans Beat Conseil national Bâle-Ville Groupe socialiste (S)
Jans Beat (S, BS), für die Kommission:

Ich mache es kurz: Die Mehrheit der Kommission ist gegen dieses Verbot des privaten Geoblockings. Die Kommission hat sich mit 12 zu 11 Stimmen dagegen ausgesprochen. Sie folgt hier der Argumentation des Bundesrates, der sagt, dass die Schweiz ein solches Verbot zwar problemlos unilateral beschliessen könnte, dass sie aber grosse Mühe hätte, dieses unilateral und grenzüberschreitend durchzusetzen. Gerade gegenüber ausländischen Unternehmen, die keinen Sitz in der Schweiz haben, wäre eine Durchsetzung kaum möglich. Die Geoblocking-Regulierung der EU sieht explizit keine grenzüberschreitende Lieferungspflicht vor.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, die Minderheit Birrer-Heimo abzulehnen.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 19.037/20140pdf
Für den Antrag der Minderheit ... 114 Stimmen
Dagegen ... 60 Stimmen
(11 Enthaltungen)

Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ch. II
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
namentlich - nominatif: 19.037/20141pdf
Für Annahme des Entwurfes ... 154 Stimmen
Dagegen ... 27 Stimmen
(4 Enthaltungen)

La présidente (Moret Isabelle, présidente): Nous revenons maintenant à l'initiative populaire. AB 2020 N 233 / BO 2020 N 233


1. Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)"
1. Arrêté fédéral concernant l'initiative populaire "Stop à l'îlot de cherté - pour des prix équitables (initiative pour des prix équitables)"

Art. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag der Minderheit
(Birrer-Heimo, Badran Jacqueline, Bendahan, de Buman, Feller, Jans)
... die Initiative anzunehmen.

Art. 2
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition de la minorité
(Birrer-Heimo, Badran Jacqueline, Bendahan, de Buman, Feller, Jans)
... d'accepter l'initiative.

Abstimmung - Vote
namentlich - nominatif: 19.037/20144pdf
Für den Antrag der Mehrheit ... 102 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 58 Stimmen
(27 Enthaltungen)

Fristverlängerung
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt, die Frist für die Behandlung der Volksinitiative "Stop der Hochpreisinsel - für faire Preise (Fair-Preis-Initiative)" nach Artikel 105 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes um ein Jahr, d. h. bis zum 12. Juni 2021, zu verlängern.

Prorogation du délai
Proposition de la commission
En vertu de l'article 105 alinéa 1 de la loi sur le Parlement, la commission propose de proroger d'une année, soit jusqu'au 12 juin 2021, le délai imparti pour traiter l'initiative populaire "Stop à l'îlot de cherté - pour des prix équitables (initiative pour des prix équitables)".

Angenommen - Adopté

La présidente (Moret Isabelle, présidente): L'entrée en matière étant acquise de plein droit, il n'y a pas de vote sur l'ensemble.