Nationalrat Fasel verlangt mit seiner parlamentarischen Initiative Eine einzige Krankenkasse für alle (98.442), das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sei so abzuändern, dass die Durchführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einem einzigen gesamtschweizerischen Versicherer übertragen wird. In seiner Begründung weist der Initiant auf verschiedene Schwachstellen des geltenden KVG hin. Er sieht einen Widerspruch zwischen dem Obligatorium der versicherungspflichtigen Personen und der Freiwilligkeit der Versicherungsanbieter. Wenn sich die Krankenversicherer beliebig aus dem obligatorischen Versicherung zurückziehen können, wird damit die Durchführung des Obligatoriums in Frage gestellt. Im Auge hat er dabei den kürzlichen Teilrückzug der Visana. Neben den Vorteilen einer gesamtschweizerischen Krankenkasse für die Versicherten, hätte die Kasse selber eine stärkere Verhandlungsposition bei Tarifverhandlungen. Die Leistungserbringer müssten die Rechnungsstellung nach einheitlichen Regeln erbringen, was die Kostentransparenz erhöht. Für die konkrete Umsetzung sieht der Initiant ein öffentliches Ausschreibungsverfahren, bei dem sich die bestehenden Krankenversicherer im freien Wettbewerb um den Leistungsauftrag bewerben können. Die Kommission gab dem Vorstoss mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge. Die Mehrheit sah in einer Einheitskasse keine Vorteile für die Versicherten, insbesondere keine tieferen Prämien, da der Wettbewerb unter den Kassen ausgeschaltet würde. Weitere Bedenken gingen dahin, ob die bestehende Verfassungsgrundlage für die Schaffung einer Einheitskasse genügen würde. Die Minderheit, die dem Vorstoss Folge geben will, sieht darin eine Stossrichtung , die weiterverfolgt werden sollte und die einige Vorteile mit sich bringt, u.a. wird das Problem des Risikoausgleichs gänzlich gelöst. Einstimmig wurde ein Postulat verabschiedet, welches den Bundesrat um einen Bericht über die Durchführung der Krankenversicherung durch einen oder mehrere Krankenversicherer in der EU sowie in Kanada und Neuseeland bittet.
Eine zweite Initiative beschäftigt sich mit Teilrenten im Bereich der Unfallversicherung. Die parlamentarische Initiative Invaliditäten unter 10 Prozent (96.460), eingereicht von Nationalrat Raggenbass, will im Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) festschreiben, dass jemand nur als invalid gilt, wenn er voraussichtlich bleibend oder für längere Zeit in seiner Erwerbstätigkeit zu mindestens 10 Prozent beeinträchtigt ist. Anlass für den Vorstoss bildete die Rechtssprechung des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG), indem es einem Verunfallten mit einem Invaliditätsgrad von 6% eine Invalidenrente zusprach. Die Kommission führte zu diesem Vorschlag eine kurze Vernehmlassung unter Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen und Behindertenverbänden durch. Die ersteren haben sich dabei für die Gesetzesänderung ausgesprochen, die Invalidenorganisationen möchten eher die neue Praxis des EVG beibehalten. Die Kommission stimmte der Änderung im UVG mit 13 zu 8 Stimmen zu. Eine Minderheit will den Status quo beibehalten. Die Kommission wird an einer nächsten Sitzung noch den entsprechenden Bericht verabschieden, der dann an das Parlament und an den Bundesrat zur Stellungnahme geht.
Die eintägige Sitzung fand in Bern unter dem Vorsitz von Nationalrat Paul Rechsteiner (SP/SG) statt.
Bern, 05.02.1999 Parlamentsdienste