Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat mit 9:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, die Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung" (97.060) ohne Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative verlangt unter anderem eine Beschränkung des Ausländeranteils an der Wohnbevölkerung in der Schweiz auf 18 Prozent, ein härteres Vorgehen bei Straffälligkeit und die Unterbindung finanzieller Anreize für den Verbleib in der Schweiz.
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Volksinitiative die anstehenden Probleme in der Asyl- und Ausländerpolitik nicht löst. Eine zahlenmässige Begrenzung ist nach Ansicht der Kommission ein untaugliches Mittel, weil beispielsweise die Zahl der Asylsuchenden nicht steuerbar, und die Zahl jener Personen, welche im Rahmen des Familiennachzuges einwandern, nur beschränkt beeinflussbar ist. Eine unvorhersehbare Zunahme in diesen Ausländerkategorien würde demnach zu einschneidenden Massnahmen im steuerbaren Bereich des Arbeitsmarktes zwingen. Dies widerspricht nach Ansicht der Kommission den Interessen des Wirtschaftsstandortes Schweiz, der auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen ist. Die Kommission weist weiter darauf hin, dass der prozentuale Ausländeranteil allein nicht aussagekräftig genug ist, sondern dass auch der Integrationsgrad der ausländischen Wohnbevölkerung berücksichtigt werden muss. Mit der Annahme der Initiative wird nach Meinung der Kommission auch das Abkommen mit der EU über den gegenseitigen freien Personenverkehr in Frage gestellt.
Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat die Botschaft über die Totalrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) im ersten Halbjahr 2000 zu Handen des Parlamentes verabschieden wird. Es wäre wünschbar gewesen, in dieser Totalrevision den teilweise berechtigten Anliegen der Initiative Rechnung zu tragen und sie als indirekten Gegenvorschlag der Initiative gegenüberzustellen. Leider ist dies aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich. Die Kommission ist sich aber einig, dass zum Zeitpunkt der Volksabstimmung über die Initiative die Botschaft und der Entwurf zum neuen ANAG als faktischer Gegenvorschlag zur Initiative vorliegen muss.
Weiter möchte die Kommission festlegen, in welche Richtung die Totalrevision gehen soll. Deshalb wird die Kommission in der ersten Sessionswoche eine Motion formulieren, welche unter anderem die berechtigten Anliegen der Volksinitiative aufnehmen wird.
In Folge einer vom Ständerat am 12. Juni 1997 überwiesenen parlamentarischen Initiative von Ständerat René Rhinow für eine Verbesserung der Vollzugstauglichkeit von Massnahmen des Bundes (96.456) hat die Kommission eine entsprechende Vorlage für eine Änderung des Geschäftsverkehrsgesetzes ausgearbeitet, dazu ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt und nun den Gesetzesentwurf zuhanden des Rates verabschiedet. (Der Bericht kann ab dem 22. Februar 1999 beim Kommissionssekretariat bezogen werden.) Es geht darum, die Kantone als wichtigste Vollzugträger der Bundespolitik besser in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Der Bundesrat wird verpflichtet, in seinen Botschaften darzulegen, wie er die Vollzugstauglichkeit der vorgeschlagenen Gesetzesbestimmungen geprüft hat. Die zuständigen parlamentarischen Kommissionen können vom Bundesrat verlangen, dass er ihnen den Entwurf von Verordnungen im Hinblick auf Vollzugsfragen zur Stellungnahme unterbreitet. Die Möglichkeit zur Anhörung von Kantonsvertretern in den Kommissionen beider Räte wird ausdrücklich im Gesetz verankert; zusätzlich werden die Ständeratskommissionen zur Anhörung verpflichtet, wenn die Kantone dies verlangen.
Die Kommission tagte am 15. Februar 1999 unter dem Vorsitz von Vreni Spoerry (FDP/ZH).
Bern, 16.02.1999 Parlamentsdienste