"Keine transgenen Tiere in der Landwirtschaft": Mit ihrer nach der Ablehnung der Gen-Schutz-Initiative eingereichten Parlamentarischen Initiative (98.0423) verlangt Nationalrätin Barbara Haering, die Bundesverfassung (Art. 24novies Abs. 3) durch ein Verbot gentechnischer Eingriffe an Tieren im Bereich der Lanwirtschaft zu ergänzen. Dieses Verbot soll die Erzeugung, Haltung und Verwendung transgener Tiere einschliessen.
Die Diskussion innerhalb der Kommission entbrannte weniger um den Inhalt der Initiative als um die Frage, ob dieses Problem auf der Stufe der Verfassung oder auf der Ebene des Gesetzes zu regeln sei. Mit 12 zu 9 Stimmen entschied sich die Kommission dafür, der Initiative keine Folge zu geben, das Anliegen im Rahmen der für den Herbst angekündigten Gen-Lex-Vorlage zu diskutieren und damit den vom Parlament mit der Gen-Lex-Motion (96.3363) eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen.
Mit einer Motion betreffend "Bildungsprogramm im Schweizer Fernsehen" (98.3391 Mo. SR (Simmen)) hat sich die "Bildungskommission" des Nationalrates eingehend auseinandergesetzt: Der Vorstoss, der verlangt, dass gesetzliche Grundlagen für ein "Bildungsfernsehen in Verbindung mit den neuen Kommunikationstechnologien" oder eine "gesonderte, unabhängige Programmeinrichtung mit eigenem Leistungsauftrag" geschaffen werden, führte in der WBK zu einer längern Diskussion, an der auch der Generaldirektor der SRG, Armin Walpen sowie der Chefredaktor des Schweizer Fernsehens DRS, Peter Studer, teilnahmen. Folgende Argumente führten vor allem dazu, dass die WBK die Motion nicht unterstützen konnte: Ihre Verwirkllichung ist verfassungsrechtlich problematisch, denn die Schulhoheit liegt bekanntlich bei den Kantonen und die Bildungskompetenzen des Bundes sind beschränkt. Die Zeit des "klassischen" Schulfernsehens sind vorbei, die Diskussion über den Anforderungskatalog ist noch nicht abgeschlossen, die Möglichkeiten der neuen Kommunikationstechnologien sind zu wenig einbezogen und nicht zuletzt ist auch die Frage der Finanzierung nicht gelöst. Weil es aber gilt, die Diskussion weiterzuführen und neue Perspektiven zu entwickeln, beschloss die Kommission mit 16 zu 4 Stimmen, die Motion in Form eines Postulates zu überweisen.
Zustimmung fand jedoch eine zweite Motion des Ständerates, welche verlangt, rechtliche Möglichkeiten zur Förderung der Sprachschulung für in der Schweiz dauerhaft zugelassene Ausländer zu schaffen (98.3435 Mo.SR (Simmen): Förderung landesüblicher Sprachkenntnisse bei der ausländischen Wohnbevölkerung). Die Kommission teilte die Auffassung, dass die Sprache der Schlüssel zu jeder Integration ist, lehnte einen Antrag auf Umwandlung in ein Postulat ab und stimmte der Motion mit 16 zu 3 Stimmen zu.
Über den Inhalt des Forschungsabkommens mit der EU liess sich die WBK von Staatssekretär Charles Kleiber informieren. Mit Befriedigung nahm sie von den Vorteilen Kenntnis, welche dieses Abkommen den Schweizer Forschenden und der Schweizer Forschung bringen wird und sie unterliess es nicht, erneut auf die hohe Bedeutung der Forschung für unser Land und für unsere Jugend hinzuweisen.
Mit einer "Ausnahme" befasste sich die WBK zu Beginn ihrer Sitzung: Fällt der Erlass von Verordnungen üblicherweise in die Kompetenz des Bundesrates, bildet die Allgemeine Medizinalprüfungsverordnung (AMV) insofern eine Ausnahme, als das Freizügigkeitsgesetz aus dem Jahre 1877 bestimmt, dass die Genehmigung "dieses Regulativs der Bundesversammlung vorbehalten" bleibt. So hatte die WBK zu einer Teilrevision der AMV Stellung zu nehmen, die die Einführung einer generellen Experimentierklausel für die zahn-, veterinärmedizinischen und pharmazeutischen Fakultäten und Instiute vorsieht. (Botschaft 99.009) Es soll ihnen ermöglicht werden, mit neuen Ausbildungs- und Prüfungsmodellen Erfahrungen zu sammeln - eine Möglichkeit, die den medizinischen Fakultäten bereits offensteht. Die Kommission hat dieser Änderung oppositionslos zugestimmt.
Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Nationalrätin Brigitta M. Gadient (SVP/GR) am 23./24. März 1999 in Bern.
Bern, 25.03.1999 Parlamentsdienste