Die WAK vertritt weiterhin die Auffassung, dass im Bereich der Kultur und des Sports der Mehrwertsteuersatz von 4,6 Prozent gelten soll (und nicht von 2,3 Prozent wie es der Nationalrat beschlossen hat). Dafür sollen auch die gemeinnützigen Organisationen von diesem reduzierten Satz profitieren können.
Eine Differenz besteht bei der Frage, inwiefern Umsätze von Kur- und Verkehrsvereinen der Mehrwertsteuer unterliegen sollen. Der Nationalrat wollte hierzu keine Bestimmung ins Gesetz aufnehmen. Die WAK hält aber an ihrem Anliegen fest, dass die Leistungen dieser Vereine, die zu Gunsten der Allgemeinheit ohne Entgelt erbracht werden, und die aus dem Ertrag öffentlich-rechtlicher Tourismusabgaben entschädigt werden, nicht steuerbar sind.
Gegenüber dem Nationalrat möchte die WAK auch Massnahmen des Fund-Raisings von Organisationen der Kinder- und Jugendbetreuung, des nicht-gewinnstrebigen Sports, von gemeinnützigen Spitex-Organisationen und von Alters-, Wohn- und Pflegeheimen von der Mehrwertsteuer ausnehmen.
Die WAK des Ständerates hat am Beschluss des Ständerates festgehalten, wonach auch die Heilbehandlungen, die Angehörige ähnlicher medizinischer Heilberufe, wie Psychotherapeuten und Naturheilpraktiker, ausführen, von der Steuer ausgenommen sind, wenn diese aufgrund der anwendbaren kantonalen oder eidgenössischen Gesetzgebung zur selbständigen Berufsausübung zugelassen sind. Eine ärztliche Verordnung, wie sie das geltende Recht verlangt, ist somit für die Steuerbefreiung nicht mehr nötig.
Im weiteren soll der Ständerat nach Auffassung der WAK auf seinem Entscheid von der Herbstsession 1998 zurückkommen und das Internationale Olympische Komitee der Mehrwertsteuerpflicht unterstellen.
Folgt der Ständerat den Anträgen seiner WAK, bleiben noch 10 Differenzen zum Nationalrat bestehen.
Bei der Behandlung des Gesetzes über die Mehrwertsteuer wurde deutlich, dass die Begriffe der selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigkeit im Steuer- und Sozialversicherungsrecht verschieden angewandt werden. Um den sich daraus ergebenden Problemen wirksam begegnen zu können, soll der Bundesrat den Auftrag erhalten, in einer Botschaft an das Parlament Massnahmen vorzuschlagen. Daher stimmte die WAK oppositionslos einer Motion (99.3004) des Nationalrates zu.
Mit der Revision des Bankengesetzes (98.033) soll es ausländischen Aufsichtsbehörden erlaubt werden, direkte Prüfungen bei schweizerischen Niederlassungen von ausländischen Banken vorzunehmen (sogenannte Vor-Ort-Kontrollen). Diesem Grundsatz stimmten bereits beide Räte zu. Umstritten blieb bisher, ob die betroffene Bank jederzeit eine Begleitung der Prüftätigkeit durch die eidgenössische Bankenkommission verlangen können soll oder ob dies nur beim Vorliegen wichtiger Gründe geschehen soll. Die WAK setzt sich wie der Nationalrat für die erste Variante ein.
Die Kommission tagte am 15. April 1999 in Bern, teilweise im Beisein von Bundesrat Villiger.
Bern, 15.04.1999 Parlamentsdienste