Die Kommission stimmt der Vorlage des Bundesrates zur Verbesserung der Strafverfolgung zu. Weiter lehnt sie es ab, für Ehegatten die Möglichkeit zur Führung eines Doppelnamens wieder einzuführen. Ausserdem gibt sie einer parlamentarischen Initiative Folge, die den Schutz von Personen verbessern soll, denen missbräuchlich gekündigt wurde. Schliesslich hört sie zum Problemkreis "Raubgold und Schweizerische Nationalbank,, Experten an.

Die Kommission hat ohne Gegenantrag einstimmig beschlossen, auf den Entwurf des Bundesrates für Massnahmen zur Verbesserung der Effizienz und der Rechtsstaatlichkeit in der Strafverfolgung (98.009) einzutreten. Mit der aus drei Teilen bestehenden Vorlage sollen im Strafgesetzbuch für den Bund neue Verfahrenskompetenzen verankert, im Bundesgesetz über die Bundesstrafrechtspflege die Verteidigungsrechte des Beschuldigten ausgebaut und im Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht die Delegation von Verwaltungsstrafsachen ermöglicht werden. Hauptsächlicher Auslöser für diese Massnahmen sind neue Formen der Kriminalität, die nach stärkerer Koordination, ja nach einer zentralen Leitung des Verfahrens rufen.

Bei der Detailberatung hat die Kommission den Beschluss des Ständerates dahingehend geändert, dass das Organisierte Verbrechen obligatorisch der Bundesgerichtsbarkeit untersteht, falls gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Der Ständerat war in diesem Punkt dem Bundesrat gefolgt, der vorgeschlagen hatte, der Bundesanwaltschaft die Kompetenz zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens zu übertragen, sie jedoch nicht dazu zu verpflichten. Hingegen beantragt die Kommission, dass bei Wirtschaftskriminalität die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren nur auf Antrag der kantonalen Strafverfolgungsbehörden einleiten kann. In beiden Fällen müssen die strafbaren Handlungen ganz oder teilweise im Ausland oder in mehreren Kantonen begangen worden sein und auf Grund ihres Umfangs und ihrer Komplexität eine einheitliche Ermittlung erfordern. Diese Teilzentralisierung des Verfahrens soll ermöglichen, den neuen, die Kantons- und Landesgrenzen überschreitenden Formen der Kriminalität auf geeignete Weise entgegenzuwirken und die kleinen Kantone zu entlasten, ohne die Kantone jedoch ganz ihrer Zuständigkeit zu berauben. Zudem trägt diese Lösung zu einer Beschränkung der zusätzlichen Kosten bei, welche die neuen Bundeskompetenzen verursachen.

In bezug auf die restliche Vorlage ist die Kommission dem Ständerat gefolgt. Sie hat den Entwurf einstimmig gutgeheissen.

Die Kommission hat von der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf der Kommission über den Familiennamen und das Bürgerrecht der Ehegatten und Kinder Kenntnis genommen. Sie hat einigen formellen Änderungen, die der Bundesrat vorschlug, zugestimmt. Hingegen hat sie es abgelehnt, die Möglichkeit zur Führung eines Doppelnamens wieder aufzunehmen. Sie war der Auffassung, dass das vom Bundesrat vorgeschlagene Modell zu kompliziert sei und dass die Lösung der Kommission die persönliche Freiheit der Frau besser wahrnehme.

Ausserdem hat die Kommission Hearings zum Themenkreis "Raubgold und Schweizerische Nationalbank" durchgeführt. So hat sie Jean-François Bergier, den Präsidenten der Unabhängigen Expertenkommission Schweiz - Zweiter Weltkrieg, Professor Jakob Tanner, Mitglied dieser Kommission, Jean-Pierre Roth, Vizepräsident der Schweizerischen Nationalbank, und Christian Lambelet, Autor eines kritischen Werkes zum Thema. Die Kommission hat mit den angehörten Personen insbesondere den Inhalt des Zwischenberichts der Unabhängigen Expertenkommisson erörtert.

Im weiteren ist die Kommission auf den Entwurf zum Bundesgesetz über den Gerichtsstand in Zivilsachen (98.067 n) eingetreten. Sie hat dazu die Detailberatung aufgenommen und wird ihre Verhandlungen an der nächsten Sitzung zu Ende führen.

Die Kommission hat im Historischen Museum der Stadt Bern Bundesrat Arnold Koller empfangen, um ihm für die bedeutende Arbeit, die er geleistet hat, und für die beständige, und effiziente Zusammenarbeit mit dem Parlament zu danken. Bundesrat Koller hat am 26. April 1999 zum letzten Mal an einer Sitzung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates teilgenommen.

Die Kommission tagte am 26. und 27. April 1999 unter dem Vorsitz von Nationalrat Nils de Dardel (S/GE) in Bern.

Bern, 28.04.1999    Parlamentsdienste