Am Montag, 4. Mai 1999 hat die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) mit der Beratung der Botschaft (provisorische Fassung) des Bundesrates zur Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG begonnen. Im Anschluss an die einführenden Erläuterungen der Vertreter des Bundesrates (der Bundesräte Deiss und Couchepin) hat die Kommission eine erste allgemeine Einschätzung der Abkommen und ihrer finanziellen Konsequenzen vorgenommen. Es wurde betont, dass die Abkommen einen wichtigen Schritt im Prozess der europäischen Integration darstellen und, nach dem Grundsatz des sog. angemessenen Parallelismus, als eine Ganzheit zu betrachten sind. Die Forderung des angemessenen Parallelismus zwischen den sieben Abkommen ergibt sich aus der Einschätzung der EU, dass nur die Gesamtheit dieser Verträge im gegenseitigen Interesse der Schweiz und der EU liege. Demzufolge werden die sieben Abkommen entweder gleichzeitg geschlossen, genehmigt und in Kraft gesetzt, oder aber es verhindert die Ablehnung eines einzelnen Abkommens das Inkrafttreten der anderen sechs Abkommen.
Dies vor Augen, haben die Mitglieder der APK-N in einer ersten Lesung die generellen Vor- und Nachteile erörtert, welche die Abkommen mit sich bringen, bevor sie sich eingehender den einzelnen Bereichen Forschung, Öffentliches Beschaffungswesen und Freier Personenverkehr zuwandten. Die Kommission wird die Beratung der andern Bereiche - Luftverkehr und Landverkehr, Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnisen, gegenseitige Anerkennung der Konformitàtsbewertung - an ihrer nächsten Sitzung vom 10. Mai 1999 fortsetzen. Im Laufe der Diskussion hat sich ein allgemeiner Konsens darüber herauskristallisiert, dass die Abkommen grosse Bedeutung haben für unsere Wirtschaft und damit auch für die Politik, was sich wiederum positiv auf die Wirtschaft auswirken wird. Dank dieser Abkommen wird die Schweiz an Selbstvertrauen gewinnen, sich auf ihre schöpferischen Kräfte besinnen, auf ihre Fähigkeit, sich zu öffnen, und sie wird mit neuem Elan ihre Aussenpolitik angehen und so frischen Wind in die internen politischen Auseinandersetzungen bringen.
Die APK-N ist in diesem Geschäft federführend und wird die Koordination mit den andern zuständigen parlamentarischen Kommissionen, die sich mit den Abkommen und den flankierenden Massnahmen beschäftigen, sicherstellen. Am 28. Mai 1999 wird die Kommission Vertreterinnen und Vertreter der andern zuständigen Kommissionen anhören und dann definitiv entscheiden, ob auf den «Bundesbeschluss über die Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und andererseits der Europäischen Gemeinschaft sowie gegebenenfalls ihrer Mitgliedstaaten oder der Europäischen Atomgemeinschaft» einzutreten und ob er gutzuheissen sei.
Die gründliche Analyse der Situation in Kosovo, die Bundesrat Joseph Deiss (zum ersten Mal vor der Kommission) sowie die zuständigen Chefbeamten präsentierten, hat den Mitgliedern der APK-N vor Augen geführt, wie schwierig die Situation ist und wie notwendig es ist, mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu einer Bewältigung der Probleme beizutragen. Die Bemühungen des Bundesrates, den vertiebenen Menschen, die vor den serbischen Übergriffen fliehen, vor Ort zu helfen, und seine Entscheidung, dem Hilferuf des UNHCR dadurch zu entsprechen, dass zusätzlich zu den tagtäglichen individuellen Asylbegehren ein Kontingent von 2500 Flüchtlingen aufgenommen werden soll, hat die ungeteilte Zustimmung der Mitglieder Kommission gefunden. Auf der andern Seite wurde auch Kritik laut an der Langsamkeit, mit der der bundesrätliche Entscheid umgesetzt wird, und an der Haltung des Schweizer Botschafters in Tirana.
Die APK-N hat unter dem Vorsitz von Nationalrat François Lachat (CVP/JU) und in Anwesenheit der Bundesräte Joseph Deiss und Pascal Couchepin am 4. Mai 1999 in Bern getagt. Ebenfalls anwesend waren die Staatssekretäre Kellenberger und Kleiber sowie hohe Beamte der zuständigen Departemente.
Bern, 05.05.1999 Parlamentsdienste