Die Kommission gibt einer parlamentarischen Initiative Folge, welche die UWG-Bestimmungen über die Produktebericht-erstattung lockern will und setzt die Beratungen über die Freizügigkeit der Anwälte fort.

Die Kommission gab der parlamentarischen Initiative Vollmer (98.436; Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb. Medienberichterstattung und Konsumenteninformation) mit 12 zu 7 Stimmen bei zwei Enthaltungen Folge. Journalisten, welche über angebotene Produkte kritisch Bericht erstatten, sollen gemäss der Initiative nicht mehr den Strafbestimmungen des UWG unterstellt sein, sofern sie nicht mit Wettbewerbsabsicht handeln. Da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz kürzlich in dieser Frage verurteilt hat, ist die Kommission der Auffassung, es bestehe dringender Handlungsbedarf und das schweizerische Recht müsse im Sinne einer grösseren Informationsfreiheit angepasst werden, um einen besseren Konsumentenschutz zu gewährleisten.

Die Kommission begann sodann mit der Detailberatung zum Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (98.027) fort und wird diese an ihrer Sitzung vom 30. Juni 1999 beenden, damit das Anwaltsgesetz, das eine der flankierenden Massnahmen zum Abkommen über den freien Personenverkehr darstellt, gleichzeitig wie diese während der Sondersession im August in den Räten behandelt werden kann.

Die Kommission tagte am 21. und 22. Juni 1999 unter dem Vorsitz von Nationalrat Nils de Dardel (S/GE) in Bern.

Bern, 23.06.1999    Parlamentsdienste