Mit seiner Botschaft zum Bundesbeschluss über dringliche Massnahmen im Risikoausgleich in der Krankenversicherung (99.064) vom 18. August 1999 beantragt der Bundesrat, die Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen, welche fürsorgeabhängig sind, für die Jahre 1999, 2000 und 2001 aus dem für den Risikoausgleich in der Krankenversicherung massgebenden Versichertenbestand herauszunehmen. Damit soll die finanzielle Belastung derjenigen Krankenversicherer vermindert werden, welche vor allem diese Personengruppen mittels Kollektivverträgen mit den Kantonen versichern. Der Ständerat beschloss am 21. Dezember 99 mit 24 zu 10 Stimmen nicht auf diese Vorlage einzutreten. Dies in erster Linie, um am grundsätzlich bewährten System des Risikoausgleichs keine Veränderungen vorzunehmen und damit ein Präjudiz für weitere kurzfristige Korrekturen zu schaffen. Einstimmig überwies er jedoch eine Motion, die den Bundesrat auffordert, für die betroffenen Personen eine einheitliche Lösung vorzuschlagen, die in deren Interesse liegt, aber auch in jenem der Krankenversicherer, der Kantone und des Bundes und administrativ einfach handhabbar sein soll. Die SGK empfiehlt ihrem Rat einstimmig, die Motion Pflegekosten von Asylsuchenden (99.3567) anzunehmen. Einstimmig beschloss sie auch Nichteintreten auf die Vorlage des Bundesrates.
Die Kommission diskutierte über das Vorgehen bei drei Parlamentarischen Initiativen, denen der Nationalrat Folge gegeben hatte und die der Kommission zur Ausarbeitung einer konkreten Vorlage wieder zugewiesen worden sind.
Zwei Initiativen betreffen die Zusatzversicherungen in der Krankenversicherung. Die Initiative Krankenkasse. Zusatzversicherung (Scheurer) (98.449) verlangt, dass bei der Prämienfestsetzung für die Zusatzkrankenversicherung sowie im Falle einer Vertragserneuerung beim gleichen Versicherer das Eintrittsalter in die Versicherung berücksichtigt wird. Damit soll vermieden werden, dass Personen, die ein bestimmtes Alter erreicht haben, sich keine Zusatzversicherungen mehr leisten können. Am 4. Oktober 99 gab der Nationalrat dem Vorstoss ohne Gegenstimme Folge. Der zweiten Initiative gab der Nationalrat am gleichen Tag mit 78 zu 77 Stimmen knapp Folge. Die Parlamentarische Initiative Krankenversicherung. Verbot der Benachteiligung von Frauen (Teuscher) (98.406) will, dass jegliche unterschiedliche Behandlung aufgrund des Geschlechtes in bezug auf die Prämiengestaltung bei Krankenzusatzversicherungen untersagt ist.
Die SGK setzte eine fünfköpfige Subkommission, unter der Leitung von Nationalrat Felix Gutzwiller ein, die eine Umsetzung der Anliegen auf gesetzlicher Ebene vorschlagen soll.
Die dritte Parlamentarische Initiative Menschenwürdige Arbeitsbedingungen für Assistenzärzte (Suter) (98.454) soll der Arbeitsüberlastung der Assistenzärzte Einhalt gebieten. Der Vorstoss, der vom Nationalrat ebenfalls am 4. Oktober 99 ohne Gegenstimme angenommen wurde, will diese Berufsgruppe dem Arbeitsgesetz unterstellen, von welchem sie heute ausgenommen ist. Die Kommission beschloss, an einer nächsten Sitzung den Verband der Assistenz- und Oberärzte, Vertreter der Sanitätsdirektoren, einen Spitalvertreter, Verantwortliche für die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten sowie einen Ökonomen anzuhören.
Schliesslich beriet die Kommission zwei Parlamentarische Initiativen in der ersten Phase. Nationalrätin Jacqueline Fehr stellte ihren Vorstoss Ergänzungsleistungen für Eltern (99.405) vor, den sie in der Form einer allgemeinen Anregung am 17. März 99 eingereicht hatte. Die Initiantin fordert eine Anspruch auf Bedarfsleistungen analog zu den Ergänzungsleistungen für Eltern mit Kindern im betreuungsbedürftigen Alter. Die Leistungen sollen von den Kantonen ausgerichtet werden. Dabei soll der Anreiz zur Aufrechterhaltung der Erwerbstätigkeit bestehen bleiben. Die Kommission entschied sich, mit 11 zu 10 Stimmen der Initiative Folge zu geben. Die Mehrheit wollte ein Zeichen setzen, dass das Armutsproblem von jungen Familien erkannt ist und etwas unternommen werden muss. Eine Minderheit fordert keine Folge zu geben, weil Sozialleistungen grundsätzlich nicht weiter ausgebaut werden sollen, solange die Finanzierung der bestehenden Sozialwerke nicht gesichert ist.
Die zweite Initiative KVG. Kantonale Schiedsgerichtsbarkeit (99.448), am 29. September 99 von Nationalrätin Dorle Vallender eingereicht, fordert einen anderen Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen Leistungserbringern und Versicherern. Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) Art. 53 sind Beschwerden gegen Beschlüsse von Kantonsregierungen, z.b. betreffend Spitälern, Sicherung der medizinischen Versorgung, Tarifverträgen, Globalbudget, an den Bundesrat zu erheben. Die Initiantin bemängelt, dass diese Regelung je länger je weniger zu überzeugen vermag. Sie erachtet es als naheliegend, dass eine kantonale Instanz, ein Schiedsgericht, angerufen werden kann. Diese Entscheide könnten dann beim Eidgenössischen Versicherungsgericht angefochten werden.
Die Kommission erachtete den Weg der Parlamentarischen Initiative nicht als ideal für eine Änderung des Rechtsweges, die der Bundesrat übrigens selber in der laufenden Teilrevision des KVG (98.058) vorgeschlagen hatte, die aber der Ständerat und dann auch der Nationalrat gestrichen hatten. Mit 16 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen gab die Kommission der Initiative keine Folge. Sie beabsichtigt, an der nächsten Sitzung ein Postulat zu verabschieden, das den Bundesrat auffordert, das Problem zusammen mit der Justizreform zu prüfen.
Drei Subkommissionen werden neben der Hauptkommission tätig sein. Nationalrat Felix Gutzwiller wird die Subkommission "Krankenzusatzversicherungen" präsidieren, Nationalrätin Christine Goll "Existenzsicherung" und Jost Gross "Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt".
Die zweitägige Sitzung fand erstmalig in der neuen Legislatur unter der Leitung von Rosmarie Dormann (CVP/LU) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Ruth Dreifuss in Bern statt.
Bern, 07.02.2000 Parlamentsdienste