Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrates empfiehlt ihrem Rat, die Volksinitiative "Für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern" ohne Gegenentwurf zur Ablehnung.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) hatte sich im Mai 1999 letztmals mit der Volksinitiative "Für eine gesicherte AHV - Energie statt Arbeit besteuern" (98.029) auseinandergesetzt. Die 1996 eingereichte Initiative wurde in der Junisession 1999 bis nach der Volksabstimmung vom 24. September 2000 über die "Solar-Initiative" und das "Förderabgabegesetz" ausgesetzt. Der Grund war die "nämliche Verfassungsmaterie" gemäss Art. 28 des Geschäftsverkehrsgesetzes: Sind zur nämlichen Verfassungsmaterie mehrere Volksinitiativen eingereicht worden, so ist vorweg die zuerst eingereichte Initiative innert der vorgeschriebenen Fristen zu behandeln. Die übrigen Volksinitiativen sind in der Reihenfolge ihres Eingangs zu behandeln, je innert eines Jahres seit der Volksabstimmung über die zuletzt behandelte.

Da drei Initiativen (Energie-Umwelt-Initiative, Solar-Inititiative und die vorliegende) ungefähr gleichzeitig die Besteuerung der gleichen Energieträger anstrebten und somit die nämliche Verfassungsmaterie betrafen, ist die heute diskutierte Initiative von der Bundesversammlung spätestens innert eines Jahres seit der Volksabstimmung über die zuletzt behandelte Initiative zu beraten. Weil der 23.9.2001 mitten in der Herbstsession 2001 liegt, gilt der letzte Tag der Sommersession 2001 als Frist für beide Räte.

Der UREK-N lagen mehrere Anträge auf Gegenentwürfe vor.

Die UREK-N liess zuerst den Generalsekretär der Grünen Partei der Schweiz zu Wort kommen. Er begründete, weshalb die Partei die Initiative nicht zurückzieht. Die VOX-Analyse des Volksentscheids vom 24. September 2000 habe trotz Ablehnung der Grundnorm erkennen lassen, dass die grundsätzliche Frage einer Verlagerung zu ökologischen Steuern generell günstig aufgenommen wurde. Diese Verlagerung sei Voraussetzung für einen sparsamen und rationellen Energieverbrauch, wie ihn die Verfassung in Artikel 89 vorsehe. Die Grünen wollen auch den Artikel 73 der Verfassung über die Nachhaltigkeit unterstützen, indem sie den Umstieg auf erneuerbare Energien fördern.

Bundesrat Villiger vertrat die Ablehnung der Initiative ohne Gegenentwurf vor allem, weil dem Volksentscheid vom letzten September Nachachtung zu verschaffen sei. Auch wenn das Ziel einer Verlagerung in Energiesteuern weiterverfolgt werde, so lehne der Bundesrat einen neuen Verfassungsartikel in der laufenden Legislatur ab. Er beabsichtige auch nicht, eine Grundnorm in die neue Finanzordnung aufzunehmen. Er sprach sich klar gegen den äusserst ungünstigen Zeitpunkt dieser Initiative und gegen einen Gegenentwurf aus. Der Bundesrat befürchtet das ernstzunehmende Risiko einer erneuten Abstimmungsniederlage zum Thema der ökologischen Steuerreform.

Die Diskussion der Gegenentwürfe zeigte bald, dass die Zeit für eine Neuauflage von Gesetzesänderungen zur Einführung ökologischer Steuern gar nicht günstig ist. Die Kommission habe Gelegenheit, die Zeit bis zur Einführung der CO2-Abgabe im Jahre 2004 zu nützen und die Konkretisierung der freiwilligen Massnahmen aktiv zu begleiten. Sie lehnte die direkten Gegenentwürfe mit 7 zu 14 Stimmen bei 1 Enthaltung und einen indirekten Gegenentwurf mit 5 zu 13 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.

Mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung stimmte sie auch dem Bundesrat zu, ihrem Rat zu empfehlen, die Volksinitiative ohne Gegenentwurf abzulehnen.

Die Kommission diskutierte im Weiteren den Anfang Dezember 2000 erschienenen Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung der Strategie "Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz". Drei Jahre nach der Formulierung einer Strategie der nachhaltigen Entwicklung durch den Bundesrat stellt er fest, dass in den meisten der acht erfassten Bereiche Massnahmen ergriffen worden sind: Energiepolitik, Bundesausgaben, Konsumverhalten, Umsetzung und Erfolgskontrolle, Internationales Engagement, Wirtschaft, Sicherheitspolitik und Steuerreform. Die UREK-N interessierte sich insbesondere für die Indikatoren der Nachhaltigkeit, die gegenwärtig erarbeitet werden. Sie sollen die Ziele und Fortschritte messbar und international vergleichbar machen. Der Direktor des BUWAL verhehlte nicht, dass nicht alle Bereiche gleich weit fortgeschritten sind und noch viel Arbeit zu leisten ist.

Die Kommission fordert im Weiteren in einem Postulat den Bundesrat auf, die Dienstleistungen der EMPA im Bereich der Akustik und Lärmbekämpfung im bisherigen Rahmen aufrechtzuerhalten. Die praktischen Arbeiten dieser international renommierten Stelle ist gerade in der letzten Zeit vermehrt in Anspruch genommen worden. Im Zusammenhang mit der Eisenbahnlärm-Vorlage und den Parlamentarischen Initiativen über Fluglärm bietet die Abteilung Akustik/Lärmbekämpfung unverzichtbare Forschungsresultate und Lärmkarten.

Die Kommission tagte am 15. und 16. Januar 2001 unter dem Vorsitz von Doris Stump (SP/AG) in Bern.

Bern, 16.01.2001    Parlamentsdienste