Als erstes nahm die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Ständerats einstimmig den Bericht des Bundesrates über die Wirkung der Umwelttechnologieförderung gemäss Artikel 49 Absatz 3 des Umweltschutzgesetzes (02.094) zur Kenntnis. Diese Bestimmung sieht vor, dass die Entwicklung von Verfahren, mit denen die Umweltbelastung vermindert wird, unterstützt werden kann. Der Bericht listet 30 Projekte auf, von denen knapp ein Drittel bereits auf dem Markt sind.
Über die von Ständerat Epiney eingereichte Parlamentarische Initiative CO2-Reduktion durch Änderung des Gewässerschutzgesetzes (03.407) will die Kommission erst entscheiden, wenn die betroffenen Kreise (Kantone, Energiewirtschaft, Umweltverbände, Umweltforschung) angehört worden sind. Der Initiant begründete seine ausformulierte Initiative damit, dass der Klimaschutz als globales ökologisches Problem heute als bedeutend wichtiger eingestuft werden muss als die lokalen ökologischen Interessen des Gewässerschutzes. Werde die Wasserkraft besser ausgenutzt, so müsse weniger fossile Energie verbrannt werden. Dazu sei die starre Regelung der Mindestwassermenge zu lockern. Die Kantone sollen mehr zu sagen haben und die Entschädigungen für Verluste im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Wasserkraft sollen deutlicher formuliert werden.
Einstimmig verabschiedete die Kommission eine Kommissionsinitiative, Kehrichtverbrennungsanlage des Kantons Tessin (03.421), die auf eine Parlamentarische Initiative Lombardi zurückgeht. Der Kanton Tessin hatte sich für das Thermoselect-System entschieden, eine Baubewilligung erhalten, den Vertrag jedoch wieder gekündigt, weil der Prototyp in Karlsruhe die geforderte technische Zuverlässigkeit nicht rechtzeitig nachweisen konnte. In der Zwischenzeit war die in Artikel 62 des Gewässerschutzgesetzes festgelegte Frist abgelaufen und damit der in Aussicht gestellte Bundesbeitrag von ca. CHF 50 Millionen verpasst. Die Frist soll deshalb verlängert werden, so dass der Tessin die entgangenen Bundesbeiträge doch noch erhalten kann.
Weiter befasste sich die Kommission mit der Botschaft betreffend den Vertrag über die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Ägypten im Bereiche der friedlichen Verwendung der Kernenergie (85.019 n). Der 1984 unterzeichnete, aber von der Schweiz nie ratifizierte Vertrag ist überholt, nachdem seit der Unterzeichnung weder Ägypten noch die Schweiz je an einer nuklearen Zusammenarbeit interessiert waren. Im Hinblick auf das Legislaturende muss dieses älteste Geschäft von der Traktandenliste des Parlaments gestrichen werden. Der Kommissionspräsident wird sich mit dem Präsidenten der UREK des Nationalrates in Verbindung setzen, um hier eine gute Lösung zu finden.
Im Übrigen nahm die Kommission Stellung zu den Leistungsaufträgen folgender FLAG-Ämter: HSK, swisstopo, MeteoSchweiz.
Die Kommission tagte am 4. September 2003 unter dem Vorsitz von Ständerat Christoffel Brändli (V/GR) in Bern.
Bern, 05.09.2003 Parlamentsdienste