Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates sieht zwar mehrheitlich einen Handlungsbedarf, die politische Führung im Bundesstaat zu stärken. Weder die vom Bundesrat vorgeschlagene Zwei-Kreise-Regierung" noch die vom Ständerat beschlossene Vergrösserung des Bundesrates auf neun Mitglieder vermögen die Kommission aber zu überzeugen. Sie beantragt daher ihrem Rat einstimmig, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, damit dieser neue Vorschläge unterbreitet.

Mit Botschaft vom 19. Dezember 2001 hat der Bundesrat dem Parlament eine „Staatsleitungsreform" (01.080) unterbreitet, die zum Ziel hat, die politische Führung im Bundesstaat zu stärken. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates schliesst sich dieser Zielsetzung an. Ein Antrag, auf die Vorlage nicht einzutreten, wurde mit 12:7 Stimmen abgelehnt. Nicht zu überzeugen vermögen aber die bisher ausgearbeiteten Lösungsvorschläge: die vom Bundesrat vorgeschlagene „Zwei-Kreise-Regierung", in welcher neu jedem Departement ein vom Bundesrat gewählter und vom Parlament bestätigter „Delegierter Minister" zugewiesen wird, welcher die politische Verantwortung für die Führung bestimmter Fachbereiche des Departementes übernimmt, und die entgegen diesem Vorschlag des Bundesrates vom Ständerat beschlossene Aufstockung des Bundesrates auf neun Mitglieder. Beiden Lösungen ist gemeinsam, dass die Koordination von Bundesregierung und -verwaltung erschwert wird und dass neue kostenintensive Verwaltungsstäbe gebildet werden müssen. Die Kommission hat den Eindruck gewonnen, dass auch der Bundesrat selbst von diesen Lösungen nicht überzeugt ist. Die Kommission beantragt ihrem Rat daher einstimmig, dass die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen wird mit dem Auftrag, neue Vorschläge zu unterbreiten. Als Ziele nennt der Rückweisungsauftrag eine Stärkung der politischen Führung, eine Entlastung des Bundesrates von Verwaltungsaufgaben und eine Effizienzsteigerung der Verwaltung.

Einstimmig ist die Kommission auf das Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ) (03.013) eingetreten. Die Kommission spricht sich somit für die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips der Verwaltung aus, welches den Grundsatz der Geheimhaltung ablösen soll. Jeder Person soll gemäss Gesetzesentwurf ein durchsetzbares Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten zustehen, wobei dieses Recht zum Schutze überwiegender öffentlicher oder privater Interessen eingeschränkt werden kann.

Die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips stellt ein altes Anliegen des Parlamentes dar, welchem die eidgenössischen Räte zuletzt im Jahre 1998 durch die Überweisung von drei parlamentarischen Vorstössen Nachdruck verliehen haben. Der Bundesrat hat nun diese Forderung erfüllt, indem er einen entsprechenden Entwurf für ein Bundesgesetz vorgelegt hat. Der Ständerat hat diesem Entwurf in der Wintersession mit einigen geringfügigen Modifikationen zugestimmt. Die Kommission des Nationalrates wird sich an ihrer nächsten Sitzung mit den Detailfragen befassen.

Im Weiteren hat sich die Kommission mit 12:8 Stimmen gegen die von Rudolf Rechsteiner (SP, BS) eingereichte parlamentarische Initiative betreffend Verwendung öffentlicher Gelder in Abstimmungskampagnen (03.434) ausgesprochen. Es geht um die Frage, ob Unternehmungen, welche durch öffentliche Gelder finanziert werden, sich finanziell an Abstimmungskampagnen beteiligen dürfen. Die Kommission ist im Gegensatz zum Initianten der Ansicht, dass diesen Unternehmungen die finanzielle Beteiligung an Abstimmungskampagnen nicht untersagt werden soll. Der Einfluss dieser Unternehmungen auf Volksabstimmungen wird nach Ansicht der Kommission vom Initianten überschätzt. Zum einen sollte der Einfluss des Geldes auf Abstimmungen generell nicht überbewertet werden, zum anderen kann ein allzu starkes Auftreten eines betroffenen Unternehmens in einem Abstimmungskampf durchaus gegenteilige Wirkung haben. Zudem würde die vom Initianten angestrebte Regelung viele Umgehungsmöglichkeiten bieten, indem öffentliche Unternehmungen finanzielle Mittel indirekt mittels Verbandsmitgliedschaften in Abstimmungskampagnen fliessen lassen. Im Weiteren wäre es bei der Umsetzung der Initiative nicht einfach, zu bestimmen, welche Unternehmungen unter eine solche Regelung fallen würden und welche nicht.

Die Kommissionsminderheit hingegen ist der Ansicht, dass es sehr unbefriedigend sei, wenn Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel mit Krankenkassenprämien eine Kampagne mitfinanzieren müssten, die sich gegen ihre persönliche Meinung richtet. Sie sieht hier deshalb gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Die Kommission tagte am 29. / 30. Januar 2004 unter dem Vorsitz von Hermann Weyeneth (SVP/BE) in Bern.

Bern, 30.01.2004    Parlamentsdienste