Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat die Detailberatung des GUMG fortgesetzt und sich vor allem mit der Verwendung genetischer Daten im Versicherungsbereich befasst. Im Zentrum der Debatte stand die Frage, inwieweit im Rahmen von privaten Lebens- und Invaliditätsversicherungen den Versicherern Einblick in Ergebnisse aus Untersuchungen gewährt werden darf, die zu medizinischen Zwecken über Krankheitsveranlagungen durchgeführt wurden. Unbestritten war das Untersuchungsverbot in Artikel 26. Dieses Verbot untersagt den Versicherungen, für einen Versicherungsabschluss eine genetische Untersuchung zu verlangen. Diese Regelung stimmt mit den entsprechenden Regelungen der Konvention für Menschenrechte und Biomedizin überein, die von der Schweiz noch nicht ratifiziert wurde. Ebenfalls wenig kontrovers war, dass solche Daten im Sozialversicherungsbereich weder verlangt noch ausgewertet werden dürfen (Nachforschungsverbot, Art. 27).
Zu Diskussionen Anlass gab hingegen die im bundesrätlichen Entwurf vorgesehene Regelung, welche den Versicherern erlauben sollte, für Lebensversicherungen ab 400'000 CHF und für Invaliditätsversicherungen ab 40'000 CHF bereits vorliegende Ergebnisse präsymptomatischer genetischer Untersuchungen einzusehen. Diese Untersuchungen geben Aufschluss über Krankheitsveranlagungen oder über die voraussichtliche Lebenserwartung. Der Umgang mit diesen Daten ist aus zwei entgegen gesetzten Perspektiven zu beurteilen: Einerseits gefährdet der freie Zugang zu den Daten über das Genom einer Person den allgemeinen Datenschutz und insbesondere das informationelle Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person sowie der blutsverwandten Angehörigen, deren Genom teilweise identisch ist. Andererseits können die Versicherer geltend machen, dass die Informationssymmetrie verletzt wird, wenn solche Daten nicht mitgeteilt werden. Denn wenn den Versicherern Untersuchungsergebnisse vorenthalten werden, die erlauben, die Lebenserwartung oder Erkrankungen präziser abzuschätzen, dann erfolgt die Prämienberechnung auf unvollständigen Informationen und kann zum Nachteil der Versicherer ausfallen. Hier hat der Gesetzgeber den Auftrag eine ausgewogene Lösung zu finden, die diesen abweichenden Ansprüchen gerecht wird. Über die Ausgestaltung dieser ausgewogenen Lösung" vermochte sich die Kommission noch nicht zu einigen: Sie verlangt von der Verwaltung zusätzliche Abklärungen, wird an der Sitzung vom 19./20 Februar auf diese Thematik zurückkommen und dann auch über die vorliegenden Anträge entscheiden.
Zustimmung fanden die vorgeschlagenen Regelungen betreffend die genetischen Untersuchungen im Haftpflichtbereich (Art. 29/30), die DNA-Profile zur Klärung der Abstammung oder zur Identifizierung (Art. 31-34) und die Strafbestimmungen (Art. 36-41).
Die Kommission hat bereits beschlossen, den Gesetzesentwurf einer zweiten Lesung zu unterziehen. Die Beratung im Plenum soll in der Sommersession stattfinden.
Einstimmig beantragt die Kommission, dem Bundesbeschluss betreffend das weite Protokoll vom 26. 3. 1999 zum Haager Abkommen von 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten (03.050)zuzustimmen und den Bundesrat zu ermächtigen, das Zweite Protokoll zu ratifizieren. Die Schweizerische Rechtsordnung genügt den Anforderungen des Protokolls und dessen Ratifikation wird keine voraussehbaren finanziellen Folgen für Bund und Kantone haben. Im Übrigen war die Schweiz sogar massgeblich an der Ausarbeitung des Zweiten Protokolls beteiligt. In der Kommission wurde das Geschäft - das in Anwesenheit von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey beraten wurde - auch im Zusammenhang mit dem im letzten Jahr verabschiedeten Kulturgütertransfergesetz gesehen und als dessen sinnvolle Folge einhellig unterstützt.
Zum Auftakt der ersten Kommissionssitzung in der neuen Legislatur gaben Bundespräsident Joseph Deiss, Bundesrat Pascal Couchepin und Spitzenbeamte aus dem EDI und dem EVD der Kommission einen Überblick über ihre Projekte und die Vorlagen, die in dieser Legislatur zu behandeln sein werden.
Die Kommission tagte am 29./30. Januar 2004 unter dem Vorsitz von Nationalrat Theophil Pfister (SVP/SG) in Bern.
Bern, 02.02.2004 Parlamentsdienste