Bundesrat Hans-Rudolf Merz, Vorsteher des Eidg. Finanzdepartementes, informierte die Finanzkommission des Nationalrates über die ersten Vorstellungen des Bundesrates und des Eidg. Finanzdepartementes (EFD) bezüglich des Entlastungsprogrammes 2004, des Voranschlages 2005 sowie des Finanzplans 2006-2008. Die Finanzkommission wird die Beschlüsse der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) zur Botschaft des Bundesrates zur Verwendung von 1300 Tonnen Nationalbankgold und zur Volksinitiative «Nationalbankgewinne für die AHV» (03.049) an einer späteren Sitzung vertieft behandeln.

Erste Informationen von Bundesrat Hans-Rudolf Merz

Bundesrat Hans-Rudolf Merz informierte die Finanzkommission über die Ziele des Bundesrates und insbesondere des Eidg. Finanzdepartementes für das Jahr 2004. Der Vorsteher des EFD gab der Kommission im Rahmen seiner Ausführungen auch einen Überblick über die in der neuen Legislatur anstehenden Entscheidungen und Projekte. Die Mitglieder der Kommission diskutierten mit dem Finanzminister anschliessend verschiedene anstehende finanzpolitische Fragen. Das Finanzdepartement ist derzeit an den Arbeiten für den Voranschlag 2005, das Entlastungsprogramm 2004 sowie den Finanzplan 2006-2008. Bundesrat Hans-Rudolf Merz wird die Finanzkommission später ausführlich informieren.

Stellungnahme zu den Entscheiden der WAK-N zur Verwendung der Erträge aus den nicht mehr benötigten Goldreserven

Der Bundesrat schlägt in seiner Botschaft zur Verwendung von 1300 Tonnen Nationalbankgold und zur Volksinitiative «Nationalbankgewinne für die AHV» (03.049) vor, dass die Erträge aus dem Fonds, in welchen der Erlös aus den Goldverkäufen fliessen soll, zu zwei Dritteln den Kantonen und zu einem Drittel dem Bund zukommen soll. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hingegen entschied an ihrer Sitzung vom 27. Januar 2004, dass der Ertrag aus dem Fonds zu zwei Dritteln der AHV und zu einem Drittel den Kantonen zukommen soll. Dieser Änderungsvorschlag würde bedeuten, dass der Bund zukünftig nichts aus dem Ertrag dieses Fonds erhalten soll. Die WAK-N muss wegen den erheblichen finanziellen Auswirkungen für den Bund nach Art. 49 Abs. 5 Parlamentsgesetz die Stellungnahme der Finanzkommission einholen. Aus terminlichen Gründen diskutierte diese die möglichen Auswirkungen dieser Vorlage noch nicht abschliessend, sondern beschloss, sich an einer späteren Sitzung vertieft mit den Folgen eines solchen Entscheides auseinanderzusetzen. Sie wird sich dann auch ausgiebig mit der Volksinitiative «Nationalbankgewinne für die AHV», welche die künftige Verwendung des Nationalbankgewinnes zum Inhalt hat, und deren Folgen für den Bundeshaushalt befassen.

Budgetkompetenzen des Bundesrates und der Finanzdelegation in dringlichen Fällen

Im Nachgang zu den Swissair-Krediten hat eine parlamentarische Initiative eine Änderung der Kompetenzen des Bundesrates und der Finanzdelegation für die Bewilligung dringlicher Kredite vorgeschlagen. Diese Kompetenz soll gemäss den Vorstellungen der Initianten neu nur bis zu einem gewissen Betrag gegeben sein. Die vorberatende Staatspolitische Kommission (SPK) hat zu diesem Geschäft einen Bericht mit verschiedenen Varianten ausgearbeitet und die Finanzkommission zu einer Stellungnahme eingeladen. Im Anschluss an die Ausführungen eines Mitglieds der Finanzdelegation befürwortet eine Mehrheit der Kommission eine Änderung der geltenden Regelung, eine Minderheit spricht sich dafür aus, keine Änderungen vorzunehmen. Die Finanzkommission wird ihre Überlegungen der SPK in einem Mitbericht vorlegen.

Weitere Geschäfte

Die Kommission diskutierte auch die Motion des Ständerates „Überprüfung der Aufgaben des Bundes" (02.3736, Epiney). Die angestrebten Motionsziele finden zwar Unterstützung bei einem Grossteil der Mitglieder der Finanzkommission. Die Kommissionsmehrheit ist jedoch der Auffassung, dass die Ziele bereits in anderen parlamentarischen Vorstössen an den Bundesrat überwiesen worden sind. Zudem ist die Aufgabenüberprüfung als Daueraufgabe des Bundesrates in Art. 5 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) verankert. Die Finanzkommission wird deshalb dem Nationalrat beantragen, die Motion abzulehnen.

Die Finanzkommission des Nationalrates tagte am 2. Februar 2004 unter Leitung von Nationalrat Felix Walker (CVP/SG) und im Beisein von Herrn Bundesrat Hans-Rudolf Merz, Vorsteher des Eidg. Finanzdepartementes, sowie von Vertretern der Eidg. Finanzverwaltung in Bern.

Bern, 03.02.2004    Parlamentsdienste