Bereits im Januar hatte die WBK einstimmig beschlossen, auf die Revision des Fachhochschulgesetzes (03.076s) einzutreten. Hauptsächliche Ziele dieser Gesetzesrevision sind die Integration des sog. GSK-Bereiches (Gesundheit, Soziales und Kunst) ins Fachhochschulsystem und die gesetzliche Verankerung der Studienstruktur Bachelor/Master. Nun hat die Kommission die Detailberatung abgeschlossen und mehrere neue Akzente gesetzt:
Erweitert werden soll der Aufgabenkatalog der Fachhochschulen, indem sie beauftragt werden, auch für eine wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung" zu sorgen (Artikel 3). Mit diesem einstimmig angenommenen Antrag entsprach die Kommission einem Anliegen der Umweltverbände. - Eine Lockerung sieht die WBK bei den Zulassungsbedingungen vor: Die einjährige Arbeitswelterfahrung", d.h. ein Berufspraktikum, soll nicht mehr zwingend vor dem Studienbeginn, sondern neu spätestens vor dem Diplomabschluss absolviert werden müssen (Artikel 5). Auch dieser Antrag, mit dem ein wiederholt zur Diskussion gestelltes Anliegen wieder aufgenommen wurde - erinnert sei an die Motion 00.3083 Beerli -, fand einhellige Zustimmung: Dass ein Praktikum unerlässlich ist, blieb unbestritten; ebenso unbestritten blieb aber auch die Tatsache, dass die Wirtschaft nicht genügend geeignete Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen vermag. Befürchtet wird auch, dass durch die heutige Klausel geeignete Anwärterinnen und Anwärter vom Fachhochschulstudium abgehalten werden könnten. - Auf Skepsis stiess in der Kommission die Prognose, dass 70% der Studierenden aus dem GSK-Bereich einen Masterabschluss anstreben werden, während die Schätzung für den übrigen Bereich bei 25% liegt (Botschaft S. 22). Durch eine Konsultativabstimmung wurde die Meinung bekräftigt, dass diese Zahl viel zu hoch liege, dass der Bund diese Kosten nicht würde mittragen können und dass es gelte, Wert und Qualität des Bachelor-Abschlusses zu wahren. Bund und Kantone sollen deshalb neu die Kompetenz erhalten, zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen für bestimme Diplomstudiengänge, d.h. für den Zugang zum Masterstudium, zu erlassen (Art. 16).
Unter dem Stichwort der Verlässlichkeit" wurde die Frage der Finanzhilfen diskutiert und beurteilt: In den Übergangsbestimmungen (C.) sieht der Bundesrat die Möglichkeit vor, die subventionsrechtliche Gleichstellung der neuen GSK-Fachbereiche über das Jahr 2007 hinaus aufzuschieben. Dieses offene Türchen" stiess in der WBK auf vehementen Widerspruch, würde es doch die Kantone einer neuen Ungewissheit aussetzen: Das Parlament habe die Integration dieser Bereiche bejaht und der Bund müsse sich nun den Kantonen gegenüber als verlässlicher Partner erweisen, lautete der Tenor. Einstimmig wird dem Plenum die Streichung dieses Passus (C. Abs.4) beantragt. Mit gleicher Begründung und Deutlichkeit wurde auch ein Antrag abgelehnt, die Verpflichtung des Bundes, einen Drittel der Investitions- und Betriebskosten" zu tragen, mit dem Zusatz ...höchstens einen Drittel" zu relativieren (Artikel 19 Abs. 1).
Die Kommission tagte am 9. Februar 2004 unter dem Vorsitz von Ständerätin Christiane Langenberger (FDP/VD) in Bern.
Bern,
10.02.2004 Parlamentsdienste