Die SGK-S hat die Detailberatung des Transplantationsgesetzes aufgenommen, aber entgegen ihrer Absicht nicht beendet, und eine Delegation der Städteinitiative Sozialpolitik" angehört.

Die SGK des Ständerats hat die Detailberatung des Transplantationsgesetzes (01.057n ) aufgenommen, auf das sie an ihrer Sitzung vom 19. Februar 2004 einstimmig eingetreten war. Basierend auf Artikel 119a der Bundesverfassung wird das neue Gesetz die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen sowie von Geweben und Zellen regeln. Die Kommission ist überzeugt, dass mittels vermehrter Information der Bevölkerung die Spendefreudigkeit verbessert werden kann. Einstimmig beschliesst sie, den Zweckartikel zu ergänzen: Das Gesetz soll dazu beitragen, dass menschliche Organe, Gewebe und Zellen für Transplantationszwecke zur Verfügung stehen. In den wesentlichen Punkten Einwilligung zur Entnahme (erweiterte Zustimmungslösung) und Todeskriterium stimmt sie nach längerer Diskussion der Fassung von Bundesrat und Nationalrat zu. Betreffend die Frage, wie weit Ausländer den Schweizern bei der Zuteilung der Organe gleichgestellt werden sollen, benötigt sie noch weitere Abklärungen. Ausserdem beauftragt sie die Verwaltung, einen neuen Vorschlag zum Rekursverfahren zu unterbreiten. Die Rekursmöglichkeiten gegen den Entscheid über die Aufnahme in die Warteliste und den Zuteilungsentscheid waren im Nationalrat nicht vertieft diskutiert worden. Nach Verfassung und ERMK kann auf einen Rechtsweg nicht verzichtet werden. Auch wenn ein Entscheid über die Zuteilung eines Organs in erster Linie medizinisch begründet wird und innert kürzester Zeit gefällt werden muss, muss sichergestellt werden, dass die Zuteilungsbehörde nicht willkürlich vorgeht. Das Geschäft wird vom Programm der Frühjahrssession gestrichen, und die Kommission wird an ihrer Sitzung vom 22. März 2004 die Detailberatung fortsetzen.

Mit Interesse verfolgte die Kommission die Ausführungen einer Delegation der Städteinitiative Sozialpolitik, eines Zusammenschlusses der grösseren Städte der Schweiz zur Diskussion der Agglomerationsprobleme. Eine im Februar 20003 erschienene Studie der SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe) belegt, dass in den verschiedenen Kantonen markante Unterschiede in der Existenzsicherung von armutsgefährdeten Haushalten bestehen. Die Städteinitiative Sozialpolitik fordert mit Nachdruck eine Harmonisierung und Koordination der Existenzsicherung, ein familienfreundlicheres Steuersystem, einheitliche Familienzulagen, Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien und flankierende Massnahmen zur beruflichen und sozialen Integration. Die SGK wird im Zusammenhang mit der Beratung zukünftiger Vorlagen, insbesondere der 5. IV-Revision und der Volksinitiative „Für faire Kinderzulagen!" auf diese Diskussion zurückkommen.

Die Kommission tagte am 19. Februar 2004 unter dem Vorsitz von Christiane Brunner (SP, GE) und in teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin. Der Delegation der Städteinitiative Sozialpolitik gehörten an: Der Präsident Ruedi Meier, Stadtrat, Sozialdirektor Luzern, Philippe Meystre, Secrétaire Suisse latine de l'initiative des villes politique sociale, und Frauke Sassnick Spohn, wissenschaftliche Beauftragte.

Bern, 20.02.2004    Parlamentsdienste