An ihrem zweiten Sitzungstag vom 2. April 2004 stimmte die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates einer Vorlage ihrer Schwesterkommission zur Einführung von Minimalprämien in der Unfallversicherung  und zum Zusatzprotokoll zur Konvention des Europarates gegen Doping zu, nahm Kenntnis vom Bericht über die Internationale Arbeitskonferenz und gab zwei Standesinitiativen zu Artikel 33 des Heilmittelgesetzes Folge.

Mit 16 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen verabschiedete die SGK-N die von der SGK-S am 17. Juni 2003 beschlossene und vom Ständerat am 1. Oktober 2003 einstimmig angenommeneparlamentarische Initiative „Minimalprämie und Prämienzuschläge für Verwaltungskosten in der Unfallversicherung" (03.419 s). Mit der Erhebung einer Minimalprämie soll eine gerechtere Verteilung der Risiko- und Administrativkosten auf die verschiedenen Betriebe erreicht werden, so dass die unterschiedliche Höhe der versicherten Lohnsummen eine geringere Rolle bei der Festlegung Prämienhöhe als heute spielen würde. Weiter sollen die privaten UVG-Versicherer künftig ihre Prämienzuschläge unabhängig von den Verwaltungskostenzuschlägen der SUVA festlegen können. Dem Bundesrat wird gleichzeitig die Kompetenz erteilt, die Spanne zwischen dem maximalen und dem minimalen Prämienzuschlag innerhalb der gleichen Gesellschaft festzulegen.

In seiner Botschaft über das Zusatzprotokoll zur Konvention des Europarates gegen Doping (03.068 s) beantragt der Bundesrat, das Zusatzprotokoll zu ratifizieren. Die Kommission stimmte dem Entwurf einstimmig zu. In Anbetracht des Ausmasses der Dopingproblematik hatte der Europarat eine Konvention gegen Doping angenommen, die in der Schweiz am 1. Januar 1993 in Kraft getreten ist. Mittels Zusatzprotokoll soll einerseits die gegenseitige Anerkennung der Dopingkontrollen vereinbart und anderseits ein verbindlicher Kontrollmechanismus verankert werden

In seinem Bericht über die von der Internationalen Arbeitskonferenz in den Jahren 2001 und 2002 genehmigten Instrumente (03.069 s) schlägt der Bundesrat dem Parlament unter anderem vor, das Übereinkommen Nr. 184 der IAO über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft nicht zu ratifizieren, da es nicht mit dem positiven Recht unseres Landes in Einklang steht. Die Kommission nahm den Bericht zur Kenntnis. Es gab allerdings auch einige Stimmen, die die Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft kritisierten und hier einen Handlungsbedarf anmeldeten.

Mit 11 zu 9 bei 2 Enthaltungen gab die Kommission den beiden Standesinitiativen „Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte. Artikel 33" (03.308s Kt.Iv. Genf und 03.310 Kt.Iv. Wallis) Folge. Das Inkrafttreten des HMG am 1. Januar 2002 hatte als unerwünschte Nebenwirkung eine massive Erhöhung der Medikamentenpreise in den Spitälern zur Folge. Aufgrund des in Artikel 33 HMG formulierten Verbots des Versprechens und des Annehmens geldwerter Vorteile gewährten die Pharmaunternehmen den Spitalapotheken keine Rabatte mehr. Obwohl sowohl der Preisüberwacher, die Wettbewerbsbehörde wie auch die Swissmedic solche Rabatte auch im Rahmen von Artikel 33 HMG als zulässig erklärten, änderten die Pharmaunternehmer ihr Verhalten kaum. Die Kommission anerkannte deshalb einen grundsätzlichen Handlungsbedarf, auch wenn sie gewisse Schwächen in der Formulierung der beiden Standesinitiativen ausmachte.

Die Beratung der Differenzen zum Geschäft „Berufliche Vorsorge. Sanierungsmassnahmen" (03.060 sn) wurde auf die kommende Sitzung vom 29./30. April 2004 verschoben.

Über die Ergebnisse der Beratungen zu 01.024 s Betäubungsmittelgesetz. Revision orientierte die Kommission bereits am 1. April 2004. Mit 13 zu 12 Stimmen beschloss die Kommission bekanntlich, ihrem Rat zu beantragen, auf die Vorlage nicht einzutreten.

Der zweite Teil der Sitzung fand am 2. April 2004 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Christine Goll (SP, ZH) und zum Teil in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin in Bern statt.

Bern, 05.04.2004    Parlamentsdienste