Soll das chweizerische Landesmuseum (SLM)zu einer öffentlichrechtlichen Stiftung werden, wie der Bundesrat vorschlägt? Mit dieser Frage hat sich die WBK bereits im vergangenen Oktober kritisch auseinandergesetzt und schliesslich die Verwaltung beauftragt, Alternativen zum Stiftungsmodell zu prüfen. Die zweite Beratung der bundesrätlichen Botschaft (02.088s) durch die WBK führte noch zu keinem Entscheid, sondern zu einem Zwischenschritt": Die Kommission bestätigte ihren im letzten Herbst eingenommenen Standpunkt und ist sich darin einig, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht und dass dem SLM in Zukunft mehr Autonomie und auch eine gewisse künstlerische Freiheit" eingeräumt werden sollen. Sie verschliesst sich demnach weder den von musée suisse" angestrebten Neuerungen noch dem Wunsch nach mehr Selbständigkeit, ist jedoch nach wie vor nicht davon überzeugt, dass die Form der Stiftung der einzig mögliche Weg ist, um diese Ziele zu erreichen; davon vermochte sie auch der Zusatzbericht der Verwaltung nicht zu überzeugen. Die WBK schliesst die Möglichkeit einer Stiftungslösung ausdrücklich nicht aus, betont jedoch, dass diese eines anderen Fundamentes" bedarf. Sie sieht zu viele offene Fragen und die Voraussetzungen zu einem solchen Schritt noch nicht als gegeben. Einstimmig hat sie deshalb den Entscheid über Eintreten ausgesetzt und eine Subkommission damit beauftragt, sich u. a. mit dem Auftrag und der künftigen strategischen Ausrichtung des SLM und der Ausgestaltung der Beziehungen zwischen dem Landesmuseum in Zürich und seinen Aussenstellen vertieft auseinander zu setzen. Ferner soll die Subkommission alternative Rechtsformen, zum Bespiel die Bildung eines FLAG-Amtes, prüfen. Erst wenn sie über diese zusätzlichen Informationen und Grundlagen verfügt, wird die Kommission über das weitere Vorgehen entscheiden.
Nachdem das Parlament im Jahr 2002 den Bundesbeschluss über die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den 6. EU-Rahmenprogrammen 2002 - 2006 (01.068) bereits verabschiedet hatte, ging es an dieser Sitzung nur noch um den Bundesbeschluss über die Genehmigung und Ratifizierung des Abkommens (03.075). Die Kommission empfiehlt ihn einstimmig zur Genehmigung. Im Übrigen nahm die Kommission Kenntnis von den Schwierigkeiten bei der Finanzierung der im Jahr 2003 beschlossenen Projekte. Da die Ratifizierung und damit Vollbeteiligung der Schweiz erst per 1. Januar 2004 möglich war, wurde der Kredit um die Differenz zwischen dem für 2003 vorgesehenen Beitrag an die EU für die Vollbeteiligung und dem erwarteten Betrag für die projektweise Beteiligung gekürzt. Nun wurden aber mehr Projekte als erwartet zur Förderung empfohlen, was jetzt zu einem Finanzierungsengpass führt. Die Kommission teilt die Ansicht des Nationalrates, wonach diese Projektfinanzierungen sichergestellt werden müssen, da die aktuelle, eigentlich erfreuliche Situation für die beteiligten Forschenden und ihre Projektpartner sonst zum Bumerang zu werden droht. Mit 5 gegen 3 Stimmen unterstützt deshalb die Kommission die Motion des Nationalrates (04.3002), mit der der Bundesrat beauftragt werden soll, den Verpflichtungskredit für die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den 6. EU-Rahmenprogrammen um 40 Mio. Franken zu erhöhen.
Die Kommission tagte am 5./6. April 2004 unter dem Vorsitz von Christiane Langenberger und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin in Bern.
Bern, 07.04.2004 Parlamentsdienste