Die Kommission unterstützt die Vorlage zur Lockerung der Lex Koller. Weiter hat sie die Detailberatung des Bundesgerichtsgesetzes aufgenommen.

Die Kommission hat sich dem Ständerat angeschlossen und mit 11 Stimmen bei 6 Enthaltungen der Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller; 03.039) zugestimmt. Mit dieser Lockerung der Lex Koller soll vor allem der Erwerb von Anteilen an Immobiliengesellschaften gleich behandelt werden wie der Erwerb von Anteilen an Immobilienanlagefonds: Personen im Ausland brauchen keine Bewilligung mehr, um Anteile an Immobiliengesellschaften im engeren Sinn zu erwerben, sofern die Anteile an einer Börse in der Schweiz kotiert sind. Aus Furcht vor Missbräuchen beantragt eine Kommissionsminderheit, den geltenden Artikel 7 Buchstabe c des Gesetzes beizubehalten; damit verwirft sie den Antrag, wonach alle Erwerber, die bereits Mit- oder Gesamteigentum am Grundstück haben, beim Erwerb eines andern Teils desselben Grundstücks keiner Bewilligung bedürfen. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass über eine Aufhebung des Gesetzes heute noch nicht diskutiert werden kann. Zuerst müssen die verschiedenen Massnahmen, vor allem in der Raumplanung, vertieft geprüft werden, um Missbräuchen und unerwünschten Entwicklungen im Ferien- und Zweitwohnungsbau vorzubeugen.

Im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege (01.023) hat die Kommission die erste Lesung des Entwurfs zum Verwaltungsgerichtsgesetz abgeschlossen. Eine zweite Lesung dieses Gesetzes soll stattfinden, sobald die Kommission den Entwurf zum Bundesgerichtsgesetz verabschiedet hat. Zu diesem Gesetz hat die Kommission die Detailberatung aufgenommen. Sie hat namentlich die Frage der Aufsicht über das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht diskutiert. Sie folgt dem neuen Vorschlag des Bundesrates und beantragt oppositionslos, dass das Bundesgericht die Aufsicht über die Geschäftsführung der beiden erstinstanzlichen Bundesgerichte übernimmt und damit die Oberaufsicht des Parlaments ergänzt.

Die Kommission beantragt oppositionslos, einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Strahm (3.438 Pa Iv. SchKG. Verstärkter Schutz gegenüber Gläubiger) Folge zu geben. Die Initiative sieht vor, mit einer Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs Konzerne und börsenkotierte Gesellschaften im Fall von Insolvenz und Nachlass gegenüber den Gläubigern besser zu schützen und ihnen die Weiterführung der Geschäftstätigkeit zu erleichtern. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Initiative ein echtes Problem aufgreift und daher geprüft werden muss. In den künftigen Beratungen müssen die diesbezüglich laufenden Arbeiten im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement berücksichtigt werden. Man wird auch die Auswirkungen einer Neuregelung des Konkurses auf andere betroffene Rechtsbereiche bedenken müssen, insbesondere auf den Arbeitnehmerschutz. Im Februar hatte die Rechtskommission des Ständerates beschlossen, einer gleich lautenden parlamentarischen Initiative von Ständerat Filippo Lombardi Folge zu geben.

Die Kommission hat am 29. und 30. April 2004 unter dem Vorsitz von Nationalrat Luzi Stamm (V, AG) und teilweise im Beisein von Bundesrat Christoph Blocher in Bern getagt.

Bern, 30.04.2004    Parlamentsdienste