Die Kommission beantragt einstimmig, den vom schweizerischen Bundesrat und der Regierung der französischen Republik unterzeichneten Vertrag über das vereinfachte Auslieferungsverfahren zu genehmigen (03.062 n Auslieferungsverfahren. Vertrag mit der Französischen Republik). Mit diesem Vertrag, der einen Ausbau der bestehenden Instrumente der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Strafsachen ermöglicht, sollen die Auslieferungsverfahren zwischen den beiden Ländern vereinfacht und beschleunigt werden, sofern die betroffene Person der Übergabe zustimmt und der ersuchte Staat seine Genehmigung erteilt.
Ebenfalls einstimmig beantragt die Kommission, die Ratifikationsvorlage zum Europäischen Übereinkommen über den rechtlichen Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten (04.022) zu genehmigen. Dieses Übereinkommen bezweckt, im audiovisuellen Sektor in Europa den unberechtigten Zugang zu verschlüsselten Diensten zu regeln, indem die Begriffsbestimmungen der Zuwiderhandlungen und der entsprechenden Sanktionen harmonisiert werden.
Die Kommission hat sich überdies an ihrer Sitzung hauptsächlich mit einer Neuregelung auseinandergesetzt, die auf eine parlamentarische Initiative von Ständerat Hans Hofmann zurückgeht (02.436. Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Verhinderung von Missbräuchen durch eine Präzisierung des Verbandsbeschwerde-rechts). Die Kommission prüfte eingehend die Probleme, die sich im Zusammenhang mit dem Verbandsbeschwerderecht und den Umweltverträglichkeitsprüfungen stellen sowie die in diesem Bereich vorzunehmenden Verbesserungen. Sie führte eine breite Diskussion über die Grundzüge dieser neuen Regelung. Sie wird an ihrer nächsten Sitzung im August auf der Grundlage konkreter Vorschläge entscheiden, welche Folge der parlamentarischen Initiative gegeben werden soll.
Die Kommission hat am 21. und 22. Juni 2004 unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Schweiger (R, ZG) in Bern getagt.
Bern, 22.06.2004 Parlamentsdienste