Die Umweltkommission des Ständerats (UREK-S) hat es einstimmig abgelehnt, der Standesinitiative Bern. Raumplanungsgesetz. Neukonzeption (03.313) Folge zu geben. Die UREK-S hatte diese Initiative im Januar ausgesetzt, bis die Umweltkommission des Nationalrats (UREK-N) über das weitere Vorgehen zur Initiative Dupraz. Umbauten in der Landwirtschaftszone. Kantonale Kompetenzen (02.453) entschieden hat. Die Standesinitiative verlangt, dass Artikel 24 des Raumplanungsgesetzes zu lockern sei und der Erlass von Rechtsvorschriften zur Umnutzung von nicht mehr landwirtschaftlich genutztem Wohnraum in die abschliessende Kompetenz der Kantone zu delegieren ist.
Die In der UREK-N beratene Initiative Dupraz will im Raumplanungsgesetz die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, dass die Kantone allein und ohne einschränkende Kriterien über Umbau- und Umnutzungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Bauten ausserhalb der Bauzone, die nicht mehr zonenkonform genutzt werden, entscheiden können.
Ständerat und Nationalrat haben dem Bundesrat in der Herbstsession 2003 mit den überwiesenen, gleichlautenden Motionen Lauri (Verbesserte Nutzung bestehender Wohngebäude im ländlichen Raum, 03 3343) und Fraktion V (Eigeninitiative der Bevölkerung im ländlichen Raum, 03.3393) bereits den Auftrag erteilt, in dieser Richtung aktiv zu werden. Aus verfahrensökonomischen Gründen erachtete es die Umweltkommission des Ständerats als unnötig, einer weiteren Initiative aus diesem Sachbereich Folge zu geben.
Die Umweltkommission des Ständerats hat die parlamentarische Initiative 98.451 Altlasten. Untersuchungskosten (Baumberger) mit etlichen Differenzen zum Nationalrat einstimmig verabschiedet. Der vom Nationalrat neu eingeführte Artikel 32bbis, welcher die Finanzierung der Entsorgung von belastetem, aber nicht sanierungsbedürftigem Aushubmaterial auf die Verursacher aufteilte, soll wieder gestrichen werden. Die Umweltkommission befürchtete wie der Bundesrat, dass die vorgesehene Regelung dazu führt, dass jeder Inhaber der 40'000-50'000 belasteten Standorte in der Schweiz, welcher die Belastung nicht selbst verursacht hat, möglichst rasch seinen Standort aufwendig untersuchen lassen wird, um die Verursacherfrage abzuklären. Im für sie günstigen Fall werden die Inhaber vom Kanton eine Kostenverfügung (mit Rekursmöglichkeit) verlangen und den belasteten Untergrund möglichst umgehend auf Kosten des Verursachers der Belastung entfernen lassen. Die übrigen Differenzen beruhen auf redaktionellen Neufassungen und Vereinfachungen der neuen Artikel des USG. Die Vorlage kommt in die Herbstsession.
Die Umweltkommission des Ständerats hat die das Göteborger Protokoll über die grenzüberschreitende Luftverunreinigung (04.024 ) einstimmig zur Ratifizierung empfohlen. Das Protokoll macht Vorgaben von nationalen Emissionsminderungszielen für 2010 für Schwefeldioxid, Stickoxid, Ammoniak und flüchtige organische Schadstoffe, sowie von Emissionsminderungstechniken für stationäre und mobile Quellen als Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in Europa. Der Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum.
Die UREK-S führte eine längere Debatte über das vorgesehene Staatsvertragsreferendum und will sicherstellen, dass dessen Handhabung konsistent ist und sich nicht sprunghaft von Fall zu Fall verändert. Die Stellungnahme des Bundesrats auf die Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (04.3203 Fakultatives Staatsvertragsreferendum. Parallelismus von staatsvertraglicher und innerstaatlicher Rechtsetzung) brachte nicht die erwartete Klärung: Der Bundesrat werde zukünftig keine Unterstellung unter das Staatsvertragsreferendum vorschlagen, wenn die Wichtigkeitskriterien gemäss Artikel 164 BV nicht erfüllt sind. Beim Göteborger Protokoll sind keine Gesetzesanpassungen und keine neuen Verordnungen nötig, weshalb dieses die Wichtigkeitskriterien nicht erfüllt. Gleichwohl soll es dem fakultativen Staatsvertragsreferendum unterstehen. Dieser Widerspruch konnte nicht aufgeklärt werden, weshalb die Umweltkommission dieses Thema in die Staatspolitische Kommission bringen will.
Im Übrigen führte die Umweltkommission eine Aussprache im Rahmen eines Mitberichtsverfahrens zur Überprüfung des Verbandsbeschwerderechts (02.436 PaIv Hofmann Hans. Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Verhinderung von Missbräuchen durch eine Präzisierung des Verbandsbeschwerderechts) und äusserte sich im Rahmen einer Konsultation zur Kernenergieverordnung.
Die Kommission tagte am 2. September 2004 unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Büttiker (RL/SO).
Bern, 03.09.2004 Parlamentsdienste