Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates ist auf die Revision des Tierschutzgesetzes (02.092) ohne Gegenstimme eingetreten. Das europäische Übereinkommen zum Schutz von Tieren beim internationalen Transport (04.038) wird dem Rat zur Ratifikation empfohlen.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats hat die Beratungen zur Revision des Tierschutzgesetzes (02.092) aufgenommen. Sie beschloss ohne Gegenstimme auf die Vorlage einzutreten. Der Ständerat hatte als Erstrat den bundesrätlichen Entwurf in mehreren Punkten - wie etwa bezüglich der Ferkelkastration - verschärft. Die Nachbesserungen des geltenden Tierschutzgesetzes sollen auch eine Antwort auf die weitreichenden Forderungen des Schweizer Tierschutzes (STS) geben, die in derVolksinitiative „Für einen zeitgemässen Tierschutz (Tierschutz - Ja!)" (04.039) erhoben werden. Nun gilt es für die Kommission des Nationalrats, die vielfältigen Anliegen und Forderungen zum Tierschutz gegeneinander abzuwägen. Einleitend hörte sie mehrere Fachpersonen zu den Regelungen von Tierversuchen und von Tiertransporten an.

Zum Auftakt der Detailberatung wurden drei Varianten des Zweckartikels (Artikel 1) diskutiert. Die Kommission entschied sich mit 14 zu 8 Stimmen gegen die bundesrätliche Formulierung und für die schlanke Fassung des Ständerates. Ein weiterer Vorschlag, der die Verantwortung der Menschen für die Tiere als empfindungsfähige Lebewesen und als Mitgeschöpf präzisieren wollte, war zuvor mit 5 gegen 15 Stimmen von der Kommission abgelehnt worden. Bei den Grundsätzen in Artikel 4 wurde nach eingehender Diskussion ein Antrag mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt, der darauf verzichten wollte, in Absatz 1 explizit auf den Verwendungszweck zu verweisen. Die Mehrheit befürchtet, dass ohne diesen Hinweis die Vorschrift, den Bedürfnissen der Tiere „in bestmöglicher Weise Rechnung zu tragen", uneingeschränkt verstanden werden könnte. Dies sei aber nicht im Sinne eines Gesetzes, das sowohl den Schutz der Tiere als auch deren Nutzung ausgewogen regeln soll. Die Herausforderung an ein griffiges Tierschutzgesetz wurde beim Antrag deutlich, das Kriterium der unnötigen Überanstrengung in Artikel 4 Absatz 2 zu streichen, da dieses unklar sei. Die Kommission war der Ansicht, dass solche Überanstrengungen beispielsweise im Pferdesport vorliegen können, und sprach sich mit 16 gegen 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Fassung des Ständerates aus. Die in Artikel 5 allgemein - und in nachfolgenden Artikeln bereichspezifisch - angesprochene Ausbildung und Information sollen das Bewusstsein für den Tierschutz stärken. Die Kommission hat nun von der Verwaltung eine Übersicht darüber erbeten, wie das Anliegen der verbesserten Ausbildung und Information in den unterschiedlichen Bereichen der Haltung und Nutzung von Tieren gefördert werden kann und welche finanziellen und organisatorischen Folgen die Umsetzung dieses Anliegen haben kann. Die Kommission wird ihre Beratungen zum Tierschutzgesetz im Januar 2005 fortsetzen.

Mit Tiertransporten befasste sich die Kommission nochmals beim europäischen Übereinkommen zum Schutz von Tieren beim internationalen Transport (04.038). Die Tiertransporte in der Schweiz sind bereits unter dem geltenden Recht auf hohem Niveau geregelt und geben in der Praxis kaum Anlass zu Beanstandungen. Die Kommission hatte sich im Anschluss an die letzte Sitzung zur Rechtslage in der EU und in den europäischen Staaten dokumentieren lassen. Die im Übereinkommen enthaltenen Vorschriften gelten nicht zwischen den Mitgliedsstaaten der EU, doch bestehen gemäss der Verwaltung innerhalb der EU sowie bilateral zwischen der Schweiz und der EU vergleichbare oder gar strengere Vorschriften. Die Kommission begrüsst die Vorschriften, die im Übereinkommen gemacht werden, da sie europaweit einen Mindeststandard setzen. Das Übereinkommen hat dagegen keinen direkten Einfluss auf das Tierschutzniveau innerhalb der Schweiz.

Die Kommission tagte am 21./22. Oktober 2004 unter dem Vorsitz von Nationalrat Theo Pfister (SVP/SG) und teilweise unter Anwesenheit von Bundespräsident Joseph Deiss in Bern.

Bern, 22.10.2004    Parlamentsdienste