Die Rechtskommission des Ständerats forderte anlässlich der Beratungen zur Parlamentarischen Initiative 02.436 Hofmann Hans. Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Verhinderung von Missbräuchen durch eine Präzisierung des Verbandsbeschwerderechts die UREK-S zu einem Mitbericht auf. Die Umweltkommission ist der Ansicht, dass über das Beschwerderecht die Verbände ein berechtigtes Instrument haben, um sich für die Natur zu wehren. Allerdings gilt es in Zukunft, Missbräuche zu verhindern. Den Änderungsvorschlägen der RK-S wird im Grundsatz zugestimmt. Die Umweltkommission schlägt einige alternative Formulierungen zuhanden der RK-S vor. Nach Vorliegen des Entwurfs für die Vernehmlassung wird die Umweltkommission die Vorschläge der RK-S erneut prüfen.
Am 26. Dezember 1999 fegte der Orkan Lothar über die Schweiz hinweg und verursachte enorme Waldschäden. Um die Folgen des Orkans insbesondere in den Bereichen der Walderhaltung, des Schutzes vor Naturgefahren und des Holzmarktes zu bewältigen, wurden Massnahmen im Umfang von 483 Millionen Franken bewilligt. Diese Massnahmen sind in einem Rechenschaftsbericht zu Lothar sowie einem Synthesebericht zu Lothar durch das BUWAL dokumentiert und der Kommission vorgestellt worden. Die Kommission nahm die Berichte zur Kenntnis und stellte Fragen insbesondere zur Strategie des Liegenlassens von geworfenem Holz. Die Frage ob Aufräumen oder Liegenlassen sei vornehmlich eine Frage des Geldes. Das Aufrüsten von geworfenem Holz mache dort Sinn, wo dieses wirtschaftlich durchführbar ist, oder ein rasches Ausbreiten des Borkenkäfers verhindert werden kann. Liegengelassenes Holz sei ökologisch wertvoll und könne zumindest kurzfristig vor Naturgefahren wie Steinschlag oder Lawinen schützen.
Die Motion des Nationalrats 03.3262 Schutz von Hecken und Feldgehölzen. Anpassung an die Bedürfnisse der Landwirtschaft (Oehrli) beauftragt den Bundesrat eine Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes zu unterbreiten mit dem Ziel, die relevanten Bestimmungen über den Schutz der Hecken und Feldgehölze den heutigen Bedürfnissen der Landwirtschaft anzupassen. Die Kommission ist der Ansicht, dass Hecken wichtige Lebensräume darstellen, vor Wind und Erosion schützen und ein schönes Element im Landschaftsbild sind. Die Pflege der Hecken bringen der Landwirtschaft Direkt- und Ausgleichszahlungen. Da die Regelungen im Umgang mit Hecken in der Kompetenz der Kantone liegen, sah die Kommission den Handlungsbedarf auf Bundesebene nicht. Aufgrund dieser sachlichen, landwirtschaftspolitischen und föderalistischen Argumente lehnte die Kommission die Motion mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
Laut der Motion des Nationalrats 03.3096 Gewässerschutzgesetz. Revision (Speck) steht die Verminderung der CO2-Produktion beim internationalen und nationalen Umweltschutz im Vordergrund, und die Stromproduktion aus Wasserkraft ist die mit Abstand ökologisch günstigste Stromproduktionsart. Die Erfüllung von Restwasserauflagen ist deshalb nicht mehr zeitgemäss und die heute bestehenden Wassernutzungsanlagen sollen optimal für die Stromproduktion eingesetzt werden. Die Kommission hat bereits im Frühjahr 2004 zum Thema Restwasser eine eigene Kommissionsinitiative formuliert und diese der Initiative Epiney - welche gleich lautend ist wie die Motion des Nationalrats - gegenübergestellt. Sie hat sich deshalb mit 7 gegen 3 Stimmen entschieden, die Motion zu sistieren, bis ihre eigene Initiative bearbeitet ist. Die UREK-N wird an ihrer nächsten Sitzung die Kommissionsinitiative der UREK-S vorprüfen.
Die Kommission tagte am 9. November 2004 unter dem Vorsitz von Ständerat Rolf Büttiker (RL/SO) in Bern.
Bern, 10.11.2004 Parlamentsdienste