Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragt einstimmig, den Bundesbeschluss zur Genehmigung des Vertrags zwischen der Schweiz und den Philippinen über Rechtshilfe in Strafsachen (04.053) anzunehmen. Der Vertrag ermöglicht den beiden Staaten die Zusammenarbeit bei der Aufdeckung, Verfolgung und Ahndung strafbarer Handlungen. Für die Schweiz im Vordergrund steht dabei, künftig wirksamer gegen Delikte wie die Ausbeutung von Frauen und Kindern, Korruption, Wirtschaftskriminalität oder Terrorismus vorgehen zu können.

Im Rahmen der Differenzbereinigung beim Bundesgerichts- und beim Bundesverwaltungsgerichtsgesetz 01.023. Bundesrechtspflege. Totalrevision) folgt die Kommission dem Beschluss des Nationalrats, wonach das Bundesgericht mit der Aufsicht über die Geschäftsführung des Bundesstrafgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts zu beauftragen ist. Der Umfang dieser Aufsicht ist dann in Absprache mit den Geschäftsprüfungskommissionen festzulegen. Die Autonomie der beiden Gerichte bei der Regelung ihrer Organisation und Verwaltung (Art. 13 SGG ; Art. 12 VGG) sowie die Synergiemöglichkeiten unter den Gerichten des Bundes werden zu berücksichtigen sein. Nach ein paar Jahren Erfahrung wird zu beurteilen sein, ob allfällige gesetzliche Anpassungen nötig sind. Die Kommission beantragt mit 5 zu 3 Stimmen, die Rechtsmittel beim Raumplanungs- und Baurecht zu überprüfen und die Zulässigkeit der ordentlichen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nur auf wenige Fälle zu beschränken.

Die Kommission wird sich zu Beginn der Wintersession noch mit der Frage des Rechtsmittelsystems im Bereich der internationalen Rechtshilfe befassen.

Die Kommission hat am 15. November 2004 unter dem Vorsitz von Ständerat Franz Wicki (C/LU) in Bern getagt.

Bern, 17.11.2004    Parlamentsdienste