Die Kommission hat im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege (01.023) den Entwurf zum Bundesgesetz über den Aufbau des Bundesverwaltungsgerichts sowie die Verordnung über die Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht (Zusatzbotschaft vom 25. August 2004) einstimmig angenommen. Diese Vorlage liefert die rechtlichen Grundlagen für die Einsetzung einer provisorischen Gerichtsleitung, welche alle für die termingemässe Betriebsaufnahme des Gerichts notwendigen Entscheide treffen wird (Anstellung von Personal, Erlass verschiedener Verordnungen usw.) sowie für die Durchführung der Wahlen der Richter am Bundesverwaltungsgericht. Ebenfalls einstimmig hat die Kommission sich für die Inkraftsetzung der Verfassungsgrundlage für das Bundesverwaltungsgericht (Art. 191a Abs. 2 BV) ausgesprochen. Sie schliesst sich somit dem Ständerat an.
Die Kommission hat mit Interesse Kenntnis genommen von der Evaluation der Auswirkungen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auf den Vollzug der Umweltschutzvorschriften und die Bewilligungsverfahren sowie von dem Bericht des Bundesrates vom 18.2.2004 zum gleichen Thema (BBl 2004 1611 ff). Diese Berichte gehen zurück auf ein Kommissionspostulat (01.3266 Po RK-N. Bericht über den Vollzug der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Bewilligungsverfahren). Aus der Untersuchung geht insbesondere hervor, dass das Instrument der UVP dazu beiträgt, die zentralen Anliegen des Umweltschutzgesetzes UVP zu erfüllen, d.h. schädliche oder lästige Umweltauswirkungen frühzeitig zu erkennen und durch entsprechende Massnahmen zu begrenzen. Ausserdem unterstützt die UVP die Optimierung von Projekten zugunsten der Umwelt und erhöht die Bewilligungschancen dieser Vorhaben. Sie führt zu formell besser koordinierten Bewilligungsverfahren, indem sie die Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden regelt. Dafür dauern Bewilligungsverfahren von UVP-pflichtigen Projekten meist länger als solche ohne UVP. Nach Meinung der Experten lässt sich die UVP allerdings verbessern. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Evaluation und auf die Schlussfolgerungen der Experten beabsichtigt der Bundesrat, eine Reihe von Massnahmen zu ergreifen mit dem Ziel, die UVP-Berichterstattung zu straffen und die Verfahren zu beschleunigen und besser aufeinander abzustimmen. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat diese anvisierten Massnahmen zum Teil in ihren Vorentwurf aufgenommen, den sie im Rahmen der parlamentarischen Initiative Hofmann ausgearbeitet hat (02.436. Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Verhinderung von Missbräuchen durch eine Präzisierung des Verbandsbeschwerderechts). Dieser Vorentwurf befindet sich gegenwärtig in der Vernehmlassung.
Die Kommission hat ferner beschlossen, mit der Vorprüfung einer parlamentarischen Initiative, welche verlangt, das Verbandsbeschwerderecht für Umweltschutzorganisationen aufzuheben (04.421 Pa.Iv. Schibli. Verbandsbeschwerderecht. Hemmschuh) abzuwarten, bis die Ergebnisse der ständerätlichen Beratungen zur parlamentarischen Initiative 02.436 bekannt sind.
Die Kommission widmete den grössten Teil ihrer Sitzung der Detailberatung über die Teilrevision des Obligationenrechts betreffend das Gesellschaftsrecht (01.082 OR. Revision. GmbH sowie Revisionsrecht). Sie wird diese Beratungen an den nächsten Sitzungen weiterführen.
Die Kommission hat am 13. und 14. Januar 2005 unter dem Vorsitz von Nationalrat Luzi Stamm (SVP, AG) und teils im Beisein von Bundesrat Christoph Blocher in Bern getagt.
Bern, 14.01.2005 Parlamentsdienste