Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) hat die an ihrer letzten Sitzung eingebrachten Grundsätze präzisiert und eine Subkommission eingesetzt. Einer Standesinitiative des Kantons Jura zur Angleichung der BVG-Beiträge in den verschiedenen Altersklassen will sie nicht Folge geben, lehnt die Motion des Nationalrats über die Harmonisierung der Alimentenbevorschussung mehrheitlich ab und stimmt dem Übereinkommen über den Unerlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln zu.

Zunächst hat sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerats mit derTeilrevision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) Spitalfinanzierung (04.061s) befasst. Ihr Ziel ist, dass der Übergang von der Objektfinanzierung zu einer Leistungsfinanzierung, die den stationären und den ambulanten Bereich gleich behandelt, zügig an die Hand genommen wird. Eine unterschiedliche finanzielle Behandlung der beiden Sektoren ist nicht mehr gerechtfertigt, nachdem heute viele Eingriffe sowohl stationär als auch ambulant durchgeführt werden. Die in der Botschaft vorgeschlagene Leistungsfinanzierung mittels Fallpauschalen ist unbestritten, nicht aber die so genannte dual-fixe Finanzierung durch Kantone und Versicherer. In vielen Kantonen, in denen der Beitrag des Kantons im stationären Bereich über 50 Prozent beträgt, würde dies zu erheblichen Prämienschüben führen. Nach Ansicht der Kommission soll das neue Finanzierungsmodell keine Kostenverschiebungen - weder zu Lasten der Kantone noch zu Lasten der Versicherer - bringen. Ausgehend vom Ist-Zustand soll jeder Kanton selber bestimmen können, wie viele Steuermittel er in sein Gesundheitswesen einfliessen lässt. Diese Mittel sollen gleichermassen dem ambulanten wie dem stationären Bereich zugute kommen. - Zur Konkretisierung dieser Grundsätze setzt die Kommission eine Subkommission ein und präzisiert die Aufträge an die Verwaltung zur Überarbeitung der Vorlage des Bundesrates.

Die Standesinitiative des Kantons Jura, Bessere Chancen für ältere Arbeitnehmer (04.305s) verlangt eine Änderung der Skala bei den Altersgutschriften: ältere Arbeitnehmer sollen nicht mehr wesentlich mehr in die berufliche Vorsorge einzahlen müssen als jüngere. Damit könnten die Chancen älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden. Einstimmig beschliesst die Kommission, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Die Diskussion über die Staffelung der Lohnbeiträge nach Altersklassen wurde bei der 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) eingehend geführt und soll nicht bereits einen Monat nach Inkraftsetzung der neuen Bestimmung erneut aufgerollt werden. Auch scheint die Arbeitslosigkeit bei über 55jährigen durchschnittlich eher tiefer zu liegen als bei jüngeren Arbeitnehmenden.

Mittels Standesinitiativen verlangen die Kantone Genf und Wallis eine Änderung von Artikel 33 Heilmittelgesetz (03.308, Kt. Iv. GE. und 03.310 Kt. Iv. VS. BG über die Arzneimittel und Medizinalprodukte. Artikel 33). Artikel 33 HMG verbietet grundsätzlich das Versprechen und Annehmen geldwerter Vorteile für die Verschreibung oder die Abgabe von Arzneimitteln. Gestützt auf diesen Artikel haben die Pharmaunternehmen nach Inkrafttreten des HMG anfangs 2002 die Rabatte, die sie den Spitälern gewähren, reduziert. Dies hat in vielen Kantonen zu einer starken Erhöhung der Medikamentenpreise in den Spitälern geführt. Nachdem beide Räte den InitiativenFolge gegeben haben (Ständerat 13.3.04, Nationalrat 4.10.04), wurde die SGK des Ständerats mit der Ausarbeitung einer Vorlage beauftragt. Die Kommission stellt fest, dass sich die Situation seither beruhigt zu haben scheint, die Praxis der Rabattgewährung aber nach wie vor intransparent ist. Sie beauftragt die Verwaltung, Vorschläge für klarere Bestimmungen über die Rabattgewährung im Bereich der Medikamente und Medizinalprodukte ausarbeiten.

Einstimmig stimmt die Kommission dem Übereinkommens über den Unerlaubter Verkehr mit Betäubungsmitteln (95.085 n) zu, dem der Nationalrat in der Wintersession zugestimmt hat. Für die Inkraftsetzung des Schengener Abkommens soll das Übereinkommen ratifiziert werden, da insbesondere die Massnahmen zur Bekämpfung des illegalen grenzüberschreitenden Drogenhandels eine Klärung der Positionen in der Drogenpolitik nötig machen.

Ausserdem befasste sich die Kommission mit familienpolitischen Fragen: Sie nahm Kenntnis vom Familienbericht 2004 - Strukturelle Anforderungen an eine bedürfnisgerechte Familienpolitik (00.3622, Emp. Stadler). Nach Ansicht der Kommission ist eine regelmässige Gesamtschau über die Entwicklungen in der Familienpolitik wichtig, auch wenn Bereiche wie Bildungspolitik, Gesundheitspolitik, Steuerpolitik und Sozialhilfe in der Kompetenz der Kantone liegen und der Bund nicht direkt eingreifen soll.

Die Motion Nationalrat (SGK-NR (02.202). Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos (03.3586 n) beauftragt den Bundesrat, Vorschläge zur Harmonisierung der Gesetzgebung auszuarbeiten. Mit 10 zu 2 Stimmen beantragt die Kommission Ablehnung der Motion. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass die Alimentenbevorschussung Bestandteil der Sozialhilfe ist, die auf Gemeindeebene geregelt wird. Aufgrund von Artikel 293 ZGB haben sämtliche Kantone die Bevorschussung von Kinderalimenten eingeführt, die bei einer Mehrheit der Kantone schon heute unter ähnliche Voraussetzungen gewährt wird. Die je nach Kanton stark abweichenden finanziellen Bedingungen für Einelternfamilien seien kaum auf eine unterschiedliche Praxis der Alimentenbevorschussung zurückzuführen. Die Minderheit sieht eine ungenügende Alimentenbevorschussung als eine Hauptursache der Armut, von der viele Alleinerziehende nach der Scheidung betroffen sind. Im Zusammenhang mit der Motion beantragt die Kommissionsmehrheit, die dieser Motion zugrunde liegende Petition Schweizerischer Verband allein erziehender Mütter und Väter (SVAMV). Existenzsicherndes Einkommen für jedes in einer Einelternfamilie lebende Kind (02.2028 n) ohne Folge zur Kenntnis zu nehmen.

Schliesslich hat die Kommission Kenntnis genommen vom Bericht über das Übereinkommen (Nr. 15) über die Ausweise für Seeleute (Neufassung), 2003, (04.059 n), welches an der 91. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz genehmigt wurde.

Die Kommission tagte am 24. und 25. Januar 2005 unter dem Vorsitz von Christiane Brunner (SP, GE) und in zeitweiser Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin.

Bern, 26.01.2005    Parlamentsdienste