Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates unterstützt den laufenden Einsatz von Schweizer Armee-Helikoptern auf Sumatra sowie den geplanten Einsatz von Helikoptern in Bosnien-Herzegowina. Die Kommission verabschiedete zudem einen Vorstoss, in dem sie vom Bundesrat die Prüfung gesetzgeberischer Massnahmen in verschiedenen Bereichen der Terrorismusbekämpfung fordert.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) befürwortet einstimmig den Antrag des Bundesrates für den Einsatz von Lufttransportmitteln der Armee zur Unterstützung der humanitären Hilfsaktionen des Hochkommissariates für Flüchtlinge der Vereinigten Nationen (UNHCR) auf Sumatra (05.018). Seit dem 18. Januar beteiligen sich drei Super-Puma-Helikopter der Schweizer Armee am Transport von Hilfsgütern und Personal des UNHCR. Da dieser unbewaffnete Assistenzdienst im Ausland länger als drei Wochen dauert (nämlich noch bis zum 27. Februar), muss er von der Bundesversammlung in der kommenden Frühjahrssession gemäss Artikel 70 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz) rückwirkend noch bewilligt werden. Die SiK-S zeigt sich erfreut über die rasche und effiziente Reaktion der Schweiz und streicht dabei die erfolgreiche Zusammenarbeit mit anderen an der Hilfsaktion beteiligten Staaten hervor.

Die SiK-S ist ebenfalls damit einverstanden, dass die Schweiz die multinationale «European Union Force» (EUFOR) in Bosnien-Herzegowina mit der Entsendung von zwei Transporthelikoptern unterstützt (05.019). Das Helikopterteam wird das bereits früher bewilligte und maximal 20 Personen umfassende Kontingent der Schweiz in der EUFOR ergänzen, welches seit Anfang Dezember 2004 im Einsatz ist. Die Kommission unterstützt diese zusätzliche Entsendung mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung. Sie ist überzeugt, dass damit ein weiterer Beitrag zur Stabilisierung der Region geleistet werden kann und dass dies für die Schweiz von sicherheitspolitischem Nutzen ist. Die Bundesversammlung wird diesen Einsatz an der kommenden Frühjahrssession gemäss Artikel 66b Absatz 4 des Militärgesetzes behandeln müssen.

Die SiK-S verabschiedete einstimmig ein Postulat (05.3006), welches vom Bundesrat die Prüfung gesetzgeberischer Massnahmen in zahlreichen Bereichen der Terrorismusbekämpfung fordert. Die Kommission hatte zu diesem Themenbereich in den vergangenen Monaten umfassende Anhörungen durchgeführt und dabei klaren gesetzgeberischen Handlungsbedarf festgestellt. Die SiK-S begrüsst die Tatsache, dass in einzelnen Teilbereichen bereits Massnahmen durch den Bundesrat eingeleitet sind oder in Prüfung stehen. Sie erachtet es jedoch trotzdem als notwendig, ihren Erkenntnissen und Anliegen mit einem Vorstoss Nachdruck zu verschaffen.

Das Postulat erwägt unter anderem: die Nutzung der Mittel der elektronischen Kriegführung zur Kommunikationsüberwachung auch im Inland; verstärkte internationale Rechtshilfe in Strafsachen; die Verpflichtung der Hersteller von Satellitentelefonen, die angewandte Verschlüsselungstechnik bekannt zu geben; die verlängerte Aufbewahrungsdauer von Telefongesprächsdaten; sowie die Ermöglichung von Präventivüberwachung und -intervention. Die Kommission ist sich der Problematik gesetzgeberischen Handelns in diesen Bereichen bewusst - in dem Sinne, dass eine sorgfältige Abwägung zwischen der Wahrung der Bürgerrechte und effizienterer Bekämpfung von Terrorismus und organisiertem Verbrechen erfolgen muss.

Des weiteren liess sich die SiK-S eingehend über den Einsatz des Personalinformationssystems der Armee (PISA) informieren, welches in den vergangenen Monaten immer wieder zu Beanstandungen seitens der Truppe Anlass gegeben hatte. Die Kommission nahm Kenntnis von den Anstrengungen, welche das VBS in diesem Bereich in den vergangenen Monaten unternommen hat: Nach der mit ungenügenden Zeit- und Personalressourcen erfolgten Einführung sieht das Departement das System nun in einer Phase der Optimierung. Die SiK-S zeigt sich erfreut, dass die Armee offensichtlich auf gutem Wege ist, die mit PISA in Zusammenhang gebrachten Probleme zu lösen.

Die SiK-S diskutierte zudem die sicherheitspolitisch relevanten Entscheidungen der ständerätlichen Spezialkommission für die Beratung des Entlastungsprogramms 2004 (KEP-S). Sie sprach sich dagegen aus, dass eine Finanzvorlage irreversible Schritte im sicherheitspolitischen Bereich einleitet und dass das VBS wiederholt als "Kompensationsbecken" herangezogen wird. Die SiK-S unterstützt die KEP-S in ihrer Forderung, dass die für 2008 im Verteidigungsbereich vorgesehenen Kürzungen nur unter dem Vorbehalt erfolgen dürfen, dass die Bundesversammlung bis spätestens 2006 über allfällige Änderungen der Rechtsgrundlagen zu Organisation, Einsatz und Ausbildung entscheiden kann.

Die Kommission tagte am 21. Februar 2005 unter dem Vorsitz von Ständerat heo Maisse (CVP, GR) und im Beisein von Bundespräsident Samuel Schmid, Chef VBS, in Bern.

Bern, 22.02.2005    Parlamentsdienste