Die Kommission hat die Detailberatung des neuen Gesetzes über die Exportrisikoversicherung, welches das Bundesgesetz über die Exportrisikogarantie ersetzen wird, abgeschlossen. Diese Vorlage soll in der kommenden Session beraten werden. Die WAK hat ferner die Beratung der Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt aufgenommen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat das neue Bundesgesetz über die Exportrisikoversicherung(04.065), welches das Bundesgesetz vom 26. September 1958 über die Exportrisikogarantie ersetzen wird, mit 21 zu 3 Stimmen angenommen.

Die Vorlage sieht zwei grundsätzliche Neuerungen vor: Zum einen sollen neu auch private Käuferrisiken von der ERG gedeckt werden; zum andern soll der bestehende unselbständige Fonds in ein selbständiges öffentliches Unternehmen umgewandelt werden (vgl. auch Medienmitteilung vom 26. Januar 2005).

Die Kommission hat u.a. folgende Änderungen an der Vorlage angebracht: Bei den Prämien soll zwischen Schuldnerkategorien unterschieden werden, d.h. bei der Risikodeckung für schweizerische Unternehmungen sollen private und staatliche Schuldner klar auseinander gehalten werden. Die Kommission hat sich zudem mit 21 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür ausgesprochen, die Versicherungsdeckung für staatliche und für private Schuldner gleich hoch anzusetzen, nämlich auf 95% des versicherten Betrags.

Mit 18 zu 6 Stimmen hat die Kommission beschlossen, bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrates auch die Sozialpartner zu berücksichtigen. Dafür soll auf die Schaffung eines Beirats verzichtet werden (15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung). Eine Minderheit hält an der Einsetzung dieses Beirats fest.

Anschliessend hat die WAK-N die Beratung der Vorlage zur Änderung des Binnenmarktgesetzes (04.078) aufgenommen. Sie hörte dazu Vertreter von Gewerkschaften, aus der Wirtschaft, sowie Experten und Vertreter der betroffenen Verwaltungsstellen an. Diese Anhörung diente dazu, die Grenzen des geltenden Gesetzes abzustecken und die vorgesehenen Änderungen zu verdeutlichen.

Die WAK-N hat ihren Eintretensentscheid aus zeitlichen Gründen auf ihre nächste Sitzung vom 11./12. April 2005 verschoben.

Die Kommission behandelte zudem verschiedene Geschäfte, welche die Besteuerung des Wohneigentums zum Inhalt haben. Sie prüfte drei parlamentarische Initiativen, welche alle verlangen, dass den Kantonen ermöglicht wird, ein steuerlich begünstigtes Bausparen einzuführen, wie es bereits im Kanton Basel-Landschaft besteht (04.446 Pa.Iv. Fraktion V. Kantonale Kompetenz für steuerlich begünstigtes Bausparen; 04.448 Pa.Iv. Gysin Hans Rudolf. Bausparmöglichkeit für die Kantone - Änderung des StHG; 04.475 Pa.Iv. Jermann. Fakultative Einführung eines steuerbegünstigten Bausparmodells für die Kantone). Mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung (Pa.Iv. Jermann: 13:8:3) beantragt die Kommission, diesen Initiativen Folge zu geben. Nach Auffassung der Mehrheit der Kommission haben die im Kanton Basel-Landschaft gesammelten Erfahrungen aufgezeigt, dass das Bausparen ein wirksames Mittel zur Förderung des Wohneigentums ist.

Weiter befasste sich die Kommission mit der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Aeschbacher (04.436), welche einen Systemwechsel bei der Besteuerung des Wohneigentums verlangt. Dieser Systemwechsel hätte zur Folge, dass die Wohneigentümer keine Eigenmietwerte mehr versteuern müssten, andererseits aber auch keine Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten mehr abziehen könnten. Das im letzten Jahr abgelehnte Steuerpaket sah diesen Systemwechsel ebenfalls vor, wobei ein Teil der Unterhaltskosten und die Schuldzinsen (für Neuerwerber) weiterhin abzugsberechtigt gewesen wären. Die Kommission hat mit 11 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass der vom Initianten angestrebte Systemwechsel das Wohneigentum keineswegs fördert, weil die Aufhebung der Abzugsmöglichkeit für Schuldzinsen und Unterhaltskosten mit dem Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung bei weitem nicht wettgemacht würde.

Bern, 25.02.2005    Parlamentsdienste