Die Finanzkommission nahm vom Jahresbericht 2004 der Finanzdelegation  Kenntnis. Vorgestellt wurde ihr vom Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) deren Jahresbericht 2004. Die Finanzkommission wurde weiter über die Weisungen des Bundesrates für den Voranschlag 2006 und den Finanzplan 2007 bis 2009 orientiert und diskutierte, wie sie Voranschlag und Finanzplan beraten will. Sie setzt auch eine Subkommission ein, die sich mit der Frage der Stärkung der parlamentarischen Budgethoheit befassen wird. Informiert wurde sie über die Ergebnisse der Sitzung der Neat-Aufsichtsdelegation vom 8./9. Februar 2005.

Jahresberichte 2004 der Finanzdelegation und der Eidgenössischen Finanzkontrolle

Gemäss Artikel 19 des Reglements der Finanzkommissionen und der Finanzdelegation legt die Finanzdelegation den Finanzkommissionen alljährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit vor. Die Mitglieder der Kommission in der Finanzdelegation erläuterten den Jahresbericht 2004. Einige Punkte des Berichtes führten zu vertiefteren Diskussionen, so etwa die Frage der Wahrnehmung der Eigentümerinteressen des Bundes durch den Bundesrat bei den ehemaligen Bundesbetrieben (z.B. Swisscom). Die Finanzkommission ist wie die Finanzdelegation der Auffassung, dass hier Klärungsbedarf besteht. Auch die Forderung der Finanzdelegation, dass klare Richtlinien für die Entsendung von Delegationen an internationale Konferenzen bestehen müssen, und dass bei der Entsendung von Delegationen des Bundes angesichts der düsteren Lage der Bundesfinanzen Zurückhaltung angezeigt ist, findet die Unterstützung der Finanzkommission. Zu einer Diskussion Anlass gaben auch die Aufträge des Bundes an Dritte. Die Finanzdelegation hatte hier bei einzelnen Ämtern vertiefte Auskünfte verlangt und festgestellt, dass zum Teile sehr viele Aufträge an Dritte erteilt werden. Auch hier teilt die Finanzkommission die Einschätzung der Finanzdelegation.

Gemäss Artikel 14 Absatz 3 des Finanzkontrollgesetzes (SR 614.0) erstattet die Eidgenössische Finanzkontrolle dem Bundesrat und der Finanzdelegation jährlich einen Bericht über ihre wichtigsten Feststellungen im letzten Jahr. Der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle stellt den Bericht jedes Jahr auch den Finanzkommissionen vor und gibt nähere Auskunft über die wichtigsten Ergebnisse der Aufsichtstätigkeit der EFK. Die Feststellungen der Finanzkontrolle sind für die Finanzkommissionen eine wertvolle Hilfe bei der Prüfung der Staatsrechnung und des Voranschlags.

Weisungen des Bundesrates für den Voranschlag 2006 und den Finanzplan 2007 -2009

Die Finanzkommission diskutierte nach einer Vorstellung durch die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) die Weisungen des Bundesrates für den Voranschlag 2006 und den Finanzplan 2007 bis 2009. Die EFV hatte bereits an der letzten Sitzung vom 14./15. Februar 2005 der Kommission die Eckwerte für das Budget 2006 mit den Schätzungen vom Januar 2005 vorgestellt. Eine wesentliche Rolle spielt hierbei die Schätzung der Einnahmen. Derzeit liegen noch keine neueren Einnahmenschätzungen vor. Unter Zugrundelegung der Januardaten besteht für ein schuldenbremsekonformes Budget ein Bereinigungsbedarf von 456 Millionen Franken. Im September 2004 hatte dieser noch 166 Millionen Franken betragen. Bis zur nächsten Sitzung vom 19./20. Mai 2005 sollten neue Einnahmenschätzungen vorliegen. Die Kommission wird sich dann über deren Folgen für das Budget 2006 unterhalten.

Beratung des Voranschlages 2006 in der Finanzkommission

Diskutiert wurde auch die Beratung des Voranschlags 2006. Die Kommission beschloss dabei mit 15 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, eine zweite Subkommissionssitzung für die Beratung des Budgets durchzuführen, um mehr Zeit für die Beratung zu haben. Diese zusätzlichen Sitzungen werden zwischen Ende August und Mitte September stattfinden. Die Finanzkommission möchte durch diese zweite Sitzung eine Vertiefung und Verbesserung der Vorberatung des Budgets zuhanden des Parlaments erreichen. Bisher konnten die von den Subkommissionen bei der Verwaltung bestellten Berichte zu wenig besprochen und in die politische Entscheidungsfindung eingebaut werden.

Die Finanzkommission beschloss in diesem Zusammenhang auch, sich vertieft mit der Frage der Verstärkung der parlamentarischen Budgethoheit zu befassen. Eine Subkommission soll sich des Themas annehmen und an die Gesamtkommission berichten. Die Kommission möchte dazu auch ein externes Gutachten in Auftrag geben, welches in anderen Ländern vorhandene Informationen zu Programmbudgets sammelt und auswertet.

Weitere Geschäfte

Die Mitglieder der Kommission in der Neat-Aufsichtsdelegation informierten über die wichtigsten Ergebnisse der Sitzung vom 8./9. Februar 2005. Die Finanzkommission diskutierte ein weiteres Mal eine Kommissionsmotion zur Festlegung und Durchsetzung von Standards und Normen im Informatikbereich.

Die Finanzkommission tagte am 7. April 2005 unter der Leitung ihres Vizepräsidenten Hermann Weyeneth (SVP/BE) in Bern. An der Sitzung nahmen der Stv. Direktor und ein Sektionsleiter der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) teil. Zeitweise anwesend waren auch der Direktor der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) sowie ein Vertreter des Bundesamtes für Verkehr (BAV).

Bern, 08.04.2005    Parlamentsdienste